Protokoll der Sitzung vom 14.03.2001

Gegensatz besteht, die Lösung über eine Dreiviertelmehrheit im Rat nicht unbedingt leichter zu erreichen sein wird.

Wir stimmen zu bei der Regelung der ehrenamtlichen Vertretung für Bürgermeister und Landräte.

Wir stimmen zu bei der Abwesenheitsvertretung für die Frauenbeauftragte.

Wir stimmen auch ausdrücklich zu, die Quoren bei Einwohneranträgen und Bürgerbegehren nicht, wie es die Grünen in ihren Änderungsanträgen wollen, noch weiter herunter zu setzen, sondern meinen, dass sie so, wie sie sind, ausreichend bemessen sind.

Und ich sage ausdrücklich: Wir stimmen auch wir haben es schließlich in die Beratungen des Ausschusses eingebracht - der neuen Regelung in Artikel 3/2 zu, wonach Bürgerversammlungen künftig einberufen werden müssen, wenn ein Ortsrat es will. Dies gilt bislang, seit der Neuregelung, nur für eingleisige Kommunen. Das wird in Zukunft auch für die dann noch verbleibenden zweigleisigen Kommunen gelten.

Meine Damen und Herren, die CDU wird, wie schon ausgeführt, dem Gesetzentwurf insgesamt, insbesondere aber den Artikeln 1 und 2, nicht zustimmen: wegen der nach wie vor von der SPD gewünschten Amtszeit der Bürgermeister und Landräte von nur fünf Jahren und wegen des neu geschaffenen Pensionsanspruchs nach eben dieser Zeit von fünf Jahren. Die CDU wird die Amtszeit von acht Jahren im Jahre 2003 mit neuer Mehrheit hier im Landtag durchsetzen. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Der Kollege Schröder vertritt nun die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Selbstverständlich enthält der Gesetzentwurf Regelungen, denen wir uneingeschränkt zustimmen. Dazu gehören insbesondere die Vertretungsregelung für die Frauenbeauftragte, aber auch die verbesserte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an kommunalen Entscheidungsprozessen, wobei allerdings gerade diese letzte Regelung ihre

Tauglichkeit in der Praxis wohl noch beweisen muss.

Ich will mich aber nicht damit aufhalten, Ihnen aufzuzählen, was richtig und gut in dem Gesetzentwurf geregelt ist, sondern ich will Ihnen erläutern, weshalb wir im Ergebnis ebenso wie die CDU diesen Gesetzentwurf insgesamt ablehnen werden.

Der erste Punkt ist - Sie können das unserem Änderungsantrag entnehmen -, dass wir glauben, dass sich die Tatsache, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist - verbunden mit all dem, was das an Problemen und Aufgaben bedeutet -, auch in der Kommunalverfassung widerspiegeln muss.

(Zustimmung von Frau Stokar von Neuforn [GRÜNE])

Wir haben Ihnen vorgeschlagen, nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens in den größeren Gemeinden und Städten einen Integrationsrat einzurichten, der an die Stelle der bisherigen kommunalen Ausländerräte treten könnte. Sie haben sich, was ich bedauere, noch nicht einmal ernsthaft mit diesem Vorschlag befasst.

Der zweite Kritikpunkt ist die schon angesprochene Pensionsregelung für Hauptverwaltungsbeamte nach nur fünf Jahren Amtszeit. Wir wollen es bei der geltenden Regelung belassen. Ich frage mich manchmal, meine Damen und Herren von der SPD: Wo leben Sie eigentlich? In der normalen Arbeitswelt benötigt man 15 Jahre, 180 Monate, Versicherungszeit, um eine Altersrente zu bekommen - und dann verweisen wir diese Menschen aus Gründen, die Sie kennen, auch noch auf die Notwendigkeit einer privaten zusätzlichen Vorsorge. Aber Sie schaffen einen lebenslangen Anspruch auf Versorgung nach fünf Jahren Arbeit. Das kann doch nicht wahr sein, meine Damen und Herren.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Drittens ist der Gesetzentwurf nach unserer Überzeugung eine verpasste Chance, die Vorschriften zum Bürgerbegehren und zum Bürgerentscheid nach ersten Jahren praktischer Erfahrung gründlich zu überarbeiten und bürgerfreundlicher auszugestalten.

(Frau Wörmer-Zimmermann [SPD]: Wo bleiben Ihre Vorschläge?)

Sie haben sich auf die Regelung eines exotischen Ausnahmefalls beschränkt, ansonsten aber bewiesen, dass Sie in Ihrer Angst verbleiben, Bürgerin

nen und Bürger mehr als bisher in der Kommune mit entscheiden zu lassen.

Meine Damen und Herren, zwar gibt es seit 1996 auch in den niedersächsischen Gemeinden, Städten und Landkreisen Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Das, was damals geregelt worden ist, hat aber im Ergebnis Verhinderungscharakter. Diese Regelungen verhindern mit einer Vielzahl von Ausschlusstatbeständen und Verfahrenshürden eine nennenswerte Praxis von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Niedersachsen.

Dass es auch anderes geht, meine Damen und Herren, dass man z. B. den Bürgerinnen und Bürgern auch die Entscheidung zu Bebauungsplänen oder Planfeststellungsverfahren überlassen kann, das können Sie z. B. den entsprechenden Gesetzen in Hessen, Bayern und Sachsen entnehmen. Diese bürgerfreundlichen Regelungen haben zu einem deutlichen Anstieg der direktdemokratischen Beteiligung der Bevölkerung an kommunalpolitischen Entscheidungen geführt.

