Zweitens. Es liegt kein konkreter Nachweis für den zusätzlichen Bedarf von 100 Millionen DM an Bedarfszuweisungsmasse für besonders finanzschwache Gemeinden vor.
Entschuldigung, Herr Kollege Lanclée, Herr Kollege Möllring fragt, ob Sie eine Zwischenfrage gestatten.
Ich weiß gar nicht, warum Herr Möllring so nervös ist. Dann lassen Sie das doch jetzt, und kommen Sie hier her, wenn ich fertig bin.
Die Vertreter der CDU im Innenausschuss, meine sehr verehrten Damen und Herren, konnten jedenfalls den eigenen Antrag - man höre und staune nicht begründen.
Urteils sie ihre Einschätzung festmachen, es gäbe nach diesem Urteil einen neuen Anspruch auf Bedarfszuweisungen. Den gibt es so nicht, wie Sie ihn darstellen!
Viertens. Unserer Einschätzung nach reichen die für 2001 vorgesehenen 125 Millionen DM an Bedarfszuweisungen aus, um den Bückeburger Vorgaben zu entsprechen.
Fünftens. Wenn das Land in der Lage wäre - auch das ist im Zusammenhang mit dem CDU-Antrag wichtig -, für den kommunalen Finanzausgleich mehr Mittel zur Verfügung zu stellen, wären diese Mittel grundsätzlich den Schlüsselzuweisungen bzw. den Finanzhilfen für Investitionen zuzuführen
Sechstens. Wir als SPD-Fraktion haben hier im Hause für 2001 die Summe für Bedarfszuweisungen von 100 Millionen DM auf 125 Millionen DM erhöht - gerade auch im Hinblick auf besonders strukturschwache Gemeinden. Dabei denke ich z. B. auch an die Harz-Region. Sie als CDU haben damals diesem Antrag auf Erhöhung der Mittel auf 125 Millionen DM nicht zugestimmt,
(Schünemann [CDU]: Und warum nicht? - Weil Sie das von den Schlüs- selzuweisungen abgezogen haben! Das ist doch das Problem! Schlimm!)
haben das Gesetz dazu abgelehnt. Schon daran, meine sehr verehrten Damen und Herren, erkennt man die Doppelzüngigkeit der CDU, und das entlarvt den Antrag, der hier heute vorliegt, als äußerst unredlich.
(Beifall bei der SPD - Möllring [CDU]: Alles dummes Zeug, was Sie hier erzählen! - Zuruf von Frau Han- sen [CDU])
Siebtens. Eine Überprüfung der Frage, ob die Schlüsselmasse aufgrund konkreter Erfahrungen der Kommunalaufsichtsbehörden für 2002 und 2003 aufgestockt werden muss, ist eine Sache der anstehenden Haushaltsplanberatungen. Dahin gehört dieser Antrag auch. Sie wollen hier jedoch eine Entschließung verabschieden, anstatt einen konkreten und ordentlichen Antrag in die Haushaltsplanberatungen einzubringen.
Vor diesem Hintergrund halten wir als SPDFraktion es für falsch, heute der Forderung nach einer Erhöhung der Masse für Bedarfszuweisungen zu entsprechen. Wir werden diesen Antrag ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben an dieser Stelle mehrfach den Vorschlag gemacht, den Bedarfszuweisungstopf in ein Strukturhilfeinstrument umzuwandeln - Bedarfszuweisungen nicht mehr in erster Linie als ein jährlicher Defizitausgleich, sondern als Aufbauhilfe, als Hilfe zur Selbsthilfe. Ein Strukturkonzept und nicht das häufig nichtssagende Haushaltssicherungskonzept soll Voraussetzung für staatliche Sonderzahlungen werden. Meine Damen und Herren, unter dieser Prämisse reicht der bisherige Ansatz nicht aus; denn nicht nur in der Heimat des Ministerpräsidenten gibt es in dieser Hinsicht bedürftige Kommunen.
Deshalb haben wir den Antrag der CDU nach Aufstockung unterstützt. Das Land hat ja diesen Weg in Sachen Harz schon eingeschlagen. Prinzipiell ist dieser Ansatz richtig und wird auch von uns gefordert.
