Die drei Samtgemeinden haben auf ihre katastrophale Finanzsituation hingewiesen. Sie haben versucht deutlich zu machen, dass dafür auch die Politik der Landesregierung verantwortlich ist. Das ist im Ausschuss beraten worden. Wir haben beantragt, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Darüber werden wir gleich im Plenum abstimmen müssen.
Die zweite Petition, zu der ich etwas sagen möchte, meine Damen und Herren, ist die Petition 4387. Dabei geht es abermals um das von uns schon wiederholt besprochene Thema der nachträglichen Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern. Sie werden sagen, dass wir das alles im Landtag beraten haben. Das gebe ich zu. Ich mache hier trotzdem noch einmal die Position der CDU-Fraktion deutlich, weil wir der Meinung sind, dass dies ein unglaublich wichtiges Thema ist, an dem unter Umständen auch Menschenleben hängen können.
Sie haben unseren Gesetzentwurf zu dieser Thematik in der Vergangenheit mit zwei Hauptargumenten abgelehnt. Das erste Hauptargument war, dass es für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung von gefährlichen Straftätern, insbesondere von Sexualstraftätern, in Niedersachsen keinerlei Bedarf gibt. Erstens bestreiten wir das. Ich könnte das auch belegen, wenn wir hier nicht in einer öffentlichen Sitzung wären. In einer nicht öffentlichen Sitzung könnte ich dieses Bestreiten belegen.
Zweitens. Aber selbst wenn es keinen konkreten Fall in Niedersachsen gibt, sind wir trotzdem der Auffassung, dass allein die Möglichkeit, dass es einen solchen Fall geben könnte, ein solches Gesetz rechtfertigen würde. Letztlich, Herr Minister, habe ich auch Sie in der Vergangenheit immer so verstanden, dass Sie das ähnlich sehen. Wenn wir die Möglichkeit nicht ausschließen können, dass ein gefährlicher Straftäter nach seiner Haftentlassung wieder Straftaten begeht, dann müssten wir allein schon deshalb ein solches Gesetz beschließen.
Ihr zweites Argument, meine Damen und Herren, war ein rechtliches Argument. Sie haben sich auf die Gesetzgebungskompetenz, die dem Land Niedersachsen angeblich nicht zustehe, zurückgezogen und durch Infragestellung der Zuständigkeit versucht, dieses Thema möglichst schnell von der Tagesordnung zu bekommen. Frau Kollegin Bockmann hat dies damals in ihrer Rede zu dem Gesetzentwurf ausgeführt. Sie hat uns zunächst vorgeworfen, wir argumentierten nicht seriös, weil wir das wichtige Zuständigkeitsargument außer Acht ließen und deshalb einen verfassungswidrigen Gesetzentwurf eingebracht hätten.
Der Petent, der dieses Gesetz fordert, hat die Bundesministerin der Justiz angeschrieben und gebeten, eine entsprechende Initiative zu ergreifen.
Ich möchte aus dem Antwortschreiben der Bundesjustizministerin zitieren. Ich wiederhole, dass es um die Frage geht, ob der Bund oder das Land für ein solches Gesetz zuständig ist. Sie haben behauptet, es sei der Bund, weshalb wir es hier nicht zu beraten bräuchten. Deshalb sei unser Gesetzentwurf verfassungswidrig.
„Dem von Bayern schon mehrfach in den Bundesrat eingebrachten und mehrfach gescheiterten Antrag auf eine bundesgesetzliche Neuregelung musste die Bundesregierung bereits im Hinblick auf die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes widersprechen. Denn bei dem von Bayern vorgeschlagenen Modell handelt es sich nicht um strafrechtliche Re
gelungen, sondern um Regelungen auf dem Gebiet der Gefahrenabwehr, und die Gesetzgebungskompetenz für Regelungen auf diesem Gebiet liegt bei den Ländern.“
Meine Damen und Herren, was ist denn nun richtig? - So einfach können Sie es sich nicht machen. Wenn es den Bonnern bzw. Berlinern nicht in den Kram passt, wird auf die Zuständigkeit der Länder verwiesen, und wenn es Ihnen nicht in den Kram passt, dann verweisen Sie auf die Zuständigkeit des Bundes.
