Protokoll der Sitzung vom 17.09.2001

Das Haushaltsbegleitgesetz soll zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Rechts- und Verfassungsfragen, für Sozial- und Gesundheitswesen, für Wissenschaft und Kultur, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für innere Verwaltung, für Umweltfragen sowie - über die Empfehlung des Ältestenrates hinaus - für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht überwiesen werden. Wer dem so beitreten möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Das ist ebenfalls so beschlossen.

Nun können wir uns der Tagesordnung für den Nachmittag zuwenden, und zwar zunächst dem

Tagesordnungspunkt 4: 34. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/2650 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2694 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/2695

Sie wissen, wie das zu erfolgen hat. Zunächst stimmen wir über die Eingaben in der Drucksache 2650 ab, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wortmeldungen liegen mir nicht vor, sodass wir zur Abstimmung kommen können.

Ich lasse über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 2650 abstimmen, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen. Wer insoweit der Ausschussempfehlung zustimmen

möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich stelle fest, dass das einstimmig erfolgt ist.

Damit können wir diesen Tagesordnungspunkt abschließen, und wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 5: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Prüfung von Anwärterinnen und Anwärtern des gehobenen Justizdienstes - Rechtspflegerlaufbahn - bei dem Prüfungsamt für die Rechtspflegerprüfung bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/2625 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/2653

Dass ich bei dem Aufruf des Tagesordnungspunktes etwas gestockt habe, liegt daran, dass ich bei dem Titel des Staatsvertrages die weibliche Form bei dem Begriff „Rechtspfleger“ vermisse.

(Heiterkeit und Beifall bei allen Frak- tionen)

Der Gesetzentwurf in der Drucksache 2625 wurde am 16. August 2001 an den Ausschuss für Rechtsund Verfassungsfragen zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter ist der Kollege Schröder, dem ich das Wort erteile.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der Drucksache 2653 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen einstimmig, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Dieses Votum wird auch vom mitberatenden Ausschuss für Haushalt und Finanzen getragen. Da der Gesetzentwurf direkt in die Ausschüsse überwiesen und daher im Plenum noch nicht behandelt worden ist, will ich kurz den Inhalt der Beratungen wiedergeben:

Die Länder Bremen, Hamburg und SchleswigHolstein beteiligen sich schon seit längerem an der Ausbildung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger am Fachbereich Rechtspflege der Nieder

sächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege in Hildesheim. Während die Bremer Auszubildenden auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung bereits vor dem bei der Fachhochschule angesiedelten Prüfungsamt geprüft werden, sind für die Anwärterinnen und Anwärter in Schleswig-Holstein und Hamburg noch die dortigen Prüfungsämter zuständig. Wegen der Verflechtung von Ausbildung und Prüfung erscheint es jedoch geboten, dass für alle gemeinsam ausgebildeten Anwärterinnen und Anwärter zukünftig nur ein Prüfungsamt zuständig ist.

Auf Wunsch der beteiligten Länder sollen die entsprechenden Vereinbarungen nicht in einem multilateralen Staatsvertrag, sondern jeweils bilateral getroffen werden. Dementsprechend liegt diesem Gesetzentwurf ein nur mit Schleswig-Holstein geschlossener Staatsvertrag zugrunde, der die Grundfragen der Beteiligung des Landes Schleswig-Holstein an dem Prüfungsamt bei der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege einschließlich der Kostenverteilung regelt. Ein inhaltlich entsprechender Vertrag mit Hamburg ist in Vorbereitung.

Der Staatsvertrag hat in seiner Zielsetzung wie in seiner Ausgestaltung in den Ausschüssen allseitige Zustimmung gefunden. Daher bitte ich namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 2653 zu beschließen. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich danke dem Herrn Berichterstatter. - Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Gesetzentwurf ohne allgemeine Aussprache zu verabschieden. - Ich höre keinen Widerspruch. Wir kommen damit zur Einzelberatung:

Artikel 1 einschließlich Staatsvertrag. - Unverändert.

Artikel 2. - Unverändert.

Gesetzesüberschrift. - Unverändert.

Wer in der Schlussabstimmung diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. - Soweit ich sehe, ist dies einstimmig geschehen.

Wir kommen zum

Tagesordnungspunkt 6: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 14/2631 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen - Drs. 14/2654

Der Gesetzentwurf wurde am 16. August 2001 an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Über den Beratungsverlauf wird uns der Kollege Ontijd als Berichterstatter unterrichten.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Drucksache 2654 empfiehlt Ihnen der federführende Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen mit den Stimmen der Mitglieder der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Gesetzentwurf der Landesregierung mit den aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Änderungen anzunehmen. Die Mitglieder der CDU-Fraktion haben zwar diese Ziele des Gesetzentwurfs grundsätzlich gebilligt, sich aber unter Hinweis auf den nach ihrer Auffassung für eine sachgemäße Beratung zu engen Zeitrahmen der Stimme enthalten. Es ist zu bedenken, dass die bundesrechtliche Regelung bereits seit August 1998 besteht und demzufolge eine sachgemäße Beratung für eine landesrechtliche Regelung hätte stattfinden können. Dieses Votum wird auch vom Ausschuss für Wissenschaft und Kultur sowie vom Ausschuss für Haushalt und Finanzen getragen, denen die Mitberatung oblag.

