tigt. Das sind die Verbände, die mit Abstand die höchsten Aufwendungen und Beiträge haben. Als Beispiel möchte ich neben den Verbänden Altes Land, Untere Oste und Hadeln den Verband Kehdingen nennen,
Unser Kollege Erhard Wolfkühler hat mehrfach mit Recht auf diese massive Betroffenheit des dortigen Verbandes und somit der Bürgerinnen und Bürger im Kehdinger Land hingewiesen. Nach Berechnung des Umweltministeriums wird der Hebesatz des Unterhaltungsverbandes Kehdingen von bisher 64 DM pro ha nach Kostenbeteiligung und neuem Zuschuss auf 51,78 DM gesenkt werden können. Ich meine, damit haben wir ein gutes Ergebnis erreicht. Dazu hat auch Erhard Wolfkühler erheblich beigetragen.
- Genau; schönen Dank. Ich finde, an dieser Stelle könnten wir einen Genesungswunsch an Erhard Wolfkühler im Stader Krankenhaus senden.
Neben den positiven Veränderungen, die ich gerade angesprochen habe, wird es allerdings auch eine Veränderung der Kostenbeteiligung der Verbände für die Unterhaltung einiger Gewässer II. Ordnung geben, die vom Land unterhalten werden. Es ist unbestritten, dass einige Verbände von dieser Änderung negativ betroffen sind. Deshalb liegt es in der Natur der Sache, dass die Verbände auf die beabsichtigten Änderungen unterschiedlich reagieren. So liegen uns sowohl positive als auch negative Stellungnahmen vor.
Meine Fraktion begrüßt die Aufnahme der zusätzlichen Bezuschussung der Schöpfwerkskosten, um mehr Beitragsgerechtigkeit zu erreichen, und hält die auf der anderen Seite zum Teil zusätzliche Belastung einiger Verbände im Ergebnis für vertretbar.
Erlauben Sie mir abschließend noch zwei Sätze zur Glaubwürdigkeit oder Ernsthaftigkeit des vorliegenden CDU-Antrags. Die CDU-Fraktion fordert, die vorgesehene Abwälzung der Kosten für die
Diese Forderung wird allerdings nicht mit einem Änderungsantrag zum Haushalt 2002/2003 unterstrichen.
Damit, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDUFraktion, stellen Sie Ihr unseriöses und unglaubwürdiges Agieren erneut unter Beweis. Sie laufen als Weihnachtsmänner und Weihnachtsfrauen durch das Land und haben in Ihren Säcken leider nur leere Luft.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Anlass für die CDU-Fraktion, diesen Antrag zu stellen, war die Überlegung des Umweltministeriums vom Sommer letzten Jahres, grundsätzliche Veränderungen in der Weise einzuleiten, dass man den Eindruck haben musste, es würden Veränderungen mit dem Brecheisen herbeigeführt. Daraus erklären sich auch Ton und Inhalt dieses Antrags. Sie haben damals beabsichtigt, zum einen den Haushalt zu entlasten und sich zum anderen von bestimmten Belastungen zu befreien und sie auf die Unterhaltungsverbände zu übertragen. Im Ergebnis wären zusätzliche Belastungen und Ungerechtigkeiten in einem so erheblichen Maße aufgetreten, dass Sie nach Überprüfung selbst beschlossen haben, Gespräche zu führen und Änderungen in Aussicht zu stellen.
Von daher muss man anerkennen, dass sich das Umweltministerium bewegt hat und dass der Vorschlag, der jetzt in die Diskussion eingebracht worden ist, einer Lösung des Problems schon wesentlich mehr entgegenkommt. Die Einwände sind also aufgenommen worden, und die vorgesehene
Wenn Sie aber an die vorhin geführte Diskussion über die Petition und das, was in diesem Zusammenhang an Fakten angeführt worden und auch jetzt noch einmal deutlich geworden ist, denken, Frau Meyn-Horeis, kann man nicht sagen, wir hätten jetzt eine größere Beitragsgerechtigkeit und alles sei eigentlich prima gelaufen. Nach wie vor ist festzustellen, dass es ungleich hohe Belastungen gibt. Einige Verbände haben einen erheblich höheren Betrag zu bezahlen. Zudem stellen wir fest, dass Sie regionale Spezifika nicht ausreichend berücksichtigt haben, was zu regional unterschiedlichen Belastungen führen wird.
