Hans-Heinrich Ehlen

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Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat diesen Antrag auf Wiedereinführung der Produktionsaufgaberente für die Landwirtschaft eingebracht, weil innerhalb Deutschlands und damit auch innerhalb Niedersachsens ein großer Bedarf besteht, diese Rente in Anspruch zu nehmen.
Aufgrund der agrarpolitischen Veränderungen der letzten Jahre haben sehr viele Betriebe keinen Nachfolger mehr. Junge Leute haben sich anders orientiert, und die ältere Generation ist nicht mehr in der Lage, auf eine andere Erwerbsschiene umzusatteln.
Deshalb fordern wir die Wiedereinführung der Vorruhestandsregelung bzw. der Produktionsaufgaberente für Landwirte. Wir fordern die Landesregierung auf, hierfür im Bundesrat die Weichen zu stellen. Dieser Antrag wird vom Berufsverband unterstützt.
Es geht darum, die Weichen zu stellen, damit Landwirtsfamilien die Möglichkeit erhalten, in geordneten Verhältnissen aus der Produktion aus
zusteigen, und nicht gezwungen sind, ihren Betrieb, ihren Hof im wahrsten Sinne des Wortes zu verfrühstücken.
Durch die Produktionsaufgaberente wird der Strukturwandel begleitet und sozial abgefedert. Es ist Aufgabe der Politik, die nötigen Rahmenbedingungen zu schaffen.
Der Einstieg - auch in die Finanzierung - könnte sein, dass man die nun beschlossenen Modulationsmittel dafür nimmt. Bei der derzeitigen Regelung werden die Modulationsmittel sicherlich nicht für die nächsten Jahre ausreichen. Mit unserem Vorschlag würden sie, wenn sie denn anfallen, sinnvoll verwendet. Wir sind der Meinung, dass, wenn wir die Modulationsmittel anders verwenden, der Landwirtschaft viele Möglichkeiten entzogen werden, und plädieren dafür, diese Mittel einzusetzen, um den Strukturwandel in der Landwirtschaft optimal und sozialverträglich ablaufen zu lassen.
Die SPD-Fraktion hingegen - so der Vorschlag unseres Ministers Bartels - möchte mit den Modulationsmitteln in zwei Landkreisen eine Abstockung der Veredelungsproduktion vornehmen, um dort die Tierzahlen zu reduzieren. Dieser Ansatz stößt landesweit auf großen Widerspruch.
Landwirte, die in Wolfenbüttel oder in Hildesheim diese Mittel aufbringen sollen, fragen sich, wieso sie herangezogen werden sollen, um in einem ganz kleinen Bereich etwas zu entwickeln und voranzubringen, bei dem sie selber nicht beteiligt sind.
Deshalb mein Ansatz und auch mein Angebot, Herr Minister - darüber sollten Sie wirklich einmal nachdenken -, die Produktionsaufgaberente so weit zu erweitern, dass sie landesweit zur Verfügung steht und dass auch die Landwirte mitmachen dürfen, die auf der Schiene der Veredelungswirtschaft nicht über das Ziel hinausgeschossen sind. Ich meine im Übrigen, dass Sie selber eine größere Glaubwürdigkeit hätten, wenn Sie nicht für Ihre Region Sondermittel aus diesem Programm anfordern würden, um dort irgendetwas zu tun.
- Die Veredelungsbetriebe herauskaufen, damit sie künftig nicht mehr produzieren.
Wir tun sicherlich gut daran, gleiche Verhältnisse im ganzen Lande zu fordern und dies auch in Ge
setzesform zu gießen. Die Komponente, einen Teil der Veredlung als Bestandteil bei der Höhe der Produktionsaufgaberente mit zu berücksichtigen, sollte mit eingebaut werden. Ich meine, dass das dann auch allgemeine Akzeptanz finden würde.
Insgesamt sind wir der Meinung, dass die Produktionsaufgaberente unsere Landwirtschaft fördern und sie fit machen wird für den nationalen Wettbewerb. Das hat unsere Landwirtschaft in Niedersachsen wesentlich nötiger als andere teilweise auf Ideologie basierende Dinge, die sie selber nicht begreift. Diese Schienen, die angedacht werden, werden keine Akzeptanz finden. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Obwohl sich Landwirtschaftsminister Uwe Bartels im Vorfeld der Bundesratssitzung am 19. Oktober 2001 überall im Land gegen die von Frau Künast vorgelegte Hennenhaltungsverordnung energisch ausgesprochen hatte, hat Niedersachsen dann in der vorgenannten Sitzung der 1. Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zugestimmt. Nach dieser Verordnung sind ab 2007 die herkömmliche Legehennenbatteriehal
tung und ab 2012 vor allem auch die so genannte Kleingruppenhaltung von Hennen in ausgestalteten Käfigen verboten. Im Gegensatz zum EU-Ausland wird in Deutschland dann nur noch die Boden-, Freiland- und Volierenhaltung von Hennen zulässig sein.
Minister Bartels hatte sich im Vorfeld der Bundesratsentscheidung vehement gegen die Künast-Verordnung ausgesprochen. Die Landwirtschaft hat auf sein Wort vertraut, musste dann jedoch erkennen, dass dieses Vertrauen von der Landesregierung enttäuscht worden ist. In der Bundesratssitzung am 19. Oktober 2001 hat Niedersachsen für alle überraschend für die Künast-Verordnung gestimmt.
Auf dem Landesbauerntag am 7. November 2002 in Celle hat jetzt Ministerpräsident Gabriel erklärt, die Hennenhaltungsverordnung sei ein Sündenfall gewesen. Ganz offensichtlich hat die Landesregierung heute die sachwidrigen Regelungen der Künast-Verordnung erkannt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Aus welchen Gründen hat sie am 19. Oktober 2001 im Bundesrat für die Künast-Verordnung gestimmt, obwohl Landwirtschaftsminister Bartels vor der Bundesratsentscheidung der Landwirtschaft in Niedersachsen monatelang erklärt hatte, er könne diese Künast-Verordnung nicht mittragen?
2. Aufgrund welcher Fakten kommt der Ministerpräsident nunmehr zu der Einsicht, dass die Hennenhaltungsverordnung ein Sündenfall ist?
3. Was gedenkt die Landesregierung im Einzelnen zu unternehmen, um diesen „Sündenfall“ zu beheben?
Herr Minister, Sie haben eigentlich um den Brei herumgeredet, Sie haben herumgeeiert.
Die ganz klare Frage, ob die Landesregierung diesen Sündenfall zurücknehmen will, haben Sie nicht beantwortet. Ich glaube auch nicht, dass Sie dazu in der Lage sind. Sonst müssen Sie jetzt den Beweis dafür antreten.
Herr Minister, Sie haben eben gesagt, dass aus Tierschutzgründen das, was dort durch Niedersachsen mit verursacht wurde, positiv ist. Wie erklären Sie sich denn, dass alle Fachleute sagen, dass das, was künftig in Niedersachsen mit Auslauf- und Volierenhaltung sein soll, mit Tierschutz nichts zu tun hat, sondern dass die Kleingruppenhaltung dem Tierschutz wesentlich mehr zugewandt ist, wesentlich gesünder ist und dass dann, wenn in Niedersachsen - -
Eigentlich habe ich gefragt, ob dem Minister klar ist, dass Tierschutz in der Volieren- und Auslaufhaltung wesentlich schlechter ist als in der Kleingruppenhaltung.
Herr Ministerpräsident, Sie haben uns eben erklärt, was Sie unter „zusätzlich“ verstehen. Vor einer halben Stunde, als Ihre Kultusministerin antworten durfte, ist uns das genau gegenteilig erklärt worden.
Ich stelle die Frage:
Wann werden Sie sich einmal einigen, was der Einsatz von zusätzlichen Lehrkräften wirklich bedeutet?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Durch die in letzter Zeit vermehrt auftretenden Hochwässer im Elbe-Weser-Gebiet sind wiederholt große Schäden in den tiefer liegenden Ortschaften und in den landwirtschaftlichen Kulturen aufgetreten. So ist im Bereich der Gemeinde Gnarrenburg innerhalb eines Jahres im Einzugsgebiet der Wörpe zweimal ein derartiges Hochwasser aufgetreten, dass ganze Ortsteile unter Wasser standen und nun wohl auch im zweiten Jahr hintereinander die Ernte der „Moorsieglinde-Kartoffeln“ regelrecht ins Wasser fällt.
Der Wasser- und Bodenverband Teufelsmoor ist für den geordneten Wasserabfluss zuständig, sieht sich aber aufgrund von Einschränkungen bei der Räumung der Gewässer nicht in der Lage, diese Überschwemmungen abzuwehren. Zum einen sind es durch Natur- und Landschaftsschutz vorgegebene zeitliche Räumbeschränkungen, zum anderen ist festgestellt worden, dass die „Unterlieger“ im Bereich der Wümme, im niedersächsisch-bremischen Gebiet, seit längerer Zeit keine ordnungsgemäße Räumung durchführen. Die normale Abflusskapazität der Wörpe beträgt an der Mündung in die Wümme, im Bereich Lilienthal/Bremen-Borgfeld über 10 m3/sec. Der Rückstau aus der Wümme hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt aufgebaut:
Hochwasser Pegel Grasberg Wasserabfluss
1981 4,17 über NN 9,36 m3/sec.
