Protokoll der Sitzung vom 25.10.2001

(Frau Hansen [CDU]: Bisher wird es hinter dem Berg gehalten!)

- Wir haben diese Differenzierung bisher, wie in allen anderen Vorgängerberichten auch anderer Landesregierungen, nicht aufgenommen.

Ich kann noch eines sagen: Wir haben hier auch über das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gesprochen. Wir haben dort eine Stelle für Öffentlichkeitsarbeit eingerichtet. Unser Anliegen ist es, alle Informationen, die wir haben, auch der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über dieses Amt und diese Stelle weitere aufklärende Informationen an die Verbraucherinnen und Verbraucher zu geben. Das ist ein umfassendes Angebot an die Öffentlichkeit, sich über Details der Lebensmittelüberwachung und -kontrolle zu informieren. Das werden wir umfassend machen.

Frau Steiner stellte ihre zweite Frage.

Herr Minister, ich möchte auf die Frage meines Kollegen Klein zurückkommen, die Sie nach meinem Eindruck nicht beantwortet haben. Wenn, wie Sie sagen, in Ihrem Hause die Erarbeitung der

gesetzlichen Grundlage für Verbraucherschutzinformationen seit Jahren so weit fortgeschritten ist, würden wir gerne wissen, wie Sie das wichtige Problem lösen wollen, Hersteller in den Fällen, in denen Verbraucherinformationen über problematische Inhaltsstoffe in Lebensmitteln gegeben werden, von Schadenersatzklagen abzuhalten.

Herr Bartels!

Frau Abgeordnete, ich habe am Anfang der Ausführungen deutlich gemacht, dass wir uns zu einem großen Teil auf das Umweltinformationsgesetz beziehen, in dem die Möglichkeiten der Veröffentlichung von Daten juristisch eindeutig geklärt sind, sodass ich die Problematik, die Sie jetzt zu konstruieren versuchen, nicht sehe. Es gibt Erfahrungen mit dem Umweltinformationsgesetz und der Veröffentlichung von Betriebsdaten. Die haben wir übernommen. Sie sind juristisch abgesichert und haltbar. Deshalb sehe ich die Probleme, die Sie gerade geschildert haben, nicht.

Meine Damen und Herren, weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Wir haben damit die Dringlichen Anfragen abgehandelt.

Wir kommen zu

Tagesordnungspunkt 17: Zweite Beratung: Staatskanzlei verfassungsgemäß organisieren und Verwaltungsreform bündeln statt zersplittern - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2285 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht - Drs. 14/2712

Der Antrag wurde in der 74. Sitzung am 15. März 2001 an den Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht zur Beratung und Berichterstattung überwiesen. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Berichterstatter ist der Abgeordnete Althusmann.

(Althusmann [CDU]: Ich möchte den Bericht zu Protokoll geben!)

- Herr Abgeordneter Althusmann teilt gerade mit, dass er den Bericht zu Protokoll gibt.

(Zu Protokoll:)

Der Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht empfiehlt Ihnen mit den Stimmen der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Fraktion der CDU und die Stimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 14/2285 abzulehnen.

Zu Beginn der Beratungen im federführenden Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht wies ein Vertreter der Fraktion der SPD die mit diesem Antrag geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das von der Landesregierung gewählte Organisationsmodell eines Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei zurück. Dem Vorwurf der Aufblähung des Personalkörpers in der Staatkanzlei hielt er entgegen, dass der Personalbestand in den Jahren von 1980 bis 1990 während der Regierungszeit von Ministerpräsident Albrecht von 100 auf 150 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgestockt worden sei. Die danach erfolgte Aufstockung sei in erster Linie eine Folge der Verlagerung von Zuständigkeiten aus dem ehemaligen Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten.

Der Vertreter des Landesrechnungshofes bemerkte, dass mit der Einsetzung eines Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten in der Staatskanzlei der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht beachtet worden sei. Allein für die Dienstbezüge des Ministers seien Kosten in Höhe von 300 000 DM zu veranschlagen; dazu kämen die Personalkosten für eine Vorzimmerkraft und einen Fahrer, Aufwendungen für die Unterbringung und für ein Kraftfahrzeug, ein mit 10 000 DM dotierter Verfügungsfonds sowie beim Wechsel des Ministers die Inanspruchnahme von Übergangsgeldern und darüber hinaus auch noch Pensionsansprüche in Millionenhöhe.

Vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Regelungen, dass ein Minister seinen Geschäftsbereich in eigener Verantwortung, also weisungsunabhängig, leite und nur der Richtlinienkompetenz

des Ministerpräsidenten unterworfen sei, sei es sehr ungewöhnlich, dass ein Minister in die Organisation der Staatskanzlei eingebunden und ausweislich des Organigramms weisungsabhängig vom Ministerpräsidenten sei.

