Hedwig Pruin
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Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Gestatten Sie mir zu Beginn ein paar persönliche Worte.
Dies ist sicherlich meine letzte Rede vor dem hohen Haus,
da ich nach dieser Legislaturperiode diesem Landtag nicht mehr angehören werde. Eenlik wull ick de up platt proten, auber Marion Lau is ja nich mehr hier, un dann brengt dat ja nix. Aber ich freue mich, dass ich meine letzte Rede gerade zu dem Thema „Wattenmeer als Weltnaturerbe“ hier halten darf.
Ich habe dieses Vorhaben von Anfang an begrüßt. Mir war aber wichtig - darauf lege ich Wert - , dass noch die Gespräche mit den Bürgerinnen und mit den Bürgern vor Ort in den Städten und den Kommunen gesucht werden mussten. Diese Position habe ich auch im Umweltausschuss stark vertreten. Deshalb möchte ich an dieser Stelle Herrn Inselmann ein Dankeschön sagen.
Herr Inselmann hat nämlich meinem Wunsch entsprochen, sodass seitens der Landesregierung noch etliche nach Borkum gefahren sind und dort die Gespräche geführt haben. Wie wichtig diese Veranstaltung gewesen ist, zeigt sich daran, dass über 100 Besucher dort waren und Fragen, Anregungen, Kritik und Äußerungen dort vorgetragen haben.
Natürlich kann man nicht jede Kleinigkeit berücksichtigen. Das sehe auch ich ein. Aber der Grundsatz lautete und wird immer lauten: Nur mit den Menschen kann man ein Weltnaturerbe, ein solches Projekt vor Ort durchsetzen.
Ich habe mir außerdem - Mensch, de Grönen klappen, dat is ja wat hel nejes - die Mühe gemacht und bin am letzten Wochenende extra nach Borkum gefahren, um noch einmal die Befürchtungen auszuräumen und klarzustellen, dass die Ausweisung als Weltnaturerbe in der Tat eine positive Entwicklungschance für die Region bedeutet, wie es unser aller Ziel sein muss und ist.
Wenn ich allerdings lese, dass sich die Wilhelmshavener Hafenwirtschaft gegen eine Anmeldung als Weltnaturerbe ausgesprochen hat und ihr Sprecher Frank Oswald Befürchtungen äußert, dass eine zusätzliche Verzerrung innerhalb des europäischen Wettbewerbs auftreten könnte, dann müssen wir alle - ich betone: alle - noch Aufklärungsarbeit leisten.
Weltnaturerbe zu sein kann als MarketingInstrument der besonderen Art genutzt werden. Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in der Region Wattenmeer. Das gilt für die deutschen Wattenmeergebiete ebenso wie für die niederländischen und die dänischen. Für die Hoteliers der Region ist es durchaus Gewinn versprechend, wenn sie künftig Zimmer neben dem Weltnaturerbe anbieten können; denn dieses Prädikat ist fast gleichbedeutend mit einem „Sehr gut“ der Stiftung Warentest bei Produktuntersuchungen.
Wir müssen die Zukunft der Menschen, die Zukunft der Region des Wattenmeeres sichern. Das ist unsere wesentliche Aufgabe. Hierzu dienen sowohl das Nationalparkgesetz als auch der Antrag auf Anerkennung als Weltnaturerbe. Ich vertraue dabei u. a. auf die Äußerungen von Herrn Hebbelmann aus dem Umweltministerium, der Mitte September eine Informationsveranstaltung auf Wangerooge besucht hat. Herr Hebbelmann er
klärte dort, das Prädikat Weltnaturerbe bedeute keine über die Festsetzung des Nationalparks Wattenmeer hinausgehende Einschränkung, weder ökonomischer noch ökologischer Art. Auch Umweltminister Jüttner - Frau Somfleth hat darauf hingewiesen - hat in Wilhelmshaven die klare Aussage getroffen, dass das keine weiteren rechtlichen Schritte zur Folge haben wird. Bei dem geltenden Schutz des Wattenmeeres werde weder draufgesattelt noch runtergezurrt, so der Minister wörtlich.
Ich hoffe und gehe davon aus, dass Sie, Herr Minister, dazu stehen, auch wenn Naturschützer neuerdings die erfolgreiche und sehr positive Entwicklung der Region rückgängig machen wollen.
In den Änderungsantrag ist diese Aussage unter Punkt 3 neu aufgenommen worden. Das bedeutet natürlich auch, dass sich eine eventuelle Pufferzone, sofern sie irgendwann in Betracht kommen sollte, nur innerhalb der jetzigen Nationalparkgrenzen befinden kann. - Da der Minister nickt, ist es auch wahr.
Wenn wir von den Grenzen des Nationalparks sprechen, dann natürlich inklusive der Verpflichtung, die sich der Landtag selbst gegeben hat. Ich erinnere daher an den Entschließungsantrag zu dem Gesetz 2001, dessen Inhalt ein ausgehandelter Nationalparkkompromiss war, gerade in Bezug auf die FFH-Flächen und die Vogelschutzflächen.
Nebenbei bemerkt werden die drei Inseln unter dieser Voraussetzung bereit sein - man höre und staune -, ihre Verfassungsbeschwerde beim Niedersächsischen Staatsgerichtshof zurückzuziehen. Diese Empfehlung haben sie am 18. November ausgesprochen. Das ist sicherlich eine Neuigkeit, aber es hat auch sehr viel Mühe gekostet.
Herr Dr. Amelsbarg von der Industrie- und Handelskammer für Ostfriesland und Papenburg hatte außerdem darauf hingewiesen, dass eine Eintragung als UNESCO-Weltnaturerbe keine veränderte Ermessenssituation für die Genehmigungsbehörden im betroffenen Gebiet bedeuten dürfe. Auch dies wurde mir während der Beratung im Umweltausschuss zugesichert. Eventuell müsste dies auf dem Erlasswege geregelt werden.
Übrigens hat am 18. und 19. November auf Norderney mit den Bürgermeistern und Hauptverwal
tungsbeamten der Inselgemeinden ein Erfahrungsaustausch zur Anmeldung des Wattenmeeres als Weltnaturerbe stattgefunden. Mir liegt eine Beschlussempfehlung vom Sprecher der ostfriesischen Inselgemeinden, Herrn Kohls, vor. Sie liegt sicherlich auch dem Ministerium und der SPDFraktion vor. Dort sind noch drei kritische Punkte angemerkt. Ich hoffe, dass die Diskussion dadurch etwas angeregt wird. Die Inselgemeinden stimmen wohl zu, Herr Minister, aber die Zustimmung setzt voraus, dass in Niedersachsen innerhalb der 12Seemeilen-Zone keine Nearshore- bzw. OffshoreWindenergieanlagen zugelassen werden sollten.
Ich betone: Diesem Beschluss, der noch zwei weitere Punkte enthält, ist auch von dem Vertreter von Norderney zugestimmt worden, von Herrn Salverius, der sich in Wilhelmshaven ausdrücklich sehr positiv für die Anmeldung als Weltnaturerbe ausgesprochen hat. Deshalb hoffe ich auch, dass diese Punkte noch mit berücksichtigt werden.
Ich bedanke mich recht herzlich und sage: Die CDU wird zustimmen. Ich habe mein Versprechen gehalten, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion hat zur heutigen Sitzung diesen Entschließungsantrag eingebracht. Man will die Einstufung als Weltnaturerbe.
Eines vorweg: In der Tat ist das Wattenmeer eine einzigartige Landschaft, die durch Ebbe und Flut geschaffen wurde und für die es auf dieser Erde nichts Vergleichbares gibt. Sicherlich sind wir alle einer Meinung, dass dieses Wattenmeer schützenswert ist. Dennoch habe ich gegen den Antrag auf offizielle Ausweisung als Weltnaturerbe Bedenken.