1998 4,04 über NN 8,28 m3/sec.
2001 4,58 über NN 6,60 m3/sec.
Verantwortlich für den Bereich der Wümme ist der Bund über das Wasser- und Schifffahrtsamt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wann und wie gedenkt das Land Niedersachsen, den Bund und das Land Bremen in die Pflicht zu nehmen, damit eine ordnungsgemäße Räumung der Wümme vorgenommen wird?
2. Was gedenkt die Landesregierung zu tun, um angesichts häufiger auftretender Hochwässer den Wasserabfluss in den niedersächsischen Flüssen zu gewährleisten, die im derzeitigen Zustand diese Aufgabe nicht mehr erfüllen?
3. Wer trägt die Schäden, die an und in Gebäuden, im Gewerbe und in der Landwirtschaft auftreten, wenn die Räumpflicht vernachlässigt wird?
Ich habe zwei Fragen. Zum einen, Herr Minister, haben Sie die Rückhaltung in den Quellgebieten der Elbe und der anderen Flüsse angesprochen. Es gibt sehr viele Nebenflüsse der Elbe. Sehen Sie Möglichkeiten, in deren Quellgebieten, z. B. in Naturschutzgebieten oder in wieder vernässten Mooren, in den Zeiten, in denen mit zahlreichen Niederschlägen und somit mit Hochwasser gerechnet werden muss, ein Puffervermögen etwa dadurch zu schaffen - um nur ein Beispiel zu nennen -, dass der Wasserstand in den wieder vernässten Mooren in dieser Zeit um 20 cm gesenkt wird? Das ist ein Beispiel.
Meine zweite Frage: Können Sie mir einmal erklären, warum ein Betroffener, der an der Elbe lebt und dessen Keller aufgrund eines Hochwasser vollgelaufen ist, einen Ausgleich bekommt, während sich um die Betroffenen in der Samtgemeinde Gnarrenburg, deren Keller aufgrund der schlecht geräumten Wörpe innerhalb eines Jahres schon zweimal vollgelaufen sind, kein Mensch kümmert?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die Empfehlung des Ausschusses gehört. Zu dem Antrag betreffend Kürzungen bei der Förderung von Biogasanlagen ist Ablehnung empfohlen worden. Wir von der CDU-Fraktion sind eigentlich sehr traurig darüber, dass man hier einen solchen Beschluss fassen will; denn es ist längst noch nicht all das erreicht, was erreicht werden könnte. Vor einem Jahr hat man versucht, bei Landwirten und Investoren Interesse zu wecken, in Biogasanlagen zu investieren. Was ist dabei letztendlich herausgekommen? Es sind viele Erwartungen geweckt worden, die mangels Masse aber nicht erfüllt werden konnten. Viele haben mit ihren Investitionen gewartet, es sollte immer etwas kommen, aber es kam zunächst nichts.
Schließlich kam ein sehr kleiner Ansatz, indem man Biogasanlagen mit weniger als 70 kW elektrischer Leistung fördern wollte. Derzeit ist die dritte Generation von Biogasanlagen auf dem Markt. Zu der ersten Generation gehörten die Bastleranlagen mit einem alten Manta-Motor. Zu der zweiten Generation gehörten Anlagen mit 100 bzw. 120 kW. Die heutigen Anlagen haben eine Leistung von 250 bis 500 kW. Für diese Anlagen, die heute am Markt sind, gibt es keine Förderung mehr. Bei der vom Landwirtschaftsministerium aufgelegten Förderung drängt sich folgender Vergleich auf: Es wird der Kauf eines Waschbretts gefördert, obwohl man eine Waschmaschine kaufen will.
Es wird sich niemand dazu verleiten lassen, nur deshalb ein Waschbrett zu kaufen, weil er in den Genuss der Förderung kommen will. Die Förderung geht also total am Markt vorbei. Es nutzt auch nichts, dass seitens des Landwirtschaftsministers und des Umweltministers große Ankündigungen gemacht werden und ein Programm zur Biooffensive aufgelegt wird. Mangels Masse müsste das eher als ein Programm zur Biodefensive bezeichnet werden. Hier ist längst noch nicht das erreicht, was erreicht werden könnte. Es ist längst noch nicht der Zustand erreicht, der es gerechtfertigt erscheinen ließe, unseren Antrag abzulehnen.
Ich wundere mich, dass der zuständige Minister nicht anwesend ist.
- Wo ist er denn? - Ach so. Aber der Landwirtschaftsminister ist nicht da. Vielleicht wird das in der nächsten Sitzung mit der Präsenz besser, wenn er selbst Abgeordneter geworden ist.
Nun zu dem zweiten Antrag: Die SPD-Mehrheit im Ausschuss schlägt vor, den Antrag „Biogastechnologie voranbringen und nicht behindern“ für erledigt zu erklären. Da sind wir an einem Punkt, bei dem wir, ohne viel Geld in die Hand zu nehmen, sehr viel für diese neue Schiene in der Energieerzeugung tun können. Es ist ein niedersächsischer Weg bei den Sicherheitsvorschriften eingeschlagen worden. Fachleute haben erklärt, man sei hier weit über das Ziel hinausgeschossen. Letztendlich wird hier ein Mofa mit einem ICE verglichen. Die Sicherheitsvorkehrungen, die wir bei einem InterCity bzw. bei einem Großkraftwerk haben wollen, brauchen wir bei einem Kleinkraftwerk beileibe nicht. Rund 50 000 Euro kostet es mehr, wenn die neuen Sicherheitsvorkehrungen auch bei Kleinstanlagen getroffen werden müssen. Es geht nicht an, dass Auflagen gemacht werden, die die Förderung wieder auffressen.
Nicht geklärt ist - ich meine, da sollten wir weitermachen -, was aus den Gärsubstraten wird, die die Anlagen verlassen. Ist es Dünger, ist es Wertstoff, ist es Wirtschaftsgut? Wie verhält es sich, wenn Kofermente hinzugesetzt werden? Wie verhält es sich, wenn mehrere Betreiber eine Anlage betreiben oder wenn man die Gülle des Nachbarn
mit in die Biogasanlage einbringt? Darf er die Gärsubstrate dann wieder ausbringen?
Darüber hinaus ist nicht geklärt - vor allem nicht für die handelnden Personen in den Genehmigungsbehörden -, wie es mit den Baugenehmigungen im Außenbereich aussieht. Wir wissen, es gibt vermehrt Anlagen, die dazu geeignet sind, Energie in Nahwärmenetze einzuspeisen. Wir wissen, dass es vermehrt Anlagen gibt, bei denen der Fermenter in den Außenbereich gehört, aber die Energieerzeugung im Innenbereich nahe am Verbraucher - sprich: eventuell in der Nähe eines Nahrungsmittelbetriebes, eines Schwimmbades usw. - sinnvoller wäre.
All diese Fragen sind nicht geklärt. Die Landesregierung könnte die Entwicklung sicherlich dadurch wesentlich unterstützen, dass die Modalitäten für die Genehmigungsbehörden bei den Landkreisen und Bezirksregierungen klarer und einfacher gestaltet würden.
Vielleicht müssen wir auch umdenken. An dieser Stelle möchte ich dem Minister oder den Ministern einen Tipp geben. Anlagen rechnen sich eher, wenn auch die Wärme sinnvoll genutzt werden kann. Vielleicht sollte man die Förderanreize mehr in diese Richtung lenken, indem der Anspruch auf Förderung dann höher ist, wenn die Wärme bei der Biogasproduktion vernünftig ausgenutzt wird, statt nur Kleinstanlagen zu fördern.
Nun möchte ich einmal zurückblättern. Vor zweieinhalb Jahren - im Mai 2000 - haben wir hier einen Antrag unter der Überschrift „Vom Landwirt zum Energiewirt“ eingebracht. Eine der zentralen Forderungen in dem Antrag war seinerzeit, eine Qualifizierung derer vorzunehmen, die solche Anlagen betreiben. Ich meine, dass das sehr wichtig ist. Wahrscheinlich ist es sehr viel wichtiger als das, was wir durch die erhöhten Sicherheitsvorkehrungen erreichen wollen. In der Vergangenheit hat sich erwiesen, dass nicht die Sicherheitsvorkehrungen, sondern in der Regel die Betreiber der Schwachpunkt waren, wenn es zu Havarien, Unfällen oder auch nur zu Geruchsbelästigungen in der Nachbarschaft gekommen ist. Das haben wir damals schon mit jenem Antrag gefordert. Wenn Sie damals schon auf unseren Antrag gehört hätten, wären wir jetzt schon zweieinhalb Jahre weiter.
Vielleicht sollten Sie sich mit Blick auf kommende Anträge und auch mit Blick auf diesen Antrag einmal Folgendes ein bisschen hinter die Ohren schreiben: Hören Sie auf die Opposition, auf die CDU-Fraktion; denn die hat gute Ideen und Gedanken, sodass wir sehr viel schneller weiter vorankommen.
Ich möchte zum Schluss noch einmal an Sie appellieren, diese Schiene der Bioenergie auch weiterhin zu fördern. Meiner Meinung nach wäre es in einem Flächenland wie Niedersachsen ein großer Auftrag, diese Dinge voranzubringen.