Etwas nachdenklich hat mich allerdings eine Auskunft im Innenausschuss gemacht. Danach geht man davon aus, dass dauerhaft Bedarfszuweisungen im Harz erforderlich sind. Wenn das so ist, meine Damen und Herren, dann läuft da etwas falsch. Auch eine Überalterung oder ein Bevölkerungsrückgang hat seine Ursachen und ist nicht die eigentliche Ursache, sondern nur ein System von Strukturmängeln. Das kann und sollte man nicht als unveränderlich stehen lassen, sondern die Strategie muss dann darin bestehen, Projekte zu fördern, die eine gesunde Bevölkerungsstruktur zum Ziel haben.
Meine Damen und Herren, auch Bückeburg III schafft die Notwendigkeit, den Ansatz zu erhöhen. Der verfassungsgerichtliche Rechtsanspruch, der dort begründet ist, wird ja von niemandem in diesem Haus bestritten
- ich meine, auch in diesem Fall ist es nicht so -, sondern es ist klar anerkannt, dass ein verfassungsgerichtlicher Rechtsanspruch besteht, wenn bei sparsamster Haushaltsführung kein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben mehr finanziert werden kann. Dieses Prinzip hat immer der Gewährung von Bedarfszuweisungen zugrunde gelegen. Die schriftliche Fixierung durch den Staatsgerichtshof als Verschärfung der Kriterien zu interpretieren, wie es die Landesregierung getan hat, kann ich nicht nachvollziehen. Das ist allenfalls politisch motiviert. Einer Landesregierung, die jetzt hingeht und bei sparsamster Haushaltsführung die unmöglichen 100 % fordert, kann ich nur raten, sich an die eigene Nase zu fassen und mal einen Blick in die Berichte des Rechnungshofs zu werfen. Es geht auch nicht an - wie jetzt angedeutet wird -, dass ein Mindestmaß an freiwilligen Aufgaben bei 0,1 % der Möglichkeiten als erfüllt angesehen wird. Wer so argumentiert, der sieht das Verhältnis zu den Kommunen als Gegnerschaft, als Konkurrenz um Finanzmittel. Aber, meine Damen und Herren, so steht es nicht in der Verfassung. Dort sind die Verantwortung des Landes für die Kommunen und eine faire Partnerschaft gefordert. Das fordern wir nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe daher die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung in der Drucksache 2673 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2551 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Die Gegenprobe! Möchte sich jemand der Stimme enthalten? - Keine Stimmenthaltungen. Ich stelle fest, das Erste war die Mehrheit. Damit sind Sie der Beschlussempfehlung des Ausschusses für innere Verwaltung gefolgt.
Tagesordnungspunkt 27: Zweite Beratung: Niedersächsische Bauwirtschaft stärken: Bei Vergabe öffentlicher Aufträge auf Qualität, Leistung und Tariftreue setzen - Antrag der Fraktion der SPD – Drs. 14/2302 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr - Drs. 14/2675
Der Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 2302 wurde in der 75. Sitzung am 16. März 2001 an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns im März-Plenum mit dieser Angelegenheit, die ernst genug ist, auseinander gesetzt. Wir haben zwischendurch Stellungnahmen gehört, sie nachgelesen und uns selbstverständlich auch mit Verbänden auseinander gesetzt.
Ich nehme es gleich vorweg: Während der letzten Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr haben wir den Änderungsantrag der SPDFraktion einvernehmlich angenommen. So wollen wir ihn heute verabschieden.
Ich werde zu dieser Thematik noch einmal ausführen, worum es vom Inhalt her geht, zumal das Plenum auch gut besetzt ist, was bei der ersten Beratung nicht der Fall war.
- Das glaube ich. - Wettbewerbsverzerrende Wirkungen von illegaler Beschäftigung und Lohndumping sind seit Jahren in der Bundesrepublik Deutschland zu verzeichnen. Niedersachsen hat darauf bereits frühzeitig reagiert.