Es geht hier nämlich nicht nur um ein Stück Erde, das durch die UNESCO besonderen Schutz erfahren soll, sondern auch darum, dass in dieser Region viele tausend Menschen leben und arbeiten - nicht gegen, sondern im und mit dem Wattenmeer. Meine Befürchtung ist, dass die Interessen dieser Menschen an der Küste und auf den Inseln wieder einmal zu wenig Berücksichtigung in den Planungen des Ministeriums finden.
- Hört doch erst mal zu, dann könnt ihr urteilen!
Diese Befürchtung nährt sich vor allem durch das Verhalten des Ministeriums selbst. So soll nach den trilateralen Vereinbarungen zwischen Deutschland, den Niederlanden und Dänemark angestrebt werden, die Diskussionen und Abwägungen in dieser Frage bis zum Oktober 2003 zu beenden. Für Niedersachsen ist aber die Marschrichtung angegeben worden, dass die Diskussion bis zum 28. Oktober 2002 beendet werden soll. Oder hat es seitens des Umweltministeriums hier einen Übertragungsfehler gegeben?
Wundern würde es mich nicht, denn schließlich gab es bei der Diskussion über das Nationalparkgesetz gewisse Abstimmungsschwierigkeiten in Jüttners Ministerium. Warum wurde die Frist auf Oktober 2002 - ein Jahr früher, als auf der trilateralen Konferenz beschlossen worden war - festgelegt, und warum nehmen Sie sich nicht die Zeit, den Menschen zuzuhören, ihre Sorgen, Nöte und Ängste ernst zu nehmen und wirklich zu berücksichtigen? Ich kann mir denken, weshalb: Anfang Februar 2003 sind in Niedersachsen Landtagswahlen, und Sie möchten das Thema gerne vom Tisch haben, wenn Sie die Regierungsgeschäfte nach der verlorenen Wahl in die guten Hände der CDU abgeben werden.
Aber das ist kein wirklich guter Grund, Herr Jüttner. Im Gegenteil: Mir erscheint es höchst riskant, die gegebene Zeit nicht zu nutzen und stattdessen eine Entscheidung übers Knie zu brechen.
Mit dem Thema Weltnaturerbe befassen sich derzeit auch die zuständigen Gremien - passen Sie nun gut auf - auf den Ostfriesischen Inseln, die wieder einmal Hauptbetroffene sind. So auch der Verwaltungsausschuss der Stadt Borkum, der sich mit einem umfassenden Fragen- und Forderungskatalog direkt an den Umweltminister Jüttner gewandt hat.
Die Argumentation der Stadt Borkum ist aus meiner Sicht sehr schlüssig und sollte nicht einfach beiseite gefegt werden. Die Stadt Borkum bemän
gelt insbesondere, dass es bislang für das Projekt weder auf Borkum noch auf den anderen Inseln Informationsveranstaltungen gegeben hat.
Dabei sieht doch die UNESCO-Konvention ausdrücklich eine umfassende Beteiligung der Betroffenen vor Ort vor, und zwar bevor ein Gebiet als Weltnaturerbe ausgewiesen wird. Die Stadt Borkum hat deshalb Umweltminister Jüttner gebeten, in einer öffentlichen Informationsveranstaltung auf Borkum die Gesamtproblematik und alle geschilderten Aspekte mit der Möglichkeit einer breiten Beteiligung der örtlichen Bevölkerung und der gesellschaftlich relevanten Gruppen zu erläutern. Aber das ist bislang noch gar nicht vorgesehen!
Der Umweltminister wird in der regionalen Presse folgendermaßen zitiert - nun hören Sie einmal, was unsere Presse berichtet -:
„Mit einer Prädikatisierung seien keine weiteren touristischen Einschränkungen verbunden, da mit den vorhandenen Schutzgebietsausweisungen alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien. Es seien sogar Nutzungsentwicklungen möglich, wenn sie mit dem Geist des Weltnaturerbes in Einklang stehen.“
Genau das, Herr Minister Jüttner, sollten Sie nicht nur den Zeitungsvertretern sagen, sondern den Menschen vor Ort, aber es ihnen nicht nur sagen, sondern es ihnen auch garantieren!
Zuletzt befassten sich die Wattenmeerländer Dänemark, die Niederlande und Deutschland auf einer trilateralen Regierungskonferenz am 31. Oktober 2001 mit dem Thema. Bis dahin hieß es, dass nur eine Prädikatisierung des gesamten Wettenmeerraumes in den drei Staaten möglich ist. Bei dieser Konferenz vereinbarten die Staatssekretäre und Minister jedoch, dass künftig auch ein Teil des gemeinsamen Wattenmeergebietes unter Berücksichtigung der natürlichen und kulturhistorischen Werte des Gebietes als Weltnaturerbestätte möglich ist.
- Von wegen! - Die Tatsache, dass künftig auch Teilgebiete des Wattenmeerraumes infrage kommen, weist explizit auf unterschiedliche Auffassungen zwischen Dänemark, Deutschland und den Niederlanden hin. Außerdem scheint Niedersachsen - wie einst bei der Einbeziehung der Inseln in den Nationalpark - erneut die Speerspitze bilden zu wollen. Vor dem, was Sie schon damals vorgeführt haben, kann ich nur warnen.
- Frau Somfleth, es geht auch um die unterschiedlichen Meinungen der Länder innerhalb der Bundesrepublik. Auch Schleswig-Holstein - übrigens auch sozialdemokratisch regiert - ist alles andere als der Meinung, dass der Antrag auf Anerkennung als Weltnaturerbe auf Biegen und Brechen durchgepaukt werden sollte. Dort hat der Minister für Umwelt, Natur und Forsten zugesichert, dass die Nominierung als Weltnaturerbe von der Meinung der Bevölkerung vor Ort abhängt. Außerdem hat er zugesichert, dass er sich gegebenenfalls für eine längere Diskussionszeit als bis zum Oktober 2003 einsetzen werde, falls die Zeit bis dahin nicht ausreicht, um alle Probleme und Fragen zu klären. Nehmen Sie sich ein Beispiel daran, meine Damen und Herren, und Sie auch, Herr Minister Jüttner!
Nach Meinung des Niedersächsischen Umweltministeriums erfüllt der gesamte Wattenmeerraum fachlich und qualitativ alle Voraussetzungen für eine Anerkennung durch die UNESCO. Die Bedingungen könnten gehalten werden. Dies werde durch eine Machbarkeitsstudie - Sie haben sie vorhin schon angeschnitten - festgestellt, die vor zwei Jahren für den Wattenmeerraum erstellt worden ist.
Aber das war vor zwei Jahren. Seither hat es weitere Entwicklungen gegeben, die überhaupt nicht berücksichtigt wurden. Die Machbarkeitsstudie ist längst überholt, Frau Somfleth. Vor zwei Jahren gab es z. B. das längst nicht ausgereifte Thema der großindustriellen Offshore- und Nearshore-Windenergienutzung überhaupt noch nicht. Die Auswirkungen auf den Vogelzug und das Wattenmeer sind noch nicht begutachtet worden. Auch die zu ziehenden Konsequenzen für eine erhöhte Gefährdung des Wattenmeergebietes durch Schiffshavarien sind nicht gezogen. Ebenfalls wurde nicht
bewertet, dass für die Ableitung der Energie - das haben Sie ja selber letztens zugegeben - die Schutzgebiete und die Inseln in großtechnischem Maß vielfach durchquert werden müssen. Das ist in dieser Machbarkeitsstudie überhaupt nicht berücksichtigt.
Abgesehen davon: Nehmen wir einmal an, der Umweltminister setzt sich durch, und das Wattenmeer wird ohne größere weitere Prüfung zum Weltnaturerbe. Nach Aufnahme eines Gebietes wäre Niedersachsen verpflichtet, in Abständen von sechs Jahren über den Zustand des Gebietes zu berichten,
damit festgestellt werden kann, ob die Bedingungen für die Anerkennung als Weltnaturerbe überhaupt weiterhin erfüllt sind. Was ist, wenn sie dann nicht mehr erfüllt sind? - Dann würde der Titel aberkannt. Das möchte ich nicht. Ich betone hier ausdrücklich: Das hätte dann negative Konsequenzen für den Tourismus.
