Auch haben wir in den vergangenen Jahren immer wieder feststellen können, dass die Regelungsdichte im Baubereich viel zu groß ist. Das Baune
benrecht muss weiter ausgedünnt werden. Es gibt dort einfach ein zu dichtes Regelungswerk, und damit werden zusätzliche Kosten erzeugt, wodurch der Wohnungsbau verteuert wird.
Wir haben noch keine schlanke Verwaltung und schlanke Strukturen, wenn zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialministerium ein paar Pfund abgenommen haben, sondern dazu gehört ein bisschen mehr dazu,
Denkmalschutz, meine Damen und Herren, wird nur dann wirksam sein, wenn das Land auch bereit und in der Lage ist, im ausreichenden Umfang finanzielle Mittel dafür zur Verfügung zu stellen. Wir stellen aber fest, dass sich das Land in den vergangenen Jahren dabei immer weiter zurückgezogen hat.
Herr Kollege, ich wollte Sie nur kurz unterbrechen. Ich dachte, Sie würden noch Ausführungen zu Ihrer Anmerkung zu den Mitarbeitern machen. Wir wollen das bitte lassen. Wie Sie die Mitarbeiter vom Gewicht her beurteilen, ist Ihre Auffassung. Aber das Parlament ist nicht daran interessiert, sondern wir haben auch eine Schutzpflicht gegenüber den Mitarbeitern im Lande.
Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit, meine Damen und Herren, sind wir in den vergangenen Jahren überhaupt nicht vorangekommen. Außer Ankündigungen der Landesregierung haben wir in diesem Bereich nichts erfahren. Die Kommunen standen und stehen vor dem großen Problem, dass sie eingreifen, selbst tätig werden mussten, und zwar weit über das Maß hinaus, was Sache der Kommunen ist. Hier sollte eine Koordination zwischen Zollverwaltung, Arbeitsamt, Polizei und vielen anderen zuständigen Stellen in diesem Bereich vorgenommen werden. Die betreffende Zu
Das Ergebnis ist, dass die Kommunen in diesem Bereich selbst aktiv tätig geworden sind, allerdings mit einer ungemein negativen Auswirkung für sie selbst. Wenn sie jemanden bei der Schwarzarbeit erwischt haben, der Betroffene Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegt, das Verfahren vor Gericht kommt und ein Bußgeld festgesetzt wird, dann landet das Bußgeld nicht bei dem Landkreis, der diesen Fall aufgedeckt hat, sondern bei der Staatskasse.
Hier, meine Damen und Herren, sollten wir überlegen, welches Interesse bei den Kommunen bestehen kann, in diesem Bereich freiwillige Verfahren einzuleiten und vorzunehmen und damit ihre letzten Ressourcen aufzuwenden, um nachher festzustellen, dass die wirtschaftlichen Erfolge, die daraus erwachsen können, um die Bekämpfung der Schwarzarbeit weiter voranzutreiben, wieder genommen werden.
Meine Damen und Herren, wir haben in den vergangenen Jahren massive Kürzungen im Wohnungsbau erleben müssen, auch im steuerlichen Bereich, insbesondere beim Vorsteuerabzug. Wir alle zusammen - das will ich gern sagen - haben es aber nicht erreichen können, dass die dadurch eingesparten Mittel anschließend wieder dem Wohnungsbau zur Verfügung gestellt worden sind. Auch deshalb sind erhebliche Probleme in der Bauwirtschaft zu verzeichnen. In der Bauwirtschaft haben wir eine Talfahrt zu verzeichnen, die ihresgleichen sucht. Bei den Baugenehmigungen gibt es einen Einbruch in einer Art und Weise, wie wir es in den Nachkriegsjahren bisher nicht erlebt haben. Die Antwort der Landesregierung darauf ist - das zeigt die ganze Hilflosigkeit -, dass Investitionen mit einem Volumen von 1,1 Milliarden frühzeitig angestoßen werden sollen, damit im investiven Bereich überhaupt noch etwas passiert. Unsere Antwort darauf, meine Damen und Herren, ist: Eine von der CDU/CSU geführte Bundesregierung wird im nächsten Jahr so viele Investitionsanreize durch eine bessere Politik liefern, dass weitere staatliche Programme nicht notwendig sein werden. Wir machen einfach die bessere Politik. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat sind auch wir der CDU dankbar, dass sie mit dieser Großen Anfrage ein wenig mehr aktuelle Transparenz in das vielschichtige Thema Wohnungspolitik im Lande Niedersachsen gebracht hat. Das auf jeden Fall ist Ihr Verdienst. Allerdings werden wir, glaube ich, ein wenig andere Schlussfolgerungen aus den Antworten ziehen, als wir das gerade vom Kollegen Decker gehört haben. Es erweist sich nämlich, dass Wohnungspolitik in Niedersachsen derzeit eine Art torkelnder Riese ist, dessen bestimmender Einfluss auf die soziale Lage, den Arbeitsmarkt und die Raumordnung viel zu unkoordiniert von der Landesregierung gesteuert wird - wenn das überhaupt gesteuert wird; man hat den Eindruck, es wird laufen gelassen.
