Protokoll der Sitzung vom 16.05.2001

(Pörtner [CDU]: Aber nicht in einem beherrschenden Sinne!)

Zu der Zulassung für sieben Jahre: Es ist richtig, dass das für die Privaten ein Rückschritt ist. Sie waren bisher für zehn Jahre zugelassen. Hinzu kommt jetzt aber der Vorteil, dass die Landesmedienanstalt auf eine Neuausschreibung verzichten kann und die Möglichkeit hat, um fünf Jahre zu verlängern. Das ist vorgesehen und bedeutet, dass Antenne, ffn oder dann auch Rockradio 21 die Möglichkeit einer Verlängerung ohne ein neues Lizenzierungsverfahren haben, wenn die Versammlung der NLM dies beschließt.

Der Herr Ministerpräsident hat die Programmgrundsätze angesprochen. Über dieses Thema müssen wir in den Ausschüssen reden. Ich meine, wir sollten noch einmal genau hinsehen, welche Programmgrundsätze es im bisherigen Landesrundfunkgesetz gibt und welche in das neue Lan

desmediengesetz übernommen worden sind, und überlegen, ob wir das nicht besser noch vervollständigen sollten.

Es ist meines Erachtens auch in Ordnung, dass die Werbung weiterhin nur landesweit verbreitet werden darf. Es gab ja die Bestrebungen von privaten Rundfunkveranstaltern, das zu regionalisieren, d. h. die Fenster, das Auseinanderschalten durch regionale Werbung zu finanzieren. Ich halte diesen Ansatz für falsch. Denn das würde bedeuten, dass die regionalen und lokalen Zeitungsverleger dann in eine Konkurrenz mit den Rundfunkveranstaltern um das Werbevolumen geraten würden. Das sollten wir nicht machen. Wir sind froh, dass wir in Niedersachsen noch eine sehr gute Zeitungslandschaft haben. Die sollten wir nicht ohne Not infrage stellen. Ich bin sicher, dass wir im Ausschuss dafür sorgen werden. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD - Pörtner [CDU]: Du hast aber Einiges ausgelassen! - Gegenruf von Reckmann [SPD]: Aber nur aus Zeitgründen!)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Wir kommen zur Ausschussüberweisung. Der Ältestenrat empfiehlt, den Ausschuss für Medienfragen mit der Federführung und die Ausschüsse für Wirtschaft und Verkehr, Haushalt und Finanzen, Rechts- und Verfassungsfragen sowie innere Verwaltung mit der Mitberatung zu beauftragen. Wenn Sie dem zustimmen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Möchte jemand anders entscheiden oder sich der Stimme enthalten? - Das ist nicht der Fall. Dann haben Sie einstimmig so beschlossen.

Wir kommen jetzt zu

Tagesordnungspunkt 13: Zweite Beratung: Hafenämter stärken - für eine echte Reform der Hafen- und Schifffahrtsverwaltung - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1990 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Häfen und Schifffahrt Drs. 14/2341

Der Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 1990 wurde in der 62. Sitzung am 16. November 2000 an den Ausschuss für Häfen und Schifffahrt zur Beratung überwiesen. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.

Ich erteile Herrn Kollege Dr. Biester das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag und auch die Art und Weise der Behandlung dieses Themas innerhalb der Landesregierung geben der CDU-Fraktion Veranlassung, vorab auf zwei Dinge hinzuweisen.

Erste Vorbemerkung: Nach unserer Überzeugung ist das Parlament das höchste Verfassungsorgan. Wenn das Parlament ein Thema dadurch an sich zieht, dass es einen entsprechenden Entschließungsantrag einbringt, dann halten wir es für ein Unding, wenn vor der abschließenden Beratung dieses Themas im Parlament eine Beschlussfassung im Kabinett herbeigeführt wird. Wir halten es auch für ein Unding, dass vor der abschließenden Beratung in einem Parlament die Bezirksregierung bereits mit der Umsetzung einer solchen Maßnahme beginnt, die entsprechenden Vorbereitungen trifft und z. B. mit betroffenen Mitarbeitern Personalgespräche führt. Dies ist nach unserer Überzeugung eine Missachtung des Parlaments, die wir hier ausdrücklich rügen. Die SPD-Fraktion hat dafür kein Gespür. Die SPD-Fraktion folgt blind der Landesregierung, sowohl was den Inhalt dieses Reformvorschlages als auch den zu beanstandenden Verfahrensablauf angeht.