Der Gesetzentwurf enthält zwei Schwerpunkte: Zum einen soll eine Zwischenprüfung im juristischen Studium eingeführt, zum anderen soll mit der Aufnahme des Schwerpunktbereichs Europarecht die europarechtliche Orientierung der niedersächsischen Juristenausbildung abgerundet werden. Diese Zielsetzungen wurden von den Ausschussmitgliedern aller Fraktionen begrüßt.

In den Beratungen wurden zwei Vorschriften des Gesetzentwurfs vertiefter erörtert:

Der Ausschuss für Wissenschaft und Kultur hat angeregt, in § 1 a Abs. 2 Satz 2 die Verpflichtung einzuführen, der Zwischenprüfung ein Leistungspunktsystem zugrunde zu legen und dementsprechend die dortige Sollvorschrift durch eine Istre

gelung zu ersetzen. Dem ist der federführende Ausschuss mit der Begründung nicht gefolgt, die Sollvorschrift ermögliche für eine Übergangszeit die zurzeit noch nicht vollständig abgeschlossene Entwicklung von Leistungspunktsystemen.

Des Weiteren hat der Landesrechnungshof empfohlen, im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung eines fachübergreifenden Leistungspunktsystems gesetzlich festzuschreiben, dass das Justizministerium das Ministerium für Wissenschaft und Kultur bei der gemäß § 1 a Abs. 3 Satz 1 notwendigen Genehmigung der Prüfungsordnungen zu beteiligen habe. Auch dieser Anregung ist der federführende Ausschuss unter Hinweis auf die für ausreichend erachteten, in der Geschäftsordnung der Ministerien geregelten Beteiligungserfordernisse nicht gefolgt.

Die beiden Änderungsempfehlungen zu § 1 a Abs. 1 Satz 1 und § 1 a Abs. 4 sind lediglich redaktioneller Natur.

Abschließend bitte ich namens des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen, entsprechend der Empfehlung in der Drucksache 2654 zu beschließen. - Danke schön.

Ich danke dem Berichterstatter. – Wir kommen zur Aussprache. Das Wort hat Herr Kollege Dr. Biester.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Thema Juristenausbildung – eine schier unendliche Geschichte. Seit Jahren besteht Einigkeit, dass eine Reform erforderlich ist. Seit Jahren wird diskutiert, aber nicht gehandelt. Studiert wird wie vor 30 Jahren. Die erforderlichen Scheine werden irgendwie absolviert. Ist der Student dann endlich scheinfrei, geht er zum Repetitor. Dann begibt er sich in das Erste Staatsexamen, auf das er vorbereitet ist. Dort wird etwa einem Viertel aller Studenten nach 12, 13 oder mehr Semestern bescheinigt, dass es eigentlich nicht der richtige Beruf ist, für den man sich entschieden hat. Einige bestehen das Erste Staatsexamen mit Ach und Krach, andere absolvieren die Referendarzeit, und dann sagt man ihnen im Zweiten Staatsexamen, dass es wohl doch nicht der richtige Beruf war, für den sie sich entschieden haben. Diese Kandidaten sind dann 30 Jahre und älter.

Dies, meine Damen und Herren, ist in hohem Maße inhuman. Ein Hochschulstudium muss so aufgebaut sein, dass der Student rechtzeitig erkennen kann, ob er für den angestrebten Beruf geeignet ist, damit er rechtzeitig umsteuern kann.

Es gibt keine Justizministerkonferenz, in der nicht über Juristenausbildung diskutiert wird. Eine eingesetzte Arbeitsgruppe ist seit Frühjahr 1996 damit beschäftigt - also seit mehr als fünf Jahren -, ohne dass aber konsensfähige Ergebnisse vorliegen.

Bereits in der Ministerkonferenz im Herbst 1998 haben sich die Minister auf eine Verhandlungslinie festgelegt, die folgenden Wortlaut hatte: Das Studium besteht aus einem einheitlichen Grundstudium für die Dauer von vier Semestern. Es besteht vorrangig in Kleingruppenarbeit und nur hilfsweise in Vorlesungen herkömmlichen Typs. - Ein jeder weiß: Das kann man gar nicht bezahlen. - Das angestrebte Niveau soll in etwa dem der jetzigen großen Scheine entsprechen, die zurzeit nach Abschluss des fünften oder sechsten Semesters vorliegen. Es findet eine Zwischenprüfung im Creditpoint-System statt.

