Tagesordnungspunkt 24: Zweite Beratung: Multimediawerkstatt für Jugendliche - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/1673 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend und Sport - Drs. 14/2908
Der Antrag der Fraktion der CDU wurde am 22. Juni 2000 an den Ausschuss für Jugend und Sport zur Beratung und Berichterstattung überwiesen.
Mir ist mitgeteilt worden, dass die Fraktionen übereingekommen sind, dass zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gesprochen wird. - Da ich in der Tat keine Wortmeldungen sehe, kommen wir jetzt zur Abstimmung.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Jugend und Sport in der Drucksache 2908 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
- Meine Damen und Herren, ich habe Verständnis dafür, dass man auch mal miteinander reden muss. Aber erstens kann man das draußen machen, und zweitens sollte man es schon gar nicht während einer Abstimmung tun.
Tagesordnungspunkt 29: Einzige (abschließende) Beratung: Abgabe des Gesellschaftsanteils des Landes an der CuxPort Seehafen-Dienstleistungs GmbH und damit verbundene Restrukturierungsmaßnahmen - Antrag der Landesregierung - Drs. 14/2903 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen Drs. 14/2958
Der Antrag der Landesregierung ist am 30. November 2001 an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen überwiesen worden. Eine Berichterstattung ist nicht vorgesehen.
Im Ältestenrat waren sich die Fraktionen einig, dass zu diesem Punkt nicht gesprochen wird. Ich höre keinen Widerspruch.
Wir kommen also zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 14/2958 zustimmen will, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 30: Erste Beratung: Keine massive Ausweitung des Asylrechts auf europäischer Ebene - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2931
Tagesordnungspunkt 31: Erste Beratung: Rot-grünes Zuwanderungsgesetz - Erhöhte Zuwanderung ohne Begrenzung und Steuerung - Antrag der Fraktion der CDU - Drs. 14/2932
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es geht bei beiden Anträgen um gesetzliche Regelungen, die die Zuwanderung in die Bun
desrepublik Deutschland betreffen. Einmal geht es um europäische Regelungen, zum anderen geht es um den gestern im Deutschen Bundestag zum ersten Mal diskutierten Gesetzentwurf zur Zuwanderung in die Bundesrepublik Deutschland. Wir wollen mit unseren Anträgen auf einige wesentliche Probleme im Zusammenhang mit diesen Regelungen aufmerksam machen, von denen wir den Eindruck haben, dass sie Deutschland stärker belasten, als dass sie vernünftige Lösungen ermöglichen. Ich möchte zunächst auf den Antrag eingehen, der sich auf die europäischen Regelungen bezieht.
Die deutschen Sozialdemokraten und die deutschen Grünen im Europäischen Parlament haben vereinbart, eine Ausweitung des bereits massiven Zuzugs von Drittausländern in die Europäische Union und speziell nach Deutschland zuzulassen. Ich möchte nur kurz auf die einzelnen unserer Ansicht nach bedenklichen Punkte eingehen, weil wir im Ausschuss Gelegenheit haben werden, im Einzelnen darzulegen, welche negativen Auswirkungen auf Deutschland das aus unserer Sicht hat.
Ich weise darauf hin, dass wesentlicher Bestandteil des Anfang der 90er-Jahre gefundenen Asylkompromisses die Einführung der Drittstaatenregelung war. Diese soll nach den Vorstellungen der europäischen Sozialdemokraten und Grünen aufgehoben werden. Aufgehoben werden soll auch - das halten wir für außerordentlich bedenklich - die so genannte Flughafenregelung, die in Deutschland damals zu einem Asylbewerberrückgang von ursprünglich 438 000 auf ca. 78 500 geführt hat. Wenn man diese Regelung aufhebt, öffnet man praktisch die deutschen Grenzen für unkontrollierte Zuwanderung, und das lehnen wir definitiv ab.
Außerordentlich bedenklich ist ferner, dass die verfahrensbeschleunigenden Maßnahmen im Asylrecht abgeschafft werden sollen. Ich halte das auch deshalb für besonders bedenklich, weil wir uns im Niedersächsischen Landtag darin einig waren, dass die Asylverfahren erheblich zu lange dauern und dass wir rechtliche Regelungen finden müssen, die rechtsstaatlichen Prinzipien standhalten, aber die Verfahren beschleunigen und deren Dauer nicht ausweiten. Diese Gefahr sehen wir. Deswegen müssen wir unserer Meinung nach aufpassen, dass auf europäischer Ebene nicht das Gegenteil dessen
Ein weiterer Punkt: Flüchtlinge, die bisher nur einen zeitlich befristeten Abschiebeschutz hatten, sollen jetzt als Asylberechtigte dauerhaft anerkannt werden. Das ist eine massive Ausweitung von Tatbeständen, die den Asylgrund rechtfertigen. Das lehnen wir ab.