Nach Auffassung des Landesrechnungshofs wäre es sachgerecht gewesen, die Aufgaben im Bereich der Bundes- und Europapolitik vom Ministerpräsidenten selbst und/oder von einem der drei Staatssekretäre der Staatskanzlei wahrnehmen zu lassen.

Der Vertreter des Landesrechnungshofes führte weiter aus, dass die Einsetzung eines Beauftragten für die Staatsmodernisierung ein erster Schritt zurück in die Aufblähung der Leitungsebene der Staatskanzlei gewesen sei. Obwohl die Aufgaben der Staatsmodernisierung inzwischen weitgehend auf das Innenministerium übergegangen seien, sei die Planstelle für den Beauftragten für die Staatsmodernisierung als Abteilungsleiterstelle (B 7) in der Staatskanzlei belassen worden. In der Staatskanzlei seien derzeit zehn Stellen von Besoldungsgruppe B 6 an aufwärts.

Eine Vertreterin der Landesregierung zeigt sich verwundert über die Argumentation des Landesrechnungshofes. Er ziehe aus der Einordnung des Ministers für Bundes- und Europaangelegenheiten in das Organigramm der Staatskanzlei den Schluss, dass der Minister vom Ministerpräsidenten weisungsabhängig sei. Der Vorgänger von Minister Senff, Minister a. D. Waike, sei aber ab 1994 jahrelang an der selben Stelle des Organigramms geführt worden, ohne dass der Landerechnungshof dieses beanstandet habe.

Der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmte mit dem Vertreter des Landesrechnungshofes darin überein, dass es nicht zwangsläufig eines Ministerpostens bedürfe, um die niedersächsischen Interessen auf Bundes- und Europaebene überzeugend zu vertreten und durchzusetzen. Der Stellenwert dieser Aufgaben sei mindestens genauso hoch, wenn die Aufgaben von einem Staatssekretär aus dem Hause des Ministerpräsidenten oder besser noch vom Ministerpräsidenten selbst wahrgenommen werden würden. Der Ministerpräsident habe nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich gehandelt, sondern auch der Glaubwürdigkeit der Landesregierung in Bezug auf die Umsetzung der Verwaltungsreform auf allen Ebenen einen schweren Rückschlag versetzt.

Der gesunkene Stellenwert der Verwaltungsreform komme auch durch die Neuorganisation der mit dieser befassten Stellen zum Ausdruck. Es gäbe mit dem Beauftragten für die Staatsmodernisierung zwar immer noch einen hochrangigen Vertreter in der Staatskanzlei, dieser sei aber seiner Aufgaben beraubt worden. Diese Aufgaben würden nun wieder - wie vor der Schaffung seines Postens - im Innenministerium wahrgenommen.

Vertreter der Fraktion der CDU erklärten, dass sie die Bedenken des Landesrechnungshofes und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen inhaltlich unterstützten. Die Berufung des Abgeordneten Senff zum Minister sei ausschließlich politisch motiviert und inhaltlich weder notwendig noch sachgerecht gewesen. Sie stehe zudem im Gegensatz zu allen vorherigen Ausführungen des Ministerpräsidenten zur Verwaltungsreform. Die CDU-Fraktion halte zwar ein Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten angesichts der Bedeutung des Aufgabenbereiches für erforderlich, habe aber erhebliche Zweifel, ob angesichts der geringen Personalausstattung des Ministeriums der Aufgabenstellung angemessen Rechnung getragen werden könne.

Eindeutig falsch seien die Änderungen der Zuständigkeit für die Verwaltungsreform. Der Prozess der Verwaltungsreform werde durch die nunmehr vorhandene dezentrale Organisation behindert.

Im Übrigen sei darauf hinzuweisen, dass das Personal der Staatskanzlei im Jahr 2000 gegenüber dem Vorjahr um 20 % aufgestockt worden sei. Auch dieses widerspreche dem Ziel einer Verschlankung und Vereinfachung der Verwaltungsreform.

Der Vertreter der Fraktion der SPD erwiderte, dass die zuvor geäußerten verfassungsrechtlichen Bedenken einzig und allein auf der Unterstellung beruhten, dass der Ministerpräsident dem Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten Einzelanweisungen gebe. Hierfür gebe es aber keinerlei Hinweise. Es sei in hohem Grade unzulässig, über derartige Einzelanweisungen zu mutmaßen.

Nachdem sowohl der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als auch der Sprecher der Fraktion der CDU erklärt hatten, dass ihre Fraktionen an dem Antrag festhalten würden, empfahl der federführende Ausschuss für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht dem Landtag mehrheitlich, den Antrag abzulehnen.

Die mitberatenden Ausschüsse für Haushalt und Finanzen und für Bundes- und Europaangelegenheiten haben sich dieser Beschlussempfehlung bei gleichem Abstimmungsverhalten angeschlossen.

Namens des Ausschusses für Verwaltungsreform und öffentliches Dienstrecht bitte ich Sie daher, der vorliegenden Beschlussempfehlung in der Drucksache 14/2712 zuzustimmen.

