Aber es war ja nicht so, dass das nur auf einem Gespräch mit Abgeordneten beruhte. Ich habe hier den Erlass des Sozialministeriums.
Das ist an die Bezirksregierung übermittelt worden. Dort ist der Finanzierungsplan sauber aufgelistet worden. Darin wird schriftlich mitgeteilt, wie finanziert werden soll. Im Ergebnis bekommen die Kirchengemeinde und der Träger des Altenheimes, weil das Förderprogramm nicht aufgelegt worden ist - Moratorium heißt ja Denkpause; dauert immer noch an -, keine Mittel nach § 12.
Was sagt denn das Haushaltsbegleitgesetz in diesem Zusammenhang? - Salzbergen ist unmittelbarer Grenzort zu Nordrhein-Westfalen. Im Haushaltsbegleitgesetz ist jetzt festgelegt, dass die bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüsse bei rund 1 050 DM gedeckelt werden. Dieses Haus liegt bei 976 DM, würde also bei den bewohnerbezogenen Aufwendungszuschüssen an der Obergrenze liegen, und liegt mit 460 und 587 DM um das Doppelte über den Investitionsfolgekosten der benachbarten Häuser. Wer so mit Einrichtungen umgeht, der muss sich natürlich nicht wundern, dass auch noch das letzte Quäntchen an Glaubwürdigkeit verloren geht.
Man muss sich einmal vorstellen, wie sich das konkret abspielt. Alte Menschen, die sich nicht mehr zu helfen wissen, die zu Hause nicht mehr gepflegt werden können, kommen ins Altenheim. Dann beginnt das Verfahren der Einzelbezuschussung. Es müssen Anträge gestellt werden usw.. Demnächst wird es auch noch diese LandeskinderRegelung geben. Salzbergen ist unmittelbarer Grenzbereich zu Nordrhein-Westfalen. Da kommen Menschen aus Nordrhein-Westfalen, denen man dann erst einmal aufgibt, die gesamte Verwandtschaft zu fragen, ob sie mit zur Kostenträgerschaft herangezogen werden kann.
Dann sagt man ihnen, dass sie für den Fall, dass das nicht möglich sei, in Nordrhein-Westfalen einen Antrag auf Sozialhilfe stellen können, und weist sie darauf hin, dass sie in Niedersachsen keine bewohnerbezogenen Investitionskostenzuschüsse beantragen können. Das ist die Realität, wie mit den alten Menschen konkret umgegangen wird.
Überall können wir pauschalieren, überall können wir budgetieren. Aber wenn es um die geht, die sich selber nicht mehr helfen können, dann machen wir daraus einen Formularkrieg, dann machen wir daraus einen Zuschusskrieg.
- Ach so. Na ja, wir sind als Parlament ja gemeinsam dafür verantwortlich. Ich gehe davon aus, dass man, wenn man den Sachverhalt überzeugend vorträgt, auch auf dieser Seite des Hauses noch ein wenig Bewegungsspielraum hat. Die müssten doch in der Lage sein, Unvernunft in Vernunft umzukehren.
(Plaue [SPD]: Da müssen Sie noch ein bisschen üben, was Überzeugungs- kraft angeht! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
- Herr Plaue, ich habe noch ein paar Sekunden Redezeit, aber die wollte ich mir nicht durch unqualifizierte Zwischenrufe des Fraktionsvorsitzenden der SPD nehmen lassen.
Ich stelle fest: In Anbetracht dieser Chronologie der Unzuverlässigkeiten steht dieses Haus jetzt vor der Situation, dass es nicht mehr wettbewerbsfähig ist und die alten Menschen, die dieses Haus aufsuchen, mit bürokratischen Vorgaben überziehen muss. Man wird hier in mehrfacher Weise wortbrüchig und bestätigt das heute Morgen noch einmal so eindrucksvoll. Ich möchte wissen, wie die zuständigen Abgeordneten aus der Region in
dieser Frage zu den Aussagen stehen, die in der Zeitung verkündet worden sind, oder ob Sie zu der Unzuverlässigkeit stehen, die in dieser Angelegenheit zutage getreten ist. - Herzlichen Dank.
Vielleicht besser als Sie! - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Rolfes hat tüchtig verwirrt. Überzeugend war das nicht.
In 1997 haben diese Gespräche stattgefunden. Der damalige Minister hatte auch in Aussicht gestellt, dem Haus Unterstützung zu gewähren. Es ging übrigens nicht um die originäre Finanzierung, sondern um Mehrkosten in Höhe von rund 13 %, die plötzlich im Raume standen. Nach den Gesprächen hat sich dann von 1997 auf 1998 mit dem Haushaltsbegleitgesetz die Rechtslage geändert. Ursprüngliche Absicht war, diese Mehrkosten in Höhe von rund 1,5 Millionen DM, die den 13 % entsprechen, auf der Grundlage der Regelung nach § 12 mit Investitionsfolgekostenerstattungen zu finanzieren. Diese rechtliche Möglichkeit bestand in 1998 nicht mehr.
Aus den Akten ist allen Beteiligten bekannt, dass es nie eine Ministerzusage gab. Es gab die Zusage, dem Kabinett diese Investitionsförderung im darauf folgenden Jahr vorzuschlagen. Dafür gab es durch das Haushaltsbegleitgesetz keine Rechtsgrundlage mehr. Insofern war, weil der § 12 suspendiert war, dieser Förderweg für die 1,5 Millionen DM nicht mehr gangbar.
Meine Damen und Herren, würde man heute beschließen, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, würden Sie eine Doppelfinanzierung organisieren; denn Herr Rolfes hat klugerweise nicht erwähnt, dass der Heimträger
sofort umgeschaltet hat und seine Investitionskosten über den § 13 zur Refinanzierung angemeldet hat.
(Möllring [CDU]: Was soll er denn sonst machen? - Frau Schliepack [CDU]: Auf euch kann er sich ja nicht mehr verlassen!)
- Was soll er denn machen? Richtig, Herr Möllring. Das ist doch hervorragend. Seitdem ist das Land auch an der Mitfinanzierung der Kosten beteiligt. Seitdem der Heimträger diese Mehrkosten kennt, hat er sie beim Landkreis angemeldet. Der Landkreis hat daraufhin diesen Pflegesatz für die Einrichtung um 8,40 DM erhöht,
und seitdem bekommt der Heimträger vom Land jährlich ungefähr 65 000 DM an Pflegewohngeld und kassiert bei denen, die dazu in der Lage sind, ungefähr weitere 60 000 DM.
Das funktioniert schon seit einigen Jahren. Damit verfügt er per anno über 125 000 bis 130 000 DM, sodass diese 1,5 Millionen DM vollständig finanziert sind. Was Sie hier einfordern, wäre eine Doppelfinanzierung, die sich weder anbietet noch aufzwingt. Sie scheinen nicht zu wissen, dass der Heimträger diesen anderen Förderweg des Landes schon längst in Anspruch nimmt und seine Refinanzierung erhält. Sie fordern etwas ein, was dem Heimträger überhaupt nicht mehr fehlt. Sie scheinen die Sachlage nicht ausreichend recherchiert zu haben.
Herr Groth, ist Ihnen eigentlich bekannt, dass nicht ich die Eingabe eingereicht habe, sondern der Träger, den Sie gerade für seine Klugheit loben?
Und ist Ihnen eigentlich bekannt, dass kein Mensch, der nach § 12 gefördert wird, auf die Idee kommt, die gleiche Summe auch noch über § 13 abzurechnen? Sie sind doch Sozialpolitiker, ich doch nicht. Warum muss ich Ihnen das denn erklären?