Von den hohen Ansprüchen, die von der Regierung in Bezug auf die Wohnungspolitik immer wieder formuliert werden, wie „Soziale Ausgleichsfunktion“, „Konjunkturmotor“ und „Nachhaltige Flächen sparende Siedlungsentwicklung“, bleibt bei Betrachtung der faktischen Entwicklung, wie man an den Antworten ablesen kann, nichts übrig. Anspruch und Wirklichkeit liegen nicht nur weit auseinander, nein, vielfach wird das Gegenteil dessen bewirkt, was vordergründig als Ziel formuliert wird.
Wichtigster Punkt ist dabei aus unserer Sicht die Flächenentwicklung. Da ist es mitnichten so, dass allein die Nachfrage als Auslöser zu einer gewaltigen Ausweitung der Fläche pro Wohneinheit in den letzten acht Jahren geführt hat, sondern die Gemeinden zielen eindeutig darauf hin, im Wesentlichen Einfamilienhaus-Siedlungen auszuweisen, und schrecken davor zurück, verdichteten Einfamilienhausbau und Geschosswohnungsbau auszuweisen. Hier hat das Land sehr wohl Lenkungsmöglichkeiten und Lenkungsaufgaben. Man kann gegenüber den negativen Aspekten, die durch diese Entwicklung auftreten - wie Zersiedelung, Verkehrszunahme und soziale Segregation in den Zentren -, nicht die Augen verschließen. Hier muss gehandelt werden. Wir haben eine 40-prozentige Zunahme des Flächenanspruchs pro Wohneinheit
Es ist auch zu kritisieren, dass zu wichtigen Fragen, wie zum Beispiel zur Entwicklung des Verhältnisses von Mietkosten und Einkommen, überhaupt keine Erhebungen und Daten im Lande Niedersachsen vorliegen. Hier wäre eine Untersuchung auszuschreiben. Das Gleiche gilt für genaue Angaben zur Leerstandssituation am Wohnungsmarkt. Gerade hierzu wird spekulativ die eine oder andere These in den Raum gestellt, mit der die Wohnungsbaupolitik in eine bestimmte Richtung gedrängt werden soll, ohne dass genau bekannt ist, wo welcher Leerstand zu welchen Bedingungen entstanden ist. Politik braucht klare Grundlagen, um auch steuern und handeln zu können.
Die erschreckend hohe Zahl von Sozialbindungen, die in den nächsten zehn Jahren enden, zeigt auf, dass dringender Handlungsbedarf besteht. Herr Decker, wir haben nicht nur 20 000 weniger Belegbindungen in den letzten Jahren zu beklagen, sondern wir haben die Prognose der Landesregierung, dass 40 % der Belegrechte in den nächsten zehn Jahren zusätzlich auslaufen werden und im Jahre 2011 nur noch 82 000 Wohneinheiten mit Belegrechten vorhanden sein werden. Die gleiche Landesregierung sagt uns aber in den Antworten, dass der Wohnungsmarkt wieder anzieht, sodass die sozial Schwächeren, die sich nicht selbst versorgen können, eher auf Belegrechte angewiesen sind, und dass die Bevölkerungsgruppe durchaus zunimmt, die nicht allein wegen ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern aus anderen Gründen Versorgungsschwierigkeiten im Wohnungsmarkt hat. Das heißt, hier läuft eine Schere auseinander, derer sich die Politik und die Landesregierung dringend annehmen müssen.