Die Reform des Hochschulrahmengesetzes hatte zu diesem Zeitpunkt die Möglichkeit der Einrichtung einer hochschulinternen Zwischenprüfung geschaffen. Insofern ist völlig richtig, was der Herr Berichterstatter aus den Ausschusssitzungen berichtet hat. Da verwundert es, weil diese Möglichkeit seit 1998 besteht, in welcher Hetze und Eile wir heute einen solchen Gesetzesvorschlag beraten müssen.

Wer nun aber glaubt, dass 1998 auf der Grundlage dieses Beschlusses gehandelt worden sei, der irrt. Zwei Jahre später, in der Herbsttagung der Justizminister 2000, taucht eben diese Verhandlungslinie erneut auf. Die Justizminister sind sich nunmehr einig, dass es grundsätzlich bei der zweistufigen Juristenausbildung bleiben soll, dass allerdings in der ersten Stufe des Hochschulstudiums eine effektive, also durchaus schwierige Zwischenprüfung stattfinden soll, die mit der Exmatrikulation für den Fall endet, dass sie nicht bestanden wird. Einig sind sich die Justizminister auch, dass ein so genanntes Credit-point-System eingeführt werden könne. Wer nun diesen Beschluss aus dem Herbst 2000 mit demjenigen aus dem Herbst 1998 vergleicht, stellt absolute Identität fest, was mit anderen Worten heißt, dass wiederum zwei Jahre verstrichen waren, ohne das gehandelt worden wäre.

Und nun, wie aus heiterem Himmel, erreicht uns weitere zehn Monate später der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes zur Ausbildung der Juristinnen und Juristen, der in großer Hast unter Ausschluss einer ersten Beratung direkt den Ausschüssen vorgelegt wurde und nunmehr dem Landtag zur Beschlussfassung vorliegt.

Die Gesetzesinitiative greift den richtigen Gedanken einer effektiven Zwischenprüfung auf und führt diesen für die niedersächsischen Hochschulen ein. Dies wie auch das vorgesehene Credit-pointSystem wird von der CDU-Landtagsfraktion begrüßt. Aus diesem Grunde werden wir dem Gesetzentwurf heute auch zustimmen.

Der Gesetzentwurf hat aber erhebliche Schwächen und Risiken.

Erstens. Die Hochschulen sind auf die Einführung eines Credit-point-Systems derzeit noch nicht vorbereitet. Die Kriterien und weitere Einzelheiten stehen überhaupt noch nicht fest.

Zweitens. Die Fachbereiche haben noch keine Zwischenprüfungsordnungen erlassen. Auch hier ist eine Abstimmung der Fachbereiche mit dem Justizministerium noch nicht erfolgt, die wir als CDU-Fraktion aber für dringend erforderlich halten, damit die Anforderungen an die Zwischenprüfung an den verschiedenen niedersächsischen Hochschulen vergleichbar sind.

Drittens. Es bleibt abzuwarten, ob der gesetzgeberische Zweck einer effektiven Leistungskontrolle über eine frühzeitige Zwischenprüfung erreicht werden kann, solange ein Kriterium der Hochschulfinanzierung noch die Anzahl der Studenten an den Hochschulen ist. Solange dies der Fall ist, wird jede Hochschule daran interessiert sein, über eine möglichst große Zahl der Studenten ihre finanzielle Situation zu verbessern, die ja bekanntermaßen ansonsten eher von ständigen Mittelkürzungen geprägt ist. Die Hochschule wird also ihre Anforderungen eher niedrig halten mit der Folge, dass eine echte Leistungskontrolle nicht mehr gegeben ist. Dies wird bei den Reformüberlegungen zur Hochschulfinanzierung zu bedenken sein.

Meine Damen und Herren, dass eine weitere Einführung des Schwerpunkts Europarecht sinnvoll ist, bedarf sicherlich keiner weiteren Ausführungen. Auch in diesem Punkt unterstützen wir den vorliegenden Gesetzentwurf.

Wir stellen abschließend zusammenfassend fest, dass mit diesem Gesetzentwurf die notwendige Gesamtreform des Jurastudiums natürlich nicht abgeschlossen ist. Wir als CDU-Landtagsfraktion haben unsererseits bereits im September 1999 unsere Vorschläge erarbeitet und der Öffentlichkeit vorgestellt. Das, was heute als Gesetzentwurf der Landesregierung vorliegt, ist ein Teil einer notwendigen Gesamtreform. Dieser Teil entspricht unseren Vorstellungen, sodass wir dem Gesetz zustimmen. Aber, meine Damen und Herren, die Justizministerkonferenz bleibt dessen ungeachtet aufgerufen, eine Gesamtreform auch kurzfristig auf den Weg zu bringen.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat nun Herr Kollege Haase.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir alle wissen - Herr Dr. Biester hat es gerade betont -: Sehr viele jungen Menschen beginnen mit dem Jurastudium. Wir alle wissen aber auch: Viele dieser Menschen beenden das Studium nicht mit einer Prüfung. Wir wissen zudem, dass sich viele von denen, die sich zur Prüfung melden, diese nicht bestehen, zurzeit Jahr für Jahr etwa 25 % der Prüflinge.