Ich möchte zunächst einmal meinen Redebeitrag zu Ende führen. Im Anschluss daran werde ich dazu bereit sein.
Des Weiteren begrüßen wir sehr, dass bereits jetzt seitens der Straßenbauverwaltung für den Fall Vorsorge getroffen wird, dass es der Forschung gelingt, marktfähige Großsprinkleranlagen zu entwickeln, sodass diese dann nachträglich ohne großen Kostenaufwand eingebaut werden können.
Meine Damen und Herren, auch die Zusammenarbeit mit den Feuerwehren und den Vertretern der Gebietskörperschaften verläuft außerordentlich konstruktiv, partnerschaftlich und zielorientiert. Das Brandsicherungskonzept der Feuerwehren vor Ort liegt dem Innenministerium zur Überprüfung vor. In der Landesfeuerwehrschule in Celle werden neue Tunnelbrandbekämpfungsstrategien erprobt. Das Innenministerium untersucht, wie die örtlichen Feuerwehren ausrüstungs- und ausbildungsbezogen unterstützt werden können und wie die Kosten, die den Gemeinden durch den höchstmöglichen Katastrophenschutz und aufgrund der Sicherheitsstandards entstehen, abgefedert werden können.
Insofern meine ich, meine sehr verehrten Damen werden, dass alles getan worden ist, um im WeserTunnel den höchstmöglichen Sicherheitsstandard zu gewährleisten. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Abgeordnete, halten nicht auch Sie es eigentlich für selbstverständlich, dass die Maßnahmen, die nun aufgezählt worden sind, von der ausführenden Baubehörde und vom Innenministerium von vornherein hätten eingeplant werden müssen?
Ist es für alle an der Bauausführung direkt Beteiligten nicht eigentlich beschämend, dass es erst dieses Antrages aus der CDU-Fraktion bedurfte, damit die entsprechenden Maßnahmen nun durchgeführt werden?
Herr Kollege Eveslage, ich widerspreche Ihnen vehement. Im Gegensatz zu Ihnen bin ich darüber informiert, dass es ein Brandschutzsicherungskonzept gegeben hat und dass dieses Konzept in Anbetracht der Tunnelkatastrophen, die in den Alpen und auch bei uns leider zu beklagen waren, überarbeitet werden musste.
Insofern hat diese Landesregierung alles getan, um so schnell wie möglich und so gründlich wie möglich - sie hat also nicht leichtfertig aus der Hüfte geschossen, wie ja Sie das zu tun pflegen - weiterzukommen.
Bei diesem Antrag sind wir uns ja doch im Prinzip einig. Diesen parteipolitischen Hickhack verstehe ich überhaupt nicht.
Hier geht es um die Sicherheit. Die Bürgerinnen und Bürger werden nicht verstehen, dass Sie hier der Versuchung nicht widerstehen können. Sie sollten einfach einmal akzeptieren, dass wir hier einer Meinung sind und dass wir gemeinsam das Größtmögliche herausgeholt haben. Dazu bedurfte es aber nicht Ihres Antrages. Ich bedanke mich jedoch für Ihre Unterstützung.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Eveslage hat mir meinen ersten Satz weggenommen. Ich wollte nämlich sagen, dass es eigentlich ein Skan
um die Überprüfung von Brandschutzeinrichtungen in Tunneln anzuschieben, die zurzeit im Bau sind. Wahrscheinlich sind die meisten Frittenbuden besser brandgeschützt, als es diese Anlage vorher war.
Im Verkehrsbereich gibt es sowieso eine sehr hohe Toleranzschwelle. Angesichts von 7 000 bis 8 000 tödlich verletzten Menschen im Straßenverkehr frage ich mich, ob man nicht im Straßenverkehr ein deutlich höhere Sicherheitsniveau anstreben muss. In welchen anderen Bereichen unserer Gesellschaft ist die Zahl der tödlich und schwer verletzten Menschen ähnlich hoch wie hier?
Im Verkehrsbereich gilt seit Jahrzehnten eine Philosophie, bei der erst lange Zeit Unfallschwerpunkte festgestellt werden, bevor gehandelt wird. Im Bereich der Straßenverkehrstunnel musste es erst zu folgenschweren Unfällen kommen. In jedem Landkreis und in jeder Stadt werden mit Hilfe von Stecktafeln die Toten und Verletzten gezählt. Wenn dann eine Gruppe von Bürgerinnen und Bürgern - wie so oft in Petitionen an den Landtag eine Verkehrsberuhigung wünscht, weil schwächere Verkehrsteilnehmer gefährdet sind, dann lautet in der Regel die lapidare Antwort: Es ist ja noch nichts passiert. - Dabei, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind die Menschen vor Ort in der Regel sehr gut in der Lage, Situationen einzuschätzen und Gefahrenpotentiale zu erkennen. Gerade Eltern wissen ganz genau, wo sie ihre Kinder unbesorgt eine Straße queren lassen können und wo nicht.