Bei der Lösung der anwachsenden Herausforderungen kann es nicht nur um Neubau gehen. Das ist völlig klar. Die Landesregierung sagt aber in ihrer Antwort überhaupt nichts über das, was sie im Bestand vorhat. Hier müssen die neuen Chancen, die uns das neue Wohnungsreform- und Wohnungsförderungsgesetz des Bundes letztendlich auch in der Bestandsförderung ermöglicht, dringend auch in der Landespolitik umgesetzt werden, damit wir durch den geförderten Ankauf von Belegungsbindungen, durch den Ankauf von Wohnraum mit dieser Zielsetzung und die Förderung des Kaufs von selbst genutztem Sozialwohnraum auch das Bestandssegment in unseren Zielkorridor mit einbeziehen, um dort, wo Bedarf besteht, aber kei
Die Zahl von 8 186 Ausnahmeregelungen von der Belegungsbindung in den letzten sieben Jahren - das sind 6 % aller öffentlich geförderten Belegungsrechte - ist erschreckend hoch. Es ist kaum vorstellbar, dass die betreffenden Wohnungsunternehmen für die neu errichteten Wohnungen keine adäquaten Mieterinnen und Mieter finden konnten. Eher ist zu vermuten, dass es manche Unternehmen von vornherein darauf angelegt haben, so genannte solvente Mieter für ihren Bestand anzuwerben, und gar nicht das Ziel hatten, Sozialmieter in diesem Umfang in die Wohnungen zu nehmen, wie sie Sozialwohnungen gebaut haben. Dafür ist aber keine Förderung des Landes notwendig. Das ist Subventionsmissbrauch und eigentlich ein Fall für den Landesrechnungshof. In jedem Fall muss an dem Ziel festgehalten werden, Anträge auf Freistellung von der Belegungsbindung so restriktiv wie möglich zu handhaben.
Die Mobilisierung von Bauland in Baulücken, die Nutzung von Brachen, all das müsste eigentlich erstes Ziel der Landesregierung sein, die sich ja auf ihre Fahnen geschrieben hat, nachhaltige Siedlungsentwicklung in Niedersachsen betreiben zu wollen. Hier fehlen die Konzepte. Hier wird nirgendwo gehandelt. Es liegt nicht nur an den Bauern, die liquide Mittel beim Kauf des einen oder anderen Ackers durch Ausweisung von Bauerwartungsland realisieren wollen, sondern natürlich ist es ein Interesse der Gemeinden, ein bestimmtes Klientel in ihre Gemeindegrenze hineinzubekommen. Warum hat das Land bei seinen Förderungen nicht schon längst gegengesteuert, zum Beispiel durch die Maßgabe, dass es geförderten Wohnungsbau nur noch an schienengebundenem öffentlichen Personennahverkehr gibt? Hier besteht die Möglichkeit, durch den Förderungstatbestand ohne Restriktion für andere durchaus auch positiv auf Verdichtung und sinnvolle Siedlungsentwicklung einzuwirken.
Bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit kann ich Herrn Decker nur beipflichten. Hier muss ich das nicht wiederholen.
Um die Rede abzukürzen, möchte ich jetzt schon zu meinem Fazit kommen: Das Politikfeld Wohnungspolitik hat das Potenzial, Lösungsbeiträge für viele Probleme in Niedersachsen zu erbringen. Dies wird aber nur bei einer viel konsequenteren Umsetzung der richtigen theoretischen Ansätze,
die die Landesregierung in ihren Papieren durchaus bereits niedergelegt hat, auch in der konkreten Förderpolitik und im Verwaltungshandeln gelingen können.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zunächst auf die Rede des Kollegen Hagenah eingehen. Ich glaube, Herr Kollege Hagenah, beim Flächenverbrauch haben Sie etwas missinterpretiert, der, ich glaube, zwischen 1992 und 1998 um 150 oder 200 m² gestiegen ist. Wir hatten Anfang der 90er-Jahre eine Änderung des Baugesetzbuchs. Danach sind Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit zu planen. Ich vermute mal - das wäre noch gesondert zu untersuchen -, dass der erhöhte Flächenverbrauch daraus resultiert, dass man Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - heute sind es ja nur noch Ausgleichsmaßnahmen - in den Flächenverbrauch mit einberechnet. Das ist also nur ein rechnerischer Mehrverbrauch, der uns eigentlich gar nicht fürchterlich in Sorge bringen muss.
Das andere, was auch damit zusammenhängt: Es gibt ja Modellberechnungen, nach denen, wenn man die Versiegelung in Deutschland auf 80 Jahre hochrechnet, dann praktisch keine Krume Erde mehr übrig bleiben würde, die nicht versiegelt wäre. Wenn man das realistisch betrachtet, würde man allerdings wahrscheinlich mit 5 % zusätzlicher Fläche auskommen und damit jegliche Nachfrage abdecken, weil innerorts auch Flächen frei werden, die entsiegelt und wieder neu genutzt werden können, sozusagen ein Recycling. Deswegen halte ich diese lineare Hochrechnung für ziemlichen Quatsch. Ich möchte dem also nicht so nachgeben. Im Übrigen - -
Okay, Herr Präsident, selbstverständlich. - Herr Kollege Hagenah, Ihren Vorschlag, die Landesregierung möge in die Planungshoheit der Gemeinden eingreifen, kann ich eigentlich nur zurückwei
sen mit dem Hinweis darauf, dass das grundgesetzlich verbrieft ist. Ich denke, ein bisschen kommunale Selbstverwaltung muss im Lande ja auch noch erhalten bleiben. Es gibt ja auch einen Wettbewerb unter den Kommunen - ich meine, auch der muss da sein -, weil sich sonst alle auf die schlechten Leistungen einiger schlechter Vorbilder zurückziehen können.