Um die Inselbewohner und -gemeinden zu beruhigen, hat Umweltminister Jüttner erklärt, dass es durch die Anerkennung keine weiteren rechtlichen Konsequenzen, keine Eingriffe in die Eigentumsrechte, keine neuen Auflagen und keine Einschränkungen geben wird.
Meine Damen und Herren, wir reden über die Ausweisung als Weltnaturerbe und wissen noch nicht einmal
- hören Sie zu, damit Sie wissen, was sich derzeit auf den Inseln zuträgt -, ob das neue Nationalparkgesetz überhaupt rechtens ist
und nicht wie das alte ebenfalls gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt. - Herr Inselmann, Sie wissen, am 30. Juli 2002 haben drei Inseln beim Staatsgerichtshof erneut Verfassungsbeschwerde gegen das Nationalparkgesetz eingelegt.
Sie befürchten weitere Einschränkungen. Ihre Befürchtung ist begründet. Ich möchte einige Punkte aufzählen. So wurde erst in diesen Tagen bekannt, dass die Nationalparkverwaltung an Vorschlägen zur Änderung der Befahrensregelung des Bundes für den Nationalpark arbeitet.
Darin sind weitere drastische Einschränkungen für Wassersport und Schifffahrt vorgesehen. Insoweit ist fraglich, ob die Aussage von Umweltminister Jüttner stimmt, es gebe keine weiteren Einschränkungen. Auch in der Zwischenzone des Nationalparkes, z. B. im ganzen Borkumer Rückseitenwatt, wo die Wattwanderungen stattfinden, soll ein weiteres Robben- und Vogelschutzgebiet eingerichtet werden.
Ich kann mich daher nur der Forderung der Stadt Borkum anschließen, die vor einer Anmeldung des Wattenmeerschutzgebietes als Weltnaturerbe einen Acht-Punkte-Fragenkatalog beantwortet wissen möchte.
- Sie meinen, das ist erledigt? Wenn Sie meinen, dass der Umweltminister Jüttner diese acht Fragen beantwortet hat, dann liegen Sie falsch. Ich habe die Antwort nämlich gelesen. Ein solches Wischiwaschi hätte jeder antworten können. Von den acht Fragen ist keine einzige Frage beantwortet worden.
Ich bitte deshalb, die Forderungen der Stadt Borkum und der Ostfriesischen Inseln zu unterstützen.
Mir ist übrigens auch bekannt, dass Bürgervereine in Augustgroden und Stollhamm eine Unterschriftenaktion mit fünf Forderungen gestartet haben, dass vor einer Aufnahme des Wattenmeers als Weltnaturerbe erst die Fehler der Vergangenheit behoben werden müssen. Sie haben die Bewirtschaftung der Außendeichsflächen angesprochen, sie haben den Deichfuß, die Begrüppung usw. angesprochen. Ich kann diese fünf Punkte leider nicht aufzählen. Diese Nachricht steht jetzt in der Zeitung. Das ist mir vorhin von Herrn Ehlen übergeben worden. Alle diese Unterschriftenlisten, die bei Banken und Geschäften in Stollhamm und Seefeld ausliegen, werden Sie demnächst auf den Tisch bekommen. Diese Leute sind dagegen. Ich
sage Ihnen: Hören Sie die Leute an! Machen Sie nicht den Fehler, die Leute nicht anzuhören. Das möchte ich hier ganz deutlich sagen. Nur mit den Menschen und nicht gegen sie werden wir die einmalige Wattenmeerlandschaft erhalten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es klingt ja hervorragend, Herr Minister, was Sie gesagt haben.
Aber was waren denn meine Forderungen? Sie sollen diese Aussagen nicht nur den Pressevertretern erklären. Sie sollen nicht nur zwei von der Insel zu einer trilateralen Wattenmeerkonferenz irgendwo holen. Sie sollen vielmehr diese Aussagen - das war doch ganz deutlich von mir gesagt den Leuten vor Ort erklären, sodass die damit leben können. Das machen Sie ja nicht.
Frau Steiner sagt, dass erweiterte Forderungen im Raume stehen; das hat sie deutlich so gesagt. Wir müssen aber doch auch wissen, was das jetzt für Forderungen sind. Sie sagen das Gegenteil.
Hier wird erklärt, auch von Herrn Schwarzenholz, dass ich die Insel wild mache. Herr Schwarzenholz, ich will Ihnen sagen: Ich habe den Brief nicht geschrieben. Der Brief ist von den Insulanern geschrieben worden mit der Bitte, für alle Inseln zu reden. Dieser Brief mit acht Forderungen an Umweltminister Jüttner ist jetzt, Ende August, geschrieben worden.
Ich möchte doch nur, dass diese Fragen zum Wohle der Bevölkerung beantwortet werden und dass sie auch weiß, worum es geht. Was spricht denn dagegen, das, was Sie hier erklären, auch den Leuten vor Ort zu erklären? Machen Sie doch eine Versammlung dort, und erklären Sie den Leuten, was Sache ist. Dann treten die Befürchtungen doch gar nicht erst ein. Machen Sie doch, was wir gesagt haben und was auch die Insulaner fordern. Warum tun Sie es denn nicht?
Herr Minister, Sie haben soeben das Naturschutzgebiet bzw. Moorschutzgebiet Esterweger Dose angesprochen. Meine Frage geht dahin: Werden die Zusagen eingehalten, die Regierungspräsident Theilen in etlichen Veranstaltungen den Bauern bzw. der Torfabbaufirma gemacht hat?
Ja, das wollte ich wissen. - Herr Minister, vor dem Hintergrund der Tatsache, dass Frau Ministerin Trauernicht 40 000 DM für die Bürgerinitiative in Westoverledingen zugesagt hat, die sich mit der Schlafstudie befasst, frage ich Sie: Sind diese 40 000 DM gesichert, auch wenn das Landesgesundheitsamt kein positives Ergebnis abgibt und wenn sich die Betreiber nicht daran beteiligen? Ferner möchte ich gern wissen, ob es stimmt, dass
wieder ein Runder Tisch eingerichtet werden soll, weil diese 40 000 DM nicht ausreichen sollen und eine erhöhte Zulage gewährt werden müsste.
Das mache ich nicht, Herr Minister.
In der Statistik aus dem Umweltministerium wurden die einzelnen Hebesätze der Unterhaltungsverbände auf Landesebene dargestellt. Nun hatten wir vor ca. 14 Tagen ein Gespräch mit den ostfriesischen Unterhaltungsverbänden, in dem sie darauf hingewiesen haben, dass diese Statistik insofern nicht stimmt, als bei ihnen Problemfälle aufgetaucht sind, die darin nicht berücksichtigt wurden. Aus diesem Grund habe ich die Frage: Werden Sie das noch einfließen lassen, werden Sie das Gesamtpaket in nächster Zeit ändern bzw. werden Sie das noch berücksichtigen können?
Herr Inselmann, da das Vogelschutzgebiet im Rheiderland ca. 9 000 ha umfasst, aber die Entschädigungsregelung nur ca. die Hälfte betrifft, frage ich Sie: Was werden Sie Ihrem SPDKollegen, dem Bürgermeister Sap aus Bunde, erklären, der befürchtet, dass die Landwirtschaft dort in einem Zweiklassensystem endet?
Liebe Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir werden keiner Regelung zustimmen, wo es an Klarheit mangelt. - Dieser Satz, meine Damen und Herren, ist nicht von mir, sondern von unserem SPD-Kollegen Collmann. Er hat diese klare Aussage
- hört mal eben zu! - am 13. Oktober gemacht. Weiter sagte er - auch jetzt zitiere ich wörtlich aus der „Rheiderland-Zeitung“ -: „Wir wollen nicht eher agieren, bis wir klare Aussagen vom Land haben.“
Das war gut und ist auch gut so - wenn sich allerdings die Kollegen auch daran halten würden. Er war ja nicht allein. Ich habe ja die Zeitungsmel
dung. Da waren auch Herr Haase, Herr Lücht, Herr Adam, also die ganz hohe Spitze der Ostfriesen anwesend.
