Herr Abgeordneter Wenzel, vieles ist natürlich wünschbar. Aber Sie müssen auch darauf schauen, was machbar ist und welche Folgewirkungen das hat. Wenn man das machen würde, was Sie gefordert haben, nämlich insgesamt einen Ausgleich zwischen Überschuss- und Mangelgebieten zu verhindern, würde das insbesondere zulasten der kleinen und mittleren Betriebe gehen.
- Es gibt Gebiete, in denen pflanzlich angebaut wird, Herr Wenzel; das müssen Sie zur Kenntnis nehmen. Es ist mir natürlich genau so lieb - jetzt hört er nicht einmal mehr zu -, wenn dort Wirtschaftsdünger statt Kunstdünger eingesetzt wird. Darin besteht nicht das Problem. Das Problem des Überschusses an Gülle in bestimmten Gebieten ist auf das Auseinanderfallen von Viehbesatz und vorhandener Fläche zurückzuführen. In diesem Bereich sind früher Fehler gemacht worden, die schwer zu heilen sind, wenn man Rücksicht auf die Betriebe nimmt und auch nehmen soll, die dort seit Jahrzehnten existieren. Wenn das so ist und an anderer Stelle, wo gewirtschaftet wird, ein Nährstoffbedarf besteht - der kann ja nicht wegdiskutiert wird -, dann kann dieser Nährstoffbedarf doch auch mit diesem Wirtschaftsdünger gedeckt werden. Dagegen spricht nun wirklich nichts.
Im Übrigen sagt auch die Führ-Kommission, die für das Land Niedersachsen die Zukunftsentwicklung der Agrarpolitik beschrieben hat, dass gerade
der Weg, den Bartels in Niedersachsen geht, exzellent ist. Genau das ist unsere Antwort auf die Probleme, die wir heute haben, und zwar hier bei uns, aber auch in anderen Gebieten.
Herr Minister, es geht ja um den Sachverhalt, dass neue Ställe bzw. neue Mastplätze gebaut werden. Wie sieht die Gesamtbilanz aus? Steigt die Zahl der Mastplätze in Niedersachsen stark an oder hält sich das, was ausscheidet, mit dem, was neu hinzukommt, die Waage?
Meine zweite Frage: Sind auch Sie der Meinung, dass die Haltungsbedingungen in einem neu erbauten Stall wesentlich besser als in einem Altstall sind?
Einen Moment, Herr Bartels! - Meine Damen und Herren, ich freue mich, wenn sich der Saal füllt. Aber diejenigen, die jetzt hereinkommen, mögen bitte die entsprechende Ruhe einhalten. - Herr Minister!
Herr Abgeordneter Ehlen, Sie haben einen Komplex angesprochen, den ich am Anfang meiner Beantwortung deutlich herausgestellt habe. Es ist in der Tat so: Die Ursache für die Anzahl der Anträge, die wir zurzeit haben, liegt auch darin, dass Altbauten sozusagen geschlossen worden sind, dass Umbauten stattfinden oder dass Nachgenehmigungen erteilt werden. Unter dem Strich ist es nicht so, dass es zu einer Erhöhung des Viehbestandes in einer Region gekommen ist. Es gibt beim Viehbestand zwar immer ein Auf und Ab, aber er hält sich sozusagen auf einem Niveau. Sie haben der Klarheit wegen noch einmal nachgefragt. Ich will hier auch gern bestätigen, dass es sich so verhält. Sicherlich ist es auch so, dass jeder neue Stall, der heute eingerichtet wird und als Ersatz für einen alten Stall gilt, natürlich unter den neuen verschärften Bedingungen - die wir gerade
im Umweltrecht erlassen haben und über die wir heute Nachmittag noch einmal miteinander diskutieren werden - und auch unter den neuen Tierschutzbedingungen gebaut wird und damit durchaus einen Vorteil für die Tiere und für die Umwelt darstellt. Deshalb habe ich auch gesagt: keine Förderung in der Veredlungsregion, aber sehr wohl eine Förderung, wenn dies dazu führt, dass mit der Stallanlage eine Umweltverbesserung erreicht wird.