Wir brauchen hier eine Umkehr der Beweislast. Die Straßenverkehrsbehörden müssen präventiv tätig werden, wenn die Freiheit von schwächeren Verkehrsteilnehmern durch rücksichtsloses oder gedankenloses Verhalten eingeschränkt wird.
Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist das Verfahren zum Thema Weser-Tunnel eigentlich nur symptomatisch für den Umgang mit dem Thema Verkehrssicherheit. Die freiwillige Feuerwehr vor Ort bekommt eine neue Aufgabe. Um Ausrüstung und Ausbildung soll man sich selber kümmern. Erfreulich ist, dass wir heute eine einstimmig gefasste Beschlussempfehlung zu dem Thema vorliegen haben. Es ist eigentlich aber peinlich, dass es erst einer solchen Aufforderung bedarf.
Interessant ist aber auch das Thema Bahntunnel, was ich noch einmal ansprechen möchte. Nach einem Unfall im Leinebuschtunnel bei Göttingen im März 1999 beklagten sich die freiwilligen Feuerwehren bitter über fehlende Löschwasseranschlüsse, fehlende Funkverbindungen und fehlende Zuwegungen. Dabei stellte sich dann heraus, dass die Innenminister der Länder Anfang 1998 eine Brandschutzvereinbarung mit der Deutschen Bahn abgeschlossen hatten, die eigentlich bis zum 31. Dezember 1998 umgesetzt worden sein sollte. Bestandteil dieser Vereinbarung war u. a. eine Gefährdungsanalyse, die den freiwilligen Feuerwehren zur Verfügung gestellt werden sollte. Im August 1999 - vor anderthalb Jahren - lag diese Gefährdungsanalyse immer noch nicht vor. Bis heute ist nicht geklärt, wer in welcher Zeit die Erdung von Starkstrom führenden Leitungen vornimmt. Bis heute gibt es hier eine völlig unklare Lage, weil die Kommunen und die freiwilligen Feuerwehren nicht wissen, wie sie die notwendige Fortbildung und die Bereitstellung des Gerätes sicherstellen sollen. Ferner liegen die Gefährdungsanalysen für wichtige Abschnitte des Bahnnetzes bis zum heutigen Zeitpunkt nicht vor.
- Ich komme zum letzten Satz. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wäre Ihnen, Herr Minister Bartling, sehr verbunden, wenn Sie uns hier einmal über den aktuellen Stand der Angelegenheit unterrichten könnten. Liegen die Gefährdungsanalysen flächendeckend vor? Wie sehen die Kostenregelungen für die Kommunen aus? Wie ist die Ausbildung für die freiwilligen Feuerwehren geregelt? Vielen Dank für das Zuhören.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Wenzel, ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir über Bahnprobleme gesondert sprechen könnten. In der Tat liegen Gefährdungsanalysen nicht flächendeckend vor. Das hat u. a. damit zu tun, dass für Bahnstrecken - außer den bekannten
Vorfällen, z. B. der schlimmen Katastrophe in Eschede - bisher keine Erfahrungswerte über Bereiche vorliegen, für die die Bahn solche Gefährdungsanalysen hätte vornehmen können. Zurzeit werden Unfallszenarien erarbeitet. Aber über die Bahnproblematik sollten wir meiner Ansicht nach gesondert reden. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir jetzt über den Weser-Tunnel und diese Problematik diskutieren könnten. Denn ich habe den Eindruck, dass wir uns dabei auf einem recht guten Weg befinden.
Meine Damen und Herren, ich müsste vielleicht vorwegschicken, dass die Kritik, die hier geäußert wurde, dass Verbesserungen erst stattgefunden haben, nachdem Anträge gestellt worden sind, nicht gerechtfertigt ist. Denn zu dem Zeitpunkt, als geplant und durchgeführt wurde, entsprach das, was vorgesehen wurde, den Vorschriften, die damals bestanden haben. Das muss klar sein. Aber nach den Brandkatastrophen, die insbesondere in Alpentunneln stattgefunden haben, ist eine neue Sichtweise entstanden, die dann eingeflossen ist.
