Protokoll der Sitzung vom 18.09.2001

Somit ist der Gesetzgeber gehalten, Vorkehrungen - gegebenenfalls unter Einsatz des Instruments der Bedarfszuweisung - für den Fall zu treffen, dass auch nur eine einzelne Gemeinde trotz sparsamster Wirtschaftsführung in eine finanzielle Lage gerät, in der ihr keinerlei Mittel auch nur für ein Mindestmaß an freiwilliger kommunaler Selbstverwaltung verbleiben.“

Ein besonders interessanter Aspekt aus diesem Staatsgerichtsurteil ergibt sich hier für die Samtgemeinden, deren Mitgliedsgemeinden bekanntlich ja keine Bedarfszuweisungen mehr bekommen können. Mein Landtagskollege David McAllister hat bei der Einbringung unseres Antrages vehement darauf hingewiesen, dass unsere Fraktion die Samtgemeinden im Lande erhalten und nicht durch Finanzstrangulation zu Einheitsgemeinden verschmelzen lassen will.

(Beifall bei der CDU)

Meiner Meinung nach haben die Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden nach diesen Urteilsausführungen einen Anspruch auf Bedarfszuweisungen. Das Niedersächsische Innenministerium sollte sich diese Urteilspassage nochmals genau verinnerlichen. Der Innenminister ist hier gefordert, und seine Aussage wäre für das Parlament von Interesse.

Eingangs habe ich bereits darauf hingewiesen, dass die niedersächsischen Kommunen einen Rechtsanspruch auf Bedarfszuweisungen haben. Wenn dem so ist, muss die Politik handeln und Wege beschreiten,

(Zuruf von der SPD: Haben wir doch getan!)

um die Verteilung der Bedarfszuweisungen transparenter zu machen, die Verteilung über und auf die Bezirksebene zu überdenken, die Verteilung in die Hände des Parlaments zu legen und eine Gesetzesinitiative anzudenken, um den Kommunen einen finanziellen Anspruch zu sichern, damit nicht wie bisher das Parlament den Finanzausgleich mit

einfacher Mehrheit regelt. Der Landesgesetzgeber muss den Vorgaben des Staatsgerichtshofs zur Ausstattung des kommunalen Finanzausgleichs nachkommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Hinblick auf die Not leidenden Kommunen im Lande Niedersachsen und die nicht enden wollenden berechtigten Klagen und Hilferufe gibt es nur ein Mittel: Erhöhung der Bedarfszuweisungen so, wie wir sie fordern. Alles andere ist Flickwerk.

(Beifall bei der CDU)

Finanzen haben nun einmal die unangenehme Eigenschaft, nicht den Gesetzen der Schwerkraft zu unterliegen; sie bewegen sich immer von unten nach oben.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Lanclée, bitte schön!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wie gestern schon der Vorsitzende der CDU-Fraktion, so hat heute auch wieder der Kollege Coenen die Fakten zu diesem Thema völlig verdreht.

(Widerspruch bei der CDU)

Ihre Taktik, meine Damen und Herren von der CDU, nach dem Motto „Operiere mit Halbwahrheiten, und behalte die Initiative fest in der Hand“, dieses Spielchen, geht hier nicht auf.

(Beifall bei der SPD - Möllring [CDU]: Das ist eine falsche Behaup- tung!)

Man könnte ja auch so formulieren: Bei dem eben erlebten Schauspiel ist festzustellen, Herr Coenen, dass Sie als Charakterdarsteller glatt durchgefallen sind.

(Widerspruch bei der CDU - Zuruf von der CDU: Unglaublich! Frau Prä- sidentin, das müssen Sie rügen! - Weitere Zurufe - Glocke der Präsi- dentin)

- Ich komme hier ja gar nicht zum Zuge, Frau Präsidentin. Ich bitte darum, dass mir das nicht von der Zeit abgezogen wird.

Nach der Schlappe, die Sie, meine Damen und Herren von der CDU, in Bückeburg erlebt haben, wollen Sie das Thema natürlich wieder aufkochen, obwohl das Urteil - auch das muss hier noch einmal deutlich gesagt werden - für die selbst ernannten Fachleute der CDU eine schallende Ohrfeige darstellt.