Wenn ich eben die Qualifikationsmaßnahme angesprochen habe, dann wollte ich damit sagen, dass wir hier unheimlich viel tun und wirklich etwas an Informationen rüberbringen sollten. Mir ist zwar die Maßnahme bekannt, aber noch nicht, was da transferiert werden soll. Meiner Meinung nach müssen hier Fachleute als Dozenten gewonnen werden, die diese Sache voranbringen. Insgesamt stimmt es uns und mich sehr traurig, dass unsere beiden Anträge in diesem Hause abgeblockt werden sollen. - Danke schön.
Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wir wundern uns eigentlich sehr, dass die Grünen dieses heute thematisiert haben, zumal doch eigentlich der Spruch gilt: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen werfen.
Liebe Kollegin Harms, es ist schon so, wie Sie sagen, dass die niedersächsische Agrarverwaltung große Mängel hat. Aber wir müssen vorweg feststellen, dass Ihre Bundesverbraucherschutzministerin Ideologie gepredigt und vergessen hat, ordentlichen, griffigen Verbraucherschutz zu machen.
Sie hat Erwartungen geweckt, Geister gerufen, die schneller gekommen sind, als sie gedacht hat. Vor diesem Dilemma ihrer Politik stehen wir jetzt, und dieses Dilemma ist der Ursprung des Skandals. Vor dem Hintergrund, dass Sie nun sagen, haltet den Dieb und dabei auf das Land zielen, meine ich, sollten Sie sich lieber an die eigene Brust klopfen und die eigene Verantwortung mit einbeziehen.
Zu Ihnen, Herr Minister Bartels: Wir haben von Ihnen die Unterrichtung bekommen, wie alles gelaufen ist. Sie haben an dieser Stelle wiederholt erklärt, dass Sie die Politik der Verbraucherschutzministerin voll mittragen. Mit Ihren 10 % in fünf Jahren haben Sie sie eigentlich ideologisch noch überholt. Ich glaube, dass auch hier ein Angebot geweckt wird, das von der Nachfrage nicht eingeholt wird.
Wir haben das Landesamt für Verbraucherschutz geschaffen. Wir haben den Shrimp-Skandal gehabt, sozusagen als Probelauf zu dem NitrofenSkandal.
Das zweite Mal innerhalb kurzer Zeit hat die Schiene niedersächsischer Agrarüberwachung nicht funktioniert.
Es kann nicht sein, dass es drei Wochen dauert von der Meldung eines Verdachtes, von der Selbstanzeige, bis zur Reaktion der Landesregierung. Die Wege sind einfach zu lang. Es kann nicht angehen, dass Mitarbeiter von Landesbehörden so wenig sensibel sind, diesen Dingen nicht sofort nachzugehen, dass sie so wenig sensibel sind, nicht andere Wege als den Briefweg zu nutzen.
Es kann doch im Zeitalter des Telefons, des Telefaxes und der E-Mail nicht sein, dass ein Brief zehn Tage braucht, um von Punkt a nach Punkt b zu kommen, wenn man die Strecke fast überblicken kann. Dann hätten Sie besser eine Brieftaube nehmen sollen, Herr Minister.
Sie versuchen immer, die Schuld auf andere zu schieben. Ob das der Landkreis Ammerland ist oder ob es andere Institutionen sind. Ich finde, es kann nicht sein, dass Sie immer versuchen, die Schuld anderen in die Schuhe zu schieben.
Außerdem ist Folgendes anzukreiden: Sie haben in einer Art Aktionismus versucht, Schadensbegrenzung zu betreiben, die letztendlich dazu geführt hat, dass die Verunsicherung noch wesentlich größer geworden ist, nämlich z. B. durch Ihre Anordnung, auch konventionelle Betriebe mit in die Überprüfung einzubeziehen, denen von Anfang an bis jetzt nicht nachgewiesen wurde, dass sie beteiligt sind. Sie haben die Verbraucher erneut verunsichert. Sie haben den ökologischen und auch den konventionellen landwirtschaftlichen Betrieben einen enormen finanziellen Schaden zugefügt. Bei einigen ökologischen Betrieben besteht die Angst,
dass sie diese Krise nicht meistern werden. Sie haben über Ihren Pressesprecher, Sie haben über Ihren Staatssekretär und Sie haben auch selber Meldungen in die Welt gesetzt, die nicht haltbar sind und die in sich widersprüchlich waren. Das merkt auch der Verbraucher.
Meine Damen und Herren, wir können uns hier drehen und wenden, wie wir wollen. Wenn das so weiter geht, dann ist der nächste Skandal vorprogrammiert. Herr Minister, den Vorwurf müssen Sie sich gefallen lassen: Sie sind ein Schön-WetterMinister, aber fürs Krisenmanagement nicht zu gebrauchen!
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Klein hat es sicherlich richtig gesagt, wenn er meint, dass die CDU der Ansicht ist, die Modulation sei überflüssig.
Das hat er gut erkannt. Der Ansatz ist, dass Ausgleichszahlungen geleistet werden, weil die Landwirtschaft über politische Entscheidungen hinnehmen musste, dass bei den Marktordnungsprodukten Preissenkungen erfolgt sind und dass es dafür Ausgleichszahlungen gibt. Den Landwirten werden 2 % entzogen. Das heißt, sie verlieren 2 % an Einkommen. Das kann es letztendlich nicht sein. So etwas mutet man keiner anderen Bevölkerungsgruppe zu.
Die Landwirtschaft als solche, Herr Kollege Klein, hat schon seit Generationen Landwirtschaft und Natur gestaltet, geleitet von den jeweiligen Erfordernissen unserer Gesellschaft, so während der beiden Kriege und nach den beiden Kriegen, so auch jetzt in unserer Überflussgesellschaft. Wenn die Grünen nun aufgrund der beschlossenen Modulation auf 2 % dieses als Anlass nehmen, die Verwendung nur auf ökologischen Landbau auszurichten, dann fehlt die Akzeptanz von rund 98 %.
- Das lese ich aus Ihrem Antrag heraus, Herr Kollege. - Die Akzeptanz der anderen 98 % der Landwirte fehlt dann, die eben keinen ökologischen Landbau betreiben. Von den Grünen wird im Antrag der Vorschlag der CDU angeführt, dass wir mit diesem Antrag gleich ausschließen wollen, dass eine Vorruhestandsregelung installiert wird. Herr Kollege, Sie sollten einmal darüber nachdenken, warum wir das vermehrt fordern müssen. Es ist doch so, dass sehr viele Landwirte aufgrund der Künast’schen Agrarpolitik nicht mehr in der Lage sind, am Wettbewerb teilzunehmen.
Sie sind frustriert. Junge Leute kehren der Landwirtschaft den Rücken, weil sie diesen spinnerten Ideen nicht mehr folgen wollen.
Mit unserem Vorschlag wollen wir versuchen, die Ausflüsse der grünen Landwirtschaftspolitik abzumildern und Landwirten eine Möglichkeit zu bieten, auszusteigen und das Gesicht zu wahren.
An dieser Stelle auch ein Vorschlag in Richtung unseres Landwirtschaftsministers, der nach seinem Vorschlag in Südoldenburg Schweine- oder Mastplätze oder Viehplätze stilllegen will. Herr Minister, es ist unseren Berufskollegen Ackerbauern in
anderen Regionen unseres Landes nicht zuzumuten, dass sie mit den Ausgleichszahlungsmitteln, die ihnen gekürzt werden, letztendlich an einer Stelle punktuell irgendetwas bewirken sollen.
So viele Vorteile diese Regelung auch für die Betriebe oder die Region - ich sage jetzt mal - Südoldenburg oder andere Verdichtungsgebiete auch bringen soll, es ist nicht die Akzeptanz im Lande vorhanden, das da punktuell durchzuführen. Deshalb strecken wir von der CDU unsere Hand aus, um vielleicht mitzuhelfen, dass man in einer Art Kombination etwas erreichen kann, Vorruhestand auf das ganze Land auszudehnen, und ein Segment vielleicht auch die Stilllegung von Stallplätzen sein kann. Es lohnt sich, darüber nachzudenken, um letztendlich Akzeptanz landesweit zu bekommen.
Herr Klein, wir haben festgestellt, dass Sie mit Ihrem Antrag Klientelpolitik betreiben. Ich sehe Ihre leeren Bänke und stelle fest, dass Ihre Kolleginnen und Kollegen schon längst im Mauseloch sitzen und sich schämen. Sie schämen sich vor den Machenschaften, welche die Grünen angestellt haben, um normale Landwirte, um landwirtschaftliche Organisationen wie die LUFAs in Misskredit zu bringen. Sie wissen genau, wovon ich rede. Der grüne Europaabgeordnete Graefe zu Baringdorf und sein Parteikollege aus der Wesermarsch haben manipuliertes, mit Tiermehl versetztes Rinderfutter an die landwirtschaftlichen Untersuchungsorganisationen geschickt
und darauf gehofft, dass es nicht gefunden wurde. Meine Damen und Herren, unsere Organisationen funktionieren. Die LUFAs haben es gefunden. Graefe zu Baringdorf und, ich meine, die gesamte Gruppe der Grünen sind bloßgestellt worden.