Es kommt jetzt darauf an, neue Sicherheitserkenntnisse möglichst zeitnah noch während der Bauphase umzusetzen, auch wenn die endgültige Planfeststellung schon erfolgt ist. Spätere Nachrüstungen stellen sich in der Umsetzung viel problematischer dar. Beim Weser-Tunnel ist es gelungen, noch im Nachhinein etwas durchzusetzen. Obwohl der Plan des im Bau befindlichen Straßentunnels zwischen Dedesdorf und Rodenkirchen an der Unterweser den Anforderungen - ich sagte es schon - der Richtlinien über den Ausbau und den Betrieb von Straßentunneln mit kleinen Abweichungen entsprochen hat, konnten wir doch unter dem Eindruck der erwähnten Katastrophen noch entscheidende Verbesserungen im Hinblick auf Unfall- und Brandsicherheit erzielen. Sie werden den Sicherheitsstandard dieses Tunnels deutlich über die allgemeinen Anforderungen hinausbringen.
Nicht zuletzt auf Initiative der örtlichen Feuerwehren hat bereits zu demselben Zeitpunkt, zu dem der Antrag eingereicht wurde - ich erlaube mir, darauf zu verzichten, in kleinliche Streitereien darüber einzutreten, wer denn nun der Veranlasser dieser Verbesserungen war -, nämlich im Dezember 1999, eine Arbeitsgruppe unter Federführung meines Hauses zusammen mit der Landestraßenbauverwaltung und den Vertretern der Landkreise, Gemeinden und Feuerwehren umfangreiche sicherheitstechnische und bauliche Nachbesserungen
erarbeitet und an den Bund als Bauherrn herangetragen. Die Vorschläge sind inzwischen akzeptiert und in Planung und Bau aufgenommen worden. Auch das Konzept über den Einsatz der zuständigen Polizei, Feuerwehren und Hilfsorganisationen ist inzwischen fertig gestellt und wird - davon gehe ich nach den bisherigen Erfahrungen aus - ebenfalls mit den sich daraus ergebenden baulichen Maßnahmen vom Bund akzeptiert werden.
Leider, meine Damen und Herren, gibt es auf dem Markt bisher noch kein automatisches Löschsystem, das für Tunnel entwickelt worden ist und für Tunnel geeignet ist. Der Bund steht daher allen diesbezüglichen Überlegungen, die wir immer wieder ins Spiel gebracht haben, sehr skeptisch gegenüber. Er hat allerdings zugesagt, dass über einen nachträglichen Einbau verhandelt werden soll, wenn solche Löschsysteme nach der Erprobung zur Verfügung stehen. Mit den entsprechenden technischen und baulichen Vorkehrungen sind bereits jetzt dafür die Voraussetzungen geschaffen worden.
Der Weser-Tunnel ist, wie Sie sehen, meine Damen und Herren, auf einem guten Weg. Ich begrüße es ausdrücklich, dass wir hier zu einer gemeinsamen, von allen Fraktionen getragenen Entschließung kommen werden, die damit auch der Bevölkerung und den betroffenen Einsatzkräften an der Unterweser deutlich macht, wie ernst wir die dort vorgetragenen Sorgen nehmen. Zurzeit wird bei mir im Haus untersucht, wie die örtlichen Feuerwehren ausrüstungs- und ausbildungsbezogen unterstützt werden können, damit sie den besonderen Anforderungen eines Einsatzes im WeserTunnel im vollen Umfang gerecht werden können. Vor ein paar Tagen haben in diesem Zusammenhang Versuche und Präsentationen mit einer neuen Löschtechnik an der Landesfeuerwehrschule in Celle stattgefunden, die noch ausgewertet werden müssen. Anfang März wird die Arbeitsgruppe erneut zu diesen Themen, die Sie, Frau Vockert, eingefordert haben, zusammenkommen.
Was die damit für die Gemeinden verbundenen Kosten angeht, müssen wir uns als Land auch darüber Gedanken machen, wie solche besonderen Belastungen gerade unter dem Aspekt des Katastrophenschutzes abgefedert werden können. Aus meiner Sicht können wir hier die Gemeinden nicht allein lassen. Auch der Ministerpräsident hat noch einmal in einem Gespräch mit dem zuständigen Landrat klargestellt, dass bei Eröffnung des Tunnels die Ausstattung und Ausbildung der örtlich
zuständigen Feuerwehren so geschnitten sein muss, dass im Hinblick auf die besonderen Gefahren ein hoher, diesen Verhältnissen angemessener Sicherheitsstandard gewährleistet wird. Ich glaube, das werden wir schaffen, meine Damen und Herren.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 2193 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? - Das ist auch nicht der Fall. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 10: Besprechung: Von der schwarzen Null ins schwarze Loch - Wer wusste wann was über die EXPOKosten? - Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2040 - Antwort der Landesregierung - Drs. 14/2257
Im Rahmen der Besprechung hat zunächst die Frage stellende Fraktion das Wort. Herr Kollege Hagenah, bitte!