Für diese Unterstellung sollten Sie sich entschuldigen und nicht einfach sagen, es sei nur um die Beteiligung der Kreissparkasse am INI gegangen, und Herr Lindhorst sei doch da in irgendwelchen Gremien.
Beteiligungen an Gesellschaften werden nicht im Kreditausschuss besprochen. Im Kreditausschuss werden Kredite besprochen. Beteiligungen von Sparkassen werden nach dem Sparkassengesetz im Verwaltungsrat besprochen. Auch das ist vertraulich. Dass der Herr Kollege Lindhorst darin Mitglied ist, steht im Handbuch; das brauchen wir gar nicht zu diskutieren. Wenn er dies nicht wäre, könnte er nicht im Kreditausschuss sitzen; auch das wissen wir.
Sie sollten die Größe haben zu sagen, dass Sie sich in der allgemeine Verwirrung, die hinsichtlich des INI gestern bei Ihnen im Ministerium und bei Ihnen persönlich geherrscht hat, im Ton vergriffen haben.
(Beifall bei der CDU - Plaue [SPD]: Die Verwirrung war offensichtlich bei Ihnen! Die Zuschauer haben gemeint, dass Sie sich flegelhaft verhalten ha- ben!)
Damit ist diese Besprechung beendet. Herr Minister Oppermann hat mir gegenüber erklärt, ohne die Kenntnis des Protokolls könne er sich dazu nicht
Außerdem möchte ich mitteilen, dass der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei, Herr Senff, heute seinen 60. Geburtstag hat. Herzlichen Glückwunsch!
Tagesordnungspunkt 2: 32. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/2410 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2474 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2480
Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 2410, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits vorgestern, in der 76. Sitzung am 17. Mai, entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 2410, zu denen die genannten Änderungsanträge vorliegen.
Die Redezeiten betragen verabredungsgemäß: SPD und CDU jeweils zehn Minuten, Grüne fünf Minuten, Landesregierung fünf Minuten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich rede zu den Eingaben, die sich mit der Förderung von Betreuungsvereinen befassen.
Die Petenten wenden sich mit ihrer Petition gegen eine neue Richtlinie der Landesregierung zur Förderung der Betreuungsvereine. Diese neue Richtlinie sieht erstens vor, dass die Zuschüsse für die einzelnen Betreuungsvereine um ca. ein Drittel gekürzt werden. Sie sieht zweitens vor, dass pro Landkreis nur noch ein Betreuungsverein gefördert wird; nur in Ausnahmefällen, d. h. in Landkreisen oder Städten mit mehr als 300 000 Einwohnern,
Für diejenigen, die in der Materie nicht so bewandert sind: Die wesentliche Aufgabe der Betreuungsvereine ist es, ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und sie für die Arbeit vorzubereiten und zu schulen. Diese Aufgabe ist den Betreuungsvereinen nach dem Bundesgesetz ausdrücklich zugeordnet.
Die Petenten weisen darauf hin, dass eine Kürzung im Sozialetat von 500 000 DM - in diesem und im letzten Haushaltsjahr; das macht ein Drittel des Gesamtetats der Betreuungsvereine aus - zu einer Kostensteigerung im Justizetat um einen zweistelligen Millionenbetrag führen wird.
Wir haben diese Petition im Sozialausschuss sehr ausgiebig und sorgfältig beraten und festgestellt, dass es im Justizhaushalt tatsächlich zu einer Kostenexplosion gekommen ist und weiter kommen wird. Wir werden in diesem Haushaltsjahr wahrscheinlich die 70 Millionen DM-Grenze erreichen. Das sind 20 Millionen DM mehr als im Haushaltsjahr 2000. Also, das ist wirklich eine Kostenexplosion.
Diese Kostensteigerung lässt sich nur zu einem sehr geringen Teil darauf zurückzuführen, dass es eine erhebliche Zunahme von Betreuungsfällen gegeben haben könnte. Die Kostensteigerung hängt eindeutig mit der Reduzierung von Ehrenamtlichkeit in diesem Feld zusammen.
Diese Reduzierung von Ehrenamtlichkeit führt auf der anderen Seite zu einer Ausweitung des Einsatzes von Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuern, die sehr, sehr kostenintensiv ist.
Diese These ist durch ein Gutachten, das im Landgerichtsbezirk Osnabrück in Auftrag gegeben wurde, eindeutig bestätigt worden.
Meine Damen und Herren, unter den Vorschlägen, wie sich die Kostenexplosion in diesem Bereich reduzieren lässt, heißt es in dem Gutachten ausdrücklich: Es muss eine stärkere Gewinnung von Ehrenamtlichkeit in diesem Bereich geben, und es sind die Betreuungsvereine, die stärker gefördert werden sollten, damit eine Ausweitung der Ehrenamtlichkeit und eine Schulung der ehrenamtlich Tätigen möglich werden.
Wir haben diese These im Sozialausschuss wirklich ausgiebig geprüft und festgestellt, dass sie sich in jeder Hinsicht verifizieren lässt, zuletzt durch das Gutachten des Landgerichts Osnabrück. Trotzdem hat die SPD-Fraktion das Anliegen der Petentinnen und Petenten zurückgewiesen.