Herr Kollege Decker hat in vielen Punkten beschrieben, wo wir uns einig sind. Die Visionen soll die SPD einbringen. Vor zehn Jahren hätte ich die Vision gehabt, dass wir einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt haben, dass man überall im Lande vernünftige Wohnungen mieten kann und dass man welche kaufen kann. Ich stelle fest, diese Vision aus schlechten Zeiten ist eingetroffen. Jetzt streiten wir natürlich darüber, ob das alles ausgeglichen ist und ob es nicht noch besser sein könnte. Man kann sich sicherlich etwas Schöneres vorstellen.
- Ja, das meine ich mit Visionen. Ich habe gesagt, die Visionen von vor zehn Jahren haben sich erfüllt. Aber ich finde, Visionen sind eine Sache, die man in der Opposition gut entwickeln kann. Da bleibt jedoch die Opposition einiges schuldig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Antwort auf die Große Anfrage der CDU-Fraktion zur Wohnungsbaupolitik ist eindeutig: Der Wohnungsmarkt in Niedersachsen ist ausgeglichen wie selten zuvor. Es gibt in allen Landesteilen genügend Wohnraum für jeden Bedarf und zumeist auch erschwingliche Mieten. Darüber hinaus geben auch die Leerstände noch keinen erhöhten Anlass zur Besorgnis, also die ostdeutschen Probleme haben wir hier nicht.
Wenn wir die Bilanz des niedersächsischen Wohnungsbaus diskutieren, dürfen wir nicht vergessen, wo wir vor zwölf Jahren gestanden haben. Seitdem sind 700 000 Menschen nach Niedersachsen gezogen. Diese Landesregierung - damals noch zusammen mit den Grünen - hat in einer großen Kraftanstrengung mit der Bauwirtschaft dafür gesorgt, dass inzwischen die Wohnungsnot Vergangenheit ist. Das hat immerhin 9,3 Milliarden DM gekostet. Das sollte man nicht vergessen. Das ist auch noch nicht alles bezahlt.
sachsen unterhalten. Hierzu möchte ich ein paar Schwerpunkte herausgreifen, nämlich zukünftiger Wohnungsbedarf, Eigentumsquote, Unterschiede zwischen Stadt und Land und wohnungspolitische Instrumente, und unsere Positionen dazu darstellen.
Zum zukünftigen Wohnungsbedarf: Es ist in der umfänglichen Antwort der Landesregierung dargelegt worden, dass die Anzahl der Bevölkerung, wenn auch nicht mehr so schnell wie in den letzten Jahren, weiter ansteigen wird. Die Haushaltsgröße nimmt ab. Die Anzahl der Haushalte nimmt zu. Das bedeutet, dass die Wohnungsgröße je Wohnung zunimmt. Sie ist bereits zwischen 1993 und 1998 um 2,7 m² angewachsen. Weiterer Wohnbedarf an Wohnraum bedeutet, dass Bauland in ausreichender Menge vorgehalten werden muss. Das heißt, dass dieses Bauland nicht nur neu sein muss, sondern dass auch Lückenbebauung, Brachennutzung und Nahverdichtung in Städten Schwerpunkte der Wohnungsmarktpolitik sein müssen. Probleme haben wir eigentlich schon immer damit gehabt und werden wir auch weiterhin haben, preiswerte Mietwohnungen im unteren Bereich vorzuhalten. Wir haben zu wenige Altenwohnungen, zu wenige Wohnungen für Behinderte und zu wenig Eigentumswohnungen für Familien mit mehreren Kindern. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass derzeit die Förderung bei drei Kindern und nicht bei vier Kindern anfängt. Insofern sind wir in diesem Bereich etwas besser, als Herr Decker vorgetragen hat.
Zur Eigentumsquote: Die Eigentumsquote hat in den letzten Jahren im Landtag immer eine Rolle gespielt. Bundesweit hat Niedersachsen eine weit überdurchschnittliche Eigentumsquote. Darauf können wir ein bisschen stolz sein. Der Bund liegt mittlerweile bei 41 % und Niedersachsen bei fast 50 %. Eine höhere Eigentumsquote haben nur Saarland und Rheinland-Pfalz. Allerdings liegen wir so dicht zusammen, dass man das eigentlich nicht großartig auseinanderhalten kann. 1961 hatten wir eine Eigentumsquote von 38 %. Sie ist damit bis jetzt um 11,5 Prozentpunkte gestiegen. Ich finde, das ist ein Erfolg. Es ist zu bedenken, dass auch die CDU-Regierungszeit dazwischen gewesen ist.