Die zweite Vorbemerkung betrifft die Unsitte der Antragsumkehrung: Die CDU-Fraktion bringt einen Antrag ein, in dem wir uns kritisch mit bestehenden Reformüberlegungen auseinander setzen, und durch einen so genannten Änderungsantrag wird dies in eine Bejubelung der Landesregierung umfunktioniert.

(Buß [SPD]: So sind wir!)

Das halten wir für verfassungsrechtlich bedenklich, Herr Kollege Buß,

(Wernstedt [SPD]: Aber das Jubeln nicht!)

weil es auch entsprechende Urteile darüber gibt, inwieweit durch eine solche Verfahrensweise die Rechte der Opposition behindert werden. Sie verhindern nämlich auf diese Art und Weise, dass wir unsere Meinung zu dem Thema zu einer Abstimmung im Parlament bringen, indem Sie einen um 180° gedrehten Antrag als Änderungsantrag einbringen und zur Beschlussfassung vorlegen.

Nun zum Inhalt dessen, was uns hier als Reform verkauft werden soll. Vergleichen wir einmal den Anspruch, den Sie erheben und nunmehr in Ihrem Beschlussvorschlag formuliert haben „Hafenämter als regionale kompetente Leistungszentren“, mit der Wirklichkeit, was daraus geworden ist. Es sollte der große Schlag unter Beteiligung der Hafenwirtschaft als Nachfrager der Dienstleistungen von Hafenämtern werden. Tatsächlich wurde es aber ein großer Fehlschlag gegen die Interessen der Hafenwirtschaft.

(Buß [SPD]: Das wollen wir erst ein- mal abwarten!)

Sie haben ohne jede Not gar nicht erst den dreistufigen Verwaltungsaufbau Amt - Bezirksregierung Ministerium infrage gestellt. Sie haben dies ausgeklammert, weil dies, wie Sie formuliert haben, nicht in Ihr politisches Konzept passt, das darin besteht, die Mittelinstanz zu stärken. - Ich sehe den Abgeordneten Schwarz im Augenblick nicht. Ich frage mich, was er eigentlich über diesen Ansatz denkt.

(Zuruf von der SPD: Er hat eine Be- suchergruppe!)

- Dann übermitteln Sie ihm freundlicherweise, dass er hier die Chance gehabt hätte, das, was er auf einem Parteitag seiner Partei gesagt hat, nämlich dass er für die Abschaffung der Bezirksregierungen eintritt, also insofern die Position der CDU übernimmt, mit umzusetzen. Er sagte auf dem Parteitag, er wisse, dass er mit dieser Meinung in der SPD-Fraktion nicht alleine dastehe. Dann frage ich mich: Wo sind denn die Stimmen aus Ihrer Fraktion, die tatsächlich so denken? - Hier hätten Sie die Möglichkeit, meine Damen und Herren, das umzusetzen.

Da Ihnen aber nun der Ansatz „Verwaltungsaufbau“ als Reformansatz fehlt, müssen Sie zu einem anderen kommen. Da fällt Ihnen Gott sei Dank die so genannte Revierbezogenheit ein. Diese ist - das hat Ihnen jeder gesagt - ungeeignet. Die Tatsache, ob ein Hafen in einem bestimmten Revier liegt - ob er im Revier der Elbe oder im Revier Ems/Dollart liegt -, sagt über die Spezialitäten eines solchen Hafens - darum geht es ja, dass diese in den Hafenämtern berücksichtigt werden - überhaupt nichts aus. Das merken Sie selber im Bereich Norden. Sie merken, dass Norden eine solche Spezialität als Hafen der Inselversorgung hat, dass man das einfach nicht in das Hafenamt Emden integrieren kann. Dann kommen Sie auf die halbherzige Lösung, dass Sie sagen: Ganz verwerfen wollen wir die Reform zwar auch nicht, aber dann bleibt es eben eine unselbständige Außenstelle. Allein dies müsste Ihnen doch zeigen, dass Ihr Ansatz von vornherein verfehlt ist, dass die Revierbezogenheit nicht geeignet ist.