Erst in der vergangenen Woche
- Herr Inselmann, ruhig! - habe ich mit Jürgen Jess gesprochen. Jess ist Baudezernent beim Landkreis Leer. Ich habe ihn gefragt, ob jetzt mit dem Erlass die Unklarheiten beseitigt würden und die Rechtssicherheit gegeben werde. Er hat mir geantwortet: „Ja, klar, es ist alles erlaubt. Es kann gebaut werden. Die Landwirte dürfen ihre Flächen bewirtschaften.“ Aber dann kam die Einschränkung: „Es darf nur geschehen, wenn es den Vögeln nicht schadet.“ Jetzt kann man ja die Frage stellen: Was schadet denn den Vögeln dort? Das ist natürlich ein ganz entscheidender Satz.
Der Landkreis Leer hat Anfang September, genau am 11. September, einen Fragenkatalog zu den Auswirkungen erarbeitet. Auf fünf eng beschriebenen Seiten geht es um mögliche Auswirkungen der Vogelschutzgebiete auf die Bereiche Landwirtschaft, gewerbliche Wirtschaft, Tourismus, die gemeindlichen Planungen und den Küsten- und Hochwasserschutz. Es sind 28 Fragen allein von der Kreisverwaltung und dann noch weitere Fragen von der Stadt Weener. Die Antwort der Bezirksregierung Weser-Ems war zwar umfangreich, aber nicht befriedigend. Deshalb treffen sich alle Behördenvertreter - ich bin übrigens auch vom Regierungspräsidenten eingeladen - am 27. November im Kreishaus in Leer, um dieses Thema noch einmal zu beraten.
Meine Damen und Herren, ich möchte an das Wort von Ministerpräsident Gabriel erinnern, der in Emden versprochen hat, es würden nur Kompromisse gemacht, die für keinen faul sind.
- Das stand wörtlich so in der Zeitung. - Damit das auch wirklich so ist, brauchen die Kommunen und andere Beteiligte mehr Zeit, als von der Landesregierung vorgesehen. Herr Dr. Gellermann - er ist Rechtsgutachter der Rheiderland-Gemeinden - hält nach wie vor aus nachvollziehbaren Gründen daran fest, dass zur Absicherung der Schutzziele nur das
Mittel der Ausweisung eines Landschaftschutzgebietes in Frage kommt.
Die Landesregierung möge deshalb bitte genau darlegen, wie die Schutzverordnung konkret aussehen soll, ob zum Beispiel bei Vertragsnaturschutz, bei Verträgen mit begrenzter Laufzeit eine dauerhafte Sicherung der Schutzziele zu erreichen ist.
- Doch. Das steht ja auch in der Zeitung.
- Moment mal, Herr Adam, da ist sogar ein Foto dabei!
Außerdem möge die Landesregierung einmal klar darstellen, wie der konkrete Ausgleich durch die Landesregierung für besonders betroffene Gebiete außerhalb der Leistungen nach dem Vertragsnaturschutz aussehen wird. Hier gibt es also noch viele Fragen. Es sind viele Fragen offen.
Ich meine, die von der CDU geforderte Fristverlängerung ergibt sich ganz zwingend aus der Sachlage. Wenn schon keine faulen Kompromisse gewünscht sind, wie der Ministerpräsident gesagt hat, so müssen die Betroffenen hinreichend Zeit haben, ungeklärte Fragen zu klären. Nur das ist eine faire Lösung.
Ich weiß nicht, was der Minister gerade gesagt hat.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Grünen mussten in den vergangenen Wochen - hört doch mal zu - jede Menge Kritik von ihrer schwindenden Basis einstecken, weil sich die Abgeordneten zu wenig um die Belange von Umwelt und Natur kümmern. Jetzt glaubt die Landtagsfraktion der Grünen, mit ihrem RangerAntrag den großen Wurf gelandet zu haben. - Im Gegenteil: Dieser Antrag ist nicht durchdacht.
Er zeigt, dass die Grünen von den tatsächlichen Verhältnissen der Überwachung sowie Besucherbetreuung und -lenkung im Nationalpark „Nieder
sächsisches Wattenmeer“ nicht den Hauch einer Ahnung haben.
Der Einsatz von Forstbediensteten oder Rangern mag sich in den unbesiedelten Waldgebieten des Harzes bewährt haben. Im Wattenmeer aber sind die Verhältnisse völlig anders. Das Beispiel Harz ist auf die Nordseeküste nicht übertragbar.
Der Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ besteht derzeit zu rund 95 % - das sind etwa 227.770 ha - aus Wattengebiet und Nordseebereichen und nur zu 5 % - also 12.230 ha - aus Festland- bzw. Inselflächen.
Da auf den dicht besiedelten Inseln die Erholungsnutzung überwiegt und im Wattenmeerbereich als Nutzungen hauptsächlich Fischerei, Berufs- und Freizeitschifffahrt zu verzeichnen ist, müssen Überwachung sowie Besucherbetreuung und -lenkung völlig anders organisiert werden.
Wie das zu machen ist, hat die CDU bereits 1986 bei der Einrichtung des Nationalparks vorgemacht.
In einem Punkt haben die Grünen Recht: Zivildienstleistende allein können die Aufgaben im Wattenmeer und auf den Inseln nicht erledigen.
- Hör zu, Adam, und sei ruhig.
Das Argument der Verkürzung des Zivildienstes zum 1. Juli 2000 von 13 auf elf Monate ist kein vernünftiges Argument für die Einführung überflüssiger Ranger. Übrigens haben die Grünen die Verkürzung des Zivildienstes selbst mit zu verantworten, sitzen sie doch in Berlin noch in der Bundesregierung.
Abgesehen davon gibt es in Nicht-Saisonzeiten, also in den Wintermonaten, kaum Besucherströme zu lenken und zu betreuen.
Die auf den Inseln tätigen Zivildienstleistenden verbringen rund die Hälfte ihrer Zeit damit - nun hören Sie einmal zu -, Vögel zu zählen.
- Fahren Sie einmal dorthin, und informieren Sie sich. - Die andere Hälfte der Zeit wird mit Besucherbetreuung und -lenkung genutzt, die auf den Inseln übrigens völlig reibungslos verläuft.
Küstenschutz betreibt der NLWK, Wegebau und Unterhaltung der NLWK und die Inselkommunen gemeinsam. Für Sauberkeit und Müllbeseitigung sorgen die Inselkommunen im Wesentlichen allein.
Im Wattenmeer selbst können die Zivildienstleistenden nicht eingesetzt werden, weil sie dazu mit Booten ausgerüstet werden müssten.
Ich will Ihnen am Beispiel der Insel Borkum einmal erzählen, wie Überwachung sowie Besucherlenkung und -betreuung ablaufen. Allein auf Borkum gibt es - Frau Steiner, hören Sie jetzt einmal gut zu - einen hauptamtlichen Nationalparkaufseher des NLWK, der ganzjährig beschäftigt ist, zwei Zivildienstleistende im Dienste des NLWK, die, wie gesagt, zu 50 % mit Zählaufgaben beschäftigt sind, sechs ehrenamtlich in der Landschaftswacht tätige Personen, 24 Schutzpolizisten in den Sommermonaten - davon zwei Beamte zu Pferde -, 13 Schutzpolizisten in den Wintermonaten, zwei Kräfte des städtischen Ordnungsamtes für allgemeine Aufgaben im Nationalpark, für die Gefahrenabwehr und je nach Bedarf auch für andere Aufgaben, einen Mitarbeiter, der sich um die tägliche Müllbeseitigung entlang der Wege kümmert, eine hauptamtliche Kraft, die im Nationalparkinformationszentrum „Feuerschiff“ für die Besucherbetreuung und Information, Führungen und Exkursionen zuständig ist, einen Zivildienstleistenden sowie einen Praktikanten, die ähnliche Aufgaben auf dem Nationalparkschiff „Feuerschiff Borkumriff“ wahrnehmen, einen Hausmeister für die Unterhaltung des Informationszentrums „Feuerschiff“, vier Inselführer, die auf privatbetrieblicher Basis für Besucherbetreuung und -lenkung im Rahmen von Inselführungen tätig sind, fünf geschulte Wattführer, die ebenfalls auf privatbetrieblicher Basis tätig sind, sowie weitere Kräfte, die je nach Saison als Strandaufsicht der Kurverwaltung tätig sind, für die NLWK die Kennzeichnung und Beschilderung von Wegen und Zonen im Nationalpark vornehmen, und - nicht zu vergessen - die Mitarbeiter der Stadt, die natürlich für Wegebau und Pflegemaßnahmen im Nationalpark eingesetzt werden.
