Sie hätten dann nämlich auch überlegen können, wie man hier insgesamt für eine Verordnung den besseren Weg, insbesondere den flexibleren Weg, hätte beschreiten können.
Herr Minister Jüttner, wenn Sie hier sagen, die Verordnung würde den Landkreisen jetzt nicht genügend Mitbestimmungsmöglichkeiten bieten: Sie sind als Landesregierung in der Pflicht, im Rahmen einer Verordnung dafür zu sorgen, dass die beiden betroffenen Landkreise so beteiligt werden, dass es keine Schwierigkeiten in der Region bei einer Verordnung für das Biosphärenreservat Elbtalaue geben kann. - Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedauere, dass Herr Althusmann das Wort ergriffen hat, weil wir jetzt die schöne sachliche Grundlage verlassen mussten. Ich möchte nur
Erstens. Herr Remmers von der CDU hat 1990 - damals war er Umweltminister - gefordert, die Elbtalaue zum Nationalpark zu machen. So falsch war also die Idee gar nicht. Denn Ihr Kollege hat damals kurz vor der damaligen Landtagswahl als erster die Forderung aufgegriffen. Ich möchte das nur richtig stellen. Auch historisch sollten Sie eigentlich wissen, dass das so gewesen ist.
Zweitens. Es war der Wunsch der Landkreise, den Zeitplan zu verändern, weil sie mehr Zeit brauchen. Das haben wir sofort eingeräumt und gesagt: Wir machen das. Das trägt zur Akzeptanzverbreiterung bei. Deshalb haben wir Herrn Fiez gesagt - er hat besonders den Wunsch geäußert -: Okay, wir machen das, wenn es dazu führt, dass die Landkreise in dieser Frage ernsthaft ein konstruktives Verfahren voranbringen. Das finde ich in Ordnung. Dort hat niemand seinen Zeitplan oder etwas anderes durchpeitschen wollen, sondern das ist im Dialog miteinander geschehen.
Drittens. Herr Althusmann, in einem Gesetzgebungsverfahren führt man die Anhörung nach Einbringung des Gesetzentwurfs durch. Das heißt, alle in der Region werden dann angehört und im Verfahren beteiligt. Dafür sind wir in der Region eingetreten. Dazu haben wir gestanden und stehen wir auch weiterhin, Herr Althusmann. Das verstehe ich unter einem Gesetzgebungsverfahren. Ich weiß nicht, was Sie darunter verstehen.
Nun meine letzte Bemerkung zu dem, was Herr Althusmann gesagt hat. Herr Schurreit und ich haben in der Region für den Nationalpark gekämpft. Wir haben auch dafür gestanden, dass die Region danach weiterhin Geld bekommen hat. Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts zum Nationalpark ist das Geld für das Schloss Bleckede geflossen. Danach ist das Geld für das Amt Neuhaus geflossen. Anscheinend ärgert es Sie, dass für die Region weiter diese Maßnahmen durchfinanziert werden konnten. Wir haben uns für die Region eingesetzt und gesagt: Es war zwar falsch, dass Teile der Region den Nationalpark nicht wollten, aber die Maßnahmen zur Infrastrukturverbesserung müssen weiter finanziert werden. Dazu stehen wir auch heute noch und wir kämpfen heute dafür, dass dies weiterhin passieren wird. Leider muss ich jetzt aber feststellen, dass wir das gegen Sie machen müssen, Herr Althusmann. Aber das ist auch egal.
weil er erkannt hat, wie wichtig das gerade für seinen strukturschwachen Landkreis ist, meine Damen und Herren. Deswegen bin ich in dieser Frage ganz entspannt, dass wir im Verfahren eine große Akzeptanz für das Biosphärenreservat bekommen werden. Der Landrat des Landkreises Lüneburg straft Sie ja Lügen, Herr Althusmann. Denn er ist konstruktiv in dem Verfahren dabei und weiß sehr wohl zu schätzen, wie wichtig die Maßnahmen sind und wie wichtig auch die Mittel sind, die jetzt fließen und auch weiterhin fließen. Denken Sie nur an die Ortsumgehung Dahlenburg und anderes. Das haben Herr Schurreit und andere durchgesetzt, aber nicht Sie, Herr Althusmann. Vielen Dank.
(Beifall bei der SPD - Schirmbeck [CDU]: Lesen Sie mal nach, was Sie früher zu Protokoll gegeben haben!)
Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Mit dem Gesetzentwurf und dem Antrag sollen sich der Ausschuss für Umweltfragen federführend und die folgenden Ausschüsse mitberatend befassen: Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen, Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Ausschuss für innere Verwaltung, Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr, Ausschuss für Haushalt und Finanzen sowie Ausschuss für Freizeit, Tourismus und Heilbäderwesen. Wenn Sie so beschließen möchten, meine Damen und Herren, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Vielen Dank, Sie haben so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 8: Zweite Beratung: Ausweisung neuer Vogelschutzgebiete stößt auf heftigen Widerstand - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1991 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umweltfragen Drs. 14/2247
Tagesordnungspunkt 9: Erste Beratung: EU-Vogelschutzrichtlinie - Umsetzung nur gemeinsam mit den betroffenen Regionen Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2287
Der Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 1991 wurde in der 62. Sitzung am 16. November 2000 an den Ausschuss für Umweltfragen zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 1991 kommt aufgrund der verzögerten Mitberatung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erst heute zur Abstimmung und nicht, wie vorgesehen, im Februar.