Herr Minister, warum hat die Landesregierung in Gebieten mit einer bedenklichen Konzentration nicht so etwas wie regionale Quoten eingeführt, wie das in einer Modelluntersuchung aus der Staatskanzlei nahe gelegt worden war?
Frau Abgeordnete Harms, es gibt eine Vielzahl von Vorschlägen und Überlegungen, die wir auch alle geprüft haben. Wir haben auch Diskussionen über die Einführung eines Moratoriums und all das, was in diesem Zusammenhang erwähnt werden kann, geführt. Es ist aber rechtlich schlicht und ergreifend nicht durchsetzbar und haltbar, regionale Quoten für die Tierbestände festzulegen.
Herr Minister, ich bin etwas verwundert über Ihre Aussage, dass Sie als Einzelmaßnahme bei den Umsetzungsschritten unter anderem Beratungszuschüsse erhöhen und verstärken wollen. Ich frage dies vor dem Hintergrund, dass im Doppelhaushalt 2002/2003 die Zuschüsse an die landwirtschaftlichen Beratungsringe reduziert werden. Diese leisten ja hervorragende Arbeit, z. B. bei der Erarbeitung des qualifizierten Flächennachweises bzw.
Herr Abgeordneter Kethorn, es ist richtig, dass wir im Doppelhaushalt 2002/2003 eine Absenkung der Zuschüsse für die Beratung vorgesehen haben. Ich habe Ihnen im Ausschuss umfangreiche Ausführungen dazu gemacht, aus welchen Gründen das geschieht und dass ich das auch durchaus vertreten kann und mich damit auch mit dem Anliegen des Landesrechnungshofes in Übereinstimmung befinde. Das ist aber ein anderes Paket. Ich habe in meinen Ausführungen bei der Beantwortung dieser Anfrage im Übrigen nicht gesagt, wir würden die Mittel für die Beratung erhöhen, sondern ich habe nur gesagt, wir verknüpfen die Vergabe von Mitteln für die Beratung mit der Tatsache, dass die Betriebe tatsächlich einen qualifizierten Flächennachweis führen und sich im Rahmen dieser Vereinbarung bewegen.
Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass Sie regionale Tierquoten als nicht umsetzbar bezeichnen, aber doch planen, wie Sie gesagt haben, für bestimmte Gebiete die Förderung auszuschließen, frage ich Sie: Nach welchen Parametern werden Sie diese Gebiete festlegen? Sie müssen das ja in irgendeiner Form gerichtsfest machen.
Herr Abgeordneter, ich habe in Beantwortung der Anfrage an einer Stelle auch darauf abgestellt, dass wir 2 GVE pro Hektar als Förderschwelle festgelegt haben. Das ist eine Richtlinie, die wir uns als Land für die Vergabe öffentlicher Mittel gegeben haben. In dieser Hinsicht sind wir frei.
Sie haben schon zwei Fragen gestellt, Herr Kollege. - Frau Harms hat das Wort zu einer zweiten Frage.
Herr Minister, wenn ich das, was Sie eben gesagt haben, richtig verstanden habe, würde das nur für einzelne Betriebe Folgen haben, aber nicht für besonders belastete Regionen.
Manchmal muss man die Antwort hier wahrscheinlich noch einmal in Gänze vortragen. Ich habe deutlich gemacht - Sie wissen das und haben ja auch gezielt danach gefragt -, dass wir in Niedersachsen Veredlungsregionen haben, die über eine besonders hohe Viehdichte verfügen. Ich habe die Landkreise benannt, zum Beispiel Vechta, Cloppenburg und Teile des Emslandes. Darauf bezieht sich meine Aussage des Ausschlusses der Förderung im Rahmen der einzelbetrieblichen Förderung.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen liegen nicht vor. Es ist jetzt 10.04 Uhr. Damit ist die Fragestunde beendet.
Die Antworten der Landesregierung zu den Anfragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 unserer Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben. - Das ist geschehen.