Jetzt komme ich auf das zu sprechen, was der Landesrechnungshof sagt. Der Landesrechnungshof sagt Ihnen: Es gibt keine detaillierten Basisdaten darüber, welche Auswirkungen diese Reform eigentlich hat. Wissen Sie, welche Auswirkungen die Reform auf das vorhandene Personal hat? Wissen Sie, welche Auswirkungen die Reform auf Personalentwicklungen hat? Wissen Sie, welche Auswirkungen die Reform auf den Einsatz der sächlichen Mittel, Geräteeinsatz und Werkstätten, hat? Wissen Sie, welche Auswirkungen die Reform auf die zukünftige Aufgabenerfüllung, Reisekosten und Ähnliches hat? - All dies wissen Sie nicht. Sie beschließen erst die Reform und sagen: Dann wollen wir eine so genannte Implementierungsgruppe einsetzen, und die soll ermitteln, welche Auswirkungen das hat. Damit zäumen Sie das Pferd von hinten auf. Sie müssen sich doch, bevor Sie eine Reform beschließen, vorher überlegen, welche Auswirkungen sie hat, diese Auswirkungen abwägen und erst dann eine Reform beschließen. Sie können es nicht umgekehrt tun, wie Sie es hier mit Ihrem Entschließungsantrag versuchen.

Was kommt dabei heraus? - Sie schaffen drei Hafenämter - nur drei -, und jedes dieser drei Hafenämter ist anders aufgebaut. Das Hafenamt Elbe - ein Amt mit einem Amtssitz - ist letztendlich nichts anderes als das bisherige Hafenamt Cuxhaven. Es ändert sich nichts außer dem Namen. Das zweite Hafenamt ist Ems/Dollart, ein Amt mit einem Amtssitz, aber einer unselbständigen Au

ßenstelle. Das dritte Hafenamt ist das Hafenamt Jade/Weser, ein Amt mit zwei Amtssitzen. Es gibt also ein Hafenamt mit einem Amtssitz, ein Hafenamt mit einem Amtssitz und einer Nebenstelle und ein Hafenamt mit zwei Amtssitzen. Das ist keine geordnete Reform. Das ist Unordnung, und dazu, die zu bejubeln, gibt es weiß Gott keinen Anlass. Wir als CDU-Fraktion lehnen daher diesen Entschließungsantrag in der Form, in der er aus dem Ausschuss herausgekommen ist, ab.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, zu diesem Antrag spricht als nächster Herr Kollege Buß.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich könnte eigentlich meine Rede vom November 2000 zu Ihrem Antrag „Hafenämter stärken - für eine echte Reform der Hafen- und Schifffahrtsverwaltung“ wiederholen. Ich werde es aber nicht tun. Es hat sich im Vergleich zur damaligen Situation nichts geändert. Ich weiß ja nicht, ob Sie überhaupt Hafenämter kennen.

(Zuruf von der CDU: Natürlich! - Dinkla [CDU]: In Hildesheim gibt es jedenfalls keines!)

- Aber einen Hafen gibt es da. Vielleicht weißt du darüber Bescheid.

Wir, die SPD-Fraktion, sind nach wie vor für eine Neustrukturierung der Hafenämter, weil wir der Auffassung sind, dass es vernünftig ist, die Hafenämter auf Revierebene zu organisieren, dadurch erhebliche Einsparungen vornehmen zu können und gleichzeitig eine Verbesserung des Qualitätsstandards zu erreichen.

(Beifall bei der SPD)

Von einer radikalen Lösung, von der Sie ansonsten immer gesprochen haben, kann überhaupt keine Rede sein. Die unabhängige Arbeitsgruppe hat den Vorschlag für das Ministerium vor der Entscheidung der Landesregierung erarbeitet. Den Betroffenen wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt und die Bedenken soweit wie möglich berücksichtigt.

Die CDU-Fraktion hat ja keinesfalls das beantragt, was Sie, Herr Dr. Biester, gerade erzählt haben. Sie wollte mit ihrem Antrag die Reform nicht umsetzen - das ist übrigens der erste Punkt in Ihrem Antrag - und zweitens die Zuständigkeit der Bezirksregierung streichen und die jetzigen Hafenämter direkt dem Ministerium unterstellen. Dagegen war die CDU früher übrigens immer. Sie hat ihre Meinung nur in diesem Antrag geändert, und auf einmal sind Sie der große Gegner der Bezirksregierung. Aber in diesem Fall ist das eine falsche Entscheidung.