Ich sage noch einmal: Es geht hier z. B. darum, dass wir Bedienstete, aber auch andere vor gefährlichen Straftätern schützen müssen. Dazu sollte uns jedes rechtsstaatlich gebotene Mittel Recht sein. Wenn wir über Zuständigkeitsfragen streiten müssen, dann tun wir dies. Lassen Sie uns aber bitte nach Lösungen suchen, um diese Fragen zu beantworten. Versuchen Sie bitte nicht, inhaltliche Diskussionen, die Ihnen nicht in den Kram passen und Ihnen Schwierigkeiten in der Koalition mit den Grünen bereiten, auf das Zuständigkeitsfeld abzuschieben, um die Kuh einigermaßen glatt vom Eis zu bekommen. So geht es bei solchen Themen nicht.
Deshalb haben wir im Ausschuss beantragt, diese Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche ebenfalls zur Eingabe 4387 und möchte auf den Beitrag meines Kollegen Stratmann eingehen.
Herr Stratmann, Sie versuchen, mit Hilfe dieser Eingabe das Unmögliche zu beweisen. Sie verdrehen die Tatsachen, die Zuständigkeiten und die
Sie versuchen, die Zuständigkeitsregelung zu verdrehen. Es ist eigentlich ganz einfach. Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir diese Regelung, wenn sie einmal kommen sollte, auf keinen Fall in ein verkapptes Polizeigesetz fassen. Das hat Baden-Württemberg getan. Deshalb hat das BMJ zu Recht gesagt, dass der Bund bei Polizeigesetzen keine Zuständigkeit hat. Die Zuständigkeit hat er für das Strafgesetzbuch, und dorthin gehört die Sicherungsverwahrung! Deshalb ist die Aussage des BMJ kein Widerspruch, weil der Bund für Landesgesetze nicht zuständig ist.
Außerdem erwecken Sie bei der Sicherheitsverwahrung immer wieder den Eindruck, dass die nachträgliche Sicherungsverwahrung im Zusammenhang mit der Straftat angeordnet wird. Das ist aber nicht der Fall. Das ist nach Ihren Gesetzesvorschlägen lediglich dann der Fall, wenn sich der Täter im Vollzug nicht systemkonform verhält, d. h. wenn er auffällig in der JVA wird, sich z. B. nicht therapieren lassen will, Rache androht etc. Wir haben gesagt, dass wir im Land noch keinen Fall haben. Aber andere Länder überprüfen auch.
Nun besteht folgende Konsequenz. Deshalb verstehe ich auch nicht, warum Sie das Thema noch einmal an die große Glocke hängen. In der nächsten Woche oder spätestens Ende nächsten Monats wird ein Vorschlag des Bundesgesetzgebers auf den Tisch kommen. Dann werden wir diesen Gesetzesvorschlag diskutieren und kommentieren. Dann wird das Thema bundeseinheitlich geregelt. Es wird kein Zwei-Klassen-Strafrecht in Deutschland geben, nämlich dass Täter in BadenWürttemberg - von dort haben wir jedoch noch keine Zahlen - anders als in Niedersachsen behandelt werden. Es müsste doch ersichtlich sein, dass wir dieses hochsensible Thema nicht mit „geschillten“ Zahlen behandeln können.
Was die Landesregierung will, das ist eindeutig: Seriosität, Seriosität und noch einmal Seriosität! – Vielen Dank.