Damit wäre dieser Antrag eigentlich obsolet. Trotzdem haben wir uns entschlossen, diesen Antrag nicht zurückzuziehen, weil wir nach wie vor das gesamte Vorgehen und den ausgeübten Zeitdruck für falsch halten und weil eine Beteiligung der Grundeigentümer aus unserer Sicht sachgerecht gewesen wäre. Wir sind der Auffassung, dass hier wieder einmal die Chance verpasst wurde, für mehr Frieden zwischen Naturschutz und Landwirtschaft zu sorgen.
Meine Damen und Herren, Sie haben so getan, als wenn Sie einen Konsens suchen. Wir haben mittlerweile den Verdacht, dass das nie gewollt war. Sonst hätten Sie sich in der Tat mehr Zeit genom
men und dieses Verfahren nicht so durchgedrückt; auch die Bezirksregierungen hätten sich dann zum Teil anders verhalten.
Uns ist klar geworden, dass es sich hierbei um ein Pro-forma-Verfahren handelt. Beispielweise die Bezirksregierung Lüneburg hat klargestellt, dass eigentlich nur verfestigte Planungen besprochen und gemeldet werden sollen. Das heißt, es hätte im Grunde ein Briefwechsel gereicht.
Mit dem Verfahren, das Sie hier gewählt haben, haben Sie den Betroffenen bewusst Sand in die Augen gestreut. Betroffene sind nicht nur die Landwirte, sondern auch die Kommunen und die Wirtschaft vor Ort. Sie fühlen sich von der Landesregierung allein gelassen.
Das ist das Fazit, meine Damen und Herren. Mir sei auch die Anmerkung gestattet: Es sind überwiegend SPD-geführte Gemeinden betroffen.
Nun zu unserem neuen Antrag, meine Damen und Herren. Die CDU-Fraktion ist nicht - das möchte ich noch einmal betonen - gegen Vogelschutz. Das wird uns zwar immer wieder unterstellt. Aber - das hat auch Herr Kollege Althusmann eben sehr deutlich gesagt - wir lassen den Menschen bei unserer Betrachtung nicht völlig außen vor.
Trotzdem unterstützen wir das Anliegen der Betroffenen, so wenig Gebiete wie möglich auszuweisen. Ich glaube, das ist auch verständlich.
Erstens. Herr Dr. Meier vom Umweltministerium hat nicht nur im Ausschuss, sondern auch bei anderer Gelegenheit betont, dass eine großzügige Ausweisung der Flächen stattgefunden hat, nämlich aus Angst vor Klagen der Naturschutzverbände. Meine Damen und Herren, das kann es ja wohl nicht sein.
- Das hat er so formuliert. Das hat er nicht nur im Ausschuss so formuliert, sondern auch bei anderer Gelegenheit, Herr Schwarzenholz. Genau so ist es gewesen.
Zweitens. 1983 sind bereits umfangreiche Gebiete nach Brüssel gemeldet worden. Für den Raum Nordkehdingen waren es damals 4 500 ha. Jetzt sollten weitere 5 500 ha gemeldet werden.
Festzustellen ist, dass sich die Population der Vögel, insbesondere der Gastvögel, seit damals verdoppelt, wenn nicht verdreifacht hat. Meine Damen und Herren, diese entsprechend positive Entwicklung der Vogelpopulation hat sich mit der Landwirtschaft dort eingestellt, weil die Landwirte kostenlos Futter für diese Vögel zur Verfügung stellen.
Meine Damen und Herren, bei den Brutvögeln sieht das etwas anders aus. Das NLÖ musste einräumen, dass nur altes Datenmaterial, vorwiegend aus den Jahren 1993 und 1994, zur Verfügung steht. Teilweise sind die Jahreszahlen mit Tipp-Ex verändert worden. Man hat dann ausgeführt, dass zu wenig Geld für aktuelle Zählungen zur Verfügung stehe. Meine Damen und Herren, ich glaube, da ist es nur verständlich, dass es entsprechende Zweifel an der Flächenausweisung gibt.
Dritter Punkt: die Wertminderung der Flächen. Hier ist in der Tat eine erhebliche Wertminderung zugrunde zu legen. Die Volksbank Moormerland im Ostfriesischen hat bereits im letzten Jahr festgestellt, dass sie einen Abschlag von 50 % – das ist zu betonen – auf den Wert der Flächen vornimmt.
Sie können das natürlich wieder als politische Entscheidung eines Volksbankvorstandes hinstellen, meine Damen und Herren von der SPD. Ich kann Ihnen aber nur sagen, dass eine Bank ihre Kredite abzusichern hat und den Auflagen des Kreditwesengesetzes Genüge zu leisten hat. Das sind die Fakten.
Meine Damen und Herren, in der Gesamtschau ist festzustellen, dass die Bezirksregierungen eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Gebiete vorgenommen haben.