(Beifall bei der SPD - Möllring [CDU]: Sie haben überhaupt nichts verstanden! Woher wollen Sie das denn beurteilen können?)

Ich sage Ihnen, es wird Ihnen nicht gelingen, hier im Landtag und in der Öffentlichkeit den Eindruck zu erwecken, die Ablehnung Ihres heutigen Entschließungsantrages zu den Bedarfszuweisungen verstoße erstens gegen das Urteil von Bückeburg, speziell gegen die Aussagen zum Instrument der Bedarfszuweisungen, und richte sich zweitens gegen die kommunale Selbstverwaltung.

(Möllring [CDU]: Natürlich tut sie das!)

Nein, wir sind uns darin sicher, gerade anders herum wird ein Schuh daraus. Sie haben seit Jahren versucht, meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, einen Keil zwischen Land und Gemeinden zu treiben.

(Möllring [CDU]: Nein, das machen Sie!)

Sie haben versucht, das Klima zu vergiften.

(Möllring [CDU]: Wer vergiftet hier denn? Sie sind doch der Brunnenver- gifter!)

Mit dem Bückeburger Urteil stehen Sie mal wieder mit leeren Händen da. Das ist Ihr Problem, nichts anderes!

(Beifall bei der SPD)

Mein Kollege Wilfried Adam hat das hier im Juni treffend so beschrieben: Der Versuch der CDU - so hat er gesagt -, ein Nach-Bückeburg-Trauma endlich zu bewältigen, ist gescheitert.

(Beifall bei der SPD)

Was macht man dagegen, wenn man in der Opposition ist? - Schnell diesen dürftigen - ich will das unterstreichen -, nicht sachgerechten Entschließungsantrag stricken, Klamauk machen - -

Herr Kollege Lanclée, darf ich Sie kurz unterbrechen? Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

- nein, nein, um Gottes willen, dann komme ich mit der Zeit nicht hin -,

(Beifall bei der SPD - Lachen bei der CDU)

also nichts anderes als Klamauk machen, Schuldzuweisungen konstruieren, haltlose Vermutungen aufstellen, Unterstellungen produzieren - das machen Sie in diesem Zusammenhang - sowie falsche Behauptungen hier und draußen im Land aufstellen.

(Möllring [CDU]: Nun kommen Sie mal zu Sache!)

Der Staatsgerichtshof hat eben keine Ungerechtigkeit in der Verteilung der Einnahmen zwischen Land und Kommunen festgestellt.

Es geht Ihnen bei diesem Antrag natürlich gar nicht um die Sache. Das macht allein schon der Antrag deutlich. Die Regelungen des Finanzausgleichsgesetzes stellen eben keinen unfairen Akt zwischen Land und Kommunen dar, wie Sie es gern herbeireden möchten.

(Möllring [CDU]: Fragen Sie doch einmal die Kommunen!)

Das wird Ihnen - das habe ich ja bereits gesagt auch nicht gelingen. Fakt ist, nach den beiden Urteilen, die ergangen sind, haben wir einen Finanzausgleich entwickelt, der den Maßstäben des Gerichtshofs zur Verteilungsgerechtigkeit und zur Verfassungskonformität entspricht. Genau das hat Bückeburg durch das Urteil im Mai dieses Jahres bestätigt.

Nun zum vorliegenden Antrag, meine sehr verehrten Damen und Herren.

(Zuruf von der CDU: Endlich!)

Dieser Antrag macht deutlich, dass Sie das Bückeburger Urteil entweder nicht richtig lesen wollen

oder das Finanzausgleichssystem falsch interpretieren - natürlich um damit Stimmung gegen die Landesregierung zu machen.

(Zuruf von der CDU: Das ist ja un- glaublich!)

Meine Damen und Herren, es ist festzustellen, dass erstens Bückeburg keinen generellen Anspruch, keinen generellen neuen Anspruch - so muss ich sicherlich formulieren - auf die Gewährung von Bedarfszuweisungen normiert.

(Zuruf von der CDU: Aber natürlich!)

Bückeburg hat lediglich die Anspruchsvoraussetzungen für Bedarfszuweisungen präzisiert.

(Möllring [CDU]: Warten Sie es mal ab!)