Ich finde es wirklich einen Skandal, dass Sie nach dieser ausgiebigen Beratung den, wie ich meine, haushaltspolitischen Irrsinn der Landesregierung unterstützen und damit nicht nur einen ökonomischen Fehler erster Kategorie begehen, sondern auch noch das verhindern, was vom Ministerpräsidenten immer wieder eingefordert wird, nämlich ehrenamtliches Engagement zu fördern.
Sie weisen sogar dort, wo Betreuungsvereine aufgrund mangelnder Förderung geschlossen werden müssen, Ehrenamtliche ausdrücklich zurück. Wir wissen doch schon seit langem, dass soziale Arbeit in Zukunft nur noch dann leistbar sein wird, wenn wir stärker ehrenamtliches Engagement einbeziehen. Ich bitte Sie deswegen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion, diesen Irrsinn zu korrigieren und die Petentinnnen und Petenten nicht mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden, sondern das Anliegen zu unterstützen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mich zunächst einmal im Namen der SPD mit den Bemerkungen von Frau Pothmer dazu, dass die Betreuungsvereine in Niedersachsen eine wichtige Arbeit leisten, völlig einverstanden erklären. Sie werden derzeit mit rund 1 Million DM vom Land gefördert. Auch die Kriterien, die vorgetragen worden sind, sind richtig. Durch die Betreuungsvereine und ihre Querschnittsarbeit werden Ehrenamtliche akquiriert und qualifiziert, damit sie die Arbeit tun können. Dies finanziert aber nicht allein das Land, sondern es wird in den meisten Gebieten
Man muss auch den Petenten dafür danken, dass sie mit ihren Eingaben den Sozialausschuss veranlasst haben, ein Problem, das im Betreuungsgesetz des Bundes seit 1993 steckt, ursächlich aufklären zu lassen.
Nein, keine Zwischenfrage. - Ich will kurz einige Entwicklungen deutlich machen. 1993 hatten wir für Betreuungsvereine keinerlei Mittel; die gab es seinerzeit auch nicht. Die Mittel betragen heute 1 Million DM. Damals gab es für ehrenamtliche Betreuer eine jährliche Aufwandsentschädigung von 0,8 Millionen DM.
Dies hat sich im Landeshaushalt in Richtung 5 Millionen DM entwickelt. Heute gibt es 5,2 Millionen DM im ehrenamtlichen Betreuungselement. Dennoch ist festzustellen, dass die Zahl der ehrenamtlichen Betreuer kontinuierlich zurückgegangen ist. Haben früher 90 % aller Betreuungen Ehrenamtliche erledigt, so sind dies heute nur 78 %. Der Mechanismus Ehrenamtler vor Professionellen scheint also offensichtlich nicht zu funktionieren. Es ist zu erkennen, dass die Gerichte - Richter dürfen das derzeit frei entscheiden - zunehmend professionelle Betreuer wählen. Die entsprechende Ausgabenziffer hat sich von 5 Millionen DM im Jahre 1993 auf die von Ihnen genannten heutigen rund 70 Millionen DM entwickelt. Wenn wir nach sieben Jahren das Betreuungsgesetz mit einer Art Sozialbilanz anschauen, so müssen wir feststellen, dass wir bei dem alten Vormundschaftsrecht für ungefähr denselben Aufgabenbereich 5,8 Millionen DM ausgegeben haben und dass wir heute für diesen Aufgabenbereich bei einem Rückgang der Ehrenamtlichkeit mehr als 75 Millionen DM ausgeben.
Wir haben gesagt: Es macht keinen Sinn, zu versuchen, durch mehr Mittel an einer dieser Stellschrauben zu drehen, weil der Wirkungsmecha
Die Ehrenamtlichkeit ist rückläufig. Die, die dort tätig sind, machen hervorragende Arbeit. Wir müssen - das hat das Justizministerium angekündigt - das Betreuungsrecht insgesamt auf den Prüfstand stellen. Es muss auf Bundesebene eilig eine Novellierung her, damit die Mechanismen, die Sie im Blick haben, funktionieren. Darüber hinaus haben wir der Landesregierung empfohlen, die Organisation zu überprüfen. Es ist die Frage, ob es sinnvoll ist, in dem einen Haus die Ausgaben für die Honorare und in einem anderen Haus die Belange der Betreuungsvereine zu bearbeiten.
Wir empfehlen der Landesregierung, dies eventuell in eine Hand zu bringen, damit man aus den drei Ausgabenziffern im Landeshaushalt für Betreuung von mehr als 75 Millionen DM einen Deckungsring macht, um dann je nach neuen Verabredungen und Veränderungen das Geld dorthin lenken zu können, wo es am besten wirkt. Aber unter den derzeitigen Bedingungen macht eine Verstärkung der Haushaltsmittel allein in Richtung der Betreuungsvereine nicht das aus, was Sie sich wünschen und was auch wir uns wünschen. Deshalb ist in diesem Fall „Sach- und Rechtslage“ geboten und sollte hier auch beschlossen werden.
Meine Damen und Herren, im Augenblick ist vor allem auf der linken Seite des Hauses zu viel Rederei.