Daher hatten wir eigentlich gedacht, es sei sinnvoll, darüber noch einmal zu beraten und noch nicht darüber zu beschließen. Gerade wenn das Umweltministerium selbst signalisiert, dass es die Änderungen zu gegebener Zeit überprüfen wolle, wieso warten Sie dann nicht mit der Verabschiedung? Man kann die Gesetzesänderung doch verabschieden, nachdem man alles überprüft und beobachtet hat.
Die Petitionen haben Schwachpunkte aufgezeigt. Es besteht Veränderungsbedarf. Daher appelliere ich an Sie, die Beschlussfassung zurückzustellen. Lassen Sie uns weiter darüber beraten. Dann kann sich das Umweltministerium - insbesondere der Umweltminister die speziellen Problemlagen noch einmal ansehen und mit Veränderungen reagieren. Wenn Sie diesem Vorschlag nicht folgen, sehen wir uns gezwungen, für diesen Antrag und gegen die Position, die vom Umweltministerium vertreten wird - das ist für Sie ja keine Drohung -, zu stimmen, obwohl wir bestimmte Dinge positiv registrieren.
Abschließend möchte ich noch einen Punkt aufgreifen. Wir wissen, es gibt 114 unterschiedlich große Wasserverbände mit unterschiedlichen Verpflichtungen und unterschiedlichen Belastungen. Wenn man an die Zukunft und an die Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie denkt, die wir sinnvoll und richtig finden, dann wird man nicht umhin kommen, eine stärkere Kooperation einzuleiten. Auch vonseiten des Umweltministeriums wird man nicht umhin kommen, fachliche und finanzielle Zielfestlegungen vorzugeben, die die Rahmenbedingungen so beeinflussen, dass die
Verbände sich daran orientieren können. Dies alles wird auch im Rahmen der Bundesgesetzgebung im Laufe des nächsten Jahres erörtert und festgelegt werden. Es wäre richtig, diesen Prozess gemeinsam zu begleiten. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, es ist deutlich geworden, dass von mir ein besonders transparentes Verfahren entwickelt worden ist. Ich hatte von Anfang an die beiden Ziele Haushaltskonsolidierung und mehr Beitragsgerechtigkeit. Darum ging es.
Der erste Entwurf einer Umsetzung dieser Ziele, den ich Ihnen im September 2000 mitgeteilt habe, hat sich nach intensiven Gesprächen mit den Verbänden als nicht optimal herausgestellt. Wenn man bestimmte Ziele mit einem vorgegebenen Maßnahmenpaket nicht gut erreicht, organisiert man sich ein angemessenes Maßnahmenpaket. Ich habe die Mitglieder des Landtags rechtzeitig darüber informiert, dass wir zur Erreichung unserer beiden Ziele ein anderes Vorgehen wählen.
In dem zweiten, jetzt zur Debatte stehenden Konzept habe ich weitestgehend das aufgenommen, was der Wasserverbandstag im Rahmen der Anhörung als kritische Anmerkung vorgebracht hat.
Wenn Frau Steiner jetzt darauf hinweist, dass im Lande immer noch unterschiedliche Beitragssätze bestehen, dann kann ich Ihnen nur Folgendes sagen: Wenn wir an der Struktur festhalten, mit Verbänden zu arbeiten, werden wir dieses Problem nicht lösen können. Die Alternative dazu besteht darin, die Verbandsstrukturen abzuschaffen und über das ganze Land einheitliche Beitragssätze festzulegen. Ich sage Ihnen in aller Deutlichkeit, dass ich davon nichts halte, weil die Konstruktion, die jeweiligen Nutznießer daran zu beteiligen, meines Erachtens eine sinnvolle Mitwirkung von Teilen der Bevölkerung darstellt.