Meine Damen und Herren, wenn wir solche Agrarpolitik machen, solche Unterstellungen, Skandale zusammen mit der Plus-Minus-Redaktion des Westdeutschen Rundfunks praktisch provozieren, dann weiß ich nicht, ob wir hier mit Ihnen ehrlich gemeinte Anträge überhaupt noch diskutieren sollten.
Meine Damen und Herren, hier werden Geschäfte mit der Angst gemacht.
(Brauns [SPD]: Das ist die gute Poli- tik von Uwe Bartels!)
- Das können Sie nachher gerne sagen.
Hier werden aber Geschäfte mit der Angst gemacht. Herr Klein, das können Sie Ihrem Kollegen Graefe zu Baringdorf ruhig sagen: Seinen Heiligenschein soll er mal sofort ablegen. Er soll künftig nicht wieder so auftreten, als wenn alles bei ihm in Ordnung ist. Nach meinem Dafürhalten ist diese Vorgehensweise Wirtschaftskriminalität und Diffamierung von ordentlich wirtschaftenden Landwirten. Landwirte, die das QS-System installieren wollen, nehmen Millionen Euro in die Hand, um eine transparente Produktionsschiene aufzubauen. Das wird von Grünen durch Taten in Misskredit gebracht. Das versteht kein Mensch.
Ich habe mich erkundigt: Es ist wohl Strafantrag gestellt worden. Ich glaube auch, dass es sich eigentlich gehört, hier mal einen Punkt zu setzen und zu sagen, dass die Tiere solcher Leute, die mit solchen Mitteln und Methoden versuchen, ordentlich wirtschaftende Landwirte in Misskredit zu bringen, rein gesetzlich hätten gekeult werden müssen und dass diesen Leuten Berufsverbot erteilt wird, und zwar nicht nur auf der landwirtschaftlichen Schiene, sondern auch in der Politik. - Danke.
Herr Kollege Klein, zu Ihren Ausführungen: In Ihrer Überschrift steht ja das Wort „Agrarwende“. Die Modulation soll dabei helfen. Das ist auf einen ganz einfachen Nenner zu bringen. Wir hätten uns schon längst „gewendet“, wenn ein Bedarf hierfür vorhanden gewesen wäre. Der Markt als solcher setzt aber nicht die Zeichen, die Landwirte davon zu überzeugen, auf diese Schiene einzuschwenken.
Ich meine, wir sollten mit dem Fuß auf der Erde bleiben und keine Erwartungshaltungen aufbauen, die vom recht bescheidenen Markt nicht bezahlt werden können.
Herr Minister, Sie haben sich halbwegs distanziert. Das hört sich alles schön und gut an. Aber die Politik in Berlin hat nicht nur Frau Künast, sondern hat auch die SPD in ihrer Gänze zu verantworten.
Sie ist auch an der Regierung und hat es nicht verhindert, dass wir diese Entwicklung bekommen
haben und dass die Landwirte - ich sage das einmal so hart - die Schnauze voll haben von der Politik
und sehnlichst darauf warten, dass diese Frau da wegkommt. Das ist das Erste, was von Landwirten gefordert wird.
Ich meine, wir sollten jetzt nicht versuchen, in dieser Endzeitstimmung der jetzigen Regierung - dass dies so ist, merkt man an Ihren Äußerungen - noch irgendwelche Dinge zu installieren, die letztendlich keinen Wert haben. - Danke schön.
Herr Minister, gibt es in anderen Ländern, in denen Freisetzungsversuche laufen, Erkenntnisse über negative Auswirkungen dieser Versuche auf die Umwelt?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wollte hier noch einmal klar stellen, was wir schon bei anderer Gelegenheit einmal vorgetragen haben. Dieses PROLAND-Programm basiert auf unserem Antrag aus dem Jahr 1996 zur Zukunft des ländlichen Raumes. Wir haben ganz klar gesagt, wie wir es gern gehabt hätten. Ich sage Ihnen: Sie haben rund 80 % unserer Forderungen aufgenommen. Was Sie daraus gemacht haben, entspricht aber nicht dem, was wir daraus gemacht hätten.
Ich möchte an dieser Stelle noch zwei Dinge anmerken, um einmal nach vorn zu schauen. Herr Minister, dieses Programm ist zu einer Zeit aufgelegt worden, als die Agenda 2000 beschlossen worden ist. Seinerzeit hatte der Bundeskanzler erklärt, die deutsche Landwirtschaft sollte sich auf den Markt ausrichten. Zwischendurch haben wir das ganze Theater mit BSE gehabt. Für die Landwirtschaft ist eine neue Zeit angebrochen. Deshalb bin ich der Meinung, dass hier Akzente gesetzt werden müssen, die all dem gerecht werden. Diese Akzente sehe ich aber noch nicht.
Zum einen hat diese neue Agrarpolitik dazu geführt, dass viele Betriebe gern aufhören würden, aber nicht aufhören können, weil sie nicht genug Geld bekommen würden, wenn sie aufhören. Wir brauchen ganz dringend eine Vorruhestandsregelung.
Ferner hat eine Ausrichtung in Richtung Biolandwirtschaft stattgefunden. Wir begrüßen, dass diese Schiene gefördert wird. Wir stellen aber auch fest - diesbezüglich haben wir große Sorge -, dass hier jetzt schon das eingetreten ist, was man nicht erwarten wollte bzw. nicht erwarten darf. Inzwischen wird in Supermärkten mit Bioprodukten zu Dumpingpreisen geworben. Meine Damen und Herren, das kann gerade diese Schiene nicht ab. Deshalb müssen wir aufpassen, dass wir hier nicht zu viel des Guten oder auch des Schlechten tun und Landwirte auf einen Pfad locken, der sie letztendlich um ihre Existenz bringt.
Herr Kollege Klein, wenn Sie mit dem Onkel, der das Geld mitbringt, den Onkel aus Europa meinen,
dann müsste Frau Ministerin Künast doch die Tante sein, die Klavier spielt.
Ich darf jetzt mit einer landwirtschaftlich ausgerichteten Bewertung schließen und sagen: Frau Künast spielt dieses Klavier saumäßig.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Nach Feststellung von BSE in Deutschland sind viele neue Lasten auf unsere Rinderhalter zugekommen: durch die Entfernung der Risikomaterialien an den Schlachtkörpern höhere Schlachtkosten, dann keine positive Verwertung der Schlachtabfälle mehr.
Hinzukommen die zusammengebrochenen Fleischmärkte und die hohen Untersuchungskosten, die in Niedersachsen bei allen Rindern über 24 Monate anfallen.
Meine Damen und Herren, die Entsorgungskosten für gefallene Tiere können sich pro Stück bis auf etwa 100 Euro entwickeln. Diese Summe ist für einen einzelnen Landwirt, der ein gefallenes Tier hat, einfach zu hoch. Derzeit werden die Entsorgungskosten für gefallene Tiere von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse übernommen. Das Land Niedersachsen beteiligt sich im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung an diesen Kosten zu 50 % und hat auch für das erste Halbjahr eine Verwaltungsvereinbarung im Umfang von 2,3 Millionen Euro abgeschlossen.
Meine Damen und Herren, unsere große Sorge ist, dass für die zweite Jahreshälfte die dafür erforderlichen 2,3 Millionen Euro nicht zur Verfügung gestellt werden. Es hat zwar Zusagen des Ministerpräsidenten und des Landwirtschaftsministers an die Tierseuchenkasse und an die Vertreter des Berufsverbandes gegeben. Wenn diese Zusagen aber nicht erfüllt werden, meine Damen und Herren, dann wird seitens der Tierseuchenkasse nach derzeitiger Beschlusslage eine weitere Kostenübernahme nicht erfolgen. Das würde bedeuten, dass Landwirte ab dem 1. Juli die Entsorgungskosten allein tragen müssten. Sie würden dann für jedes Tier von den Tierkörperbeseitigungsanstalten eine eigene Rechnung bekommen. Die Benachteiligung unserer niedersächsischen Tierhalter - innerhalb Deutschlands, aber auch innerhalb der EU - würde dann zutage treten.
Eine weitere neue Aufgabe der Tierseuchenkasse ist es, die Bekämpfung von BHV-1, im Rinderzir
kel auch IBR genannt. Das ist eine Herpesviruserkrankung, die bei klinischer Erkrankung große Schäden hervorruft, aber auch große Probleme beim Zuchtviehverkauf bereitet. Hier wären noch einmal Mittel in Höhe von 2.6 Millionen Euro nötig - dies ist ein gesetzlicher Auftrag -, die ebenfalls im Haushalt der Tierseuchenkasse nicht finanziell abgesichert sind.
Meine Damen und Herren, gleich nach Beginn des BSE-Debakels wurde eine Kommission der Bundesregierung eingesetzt, die die Verteilung der Lasten regeln sollte. Meine Damen und Herren, diese Kommission hat getagt. Auch hier ist nach dem Sprichwort „Der Berg kreißte und gebar eine Maus“ verfahren worden. Nur die Kosten für die Entsorgung der Futtermittel, die damals schon in den Silos waren, hat der Bund übernommen. Alle anderen Lasten, meine Damen und Herren, blieben bei den Landwirten.