Tagesordnungspunkt 2: 35. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/2740 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/2807 - Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drs. 14/2808
Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 14/2740, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 85. Sitzung am 24. Oktober 2001, also vorgestern, entschieden. Wir beraten jetzt nur noch über die Eingaben aus der Drucksache 14/2740, zu denen die genannten Änderungsanträge vorliegen.
Bevor wir in die Beratung eintreten, teile ich Ihnen aber mit, dass die Fraktionen übereingekommen sind, die Eingabe 4148 der Samtgemeinde Schöppenstedt betreffend kommunale Finanzausstattung in den Ausschuss für innere Verwaltung zurückzuüberweisen. Damit haben wir nur noch eine einzige Eingabe, die strittig ist, nämlich die Eingabe 4159.
Wir kommen zur Beratung. Als Redezeit stehen für SPD und CDU zehn Minuten, für Grüne fünf Minuten und für die Landesregierung ebenfalls fünf Minuten zur Verfügung. Herr Rolfes, bitte!
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte die Eingabe des Altenheimes St. Josef in Salzbergen ein wenig erläutern, weil sie letztlich eine Chronologie der Unzuverlässigkeiten beinhaltet.
Wir haben die Situation, dass dieses Haus im Jahre 1997 und davor in Absprache mit den anderen Kostenträgern umgebaut und erweitert wurde. Es ist ein Haus mit etwa 60 Pflegeplätzen. Es wurde ein entsprechender Finanzierungsplan aufgestellt. Die erste Baumaßnahme wurde mit 1 Million DM vom Land gefördert. Für die zweite Maßnahme war eine etwa gleich hohe Förderung mit der damaligen Staatssekretärin Frau Gantz-Rathmann abgesprochen. Dies fiel mit der Beratung des Landespflegegesetzes zusammen. Als die zweite Baumaßnahme dann konkret anstand, wurde festgestellt, dass die Barmittelförderung nicht mehr möglich sei. Hier im Hause hat sodann am 24. April 1997 ein Gespräch mit dem damals amtierenden Sozialminister Wolf Weber, mit den
zuständigen Referatsleitern, mit der Abgeordneten Frau Müller, mit mir und anderen Betroffenen stattgefunden. Wir haben damals die Vereinbarung getroffen, dass nach § 12 gefördert werden sollte. Die Förderung nach § 12 heißt, dass der Kredit bedient wird.
Wir sollten uns einmal vor Augen führen, unter welchen Voraussetzungen ein Träger eine solche Baumaßnahme durchführt. Es gab keine Barmittelförderung mehr. Die erste Enttäuschung war, dass dadurch der Finanzierungsplan über den Haufen geworfen wurde. Auch über die Förderung nach § 12 bestand bis dahin keine Klarheit. Danach kam die Aussage in der Lingener Tagespost:
„Ich bin froh, dass das Ministerium sehr schnell zu einer entsprechenden Lösung bereit war. So werden für Salzbergener Senioren die Pflegesätze nicht teurer als sonst in unserer Region, begrüßte Elke Müller (SPD) , MdL, in einer Pressemitteilung das Ergebnis der Gespräche im Sozialministerium.“
Weil die Fraktionsvorsitzende der Kreistagsfraktion auch hier ist, lassen Sie mich Folgendes hinzufügen: Ich hatte damals von einem Schreiben Kenntnis erhalten, das der Landkreis Emsland, weil er sich für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einsetzt, an das Land gerichtet hatte. Daraufhin hatte sich einer der Fraktionskollegen von Frau Stief-Kreihe darüber beklagt, dass das Schreiben nicht auch an die anderen Abgeordneten gerichtet worden war. Anscheinend war das aber eine Woche später geschehen. Es heißt nämlich in einer Pressemitteilung der SPD-Kreistagsfraktion:
“Schon eine Woche später konnte Elke Müller in einem Gespräch mit dem zuständigen Sozialminister Weber erreichen, dass die Restfinanzierung des Altenwohnheimes in Salzbergen nunmehr als gesichert angesehen werden kann.“
Also waren die beiden Abgeordneten, hier im Raum anwesend, in die Angelegenheit eingebunden und haben das, was in dem Gespräch abgesprochen worden war, auch entsprechend verkündet.