- Die Aufzählung ist noch gar nicht zu Ende. Ich sage das, damit Frau Steiner endlich begreift, was da los ist. - In Borkums Umgebung sind zudem zwei Beamte der Wasserschutzpolizei - Außenstelle Borkum - mit einem Streifenboot, zehn Beamte der Wasserschutzpolizei Emden mit zwei Küstenwachbooten sowie vier ehrenamtliche, staatlich geprüfte Wattenjagdaufseher für den Bereich Borkum und Umgebung zum Seehundund Meeressäugerschutz eingesetzt.
Ich habe jetzt sicherlich noch nicht alle aufgezählt und einige vergessen. Aber auch so wird deutlich, dass die Überwachung sowie die Besucherlenkung und -betreuung bestens geregelt sind.
Aus diesem Grund haben die Stadt Borkum und auch die Arbeitsgemeinschaft der Ostfriesischen Inseln immer wieder deutlich gemacht, dass der Einsatz von Rangern im Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ völlig überflüssig ist.
Ich kann ja verstehen, dass Sie, Frau Steiner, den Antrag unbedingt heute im Plenum beraten wollen, nämlich vor dem Hintergrund, dass die Landtagsfraktion der Grünen die „Ostfriesen-Zeitung“ besucht hat und es danach in Leserbriefen heftige Kritik gehagelt hat. Darin wurde deutlich erklärt, die Grünen hätten noch nicht einmal jemanden, der für Natur und Umwelt zuständig ist.
Deshalb nehme ich es Ihnen ja nicht übel, dass Sie diesen Antrag heute unbedingt hier beraten wollen. Aber ich habe schon im Juni, als Sie unseren Antrag übrigens abgelehnt haben, zu Ihnen gesagt: Sie haben noch gar nicht bemerkt, dass Sie im letzten Waggon des Zuges sitzen und der schon längst abgekoppelt ist, nur Ihre Basis hat es bemerkt!
Jetzt wollen Sie versuchen, wieder angekoppelt zu werden. Aber das wird Ihnen diesmal auch mit der SPD nicht gelingen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich muss zu einem Thema noch etwas loswerden. Wenn das Wort „Ökosystemforschung“ fällt, steht den Genossen immer ein riesiges Fragezeichen ins Gesicht geschrieben.
Das erleben wir immer wieder. Am 6. März 2000 sollte schon die erste Beratung im Umweltausschuss stattfinden. Herr Inselmann zuckt mit den
Schultern und weiß scheinbar gar nichts mit dem Wort anzufangen. Deshalb möchte ich das noch einmal klarstellen.
Anfang der 90-er Jahre wurde für die deutschen Gebiete des Wattenmeers ein Ökosystemforschungsbericht in Auftrag gegeben. Der schleswigholsteinische Bericht hat einen Umfang von - hören Sie gut zu - 800 Seiten und kostete rund 35 Millionen DM.
Er diente - jetzt kommt es - der schleswigholsteinischen Landesregierung als Grundlage für die Novellierung des 1998 beschlossenen Nationalparkgesetzes und wurde dort bereits 1986 veröffentlicht und zwei Jahre lang offen und breit diskutiert.
Der ebenso teure Ökosystemforschungsbericht für das niedersächsische Wattenmeer kann im laufenden Novellierungsverfahren des Nationalparkgesetzes nicht herangezogen werden, weil er trotz der Forderungen der Inselgemeinden und der einzelnen Abgeordneten nicht bereitgestellt wird. Es wird immer wieder gesagt, der Bericht ist noch nicht fertig, was ich nicht glauben kann. Der ist nämlich zusammen mit dem anderen in Auftrag gegeben worden. Wie kann das angehen? Scheuen Sie sich, diesen Bericht vorzulegen? Es ist ein Trauerspiel, dass Sie diesen nicht mit einbinden.
Der Forschungsbericht muss fertig sein,
- Sie kennen ihn gar nicht -, weil er offensichtlich bereits bezahlt ist. Im Landeshaushalt 2000 sind kaum und im Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2001 keine Mittel mehr für die Ökosystemforschung ausgewiesen. In diesem Zusammenhang müssen doch die Fragen erlaubt sein, warum der Grundlagenbericht nicht veröffentlicht worden ist und die über 30 Millionen teure Forschung nicht bei der Novellierung des Nationalparkgesetzes herangezogen und diskutiert wird
und was die Veröffentlichung einer solch teuren Forschung aus der ersten Hälfte der 90-er Jahre
dann noch für einen Wert hat, wenn sie uns nach der Novellierung dieses Gesetzes irgendwann zur Verfügung gestellt wird. Beantworten Sie doch die Fragen. Auf der Tagesordnung der Sitzung des Umweltausschusses am 6. März hat doch die Information über die Ergebnisse der Ökosystemforschung gestanden. Warum haben Sie sie denn nicht gebracht?
Jedes Mal wird uns geantwortet: Der Bericht ist noch nicht fertig.
- Herr Inselmann, ich bitte Sie. Ich schätze, Sie haben hineingeschaut und wissen genau, dass es noch dicker kommt, und das können Sie sich nicht leisten.
Ich hoffe nur, dass das, was unser Herr Davidsohn mit den Insulanern ausgewertet und versprochen hat, auch eingehalten wird.
- Das ist Ihr Herr Davidsohn, der ist ja jetzt nicht mehr da; das ist klugerweise auch so geschehen. Er hat zunächst einmal die Verhandlungen geführt, ist zigmal zu den Inseln gefahren, hat dort alles ausklabüstert, und dann geht er weg, und die anderen sollen das ausbügeln,
indem gesagt wird: Wir haben nichts versprochen. Das war Herr Davidsohn.
Ich hoffe, dass die Voraussetzungen geschaffen werden, dass zumindest das eingehalten wird. Ich weiß jetzt schon: Wenn Sie das für die Insel Borkum so belassen, dann wird die Klage nicht zu
rückgenommen. Dann werden Sie sich wundern, was daraus wird.
Wir sind bereit, wir wollen uns an einen Tisch setzen, aber irgendwie müssen Sie, Herr Inselmann - ich muss Ihren Namen ja auch einmal erwähnen -,
auch sehr viel Respekt vor uns haben. In der letzten Rede, die ich im Juni zum Nationalpark gehalten habe, haben Sie nämlich 22-mal in der kurzen Zeit Ihres Redebeitrages meinen Namen genannt.
Darin kann ich Sie leider nicht übertreffen. - Danke schön.
Nein, nix mit dem Deich. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, vor dem Hintergrund, dass die Touristikbeförderung auf Juist ausschließlich auf 2 PS ausgelegt worden ist, frage ich Sie: Weshalb wird die Begrüppung nicht weiter vorangetrieben, und zwar so, wie es bereits vor Jahren geschehen ist, damit die Weideflächen der Pferde langjährig gesichert sind?
Das hättest du wohl gerne, wie?
Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! „Ein seltsamer Gesetzgebungsprozess geht in die letzte Runde“. Das schrieb in der vergangenen Woche die „Ostfriesen-Zeitung“. Recht hat der Journalist, der diese Formulierung wählte, wobei das Wort „seltsam“ durchaus durch das Wort „skandalös“ hätte ersetzt werden können,
nicht unbedingt wegen der Inhalte, sondern wegen des Verfahrensablaufs. Hier muss ich Ihnen widersprechen, Herr Inselmann. Wenn Sie sagen, wir hätten im Internet surfen können, dann kann ich nur sagen: Wir können nicht surfen, wenn Sie es nicht bekannt geben.