Dann wird ein dreistufiges Verfahren eingeführt. Im Moment wird in der Regel das zweistufige Verfahren angewendet, also zunächst Bundesamt für die Anerkennung von Asylbewerbern und darüber hinaus die Möglichkeit, beim Verwaltungsgericht Rechtsmittel einzulegen. Auf europäischer Ebene wird jetzt aber eine weitere Verfahrensstufe eingebaut. Das führt zu einer Ausweitung der rechtlichen Verfahren. Auch das scheint uns außerordentlich zweifelhaft zu sein.
Es muss auch darüber nachgedacht werden, ob und wie eine kostenlose Rechtsberatung für alle durch den Staat finanziert werden kann. Wir müssen uns überlegen - wenn man das denn will; wir bezweifeln stark, ob das der richtige Weg ist -, wer das bezahlen muss. Eines steht fest: Wir wenden uns dagegen, dass die Kosten dafür wieder den Kommunen auferlegt werden, wodurch sie zusätzlich belastet würden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, bei diesen Beispielen möchte ich es belassen. Auch wenn wir heute nicht abschließend darüber zu entscheiden haben, so machen diese Beispiele doch deutlich, dass es noch eine Fülle von Dingen gibt, die - jedenfalls dann, wenn man die bisherigen Debattenbeiträge betrachtet, insbesondere die der Sozialdemokraten - doch noch einmal verstärkt bedacht werden müssen. Wenn Sie dem so zustimmen, dann stimmt eine ganze Reihe von dem, was Sie hier bisher behauptet und gesagt haben, nicht mehr. Sie müssen sehen, dass Ihre bisherigen Einlassungen auch mit dem übereinstimmen, was hier auf uns zukommt. Wir halten das für sehr bedenklich und haben deshalb einen entsprechenden Antrag eingebracht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme nun zum zweiten Antrag. Dieser befasst sich mit dem aktuellen Entwurf des Zuwanderungsgesetzes der rot-grünen Bundesregierung in
Berlin. Wir alle wissen, dass das Verfahren bis zur Vorlage des Gesetzentwurfs sehr langwierig war. Wir wissen aus der öffentlichen Diskussion bzw. aus der Berichterstattung, dass es noch zahlreiche Punkte gibt, über die geredet werden muss, wenn man tatsächlich das Ziel erreichen will, dass die Union in Bund und Ländern diesem Gesetzentwurf zustimmt. Dem Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung wird die Union im Land und im Deutschen Bundestag auf jeden Fall nicht zustimmen. Das müssen Sie von vornherein wissen.
Dieser Gesetzentwurf ist für die Zukunft unseres Landes von überragender Bedeutung. Das stimmt tatsächlich. Dass mit diesem Gesetz eine völlige Kursveränderung bei der bisherigen Zuwanderungspolitik verbunden ist, stimmt auch. Das muss man von vornherein so darstellen. Ich möchte nicht verhehlen, dass an dem Gesetzentwurf manches auch gut ist. Ich möchte dafür ein Beispiel nennen.
Gut ist in der Tat der Titel dieses Gesetzes. Er hat allerdings einen gravierenden Nachteil, nämlich den, dass der Titel mit dem Inhalt des Gesetzes nur relativ wenig zu tun hat.
Bei näherem Hinsehen wird man feststellen, dass dieses Gesetz gerade nicht das Ziel verfolgt, die Zuwanderung zu verringern, sondern dieses Gesetz verfolgt in vielen Punkten das Ziel, die Zuwanderung auszuweiten. Das ist mit der Union nicht zu machen!
Im Gegensatz zur Überschrift des Gesetzes verfolgt das Gesetz geradezu das Ziel, mehr ausländischen Arbeitnehmern - keineswegs, wie oft irreführend behauptet wird, nur Hochqualifizierten den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen und bei der Zuwanderung aus humanitären Gründen neue Bleiberechtsregelungen zu schaffen, einschließlich einer Regelung eines erheblich erweiterten Familiennachzuges. Darüber muss man auf jeden Fall kritisch debattieren dürfen. Man darf nicht sagen: Unter dem positiven Familienbegriff ist jetzt alles möglich, was sich gerade noch alles mit dem Familienbegriff vereinbaren lässt. - Das ist mit uns so nicht zu machen.