Es sind nun eineinhalb Jahre her, dass der erste BSE-Fall aufgetreten ist. Man muss sich jetzt fragen, ob all die Maßnahmen, die damals eingeleitet wurden, in ihrer jetzigen Ausführung noch ihre Berechtigung haben. Wir sind der Meinung, dass man dieses bei der einen oder anderen Sache überprüfen sollte und dass man die Forschung bezüglich des Einsatzes von Lebendtests an Rindvieh, die ja an der Universität Göttingen unter der Leitung von Prof. Brenig durchgeführt wird, mehr unterstützen sollte.
Zum Abschluss möchte ich auf Punkt 1 unseres Antrages zurückkommen. Meine Damen und Herren, unsere Forderung, der Tierseuchenkasse schnellstmöglich Planungssicherheit zu geben, damit sie für das nächste Halbjahr planen kann und die Rinderhalter nicht mit den Kosten für die Entsorgung belastet werden, sollte die Landesregierung schleunigst umsetzen. Es kann nicht sein, dass unsere niedersächsischen Rinderhalter wieder einmal mit den Kosten alleine gelassen werden. Danke schön.
Herr Minister, ich habe gleich zwei Fragen. Die erste Frage: Kennen Sie das Sprichwort „Hochmut kommt vor dem Fall“? Die Frage können Sie mit Ja oder Nein beantworten.
Die zweite Frage: Ist das Fleisch, das in Nordhorn mehr oder weniger negativ oder positiv getestet worden ist oder wo ein nicht genaues Testergebnis zu Misstrauen anregt, aus dem Verkehr gezogen worden, und besteht keine Gefahr für den Verbraucher?
Herr Minister, in der Begleitdiskussion zu dieser Anhörung haben Landwirte Angst bekommen, weil sie befürchten, dass sie in Zukunft einen Gefahrguttransportschein vorweisen müssen, wenn sie Klärschlamm aufbringen wollen. Sehen auch Sie diese Gefahr?
Herr Minister, Sie haben gerade auf die Frage des Kollegen Wenzel ausgeführt, dass ein ausreichender Ausgleich für die Kommunen gewährleistet sein soll. Der Landkreis Rotenburg/Wümme musste drei Veterinäre zusätzlich einstellen, bekommt etwa 8 000 Euro Beihilfe und hat aber Kosten in Höhe von 120 000 Euro. Das bedeutet, dass das in einem Verhältnis von 1 : 15 steht. Meinen Sie, dass diese Aufteilung der Kosten gerecht ist?
Herr Minister, wie tief geht die nötige Kontrolle, die von den Landkreisen gewährleistet werden muss? Sind die Beamten vor Ort in der Lage, z. B. das Ei aus einer Legebatterie von einem Ei aus Freilandhaltung zu unterscheiden?
Herr Minister, Sie haben in Ihrer Pressemitteilung „Shrimps-News“ darauf hingewiesen, dass 1 140 t Fischmehl hergestellt worden seien und dass davon erst 50 t Fischmehl und 54 t Mischfutter sichergestellt worden seien. Was passiert mit den restlichen Tonnen? Was hat man als Mischfutterhersteller oder als Landwirt zu erwarten?
Herr Minister, Sie haben eben gesagt, dass das Schnellwarnsystem in Niedersachsen gut funktioniere. Sie haben darauf hingewiesen, dass die Meldungen in sekundenschnelle um den Erdball gingen. Sie haben den Ausschuss am 11. Januar über die Tiermehlpanne unterrichtet. Wir beurteilen Sie nun den Umstand, dass Ihrem baden-württembergischen Kollegen Willi Stächele diese Panne aber erst am 14. Januar - inspiriert durch eine Meldung der dpa - auf eigene Nachfrage hin bekannt geworden ist? Insofern muss man hier klar sagen - -
Gut, ich möchte keine Kommentierung vornehmen. Ich habe die Frage klar gestellt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will jetzt einmal abweichend von der Art, in der wir bislang diskutiert haben, die Regierung loben,
und zwar in zweierlei Hinsicht. Sie werden dann ganz schnell merken, was die Regierung ohne eine ordentliche Opposition wäre.
Gestern hat der Fraktionsvorsitzende Plaue gesagt, wir hätten vor Jahren in einem Antrag in 40 Positionen Forderungen formuliert, die wir nicht gegenfinanziert hätten. Ein Jahr später hat diese Landesregierung das PROLAND-Programm aufgelegt und dabei 38 Positionen fast wörtlich aus unserem Antrag übernommen. Ich sage: Das war super!
Nun noch ein Lob in Ihre Richtung, Herr Minister. Herr Minister, wir haben im vergangenen Plenarsitzungsabschnitt eine Anfrage zum Forstbereich behandelt, in der wir moniert haben, dass der An
satz für Zuschüsse zur Entlastung privater Waldbesitzer von den Beiträgen für Aufgaben nach dem Wasserverbandsgesetz gestrichen und auch für die Waldinventur keine Mittel mehr zur Verfügung gestellt werden sollten. Sie haben dies auf der Landwirtschaftskammerversammlung aufgegriffen und haben gesagt, dass Sie diese beiden Haushaltspositionen bedienen würden. Dafür noch einmal recht herzlichen Dank. Auch an dieser Stelle möchte ich Sie fragen: Was wären Sie ohne eine ordentliche Opposition?
Die Art und Weise, auf die Sie damals meinen Kollegen Schirmbeck zurechtgewiesen haben, war nicht gut. Wenn Sie aber dennoch auf der Grundlage unserer Anträge ordentliche Beschlüsse fassen, dann lassen wir so etwas gern über uns ergehen.
Nun noch ein Wort zu Herrn Kollegen Klein. Sie haben gesagt – ich will die Formulierung, die Sie gebraucht haben, nicht in den Mund nehmen -, dass in der Veredlungswirtschaft einige sehr viel Geld verdient haben. Wenn man jedoch die letzten drei Jahre mittelt – wir sind ja auch sonst immer für Nachhaltigkeit -, dann stellt man fest, dass die Veredlungsbetriebe um 700 DM unter dem Landesschnitt Niedersachsens liegen. – Danke schön.
Der Privatwald in Niedersachsen ist mit über 50 % Flächenanteil dominierend und damit von erheblicher Bedeutung für die Sicherung der Sozial-, Schutz- und Nutzfunktion des Waldes. Er sichert darüber hinaus eine optimale Landschaftsstruktur. Aufgrund der geringen Besitzgröße des Privatwaldes und dessen Zersplitterung (im Durchschnitt 11,5 ha je Waldbesitzer) ist die Arbeit der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse unverzichtbar, um die Strukturschwächen aufzufangen und um das Leistungsvermögen des Privatwaldes wie im öffentlichen Wald optimal auszuschöpfen. Seitens der Landesregierung ist immer wieder die Intensivierung der Privatwaldbetreuung in Niedersachsen als wichtiges forstpolitisches Ziel herausgestellt worden.
Aufgrund der jetzt beabsichtigten Kürzung der Mittel für die Förderung der forstfachlichen Betreuung von 2,8 Millionen DM im Jahr 2001 auf 1,4 Millionen DM für 2002, der Budgetkürzung bei den Landwirtschaftskammern sowie der gänzlichen Streichung der Zuschüsse für private Waldbesitzer für deren Wasser- und Bodenverbandsbeiträge werden die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse und die Privatwaldbesitzer unzumutbar belastet. Die für die ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung unverzichtbare Waldinventur kann nicht mehr im notwendigen Umfang durchgeführt werden.
Wir fragen die Landesregierung:
1. Wie bewertet sie den Vorwurf forstwirtschaftlicher Zusammenschlüsse, dass mit der jetzt beabsichtigten Kürzung der Mittel für die Förderung der forstfachlichen Betreuung die forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse die ihnen obliegende Aufgaben nicht mehr erfüllen können und sogar in ihrer Existenz bedroht sind?
2. Wie soll künftig die Finanzierung der Waldinventuren im Privatwald sichergestellt werden?
3. Auf welche Weise beabsichtigt die Landesregierung, nach der Streichung der Zuschüsse für Wasser- und Bodenverbandsbeiträge private Waldbesitzer wegen der besonderen Leistungen des Waldes - im Vergleich zu den übrigen Landnutzern zu entlasten?
Herr Minister, wir sind zurzeit ja dabei, das Landeswaldgesetz zu novellieren. Ich gehe davon aus, dass wesentliche Teile derjenigen Beträge, die die Privatwaldbesitzer künftig zu erbringen haben werden, auf Zahlen beruhen müssen, die sich aus den Waldinventuren ergeben. Können Sie es verantworten, dass dann von diesem wichtigen Instrument kein Gebrauch mehr gemacht werden darf?
Herr Minister, die Kosten, die Sie mit Blick auf die Wasser- und Bodenverbände vorgeschlagen haben - vom Flächenmaßstab zum Vorteilsmaßstab -, sind in Niedersachsen sicherlich so, weil wir Privatwaldbesitzer haben. Die Verteilung bleibt dann beim selben Betrieb.
