Wir haben mit dem Vorschlag dazu nicht nur ein Konzept vorgestellt, sondern wir haben gleichzeitig ein blitzsauberes Beratungsverfahren vereinbart.
Daran wollen wir uns auch halten. Ich erinnere einmal daran: Erstens. Anders als 1984 mit der Orientierungsstufen-Bestandsaufnahme, die mit Bordmitteln innerhalb des Landesdienstes durchgeführt wurde, wollen wir die Frage, ob und wie die Orientierungsstufe weiterentwickelt werden kann, wissenschaftlich analysieren lassen und wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse zu Rate ziehen.
Keine Einzelentscheidung ist getroffen. Keine Einzelentscheidung wird vor einer intensiven Auswertung von Wissenschaft, öffentlichem Diskurs und parteiinternen Beratungen getroffen werden.
Drittens. Wir wollen Sorgfalt und Gründlichkeit, was der Gegenstand ja auch gebietet. Dazu brauchen wir zunächst einmal Zeit, in der wir zuhören, Argumente und Anregungen, auch Kritik und Zustimmung aufnehmen und dokumentieren. Diese Zeit nehmen wir uns.
Wir haben fest vereinbart, dies, wenn wir zu einer Entscheidung gekommen sind, unverzüglich umzusetzen und damit Schulträgern, Schulen und der Öffentlichkeit klare und transparente Perspektiven zu geben.
Die Klassen 5 und 6 haben eine Schlüsselfunktion für das Schulsystem. Deshalb haben wir die Anregung des Landeselternrats nicht nur oberflächlich aufgegriffen, sondern wollen eine umfassende, korrekte und aussagekräftige Prüfung der kriti
sierten Punkte und eine Entscheidung, die Bewährtes bewahrt, also die bisherigen Leistungen der Orientierungsstufe annimmt, und zugleich Verbesserungen durchführt.
Dies kann eine wissenschaftliche Untersuchung leisten. Ihre Aufgabe: Akzeptanz erheben, alternative Konzepte in bundes- und europaweit erprobten Modellen prüfen, regionale Unterschiede einschätzen, die Einbindung pädagogischer Verantwortung in den regionalgesellschaftlichen Kontext beobachten. Dem dienen natürlich die sozialwissenschaftlich erhobenen Daten einer solchen Fragestellung. Das ist eine erprobte und übliche Art und Weise, ein fachliches Thema wissenschaftlich zu begleiten und zu analysieren. Der Auftrag ist also, die Einbindung pädagogischer Verantwortung durch die Verantwortlichen in den regionalgesellschaftlichen Kontext zu beobachten und das alles auf der Basis einer Flut von Daten und Fakten im Ergebnis abzusichern.
Die Landesregierung ist bei der Vorbereitung – das ist hier angeklungen – sorgfältig und sachgerecht vorgegangen. Mit offenen Fragestellungen wurde ein Auftrag erarbeitet, der wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Es wurde alles getan, um sachfremde Einflüsse von vornherein auszuschließen.
Mit der Durchführung der Untersuchung wurde ein hoch renommiertes, über Bundesgrenzen hinaus bekanntes Forschungsinstitut außerhalb Niedersachsens betraut, dessen Führungsspitze in der Entwicklung der Bildungsverwaltung auch der Bundesrepublik und darüber hinaus in den letzten Jahrzehnten eine herausragende Bedeutung hat.
Kurz nach dem Start dieser Untersuchung kam Ihre Konfliktintervention, dieser eigentlich infame parteipolitische Zugriff in ein laufendes Verfahren. Wir können das einfach nicht hinnehmen. Ihr Angriff beschädigt die Untersuchung, und er beleidigt unabhängige Wissenschaftler in ihrem Berufsethos.
die mit unserem Verständnis von Schule und mit unserer niedersächsischen Schulverfassung überhaupt nicht in Einklang zu bringen ist.
Wissen Sie denn eigentlich nicht, dass Schulleitungen den Hinweis, die Beantwortung von Fragen sei freiwillig, nicht auch genauso verstehen können? Trauen Sie unseren Schulleitern denn nicht den selbstbestimmten Umgang mit wissenschaftlichen Fragen zu?
Da halten Sie sich fest an einer Reihe von zehn Fragen an Schulleitungen, z. B. nach Chorzugehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer Partei oder zu einem Gesangverein oder zu einem Sportverein.
Da halten Sie sich fest, obwohl es hierbei natürlich nicht um die Frage der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Partei geht, und Sie sehen damit die Intim- oder wenigstens Privatsphäre der Schulleitungen als verletzt an. Ihre parteipolitische Zugriffsmentalität lässt ahnen, was Sie tun würden, wenn Sie das nur könnten. Sie nehmen sich das Recht, sozialwissenschaftlich erprobte Instrumente parteipolitisch zu zensieren,
so als wollten Sie ein politisches Zulassungsverfahren für wissenschaftliche Fragestellungen fordern.
Das ist ganz unseriös, auch die Art und Weise, wie Sie z. B. mit der Zahl der Fragen argumentieren, nämlich der 21 Fragen, nicht aber darauf hinweisen, dass die natürlich eine völlig unterschiedliche Anzahl von Items enthalten, nämlich von einer Antwort bis zu 27 Antworten. Deshalb kann das hier also gar nicht miteinander verglichen werden.