Ich möchte jetzt zu den Grünen auch noch etwas Gutes sagen. Auch wenn wir deren Tendenz nicht teilen, so sind die Grünen in dieser Frage wenigstens ehrlich. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion der Grünen, Frau Müller, hat gesagt: „Mit dem Zuwanderungsgesetz wird Deutschland endlich ein Einwanderungsland.“ Diese Aussage muss man zur Kenntnis nehmen. Wenn dies das Ziel eines Gesetzes zur Begrenzung der Zuwanderung sein soll, dann steht dieses Ziel im Gegensatz zu dem, was von den beiden Regierungspartnern in Berlin sonst immer behauptet wird.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz soll demnach die Zuwanderung nicht begrenzen, sondern ausweiten. Eine solche Politik wird im Übrigen auch von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt. Nach den neuesten Umfragen sagen zwei Drittel der Bevölkerung: Wir wollen nicht mehr Zuwanderung.
Allein diese Tatsache ist nicht Grund für unsere ablehnende Haltung. Wir müssen uns vor dem Hintergrund des Asylkompromisses insbesondere Folgendes überlegen: Ein Zuwanderungsgesetz - welches auch immer - werden wir gegen die Interessen der Mehrheit der Bevölkerung nicht durchsetzen.
Wenn wir Integration wollen, dann wird dieses Ziel nur dann erreicht werden können, wenn die Menschen in unserem Lande auch bereit sind, sich auf andere einzulassen. Wenn sie dazu nicht bereit sind, dann können wir ein solches Gesetz nicht verabschieden.
Meine Damen und Herren, wir haben in den vergangenen Jahrzehnten in Deutschland so viele Menschen aufgenommen wie kaum ein anderes Land auf dieser Welt. Das muss man an dieser Stelle einmal sagen; denn häufig wird der Eindruck erweckt, dass wir hier etwas völlig Neues machen. Nein, wir haben Menschen schon immer sehr großzügig aufgenommen. 1973 lebten in der Bundesrepublik Deutschland knapp 4 Millionen Ausländer. Damals waren von ihnen 2,6 Millionen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Heute - also knapp 30 Jahre später - leben bei uns 7,3 Millionen Ausländer. Davon sind nur noch gut 2 Millionen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das heißt, der Rest fällt im Moment unseren Sozialkassen zur Last. Das muss man deutlich sagen.
Natürlich ist es richtig, dass wir im weltweiten Wettbewerb um die klügsten Köpfe auch unsere Interessen in Deutschland und auf dem Arbeitsmarkt der Welt werden wahren müssen. Wenn man sich ansieht, wie das im Gesetzentwurf im Einzelnen dargestellt worden ist, dann ist das in manchen Punkten außerordentlich interessant. Ich möchte hierfür ein Beispiel anführen.
Man findet dort seitenlange Ausführungen zur demografischen Entwicklung in Deutschland. Solche Ausführungen sind wichtig und auch außerordentlich interessant. Darüber hinaus ist dies ein Punkt, der in der Debatte im Zusammenhang mit der Zuwanderung eine wichtige Rolle spielen muss. Daraus ergibt sich aber doch die Frage, ob wir dieses demografische Problem dadurch werden lösen können, dass wir das Ausländerrecht verändern, oder ob nicht eher unsere Familienpolitik geändert werden muss. Die Frage ist, ob man sagen kann: Die demografischen Probleme lösen wir durch eine Änderung des Ausländerrechtes. Wäre es nicht vernünftiger, die demografischen Probleme mit einer besseren Familienpolitik zu lösen? - Diese Frage wird im Ausschuss eine Rolle spielen müssen.
Wir haben in den letzten Jahrzehnten wie kein anderes Land in dieser Welt Menschen aufgenommen. Allein in den letzten zehn Jahren waren es in Deutschland mehr als doppelt so viele wie in den Vereinigten Staaten von Amerika.
Deswegen sollte eben nicht der Eindruck erweckt werden, wie wären ein ausländerfeindliches Land. Wir sind es nicht, sondern wir sind ausgesprochen ausländerfreundlich. Das weisen allein die Zahlen aus.