Das heißt, in der Regel kommen nicht andere in den Genuss der Vorteile oder werden mit Nachteilen belastet, sondern es sind die gleichen. Die haben insgesamt weniger.
- Habe ich doch. - Dann stelle ich die Frage anders.
Der Herr Minister hat vorhin mit dem Kopf genickt. Da habe ich gedacht, er habe es verstanden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als ich hier vor zwei Jahren zum ersten Mal das Wort BSE, bovine spongiforme Enzophalopathie,
gebraucht habe, haben Sie genauso geklatscht wie eben. Sie haben damals nicht geglaubt, dass uns dieses Kürzel jetzt aus den Ohren heraushängen würde, dass wir es nicht mehr hören mögen.
Wir haben die Katastrophe, die unsere Ernährungswirtschaft bezüglich der Lebensmittelproduktion hat hinnehmen müssen, im letzten Jahr - es ist fast genau ein Jahr her, dass der erste BSE-Fall auftrat - mit einer Reihe von Anträgen hier im Hause begleitet. Ich meine, dass diese Anträge zu dem Zeitpunkt genau richtig waren. Das zeigt sich auch daran, dass auch die Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion aktiv geworden sind. Vielem von dem ist durch Zeitablauf, durch Veränderungen, ein bisschen auch - das gebe ich gern zu - durch Handeln die Brisanz genommen worden.
Es gab eine große Verwirrung bei den Verbrauchern. Es gab Kaufenthaltung. Rindfleisch wurde nicht mehr gekauft. Es gab große Verwirrung bei den Produzenten. Man wusste nicht mehr, wohin mit dem Vieh. Es wurde nicht mehr geschlachtet. Die größte Verwirrung aber gab es bei der Politik.
Ich meine, dass man das nicht so stehen lassen kann. Ich finde auch, dass wir von der CDUFraktion unseren Finger in die richtige Wunde gelegt haben.
Wenn man sich dann vor Augen führt, dass das dazu geführt hat, dass die Gesundheitsministerin und der Landwirtschaftsminister in Berlin abgesetzt wurden, dass die Ministerien neu besetzt wurden, dass umgesteuert wurde, dann zeigt das, dass unsere Regierung letzten Endes nicht auf derartige Fälle vorbereitet war.
Es hat dann Reaktionen gegeben, teilweise richtige, teilweise auch Überreaktionen. Wir haben das Tiermehlverbot bekommen. Das war eine richtige Reaktion. Es hat dann aber auch eine Reaktion gegeben, die völlig falsch war. Dabei gucke ich den Kollegen Klein ein bisschen an. Die Umsteuerung erweckt den Eindruck, als sei in der Vergangenheit alles falsch gemacht worden. Ich meine, dass das den Kern nicht trifft. Wir hatten doch auch in der Vergangenheit Programme, die in die Zukunft gerichtet waren. Letztendlich sind das jetzt die Vorbilder für das, was man seitens der Regierung neu auf den Weg bringen will.
Wir haben uns auch schon in der Vergangenheit dafür ausgesprochen, Qualitätssicherung zu betreiben. Das sind keine neuen Erfindungen der Frau Künast. Das sind Dinge, die in der Praxis schon sehr lange Fuß gefasst hatten, die auch in Niedersachsen praktiziert worden sind. Ich erwähne hier nur beispielhaft das Premiumfleisch.
Meine Damen und Herren, dann sind gewaltige Auflagen dafür gemacht worden, beim Rindfleisch die Kette zu begleiten. Untersuchungen vor Rindern im Alter von mehr als 20 Monaten gibt es in keinem anderen EU-Land. Dieses Alter von 20 Monaten ist so niedrig nur in Deutschland. Das hat höhere Kosten für die Produkte zur Folge, die in anderen EU-Länder nicht bezahlt zu werden brauchen. Wir haben dann des Weiteren die Kosten im Hinblick auf das Tiermehl zu tragen. Das wurde
zu Sondermüll gemacht. Das hat dazu geführt, dass die Landwirte rund 300 DM Mehrkosten haben. Schließlich ist auch noch eine neue Dokumentation hinzugekommen, sodass letztendlich bei den Landwirten 500 bis 600 DM weniger ankommen.
Meine Damen und Herren, wir haben unsere Verbesserungsvorschläge hierzu in Anträge gekleidet. Wir haben vorgeschlagen, diesen Betrieben zu helfen. Unser großes Vorbild sind, was landwirtschaftliche Unterstützung anbelangt, die Bayern. Die haben ein 600-Millionen-Programm aufgelegt.
Das Land Niedersachsen hat ein 10-Millionen-Programm aufgelegt.
- Kollege Brauns, damit wollte man helfen! - Aber man hat gleichzeitig die Messlatte, um an diese Hilfe heranzukommen, so hoch angelegt, dass kaum Anträge gestellt worden sind. Wenn man die Zugangskriterien so verkompliziert und so hoch ansetzt, kann man sich natürlich leicht darauf zurückziehen, dass kaum Anträge gestellt worden sind.
Meine Damen und Herren, in diesem Hause ist die Einsetzung eines Unterausschusses für Verbraucherschutz beschlossen worden. Ich arbeite in diesem Ausschuss mit und finde, dass er ein Behinderungsausschuss ist. Dieser Ausschuss hat bisher nicht eine einzige Sache geregelt. Vielmehr sind Dinge aus dem Agrarausschuss in den Unterausschuss verwiesen worden und dann wieder in den Agrarausschuss zurücküberwiesen worden.
Damit haben wir in Wirklichkeit nichts erreicht. Ich meine, dass wir dadurch nicht nur unsere Arbeit behindert haben, sondern auch unnötig Kosten produziert haben. Meine Damen und Herren, wir haben jetzt den Bericht der Kommission über die Zukunft der Landwirtschaft erhalten, die der Niedersächsische Ministerpräsident eingesetzt hat. Wir sind gerade dabei, diese Unterlagen aufzuarbeiten. Ich finde es gut, Herr Kollege Brauns, dass Sie darauf in Ihrem Änderungsantrag ein wenig eingegangen sind, um die Aktualität dieses Themas heute ein wenig in den Vordergrund zu rücken.
Aber sicherlich werden wir uns mit diesem Thema noch längere Zeit beschäftigen müssen.
Ich möchte noch etwas zu den anderen Anträgen sagen. Zunächst einmal zitiere ich den Kollegen Klein, der gesagt hat, dass die SPD Grußanträge gestellt hat: Wir begrüßen, wir begrüßen, wir begrüßen. Meine Damen und Herren, mit diesem Grüßen hilft man nicht einem einzigen Landwirt, nicht einem Schlachter, niemandem!
Das war reine Lobhudelei.
Wir werden diesem Antrag, auch wenn er nun verändert worden ist, aus folgendem Grunde nicht zustimmen: Wir haben beim Studium der Anträge der SPD wiederholt festgestellt, dass Niedersachsen auf Bundesebene Alleingänge beabsichtigt. Diese Alleingänge werden nicht dazu beitragen, dass die Wettbewerbsfähigkeit unserer Nahrungsmittelproduzenten verbessert wird. Sie werden vielmehr bewirken, dass unsere Nahrungsmittelproduzenten im Vergleich zu den Mitbewerbern in anderen Bundesländern und anderen EU-Ländern mit sehr viel mehr Auflagen und Dokumentationspflichten als bisher konfrontiert werden. Ich weiß, dass auf das Land Niedersachsen diesbezüglich große Veränderungen zukommen werden. Ich erinnere nur an die Legehennenhaltungsverordnung. Ich glaube, dass den Kolleginnen und Kollegen der Grünen und der SPD noch gar nicht bewusst ist, was diesbezüglich auf Bundesebene entschieden worden ist und welche Einschnitte das für die Produktionsschiene unseres Raumes zur Folge haben wird.
Meine Damen und Herren, wir werden im Rahmen dieser Überlegungen weiterhin gute Vorschläge unterbreiten. Zu einer Zustimmung zu diesem Antrag können wir uns aber nicht durchringen. Ich glaube, dass wir es als Agrarland Nr. 1 der niedersächsischen Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, schuldig sind, zukunftsgerichtet nach vorne zu schauen und dabei insbesondere die Interessen des Landes Niedersachsen zu vertreten.
Wir haben manchmal den Eindruck, dass hier die Auffassung vertreten wird, dass uns die Entwick
lungen in der Landwirtschaft nicht betreffen werden. Ich finde aber, dass in diesem Hause die Weichen dafür gestellt werden müssen, dass unsere Ernährungswirtschaft auch künftig die Nr. 1 in Deutschland bleiben wird. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde es gut, dass wir in dieser Sachlichkeit über dieses Thema diskutieren können. Allerdings muss man ehrlicherweise auch eines noch sagen: Herr Minister, es ist wohl so, dass die Betriebsergebnisse gut sind. Ich weiß, wovon ich spreche. Ich habe Einblick in eine landwirtschaftliche Buchstelle, die über repräsentative Zahlen verfügt. Danach haben die Rindviehbetriebe recht gute Ergebnisse, nämlich auf Vorjahresniveau, erzielt. Die Mastbetriebe haben aber ganz schlechte Ergebnisse. Das sind die Betriebe, für die das 10 Millionen-Programm vorgesehen war, die aber nicht an diese Mittel herankommen.
Meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen, Ministerin Künast träumt. Sie hat gesagt, sie habe einen Traum, den sie verwirklichen wolle. Ich habe ein wenig Angst, Herr Kollege Klein, dass die SPD und auch die Grünen im Niedersächsischen Landtag Frau Künast im Traum überholen wollen. Davor warne ich! Es kann nicht sein, dass wir hier in Niedersachsen immer wieder noch eines draufsetzen. Wir sollten lieber Realpolitik machen.
Nun noch ein Wort an die Adresse unseres Ministers. Wir müssen nach vorn gucken!
Ich meine, dass wir bei der BSE-Bekämpfung weit gekommen sind. Es ist allerdings auch nötig, dass wir gewisse Dinge nach einer gewissen Zeit aus der Distanz betrachten. Die Kohortenlösung muss fallen. Dabei handelt es sich um eine Alibiveranstaltung.
Ich meine, Sie haben den Professor Tangermann sicherlich richtig zitiert. Ich könnte Ihnen jetzt aber zehn andere Professoren nennen, die genau das Gegenteil behaupten und sagen: In Niedersachsen werft ihr den Landwirten und den Menschen, die für die Ernährung zuständig sind, laufend neue Knüppel zwischen die Beine. Ich sage nur eines: Wir sind für Dokumentation und Qualitätssicherung. Es kann aber nicht angehen, dass der Beipackzettel zu einer Scheibe Wurst größer ist als die Wurst selbst. - Danke schön.
Herr Minister, es geht ja um den Sachverhalt, dass neue Ställe bzw. neue Mastplätze gebaut werden. Wie sieht die Gesamtbilanz aus? Steigt die Zahl der Mastplätze in Niedersachsen stark an oder hält sich das, was ausscheidet, mit dem, was neu hinzukommt, die Waage?
Meine zweite Frage: Sind auch Sie der Meinung, dass die Haltungsbedingungen in einem neu erbauten Stall wesentlich besser als in einem Altstall sind?
Herr Minister, Sie haben eben in Ihren Ausführungen dargelegt, dass Sie die Produktionsschienen dokumentiert haben wollen. Inwieweit sollen diese Dokumentationen eventuell auf Etiketten, Beipackzetteln usw. weitergegeben werden? Ich habe diesbezüglich Bedenken und frage deshalb nach: Ist - ähnlich wie bei manchen Medikamenten daran gedacht, dass der Beipackzettel schwerer sein soll als der Inhalt?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist jetzt elf Monate her, seit der erste BSEFall in der Bundesrepublik Deutschland aufgetreten bzw. entdeckt worden ist. Es sind elf Monate
ins Land gegangen mit einer verheerenden Wirkung in der Rindvieh haltenden Landwirtschaft. Gut zehn Monate wird nun in Kommissionen diskutiert. Bund und Länder beraten, wie man helfen kann, um die Lasten, die bei den Produzenten von Rindfleisch und Schaffleisch aufgetreten sind, so zu gestalten, dass die Betriebe eine Überlebensmöglichkeit haben. Zehn Monate lang wird nun diskutiert und getagt, aber etwas, was wirklich hilft, ist in der Zwischenzeit nicht beschlossen worden bzw. es ist eigentlich nichts passiert. Lediglich das Verbot der Tiermehlverfütterung ist in einem Schnelldurchgang durchgesetzt worden. Anschließend sind diejenigen, die diese Futtermittel, diese einzelnen Futterkomponenten bei sich im Betrieb, bei sich auf dem Hof hatten, mit diesen Futtermitteln, die verboten worden sind, allein gelassen worden. Meine Damen und Herren, teilweise blockieren noch heute Futtermittel, Einzelkomponenten mit tierischem Einweiß die Silozellen in unseren Mischfutterfabriken und in den Anlagen. Es werden also nach wie vor Kapazitäten blockiert.
Das Bundesland Bayern hat in einer Feuerwehraktion gleich zu Anfang des Jahres 600 Millionen DM zur Verfügung gestellt, um an vielen Stellen anzusetzen und die Not zu lindern, wenn es darum ging, Tiermehlprodukte aus dem Markt zu nehmen und den einzelnen Landwirten dabei zu helfen, aus dieser schwierigen Situation herauszukommen. Das Land Niedersachsen hat ein 10Millionen-DM-Programm aufgelegt, allerdings mit so hohen Zugangskriterien, dass es kaum einem Rinderhalter oder Schafhalter gelingt, den Nachweis zu führen, dass er an diesem Programm letztendlich teilhaben kann.
Meine Damen und Herren, die Schlüsselrolle bei der Verwertung gefallener Tiere - man sollte heute besser sagen: bei der Entsorgung - kommt unseren Tierkörperbeseitigungsanlagen und daneben - bei der Finanzierung - auch der Tierseuchenkasse zu. Die Kosten, die wir im letzten Jahr im Land Niedersachsen für diese Aufgabe aufwenden mussten, beliefen sich auf 22 Millionen DM. Wir haben bei der Einbringung unserer Anträge darauf vertraut, dass das Land Niedersachsen sich an seine Zusage hält, 50 % dieser Kosten zu übernehmen.
Letztendlich - das entnehmen wir auch dem Änderungsantrag der SPD - werden die Kosten erst ab dem 1. Mai zur Hälfte übernommen. Das bedeutet, dass nicht 11 Millionen DM, sondern nur 8 Millionen DM vom Land an die Tierseuchenkasse
erstattet worden sind. Die Tierseuchenkasse ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie muss sich aus Rücklagen oder aus den Beiträgen refinanzieren, die im kommenden Jahr, resultierend aus der zu errechnenden Schadenssumme, zu erheben sind. Sie hat in der Vergangenheit dadurch, dass sie diese Verrechnung übernommen hat, sehr dazu beigetragen, dass wir eine ganz einfache Verwaltungsschiene hatten. Ich hoffe, dass das auch in Zukunft so bleiben kann. Leider haben wir im Haushalt 2002/2003 für diese Schiene keine Mittel vorgesehen, sodass die Gefahr besteht, dass Einzelabrechnungen an Landwirte geschickt werden müssen, es sei denn, es gibt seitens des Landwirtschaftsministeriums oder des Finanzministeriums noch einiges an Bewegung, die es ermöglicht, hier und da eine einfache Regelung zu finden. Ich appelliere an dieser Stelle auch an die Landesregierung, die Landwirte nicht im Regen oder allein stehen zu lassen.
Wir haben mit unseren Anträgen versucht, für Niedersachsen eine einfache Regelung hinzubekommen. Ich freue mich auch, dass der Kollege Endlein, der ja Vorsitzender des Landkreistages ist, seinerzeit mit die Initiative für die so genannte Drittellösung ergriffen hat, nach der, was die Defizithaftung der Gewährsträger für die Tierkörperbeseitigung angeht, das Land, die Landkreise und die Tierseuchenkasse jeweils ein Drittel der Kosten zu übernehmen hätte. Leider ist diese Regelung von der SPD und auch von der Landesregierung nicht übernommen worden, sodass wieder einmal alles beim letzten Glied in der Kette, beim Landwirt, landen wird.
- Die haben keinen Stellenwert. Das ist richtig.
Ich meine, dass auch die Landkreise keinen Stellenwert bei der Landesregierung haben.
Ländlich geprägte Landkreise sind nun mal mehr von der Last der Tierkörperbeseitigung betroffen als Kommunen in Ballungszentren. Gerade die Landkreise in ländlichen Regionen haben ohnehin große Probleme, ihren Haushalt auszugleichen. Sie
schieben aufgrund der Schieflage beim kommunalen Finanzausgleich in der Regel hohe Schuldenberge vor sich her. Wenn sie dann noch diese Lasten aus der Gewährsträgerschaft für die Tierkörperbeseitigungsanstalten zusätzlich schultern müssen, wird es für sie nicht einfacher. Ich meine, dass wir gut daran täten, den Landkreisen ein Stück der Last abzunehmen.
Meine Damen und Herren, es gibt in Niedersachsen Landkreise, die für die Verwertung und Entsorgung von Tierkörpern bis zu 6 Millionen DM aufbringen müssen. Ich glaube, dass wir gut daran tun, es anderen Bundesländern gleich zu tun, indem wir eine ähnliche Regelung treffen, wie es in anderen Bundesländern geschehen ist, und - das ist ein sehr wichtiger Punkt - auch dazu beitragen, Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern. Beispielsweise mein Landkreis - ich hatte die 6 Millionen DM genannt - hat die Gebühren für die Entsorgung von Schlachtabfällen fast verdoppeln müssen, um die Kosten noch einigermaßen verteilen zu können. Die Folge ist aber, dass unsere Schlachtbetriebe, unsere Verarbeitungsbetriebe aufgrund dieser höheren Vorkosten - im Gegensatz zu süddeutschen Betrieben - nicht die Möglichkeit haben, sich am Markt entsprechend zu platzieren. Ich meine, dass wir hier im Agrarland Niedersachsen gut daran tun, unseren Landwirten und den ihnen nachgelagerten Bereichen, der Tierseuchenkasse, helfend unter die Arme zu greifen, damit sie im Sinne gleicher Wettbewerbschancen mit ihren Hauptkonkurrenten, den süddeutschen Ländern - sprich: Bayern -, konkurrieren können.