- Ich kann das im Gegensatz zu Ihnen, Herr Bontjer; hier müssen Sie sich schon ein wenig anstrengen. - Sie haben behauptet, am 5. Juni hätten wir das haben können. Bereits am 29. Mai stand in der „Ostfriesen-Zeitung“, dass die SPD-Fraktion am letzten Maiwochenende informiert hat. Ich frage Sie: Wie sollen wir denn informieren, wenn nur Sie die Informationen haben?
Uns liegt heute ein Antrag der SPD-Fraktion zur Diskussion vor, den man getrost mit „Hurra Landesregierung“ überschreiben kann. Das ist passend zu dem, was mir der Kollege Inselmann in der Plenarsitzung im Mai gesagt hat. Er hat gesagt: Wir können nur noch Hurra schreien und nur noch klatschen.
- Nein, Herr Inselmann. - Zum Hurra schreien besteht nun wirklich überhaupt kein Anlass, zu
mindest nicht zum jetzigen Zeitpunkt, denn noch liegt das Gesetz nicht vor. Was Sie bejubeln möchten, ist eine Absichtserklärung der Regierung. Wir wissen ja alle: Absichtserklärungen sind nur Absichtserklärungen. Sie sind Wunschdenken, und im besten Falle werden die darin angesprochenen Wünsche umgesetzt, aber soweit sind wir noch nicht. Ein wenig Lob will ich durchaus gelten lassen:
Lob für die zahlreichen Gespräche - hören Sie doch zu, wenn ich Sie schon einmal lobe -, die Vertreter des Umweltministeriums in den vergangenen Monaten mit den Kommunen auf den Inseln und dem Festland geführt haben. Man kann sicherlich nicht jede Forderung erfüllen, aber man kann sich bemühen, einen möglichst breiten Konsens zu schaffen. Der Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ steht und fällt mit der Akzeptanz der Bevölkerung vor Ort. Die CDU hat stets vor einer unnötigen Eile gewarnt. Wir haben gefordert, dass mit den Betroffenen konstruktiv gearbeitet wird. Insofern erkennen wir es durchaus an, dass Umweltminister Jüttner unsere Forderungen erfüllt hat und sein Mitarbeiter Herrn Davidsohn - ich erwähne ihn noch einmal, damit ich die Wette noch einmal gewinne - verloren gegangenes Vertrauen wieder zurückerobern kann. Aber die Menschen vor Ort sind skeptisch, sehr skeptisch sogar. Sie trauen Ihnen nicht mehr. Wie sonst erklären Sie sich, dass sechs Inselgemeinden den Beschluss gefasst haben, gegen das bestehende Gesetz zu klagen? Sie befürchten, dass die Klagefrist abläuft und ihnen damit jede Möglichkeit genommen wird, Einfluss auf das seit Mitte des vergangenen Jahres geltende Gesetz zu nehmen. Nein, so lobenswert die Bemühungen auch waren, die Skepsis und auch die Angst, von der Regierung unfair behandelt zu werden, sind geblieben.
Wer den Antrag der SPD-Fraktion genau ließt, muss den Eindruck gewinnen, als seien die Gespräche erfolgreich gewesen, als gebe es nur zufriedene Kommunen. Dem ist aber keineswegs so. Auf die Klageankündigung der Inseln habe ich bereits hingewiesen. Nach dem derzeitigen Stand der Dinge lässt sich feststellen, dass sich bislang nur die Nordseeinseln Norderney, Spiekeroog und Wangerooge mit den Vorschlägen des Umweltministeriums möglicherweise einverstanden erklären.
- Doch. - Juist und Langeoog hingegen sehen ihre Hauptforderungen als nicht erfüllt an. Ich erinnere nur an das Vernachlässigen der Hellerpflege auf Juist. Hier von einem erreichten Konsens zu sprechen, ist ja wohl wirklich am Sachverhalt vorbei. Die Insel Baltrum ist mit den Absichtserklärungen überhaupt nicht zufrieden. Warum sonst hat die Kommune den Beschluss gefasst, sich aus dem Nationalpark herauszuklagen? Unzufrieden sind auch die Borkumer, denn die eingerichtete Erholungszone westlich des Flughafens ist nicht ausreichend bemessen. Hier ist noch Handlungsbedarf. Das weiß Herr Davidsohn auch schon. Hinzu kommt, dass naturschutzfachliche Begründungen für eine Ausweitung der Ruhezonen nicht vorliegen. Das gilt im Übrigen auch für die schon bereits bestehenden Ruhezonen.
Besonders besorgt sind die Inseln aber darüber, dass eine Änderung des § 14 des Bundesnaturschutzgesetzes die Entwicklungschancen beeinträchtigen oder den erreichten Stand infrage stellen kann. Auf Seite 9 der Drucksache 1645 steht im sechsten Absatz hierzu:
„Diesen Befürchtungen sollte bei einer eventuell anstehenden Novellierung auf Bundesebene Rechnung getragen werden.“
Schwammiger hätte das wohl kaum formuliert werden können. Was die Inseln brauchen und von uns Politiker erwarten, sind klare Zusagen für die weiteren Entwicklungsmöglichkeiten. Nicht nur für den Nationalpark brauchen wir eine eindeutige Zukunftsperspektive, sondern gerade auch für die Menschen in den betroffenen Regionen.
Der Landesregierung droht aber noch weiteres Ungemach. Der Dollart soll plötzlich Bestandteil des Nationalparkes werden. Bislang ist das Gebiet Naturschutzgebiet. Es in den Nationalpark einzubeziehen, stößt bei den Betroffenen auf große Kritik. Betroffen sind in diesem Fall die Gemeinden Jemgum und Bunde im Landkreis Leer. Keine dieser Kommunen ist für die Einbeziehung des Dollarts, und das, obwohl alle Kommunen – nebenbei erwähnt - von der SPD regiert werden. Also, Herr Inselmann, zum Hurra schreien sind auch die eigenen Parteifreunde nicht bereit. Der Pressesprecher des Landkreises Leer hat das in der vergangenen Woche auf den Punkt gebracht, nämlich als er sagte: Der Dollart steht unter Naturschutz, und das reicht. - Warum eigentlich, lieber Herr Jüttner, ist bislang dieser wichtige Punkt nicht mit den Anrainergemeinden bespro
nergemeinden bespro-chen worden? Nun hören Sie gut zu. Am 29. Juni gibt es im Ministerium eine Anhörung, zu der die Gemeindevertreter aus dem Rheiderland einge-laden werden. Zwei Tage vorher geht der Arbeits-kreis Umwelt der SPDLandtagsfraktion vor Ort. Warum eigentlich so spät, wenn sie in der Presse schon erklären, dass sei alles gelaufen, und der Dollart werde mit hineingenommen?
Was den Dollart selbst abgeht, kann ich es mir ganz einfach machen. Hier möchte ich aus dem Protokoll der Landtagssitzung vom 9. Mai 1996 zitieren. Dort habe ich Folgendes gesagt:
„Auf Anfrage einer hiesigen Zeitung lieferte das Umweltministerium vorige Woche schon folgende Meldung: Der Nationalpark Wattenmeer soll in zwei Jahren in Richtung Dollart erweitert werden...
... Wie die Pressesprecherin des Ministeriums erklärte, ist das größte Problem für die Unterschutzstellung des Dollarts im Rahmen des Nationalparks nach wie vor die Unklarheit über den Verlauf der Grenze zwischen Deutschland und den Niederlanden. Wenn die Grenzfrage geklärt sei, werde das Ministerium umgehend das notwendige Verfahren unter Einbeziehung zahlreicher Behörden und der betroffenen Gemeinden einleiten.“
Wohlgemerkt: Das war im Mai 1996. Und Sie tun so, als ob das alles im Jahre 2000 noch besprochen werden kann. Wann ist eigentlich die Grenze im Dollart festgelegt worden, oder gilt das Argument, dass die Ministerin Griefahn hier gebracht hat, heute nicht mehr? Vor allem frage ich mich, was mit dem holländischen Teil des Dollart ist. Mir ist nicht bekannt, dass die Niederländer hier etwas unternehmen. Wäre es nicht sinnvoll, das Problem zumindest gemeinsam mit unserem Nachbarn anzugehen?