Die CDU-Fraktion hat mitgeteilt, dass der Antrag zu Tagesordnungspunkt 35 direkt an die Ausschüsse überwiesen werden soll.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu zwei Eingaben, die im Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr beraten worden sind, und zwar zur Eingabe von Herrn Fredi Mehrtens aus dem Landkreis Cuxhaven und der Eingabe von Herrn Volker Kempf aus Neustadt am Rübenberge.
Die Landesregierung will in den nächsten Jahren 500 neue Straßen bauen. 400 neue Straßen hat sie zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet, weitere 100 will sie im Zuge von Landesstraßen bauen. 500 Straßen bei ca. 50 Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen sind etwa zehn Straßen pro Stadt bzw. pro Landkreis. Gleichzeitig haben Sie, Herr Plaue, das Radwegebauprogramm des Landes eingestellt und wollen nur noch Restprojekte abwickeln.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie haben sich sicherlich gut überlegt, was Sie Ihren Wählerinnen und Wählern vor den anstehenden Bundestags- und Landtagswahlen erzählen wollen. Bei den Straßen bauen Sie Wolkenkuckucksheime, die geeignet sind, jeden öffentlichen Haushalt nachhaltig zu ruinieren, gleichzeitig wollen Sie uns aber weismachen, dass kein Geld für Radwege vorhanden ist.
Bei Ihrer Prioritätensetzung kann ich mir vorstellen, dass die Finanzierung von Radwegen schwieriger wird. Ob aber der Weg, den Sie eingeschlagen haben, der richtige ist, möchte ich ernsthaft bezweifeln.
Um eines möchte ich Sie aber ganz herzlich bitten, Herr Plaue: Verschonen Sie uns im Wahlkampf mit Sonntagsreden oder bunten Werbeblättchen zur
umweltfreundlichen Verkehrspolitik. Um Folgendes möchte ich Sie auch noch bitten: Motten Sie Ihren Umweltminister, diesen Heimchenfänger in dieser Frage, einfach ein.
- Das meine ich ganz ehrlich und so, wie ich es gesagt habe, Herr Buß. Wenn dem Herrn Umweltminister zu diesem Bauprogramm nichts mehr einfällt - ich jedenfalls habe dazu nichts gehört -, dann weiß ich nicht, wozu Sie ihn noch brauchen. 500 neue Straßen, aber keinen neuen Radweg mehr - das ist mehr als traurig!
Ich möchte zwei konkrete Projekte ansprechen, zwei Eingaben, die an den Landtag gerichtet sind. Wir schlagen zweimal Überweisung der Eingaben an die Landesregierung zur Berücksichtigung vor.
Zweimal haben nicht einzelne Bürger, sondern 1 700 Bürgerinnen und Bürger eine Eingabe an den Landtag gerichtet, weil sie einen Radweg an der L 193 zwischen Suttorf und Basse gefordert haben. Auch die Polizei Neustadt hat sich mit Nachdruck für einen Radweg an dieser Stelle eingesetzt, weil es sich um einen Unfallschwerpunkt handelt.
Im zweiten Fall geht es um 230 Bürgerinnen und Bürger, die den Bau eines Radweges zwischen Geestenseth und Köhlen im Landkreis Cuxhaven fordern. Hier geht es u. a. um einen kleinen Lückenschluss von 1,5 km.
Gerade diese Lückenschlüsse sind oft ein großes Problem, weil Familien mit Kindern auch den gesamten Radweg nicht benutzen, wenn sie plötzlich mitten auf einer Schnellstraße stehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich muss leider feststellen, dass es im Radwegebau nur zwei Entwicklungsphasen gab, die den Radewegebau vorangebracht haben. Die eine Phase war zur Zeit der Regierung Albrecht, und die zweite Phase war die Zeit der rot-grünen Koalition. Wenn Sie heute darauf verweisen, dass in Niedersachsen schon einiges geschaffen wurde, dann schmücken Sie sich in weiten Teilen mit fremden Federn. Ich bitte um Ihre Zustimmung zur „Berücksichtigung“ bei diesen Eingaben. - Vielen Dank.