Meine Damen und Herren, es tut einem im Innern weh und ist recht schade, dass hier ein Antrag von Mitgliedern des Hauses, die auch in den Landkreisen Verantwortung tragen, abgelehnt wird. - Danke schön.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch einige Sachen klarstellen.
Herr Kollege Klein, es hört sich sehr gut an, wenn Sie sagen, dass wir Ihrer Meinung nach sehr viele Maßnahmen in die Wege geleitet hätten, um den Markt wieder in Gang zu bringen. Gleichwohl bleibt festzuhalten, dass der Landwirt, der Produzent 600 DM weniger einnimmt als vor dieser Zeit und dieses Geld braucht, um seine Familie zu ernähren. Das ist in anderen Bundesländern anders. Das muss man ganz klar sagen.
Herr Minister Bartels, Sie haben hier die Position Niedersachsens zu vertreten. Wir stehen voll dahinter. Ich sehe durchaus - das sage ich einmal so klar und ehrlich -, dass das ein schwieriger Job ist. Allerdings haben Sie ausschließlich vom Land gesprochen. Die Unternehmer und die Landwirte selbst stehen trotzdem alleine da. Das Land hat
sicherlich einen guten Schnitt gemacht, indem man sich nicht bewegt hat. Aber die Landwirte und die Unternehmer, die teilweise noch Tiermehl in ihren Silos haben, die nicht produzieren können und wahrscheinlich einen Totalverlust der Anlage hinnehmen müssen, müssen sehen, wie sie mit der Situation fertig werden.
Ich will noch eines sagen: Dadurch, dass wir zwischenzeitlich Maßnahmen geändert haben, sind auch die Kosten gemindert worden. Ich weiß nicht, ob Sie noch einmal antworten werden. Die Frage, die sich jetzt stellt, ist nämlich folgende: In der EU sind 4,5 Millionen Tests auf BSE durchgeführt worden. Bei Schlachttieren unter 42 Monaten hat es keinen einzigen BSE-Fall gegeben. Denkt man darüber nach, auch hier Kosten einzusparen, damit die Produzenten bzw. die Landwirte ein bisschen mehr Geld in der Kasse haben?
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Landtagsfraktion hat den Antrag „Gesunde Ernährung gezielt fördern - Mehr Milch in die Schulen“ eingebracht, nachdem die Europäische Union die Bezuschussung der Schulmilch zurückgefahren hat. Andere Bundesländer haben die nun fehlenden EU-Mittel durch eigene Mittel ausgeglichen, das Land Niedersachsen allerdings nicht.
Damit kann die Chance, junge Menschen an eine gesunde Ernährung heranzuführen, nicht mehr so genutzt werden, wie wir dies eigentlich wollten. In Deutschland werden pro Jahr rund 67 000 t Schulmilch verzehrt. So wenig, wie eben gesagt wurde, ist das also nicht. Wir sind der Meinung, dass wir alles tun müssen, um sicherzustellen, dass diese Form der gesunden Ernährung nach wie vor möglich ist.
Meine Damen und Herren, wenn sich der Kollege Schumacher darauf zurückzieht - ich nehme an, dass das auch die Meinung der SPD-Landtagsfraktion ist -, dass Logistik und Gewinnspannen wichtiger sein sollen als die Gesundheit unserer Kinder, dann weiß ich nicht, worüber wir hier reden. Das kann es doch nicht sein.
Es ist richtig, dass den jungen Menschen in den Schulen heute viele verschiedene Produkte angeboten werden. Es ist auch richtig, dass es Produkte gibt, die für den Hausmeister einfacher zu handhaben sind und mehr Gewinn abwerfen als andere. Es darf aber nicht sein, dass wir zulassen, dass die Milch auf der Strecke bleibt, weil das Finanzielle in den Vordergrund gestellt wird.
Milch ist nach wie vor die Vollnahrung für den Menschen. Die Landesvereinigung Milch, die von Herrn Schumacher schon zitiert worden ist, tut vieles, damit die Milch im Vergleich etwa zu Fruchtsäften eine größere Akzeptanz und mehr Marktanteile bekommt. Die Aktion „Gemeinsam schmausen in den Pausen" und andere Aktionen wie Preisausschreiben und Wettbewerbe mit dem Ziel, die Notwendigkeit einer gesunden Ernährung in dem Bewusstsein der jungen Menschen zu verankern, sind vorbildlich.
Wir tun nicht gut daran, die Schüler und die Eltern mit den höheren Preisen alleine zu lassen. Wer glaubt, es könne doch nicht sein, dass allein die fünf oder zehn Pfennig Mehrpreis letztendlich dazu führen, dass junge Menschen von der Milch oder vom Kakaotrunk auf Cola oder Fruchtsaft ausweichen, der unterliegt einem Irrtum. Es ist tatsächlich so, dass der Preis eine sehr große Rolle spielt.
Wir sollten hier das Zeichen setzen, das einem Land wie Niedersachsen gebührt. Wir sind nicht nur das Agrarland, sondern auch das Milchland Nr. 1 in der Bundesrepublik. Jeder fünfte Liter Milch, der in der Bundesrepublik erzeugt wird, wird in Niedersachsen erzeugt. Jeden Liter Milch, der in Niedersachsen von Schülern getrunken wird, brauchen wir nicht mit Exportsubventionen auf dem Weltmarkt zu verkaufen. Das ist ganz simpel.
Meine Damen und Herren, ich möchte noch einmal an Sie appellieren - ich nehme an, dass der Kollege Klein gleich auch noch für uns in die Bresche springen wird -, dem Antrag zuzustimmen, damit sich Niedersachsen genauso wie die anderen Bundesländer verhält und die Schulmilch damit künftig genauso gefördert wird wie in der Vergangenheit. Danke!
Herr Minister, Sie sagten, Sie hätten Personal oder Stellen übrig. Landesweit wird von verschiedenen Ebenen der Agrarverwaltung beklagt, dass dort Personalmangel herrscht, dass in den Agrarämtern Mangel ist. Das gilt für die gesamte Ebene. Und da stellen Sie sich hierher und sagen: Wir haben welche übrig.
Herr Kollege Stolze, Sie haben eben gesagt, dass Sie junge dynamische Landwirte in die Richtung bringen wollen, die Sie gerade als vorbildlich dargestellt haben. Mit welchen Vorteilen wollen Sie diese jungen Leute denn in diese Richtung locken, weil wir ohnehin schon so wenig Hofnachfolger haben?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir haben hier eben einen sehr bewegenden Tagesordnungspunkt abgehandelt. Ich möchte Sie um Ihre Aufmerksamkeit bitten, dass wir uns auch noch auf den letzten Punkt konzentrieren, in dem es nicht um Menschen, aber um Mitgeschöpfe geht, nämlich um die uns anvertrauten Tiere. Es ist sicherlich gut, wenn wir uns den Antrag, den wir einbringen, noch in aller Ernsthaftigkeit zu Gemüte führen.
Meine Damen und Herren, ich muss allerdings mit folgender Feststellung beginnen: Die CDUFraktion hat im März-Plenum versucht, einen ähnlichen Antrag in den Landtag einzubringen. Wir sind an dem Freitagmorgen mehr oder weniger beschimpft worden, dass wir Mummenschanz, Polemik und Populismus betreiben wollten. Ich meine, dass das keine Art ist, mit ernsten Problemen umzugehen.
Ich meine auch, dass die SPD-Fraktion der Demokratie in unserem Land einen sehr, sehr schlechten Dienst erwiesen hat, vor allem dadurch, dass man sich im Plenum der Diskussion verweigert hat,
aber zwei Stunden später der niedersächsische Landwirtschaftsminister vor die Presse getreten ist und genau das, was wir in unserem Antrag haben fordern wollen, als Politik der Landesregierung verkauft hat.
Meine Damen und Herren, man hat diesem Haus offenbar nicht zugetraut, über dieses ernste Problem zu diskutieren. Das ist meine Deutung. Andere deuten das so, dass man zu dem Zeitpunkt noch nicht gewusst hat, wie man sich einlassen wollte. Aber ich will es bei dieser Feststellung bewenden lassen. Das war keine tolle Sache. Jetzt geht es darum, sich dieser Problematik für die Zukunft zuzuwenden.
Meine Damen und Herren, wir haben vom niedersächsischen Landwirtschaftsminister das Bekenntnis zum Impfen mitbekommen und danach natürlich gehofft, dass sich irgendetwas tun würde. Leider hat sich nichts getan. Unser Landwirtschaftsminister hat mal so, mal so gesprochen. Er hat es nicht geschafft, sich mit seiner Kollegin aus Nordrhein-Westfalen auf eine gemeinsame Gangart in Richtung Impfantrag zur Maul- und Klauenseuche zu einigen. Letztendlich ist verkündet worden, man hoffe, dass sich der Wind nicht dreht - damals war gerade Ostwind - und die Maul- und Klauenseuche nicht nach Deutschland überspringt, dass sie doch vorübergehen möge. - Meine Damen und Herren, wenn wir Tiersuchenpolitik nach der Windrichtung machen, sind wir verlassen genug.