Das alles lässt sich nicht allein mit Ihrer Angst vor Ergebnissen erklären. Sie haben ein verkorkstes Verhältnis zu Unabhängigkeit, Selbstverantwortung, zu offenem Umgang mit anderen Meinungen, gerade auch bei den Lehrerinnen und Lehrern des Landes.
Sie wollen den parteilichen, parteibestimmten Auftrag statt offener Fragen, Kontrollen, Bevormundung statt Bereitschaft zu argumentativer Auseinandersetzung.
Katastrophal ist auch Ihr Verhältnis zur Landesregierung. Das ist eigentlich ganz besonders bedrückend. Erst unterstellen Sie den Wissenschaftlern, sie ließen sich für die Ziele der Landesregierung instrumentalisieren. Dann aber unterstellen Sie auch der Landesregierung, sie habe überhaupt ein Interesse an personenbezogenen Einzeldaten. Damit unterstellen Sie zugleich den möglichen oder auch gewollten Missbrauch solcher Daten, als sei die vor Ort üblicherweise bekannte Tatsache, dass ein Mitglied der Schulleitung auch Mitglied einer Partei oder eines Sportvereins ist, für Hannover von besonderem Interesse. Das ist ein mieses politisches Spiel und nur dazu geeignet, Stimmung zu machen.
Dabei kann es Ihnen um die Sache auch gar nicht gehen. Konkrete Begründungen geben Sie nicht. Ihre Intervention geht ganz allgemein auf Texte und kaum nachvollziehbare Hinweise aus. Datenschutzrechtlich – das ist bereits erläutert worden – ist das ohnehin unbedenklich.
Ich bin sicher, dass auch die Schülereltern des Landes sehr schnell hören, wie hinterhältig Sie sich auch ihnen gegenüber verhalten. Erst greifen Sie die Forderung des Landeselternrats nach Überprüfung auf, bringen das hier als Entschließungsantrag ein, stellen sich also hinter die Forderung, zu prüfen, tun dann aber alles, um die Erfüllung der Forderung nach Überprüfung unmöglich werden zu lassen. Ein Affront gegen die Elternvertretung auch hier!
Nun noch eine Anmerkung zum Umgang unter uns. Wir haben eine ganze Kultusausschusssitzung mit der Ministerin und dem Vertreter des Deutschen Instituts für Internationale Pädagogische Forschung verwendet, um mit Ihnen über die von Ihnen kritisierten Punkte zu sprechen. Wir als SPD-Fraktion haben uns darum bemüht, Ihre vorgegebenen Befürchtungen durch Klärung in der Sache aufzulösen. Wir haben aber auch persönlich an die Kollegialität der Fachpolitiker Ihrer Fraktion appelliert. Wir haben dies vor dem Hintergrund auch Ihres Konsensangebotes, Ihres Gesprächsangebotes gemacht, auch um Schulfragen aus dem parteipolitischen Gezänk herauszulassen.
Was glauben Sie wohl, was bei uns los ist, nachdem wir erfahren haben, dass Sie zur selben Zeit, während wir im Ausschuss saßen, als wir miteinander diskutierten, den einzigen kultuspolitisch agierenden Laien Ihrer Fraktion, Busemann, an die Presse gehen ließen und ihn diese über ein bereits feststehendes Ergebnis informieren ließen. Da führen Sie doch stundenlang eine Scheindebatte mit uns. Sie lassen sich als Fachpolitiker gegenüber der Öffentlichkeit von jemandem vertreten, der keinen Bezug zur Arbeit des Kultusausschusses hat, der diesen wichtigsten landespolitischen Bereich allenfalls, wenn das überhaupt der Fall ist, aus Protokollen kennt. Das machen Sie nicht noch einmal mit uns!
Herr Kollege, es kann sein, dass Sie auf das rote Licht immun reagieren. Aber Sie müssen zum Schluss kommen.
Mit dem Hinweis darauf, dass das miesester intraparlamentarischer Stil ist, den Sie sich hier geleistet haben, kann ich aber auch sehr gut abschließen.
Herr Kollege Fasold, es tut mir leid, aber ich muss auf den „miesen parlamentarischen Stil“ zurückkommen. Ich erteile Ihnen für die Verwendung des Wortes „Schmierenkomödiant“ einen Ordnungsruf.
Zu meiner zweiten Wortmeldung hat mich der Redebeitrag des Kollegen Busemann gereizt. Herr Kollege Busemann, ich mache gemeinsam mit der CDU-Fraktion ab und an wirklich gerne Oppositionspolitik. Aber ich habe auch bei dieser Zusammenarbeit einen gewissen Qualitätsanspruch. Dieser macht sich auch daran fest, ob etwas, was wir gemeinsam machen könnten, seriös ist oder nicht. Ich habe für mich selber einen hohen Anspruch, seriös zu bleiben, also tatsächlich auch mit Tatsachen zu arbeiten. Diesen Anspruch, Herr Kollege Busemann, haben Sie bei dieser Debatte auch nicht ansatzweise erfüllt.
Ich hoffe allerdings, dass es der Kultusministerin und der SPD-Fraktion, vielleicht dem Ministerpräsidenten, noch gelingt, wieder Vertrauen in diese wissenschaftliche Untersuchung zu erzeugen. Wir halten nach wie vor diese Untersuchung für wichtig, um eine fundierte Grundlage für weitere Diskussionen und für weitere Entscheidungen zu haben.