Wenn der Dollart zum Nationalpark gehört, dann können sich die Rheiderländer ihren Wunsch nach Ausbau des Fremdenverkehrs und des Tourismus schlicht abschminken, und diese Besorgnis haben sie auch schon. Der Landkreis Leer hat das ganz offiziell in einer großen Schlagzeile in der „Ostfriesen-Zeitung“ mitgeteilt, Herr Inselmann. Deshalb fahren Sie ja auch jetzt hin.
Ich möchte einmal wissen, was Ihr Parteikollege, der jetzige Bürgermeister aus Emden, Herr Brinkmann, dazu sagt. Ich kann mir vorstellen, dass er darüber nicht begeistert ist.
Meine Damen und Herren, noch ist nichts entschieden, noch liegt nicht einmal ein Gesetzentwurf zur Änderung des Nationalparkgesetzes vor. Wir reden, wie schon gesagt, ausschließlich über Absichtserklärungen und über das vorgezogene Lob durch die SPD-Fraktion. Warten wir es doch ab, was in dem Gesetzentwurf letztlich stehen wird und was vor allem die noch zu führenden sehr wichtigen Gespräche mit den Betroffenen ergeben werden! Es gibt noch jede Menge Konfliktpotential mit den Kommunen im Landkreis Leer - ich habe das aufgeführt -, aber auch z. B. mit dem Seglerverband Niedersachsen und mit den Inseljägerschaften, die die allmähliche Aushöhlung der Jagd über die Nationalparkgesetzgebung hinaus erfahren.
Die SPD feiert heute ihr zehnjähriges Regierungsjubiläum.
Zehn Jahre SPD-Regierung bedeuten zehn Jahre Konflikte mit dem Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Inselmann, zunächst einmal möchte ich sagen: Sie wollten unser Selbstbewusstsein stärken. Stärken Sie erst einmal Ihr eigenes.
Sie sagten: Wenn der Bericht denn umgesetzt wird, dann sind alle zufrieden.
Jetzt sage ich Ihnen aber: Wenn er denn umgesetzt wird - ich habe doch deutlich erklärt, wie misstrauisch die sind - -
- Sie machen das doch nur, damit die nicht klagen, damit die Klagefrist verstreicht. Dann können Sie später sagen: Die Umweltverbände haben uns erklärt, das und das müsste noch mit hinein. Dann werden Sie die Schuld nicht einmal auf sich nehmen. Dann werden Sie sagen: Das haben die Umweltverbände erzwungen.
Zum Dollart möchte ich Ihnen einen letzten Satz sagen. Sie sagten, von 1996 wurde heute nicht gesprochen.
Ich sage Ihnen einen Satz dazu, was Sie schon 1996 vorhatten. Lesen Sie es im Protokoll der Plenarsitzung vom 9. Mai nach.
- Hören Sie einmal zu. - Darin steht: Nach Auffassung des Ministeriums - leider ist das jetzt ein anderer Minister, aber vielleicht gilt das ja, was das Ministerium gesagt hat - sei jedoch schon heute klar, dass die Natur nach der getroffenen Grundsatzentscheidung, den Dollart zum Nationalpark zu machen, Vorrang habe. - Was wollen Sie also noch darüber diskutieren, wenn Sie das schon 1996 bekannt gegeben haben?
Im Übrigen haben Sie die Frage zu den Niederlanden bis heute noch nicht beantwortet. Nicht einmal der Minister hat gesagt, ob das geklärt ist. Es hatte Vorrang, dass zumindest geklärt wird, wo die Grenze zwischen Deutschland und den Niederlanden verläuft. Dass Sie den niedersächsischen Teil des Dollart in den Nationalpark „Wattenmeer“ aufnehmen wollen, werden Sie vor Ort noch verkaufen müssen, auch bei Ihren Genossen. - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist ein gutes Dreivierteljahr her: Damals debattierten wir hier das Nationalparkgesetz. Schon damals hat die CDU-Fraktion die Eile kritisiert, mit der das Gesetz auf den Weg gebracht wurde - eine Eile, die unnötig war, weil wir eine gut funktionierende und vor allem von den Menschen vor Ort getragene Nationalparkverordnung hatten.
Die Eile war auch schädlich, weil diese Nationalparkverordnung nicht - wie versprochen - 1 : 1 in das Gesetz überführt wurde, sondern - wie sich kurz nach der Verabschiedung herausstellte - zum Teil erhebliche Veränderungen im Kartenwerk vorgenommen worden waren.
Die konkreten Punkte hat mein Kollege Dr. Stumpf bereits in der ersten Beratung ausführlich dargestellt. Die Eile, mit der das Gesetz beschlossen werden sollte, hatte einen vermeintlichen Grund. Verhindert werden sollte, dass die Nationalparkverordnung durch eine entsprechende Klage per Gerichtsurteil aufgehoben werden könne. Aber damals wollte niemand klagen. Niemand auf den Inseln und auch auf dem Festland hatte die Absicht, die Verordnung zu Fall zu bringen. Denn diese während der Regierungszeit von Ernst Alb
recht in Kraft versetzte Verordnung war akzeptiert. Die Menschen standen dahinter
- hören Sie zu, Herr Inselmann!- und wussten, dass diese Regelung der Natur und ihnen als Bestandteil der Natur gleichermaßen Nutzen bringt und zu diesem Zeitpunkt bereits seit über einem Jahrzehnt Nutzen gebracht hatte.
Das Gesetz wurde verabschiedet und wies im Vergleich zur Nationalparkverordnung zum Teil erhebliche Veränderungen auf - Änderungen im Kartenwerk, die nicht gewollt waren. Es handelt sich wohlgemerkt nicht um die morphologischen Änderungen, die abgesprochen und eingearbeitet wurden.
In ersten Stellungnahmen Mitte August hieß es vonseiten des Umweltministeriums, die alten Druckvorlagen seien nicht mehr vorhanden gewesen. Dann hieß es, es seien Fehler bei der Farbgebung unterlaufen. Dieses Eingeständnis ist schon fast als niedlich zu bezeichnen. Denn Fehler bei der Farbgebung passieren manchmal auch meiner fünfjährigen Enkelin bei ihren Bildern. Bei ihr ist das nicht weiter schlimm; denn ihre Bilder werden nicht zu geltendem Recht. Bei den Farbgebungsfehlern des Umweltministeriums hingegen ist das schon ein wenig anders. Inzwischen wissen wir auch, dass es nicht verwechselte Buntstifte waren, sondern dass zum Teil erhebliche Änderungen materieller Art vorgenommen wurden.
Mit dem Gesetz wollte die Landesregierung die Nationalparke klagesicher machen. Zumindest für den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ ist ihr dies nicht gelungen - im Gegenteil. Waren sich die Kommunen und Bewohner auf den Inseln und dem küstennahen Festland bis zur Verabschiedung des Gesetzes in ihrer Meinung für den Nationalpark einig, so drohen seit der In-Kraft-Setzung Klagen vor dem Staatsgerichtshof.
So ist es schon interessant zu sehen, mit welchem Eifer das Umweltministerium zu retten versucht,
was noch zu retten ist, Herr Jüttner, und in den Inselkommunen Versprechungen macht, die nur mit Wundertüten zu vergleichen sind. Von Golfplätzen und anderen schönen Dingen ist die Rede. Ich würde mich freuen, wenn diese Versprechun
gen auch eingehalten würden. Dann hätten sich nämlich der Einsatz und der Druck der CDUFraktion, den sie seit Monaten in dieser Angelegenheit ausübt, gelohnt.