Ich nenne Ihnen zum Vergleich nur eine Zahl. In Niedersachsen hat es seit In-Kraft-Treten, seit 1996, ungefähr 50 Bürgerbegehren gegeben. Davon ist ungefähr die Hälfte an Verfahrenshürden gescheitert. In Bayern hat es in dreieinhalb Jahren 737 - ich wiederhole: 737 - derartige Verfahren gegeben. Das meiste, was dort diskutiert und entschieden worden ist, wäre in Niedersachsen gescheitert; es wäre entweder wegen der Thematik als unzulässig verworfen worden oder an den unglaublich hohen Verfahrenshürden gescheitert.

Meine Damen und Herren, mittlerweile ist es in Niedersachsen einfacher, Oberbürgermeister zu werden, als einen erfolgreichen Bürgerentscheid durchzusetzen. Erinnern Sie sich bitte: In Cuxhaven nahmen zuletzt 24,95 % der Wahlberechtigten an der Wahl teil. In Göttingen war es ähnlich. Mit den entsprechenden Ergebnissen: Der Gewinner benötigte gerade einmal 15 bis 17 %. Ein Bürgerentscheid hingegen ist, wie Sie wissen, erst dann erfolgreich, wenn mindestens 25 % der Abstimmungsberechtigten mit Ja stimmen.

Meine Damen und Herren, für uns bleibt festzustellen: Von dieser Landesregierung gehen keine Impulse aus, wenn es darum geht, ein Mehr an demokratischer Kultur zu schaffen. Von ihr gehen keine Impulse für eine Stärkung demokratischer Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger in den Kommunen aus. Niedersachsen bleibt hier

Entwicklungsland. Und wenn Sie, Frau Kollegin, glauben, es wäre schon der Höhepunkt an Bürgerbeteiligung, wenn der Ministerpräsident am Tag der offenen Tür auf einer Bühne Bürgerfragen beantwortet, dann, glaube ich, werden Sie noch einiges dazulernen müssen. - Schönen Dank.

(Lebhafter Beifall bei den GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Einzelberatung. Ich rufe auf:

Artikel 1. - Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2317 zu den Nrn. 4, 5 und 20 vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

Zu Artikel 1 liegt ferner der Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 2325 zu Nr. 19 vor. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der SPD-Fraktion angenommen.

Ich lasse nun noch über die Änderungsempfehlung des Ausschusses zu Artikel 1 im Übrigen abstimmen. Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das Erste war die Mehrheit.

Artikel 2. - Hierzu liegt der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 2317 zu Nrn. 3 und 16 vor. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Zu Artikel 2 liegt ferner der Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 2325 zu Nrn. 10/1 und 15 vor. Wenn Sie zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist der Änderungsantrag der SPD-Fraktion angenommen.

Ich lasse nun noch über die Änderungsempfehlung des Ausschusses im Übrigen abstimmen: Wer ihr zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzei

chen. - Die Gegenstimmen! - Gibt es Stimmenthaltungen? - Stimmenthaltungen sehe ich nicht. Damit ist der Änderungsempfehlung des Ausschusses zugestimmt worden.

Artikel 3. – Hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wenn Sie ihr zustimmen möchten, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Artikel 3 haben Sie einstimmig so beschlossen.

Artikel 3/1. – Auch hierzu liegt eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wenn Sie ihr zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Das ist dann so beschlossen.

Artikel 3/2. – Hierzu liegt wiederum eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wenn Sie ihr zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Niemand möchte sich der Stimme enthalten. Das ist so beschlossen.

Artikel 4. – Hierzu liegt ebenfalls eine Änderungsempfehlung des Ausschusses vor. Wenn Sie ihr zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist auch nicht der Fall. Das ist so beschlossen.

Gesetzesüberschrift. – Unverändert.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wenn Sie dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung Ihre Zustimmung geben möchten, dann bitte ich Sie, sich vom Platz zu erheben. – Gibt es Gegenstimmen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen worden.

(Unruhe)

- Meine Damen und Herren, Sie sind etwas unaufmerksam. Wir sind mit den Abstimmungen aber noch nicht fertig. Wir müssen noch über die Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschuss für innere Verwaltung abstimmen. Wer also der Nr. 2 der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 2279 zustimmen und damit die in die Beratung einbezogene Eingabe 3729 für erledigt erklären will, den bitte ich um ein Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? - Das

ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? – Auch das ist nicht der Fall. Damit haben Sie einstimmig so beschlossen.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 5: Erste Beratung: Entwurf eines Gesetzes über die Auflösung des Instituts für Erdöl- und Erdgasforschung (IfE-Auflösungsgesetz) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/2270

Herr Minister Oppermann wird den Gesetzentwurf einbringen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Dieser Gesetzentwurf hat zum Ziel, das Institut für Erdöl- und Erdgasforschung in ClausthalZellerfeld aufzulösen. Dieses Institut ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die nur durch Gesetz aufgelöst werden kann.

Der Grund liegt schon einige Jahre zurück. In den 90er-Jahren hat der Wissenschaftsrat die Institute der Blauen Liste evaluieren lassen. In dieser externen Evaluierung ist das Institut für Erdöl- und Erdgasforschung sehr kritisch bewertet worden. Es gab keine Chance, das Institut weiterzuführen. Die Bund-Länder-Kommission hat die Auflösung beschlossen. Wir haben auch keine Auffanglösung realisieren können. Es gab keine Partner in der Wirtschaft, die einsteigen wollten, und es gab auch keine Hochschulen, die sich dort engagieren wollten.

So kam es zur Abwicklung des Instituts. Insgesamt standen in den zurückliegenden drei Jahren 15,3 Millionen DM zur Verfügung. Davon sind übrigens noch 4 Millionen DM vorhanden.