Diesen Antrag lehnt die SPD-Fraktion insgesamt ab. Wir haben deshalb einen eigenen Entschließungsantrag - das ist der so genannte Jubelantrag der SPD-Fraktion, wie Sie ihn bezeichnen - mit folgendem Wortlaut eingebracht, der die Reformwilligkeit der Landesregierung besonders unterstreicht und auch unterstützt:

„Der Landtag begrüßt die Entscheidung der Landesregierung über die Reform der Häfen- und Schifffahrtsverwaltung. Er fordert die Landesregierung auf, ihren Beschluss konsequent umzusetzen und dabei ein besonderes Augenmerk sowohl auf die Schaffung von kompetenten Leistungszentren als auch auf die sozialverträgliche Ausgestaltung der Reform zu legen.“

Das haben wir hier als Entschließung eingebracht, und es war uns nach Mitteilung der Landtagsverwaltung - das wissen auch Sie, Herr Dr. Biester gar nicht anders möglich, auf Ihren Antrag entsprechend einwirken zu können. Wir mussten einen Änderungsantrag einbringen, damit wir diese Entschließung heute einbringen konnten, obwohl auch ich der Auffassung bin: Das ist ein eigener Antrag und hat mit Ihrem Antrag nichts zu tun. Das soll er im Übrigen auch gar nicht. Es ist nicht unsere Auffassung, dass wir lediglich zu Ihrem Antrag Stellung nehmen.

Abschließend möchte ich feststellen, dass die CDU-Fraktion ständig von Einsparungen in der Verwaltung und von Verwaltungsreform redet, aber dann, wenn es konkret wird, jeden Vorschlag der Regierung ablehnt und aus Opportunismus alles beim Alten lassen will. Dies zeugt auch im Bereich der Hafenverwaltung nicht von besonderer Mitverantwortung.

(Beifall bei der SPD)

Nur nein sagen, Herr Dr. Biester, reicht auch in diesem Fall für eine Opposition nicht aus. - Recht herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Klein, auch Sie haben sich zu Wort gemeldet. Bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Hafen ist ein Unternehmen. Ihn zu betreiben, ist wirtschaftliche Tätigkeit in Reinkultur. Es gilt, Kunden zu werben, Personal und Infrastruktur bereit zu halten, neue, innovative, kundenorientierte Dienstleistungsangebote zu entwickeln, Investitionsentscheidungen zu treffen, Arbeitsabläufe zu steuern, zu optimieren und vieles mehr. Auf der britischen Insel wird dies in der Regel von einem Unternehmen, meist privater Natur, geleistet. Dies geschieht nicht nur kostendeckend, sondern - man höre und staune - sogar mit Gewinn, und zwar so erfolgreich, dass sogar die Freihaltung der Fahrrinne in der Außenthemse von den profitierenden Hafenbetreibern bezahlt wird.

Um Kundenleistungen aus einer Hand zu liefern, um zentrales Marketing und kraftvolle, hafenübergreifende Steuerung der Landesinteressen sicherzustellen - so war nämlich die Zielsetzung der Organisationsuntersuchung -, bedienen wir uns in Niedersachsen fünf Hafenämtern, einer Bezirksregierung, mehrerer ministerieller Ressourcen - Wirtschaft, Landwirtschaft und Finanzen -, einer Port Promotion Agency

(Oh! bei der CDU)

und der Niedersächsischen Hafenvertretung. Die Hafenwirtschaft vor Ort mischt natürlich auch noch mit. Dabei kann es nicht verwundern, dass die Kostendeckung des Unternehmens Niedersächsische Häfen äußerst bescheiden ist und nur rund ein Viertel der Ausgaben durch Einnahmen gedeckt ist.

(Unruhe - Glocke der Präsidentin)

Es ist sicherlich richtig, dass es nicht einfach ist, im europäischen Wettbewerb und bei den Verzerrungen, die es dabei mangels Hafenkooperationen