Aber unser Kollege Inselmann hat die Sache mit dem Versprechen auf den Punkt gebracht: Herr Davidsohn kann versprechen, was er will. Die Entscheidungen aber treffen wir. - Das hat er gesagt.
Der Hintergedanke der Regierung ist natürlich klar. Die größte Befürchtung ist, dass die Kommunen ihren Widerstand vor Gericht manifestieren und das Gesetz zu Fall bringen.
Meine Damen und Herren, was ich nicht verstehe, ist die Haltung der SPD in diesem Haus. Da sind bei der Veröffentlichung eines Gesetzes Fehler passiert - schlimm genug. Eigentlich sollte man erkannte Fehler möglichst schnell rückgängig machen oder beseitigen. In diesem Falle hieße das: Das Gesetz wird so schnell wie möglich geändert.
Nun heißt es, die alten Karten sollten weiterhin gelten, die neuen nicht; per Verordnung sei das zu erledigen. Aber: Die Fehler im Kartenwerk sind Bestandteil des Gesetzes, und darauf verlassen sich die Menschen und Behörden in unserem Land. So hat das Bundesamt für Seeschifffahrt - hört gut zu! - im Januar 2000 neue Seekarten für die östlichen Inseln veröffentlicht - die für die westlichen hält es sicherlich noch zurück - und sich selbstverständlich an Wort und Inhalt des geltenden Gesetzes gehalten. Woher sollten die Beamten auch wissen, dass in Niedersachsen Gesetze zwar beschlossen und verkündet werden, dann aber doch nicht einfach so gelten?
So gibt es gerade unter den Sportschiffern auf Wangerooge erhebliche Unruhe. Herr Theodor Kruse - den Genossen sicherlich auch bekannt
und der Bürgermeister von Wangerooge, Herr Kohls, haben diesbezüglich schon Briefe an die Nationalparkverwaltung geschrieben.
Allein wegen der bestehenden Rechtsunsicherheit muss das Nationalparkgesetz entsprechend dem stets dargestellten politischen Willen geändert werden,
und zwar zügig; denn es geht nicht um Änderungen materieller Art; es handelt sich lediglich um die Wiedergutmachung von Fehlern,
und das, meine Damen und Herren, ist schlicht eine vertrauensbildende Maßnahme, mit der Landtag und Landesregierung signalisieren könnten, dass die Änderungen im Nationalparkgesetz im Vergleich zur Nationalparkverordnung tatsächlich nur Fehler waren.
Wenn die SPD-Fraktion dieser Entschließung allerdings nicht zustimmen mag, dann müssen sich die Insel- und Küstenkommunen sehr genau überlegen, was sie davon zu halten haben und welche Rückschlüsse sie daraus ziehen;
denn eines ist doch klar: Noch können die Kommunen gegen das Nationalparkgesetz klagen und somit den Status quo wiederherstellen lassen. Dass sie das tun werden, hat zumindest der Vorsitzende des Umweltausschusses der Stadt Borkum, Herr Steemann, angekündigt. Herr Steemann gehört übrigens nicht der CDU, sondern Bündnis 90/Die Grünen an;
das nur zur Kritik der SPD, die CDU betätige sich als Panikmacher. Also: Es sind die Grünen, die voranmaschieren. Leider verschlafen unsere Grünen hier die Zeit.
Ich möchte an dieser Stelle auch die erneute Diskussion um die Einbeziehung der Schutzdünen auf Borkum in die Zone I des Nationalparks erwähnen.
Diese Dünen wurden seinerzeit gerade nicht in die Zone I aufgenommen; denn sie dienen dem Küstenschutz auf den Inseln; die notwendigen Maß
nahmen sollten durch Gesetze und Verordnungen nicht unnötig erschwert werden. Wenn sie jetzt hineinkommen, dann stellt die Landesregierung damit automatisch den Küsten- und Inselschutz hinter den Natur- und Umweltschutz. Das wäre eine schlimme Entwicklung. Übrigens: Auch das Betretungsverbot für die Dünen würde erweitert und schärfer kontrolliert. Damit könnten die Bilder, mit denen die Inseln für ihre Urlaubsorte werben, in den Papiereimer wandern. Das wäre doch wirklich ein großer Verlust.
Da ich merke, dass ich noch ein paar Sekunden Redezeit habe, möchte ich noch etwas zu den Grünen sagen. Die verstehe ich nun überhaupt nicht mehr, Frau Steiner.
Es gibt eine 38-seitige Stellungnahme der Umweltverbände, und Sie sagen dazu gar nichts. Sie sitzen in dem abgekoppelten Waggon und merken gar nicht, dass die SPD mit dem Zug schon längst weggefahren ist.
Herr Minister, ich spreche auch hochdeutsch. Sie haben ja die Kritik geäußert, dass die Opposition nur diese Problematik sieht. Aber haben Sie denn mal den Staatssekretär gehört? Er ist kurz vor der letzten Landtagswahl im Rheiderland gewesen. Die Deichverbände haben dort die Problematik angeschnitten. Der Staatssekretär hat wortwörtlich
gesagt: Können Sie hier nicht ein kleines Buschfeuer machen, damit Sie das Problem lösen?
Meine Frage ist: Finden Sie die Lösung gut?
Wunnebar, Herr Präsident! - Herr Präsident! Miene Damn un Herrn! An de 1. Januar 1999 is de Bundesrepublik Dütskland de „Charta för de Regionalof Minderheidenspraken“ bitreden un sietdeem is Plattdütsk tegen Hoogdütsk as Regionalspraak anerkennt. Dokumenten up Platt gellen un Plattdütsk dürt sogaar vör Gericht un up ’t Amt bruukt worden. Wenn Lü Andragen un Anfragen up Platt stellen, sall ok up Platt antwoordt worden.
De Charta gifft de Mögelkheid, de plattdütske Spraak to stönen un as en Stück Kultur van’n Bült Minsken in uns Land to bewahren. Upstünds word t. B. in ruugweg 35 Kinnergaarns in Oostfreesland Plattdütsk as tweede Spraak proot. De Mitarbei
derskes in de Kinnergaarns gahn mit völ Swung d’rup daal un de Kinner nehmen dat heel good up.
In de Grundschool un in de Scholen, de daarna komen, word haast gaar kein Platt proot un eerst recht neet unnerricht. Plattdütsk as Spraak word blot in Arbeidsgemeenskuppen un denn ok blot namiddags anboden.
Mit dit vörweg fraag ik de Landesregeren:
1. Wat för Erfahrungen gifft dat mit de Gebruuk van Plattdütsk up Amten un vör Gericht?
2. Wat waard daarför daan un wat hollt de Landesregeren van dat Ansinnen, de Lü in de Amten un Behörden so uttobillen, dat se, wenn ’t mutt, ok wiss up Plattdütsk arbeiden könen, as dat in de Charta verlangt word?
3. Waar sücht de Landesregeren de grootste Schwierigkeiden, wenn ’t daarum geiht, de plattdütske Spraak as tweede mögelke Amtsspraak tegen dat Hoogdütske intoföhren?
Heer Präsident, wenn wi bedenken, dat de Bundesregeren an de 1. Januar 1999 in en Verdrag fastleggt hett, dat t. B. Anfragen un Andragen up Platt stellt worden könen un ok up Platt beantwoordt worden mutten, hebb ik nu de Fraag an de Landesregeren: Hebben Se disse Verdrag van Nedersassen ut blockeert of hebben hum mit unnerschreven?
Heer Präsident, ik oversett dat ok geern in Hoogdütsk, man blot, wenn dat as Fraag gellt.
Froo Ministerin, ik bedank mi för disse Antwoord, de Se Marion Lau geven hebben. Van Harten Dank daarför.
Wi willen in d’ Kopp hollen, da Se verklaart hebben, wo wichtig disse Straak in uns Kuntrei is un dat se erhollen worden mutt, man ik hebb noch en Fraag: Wat is egentlik mit de Tüskenbericht van d‘ Heimatbund to de Punkten, de wi besloten hebben? De sull bit Dezember 1999 vörleggt worden.