In der Beratung stehen den Fraktionen folgende Redezeiten zur Verfügung: SPD acht Minuten, CDU auch acht Minuten, Grüne vier Minuten und Landesregierung vier Minuten.

Herr Hagenah hat sich zu Wort gemeldet. Danach spricht Herr Althusmann.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie erinnern sich bestimmt an unseren Antrag, den Herr Innenminister Bartling bei der Einbringung im März mit den Worten kommentierte, das sei alles nur Gesudel und Anmache. Die Realitäten haben diese Kritik in der Zwischenzeit jedoch mehrfach widerlegt und entlarven im Nachhinein die drastische Replik des Innenministers als Betroffenheit des Ertappten.

Zum Thema „zusätzlicher Minister“: Inzwischen ist der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten mit der Einführung des Euro und mit den Gesprächen mit den Niederlanden über eine Transrapidstrecke in der Realität so wenig ausgelastet, dass er der Legislative, dem Parlament, sogar den Sitz im Ausschuss der Regionen streitig machen musste. Nur mit der Übernahme derartiger Sonderaufgaben scheint sich der Tag füllen zu lassen.

Der Rechnungshof hatte Recht. Die Außenpolitik des Landes ist unter der Maßgabe der Einsparungen eine der Aufgaben des Ministerpräsidenten, die von einem Abteilungsleiter oder allenfalls Staatssekretär vorbereitet werden sollte. Ein zusätzlicher Minister ist fachlich nicht geboten und formal wegen der weisungsabhängigen Positionierung in der Staatskanzlei sogar verfassungswidrig. Diese Entscheidung erklärt sich allein aus internen Verbindlichkeiten in der Regierungsfraktion.

Zum Thema „Zersplitterung der Verwaltungsreform“: Inzwischen ist mit der Haushaltsvorlage 2002/2003 deutlich geworden, dass auch die Zer

schlagung der Bündelung der Verwaltungsreform nur der Anfang ihres Niedergangs war. Jetzt kürzt die Landesregierung auch noch die zentralen Mittel für Personalentwicklung drastisch. Damit stoßen Sie auch noch den letzten gutwilligen Beschäftigten vor den Kopf und zerstören die unverzichtbare Kooperationsbereitschaft im Reformprozess. Schon im laufenden Jahr sind die vorhandenen Mittel mehrfach überzeichnet gewesen. Wie wird das erst in den kommenden Jahren sein? Zukünftig werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den neuen Anforderungen noch weniger auf ihren Arbeitgeber rechnen können. Personalentwicklung als Einsparpotential ist völlig kontraproduktiv.

Anstatt den Fehler der Kompetenzzersplitterung rückgängig zu machen oder zumindest konsequent zu sein und den Staatsbeauftragten, der heute keiner mehr ist, von seiner hohen Besoldung nach B 7 herabzustufen,

(Zustimmung von Möllring [CDU])

machten Sie das Gegenteil und schaffen noch das ebenfalls hoch dotierte Amt der Stellvertretung für diesen König ohne Land.

(Vizepräsident Gansäuer über- nimmt den Vorsitz)

So, wie Ministerpräsident Gabriel seine Staatskanzlei personell ausstattet und dotiert, muss dies für die mit Personalabbau und Arbeitsverdichtung konfrontierten Beschäftigten des Landes wie eine Provokation wirken.

Wir brauchen nicht lange zu rätseln. Auch dadurch bestärkt sich der Eindruck der Beschäftigten, dass es im Landesdienst nicht leistungsgerecht zugeht und sich die Landesregierung selbst nicht an die eigenen Vorgaben hält. Die Mitarbeiterbefragungen haben es an den Tag gebracht, dass Ihre Verwaltungsreform, bei der Sie Wasser predigen und selbst den Wein beanspruchen, alle vor den Kopf stößt. Die inneren Kündigungen drohen nicht mehr nur, viele haben sie offenbar schon vollzogen. Die Ergebnisse der Befragung sprechen eine deutliche Sprache.

Bei Umsetzungsentscheidungen müssen die Beschäftigtenvertreter ihre Beteiligungsrechte heute gerichtlich einklagen. Der Krankenstand und die Frühpensionierung erreichen Höchststände. Die Regierung Gabriel ist bei der Verwaltungsreform an hausgemachten Problemen katastrophal gescheitert.

(Zuruf von der SPD: Das ist Unsinn, Herr Hagenah!)

Eine radikale Kurskorrektur ist überfällig. Unser Antrag greift einige der Ursachen auf. Revidieren Sie Ihre Ablehnung, wenn Sie einen ersten Schritt tun wollen, um die Mitwirkungsbereitschaft zurückzugewinnen!

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Herr Kollege Althusmann, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da inzwischen der Innenminister für diesen Bereich der Verwaltungsreform zuständig ist, bitte ich den Innenminister jetzt zu diesem Thema herbeizuzitieren. Er gehört hierhin.