Das hat aber zur Konsequenz, dass in den Regionen des Landes, in denen die Wasserlasten höher sind, mehr Kosten anfallen. Die Aufgabe des Landes besteht darin, die Spreizung bei der Mitfinan
zierung der Wasserlasten nicht zu stark werden zu lassen. Mit dem Vorschlag, den wir jetzt vorgelegt haben und der auch Bestandteil des Haushaltsgesetzes sowie des Haushaltsbegleitgesetzes für die nächsten beiden Jahre geworden ist, erreichen wir genau das. Erstens fließen dem Landeshaushalt 1 Million Euro zu. Zweitens wird die Spreizung innerhalb der Beitragssätze deutlich reduziert. Das einzige Problem, das in der Tat vorhanden ist und auf das ich schon im September letzten Jahres hingewiesen habe, besteht darin, dass in dieser Systematik des novellierten Wassergesetzes zu §§ 104 und 105 aufgrund spezifischer Bedingungen der Wümme-Einzugsbereich nicht berücksichtigt wird.
In der Statistik aus dem Umweltministerium wurden die einzelnen Hebesätze der Unterhaltungsverbände auf Landesebene dargestellt. Nun hatten wir vor ca. 14 Tagen ein Gespräch mit den ostfriesischen Unterhaltungsverbänden, in dem sie darauf hingewiesen haben, dass diese Statistik insofern nicht stimmt, als bei ihnen Problemfälle aufgetaucht sind, die darin nicht berücksichtigt wurden. Aus diesem Grund habe ich die Frage: Werden Sie das noch einfließen lassen, werden Sie das Gesamtpaket in nächster Zeit ändern bzw. werden Sie das noch berücksichtigen können?
Beim Thema Wümme haben wir - das war von Anfang an klar - eine besonders harte Situation, nicht was die Höhe der Beiträge angeht, aber was die Steigerung der Beiträge durch die entsprechenden Regelungen im Haushaltsbegleitgesetz betrifft.
Der Hinweis, den Frau Vockert hier heute Morgen gegeben hat, nämlich dass es auch eine dramatische Steigerung bei der Lune gibt, trifft nach meinen Unterlagen, die ich für hinreichend seriös halte, nicht zu. Einzig und allein der Fall Wümme ist eklatant. Deshalb habe ich auch dafür plädiert, die Eingaben der Landesregierung als Material zu überweisen, damit wir dieses Thema weiter behandeln können.
Unstrittig ist aber, dass das Haushaltsbegleitgesetz ab 1. Januar 2002 gilt und dass wir in Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie das gesamte Wassermanagement für Niedersachsen weiterzuentwickeln haben. Auch die Einwände des Landesrechnungshof zur Änderung des § 114 Wassergesetz - Oberlieger-/Unterliegerproblematik - werden von uns ebenso weiter bearbeitet werden wie die Frage, in welcher Weise die Unterhaltungsverbände den Herausforderungen der Wasserrahmenrichtlinie in Niedersachsen hinreichend Rechnung tragen können.
Die Frage der Kooperation der 114 Unterhaltungsverbände in Niedersachsen ist nicht vom Tisch. Das Einzige, was ich dem Wasserverbandstag zugesagt habe, ist, dass das, was wir jetzt beschließen, der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie nicht im Wege stehen kann. Deshalb werden die Fragen, Frau Pruin, die aus den ostfriesischen Verbänden an uns herangetragen worden sind, natürlich weiter geprüft und in Folgebeschlüsse eingearbeitet, die wir mit Sicherheit treffen müssen. Das Wasserhaushaltsrecht des Bundes wird im nächsten Vierteljahr geändert. Es wird Aufgabe in der nächsten Legislaturperiode sein, in Umsetzung der europäischen Rechtsvorgaben eine gründliche Reform des Niedersächsischen Wassergesetzes vorzunehmen. Dann treffen wir uns zu dem Punkt wieder - Sie nicht, wie ich gelesen habe; Sie werden nicht mehr dabei sein. Dem einen oder anderen werden Sie fehlen.
fragen in der Drucksache 2906 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 1146 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Der Ausschussempfehlung ist gefolgt worden.