Die Kosten für die Fortbildungsmaßnahmen werden sich für die entsendenden Behörden im Wesentlichen auf die Aufwendungen nach den reisekostenrechtlichen Bestimmungen beschränken.
Durch die Verlagerung der Aufgaben auf die Landkreise vermindert sich im Finanzausgleich der Pro-Kopf-Betrag für die großen selbständigen Städte und selbständigen Gemeinden um insgesamt 1,3363 Euro. Für die Landkreise erhöht er sich entsprechend. Für die neuen Aufgaben, insbesondere nach dem Handelsklassengesetz und dem Rindfleischetikettierungsgesetz, werden die Landeszuweisungen für die Aufgabenwahrnehmung im übertragenen Wirkungskreis um rund 453 000 Euro angepasst, und zwar durch Erhöhung der ProKopf-Beträge um 0,06 Euro für die Landkreise und kreisfreien Städte.
Bei der Ermittlung der Kosten für die neuen Aufgaben sind die standardisierten Personalkostengrößen nach den vorläufigen Grundsätzen für Gesetzesfolgenabschätzungen zugrunde gelegt worden. Diese standardisierten Personalkostengrößen beinhalten unter anderem auch pauschalierte Arbeitsplatzkosten - allgemeine Sachkosten - von rund 4 900 Euro für einen Arbeitsplatz des mittleren und 5 600 Euro für einen Arbeitsplatz des gehobenen Dienstes. Damit dürften die zusätzlichen Kosten angemessen erstattet werden.
Anzumerken ist hierzu, dass für eine Eierwaage nur von Beschaffungskosten von durchschnittlich 400 bis 500 Euro auszugehen ist und für die sonstigen Überwachungsgeräte für die Handelsklassenkontrolle - Schablonen, Durchleuchtungslampe nur Kosten von jeweils unter 30 Euro zu erwarten sind.
Zu 3: Die von der Zuständigkeitsverlagerung betroffenen Landkreise müssen den Personaleinsatz für die Lebensmittelüberwachung entsprechend dem von den großen selbständigen Städten und selbständigen Gemeinden übernommenen Aufgabenvolumen verstärken, was durch Übernahme von Personal der bisher zuständigen Stellen geschehen kann.
Für die erwähnten, auf der Kreisstufe neuen Aufgaben ist ebenfalls ein zusätzlicher Personal- und Sachbedarf erforderlich, zu dessen Finanzierung die Zuweisungen für Aufgaben des übertragenen
Wirkungskreises erhöht werden. Insoweit ist gewährleistet, dass die Landkreise und kreisfreien Städte als Aufgabenträger die erforderliche Kontrolldichte sicherstellen können.
Die zur Abgeltung der Kosten getroffenen Bestimmungen sind unter Beachtung der Rechtsprechung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes erfolgt.
Nach Erlass der als Arbeitsentwurf vorliegenden Allgemeinen Verwaltungsvorschriften des Bundes zur Durchführung der Lebensmittelüberwachung soll der erforderliche Prüf- und Kontrollaufwand neu bewertet und über eine gegebenenfalls erforderliche Anpassung der Landeszuweisungen entschieden werden.
Die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften werden auf der Grundlage des Gutachtens der Präsidentin des Bundesrechnungshofes zur Organisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes in Deutschland erarbeitet. Damit sollen die bundesweiten Standards für die Lebensmittelüberwachung vorgegeben werden.
Die Einhaltung dieser Standards wird von den überwiegend zuständigen kommunalen Stellen zu gewährleisten sein, und das Land wird dies im Rahmen seiner Aufsicht zu kontrollieren haben.
Herr Minister Bartels, ich habe zwei Fragen. Zum einen möchte ich eine Zahl wissen: Wie viel zusätzliche Stellen werden durch diese Aufgabenverlagerung bei den Kommunen eingerichtet werden müssen?
Frage 2: Wie viel Euro werden den Kommunen im Rahmen des Finanzausgleichs für diese zusätzlichen Aufgaben zusätzlich zur Verfügung gestellt?
Herr Abgeordneter Wenzel, ich will es dem Parlament ersparen, die Antwort auf die Anfrage noch einmal vorzutragen. Darin habe ich die Summen genannt. Sie müssen sich die Mühe machen, die Zahlen zu summieren, und dann kommen Sie auf das Endergebnis.
Punkt 2: Ich habe eben auch deutlich gemacht, dass ein Teil des Personals der Gemeinden auf die Landkreise umgesetzt werden kann. Es gibt schon konkrete Verhandlungen zwischen den beiden Ebenen. Dann wird man sehen, wie viel insgesamt an neuem Personal noch einzustellen ist. Das hängt dann aber noch von dem von mir eben zitierten Gutachten ab, das Frau von Wedel im Auftrag der Bundesregierung erarbeitet hat, um herauszufinden, mit welchem Personal welche Aufgaben von den Ämtern in der Zukunft wahrzunehmen sind.
Herr Minister, Sie haben gerade auf die Frage des Kollegen Wenzel ausgeführt, dass ein ausreichender Ausgleich für die Kommunen gewährleistet sein soll. Der Landkreis Rotenburg/Wümme musste drei Veterinäre zusätzlich einstellen, bekommt etwa 8 000 Euro Beihilfe und hat aber Kosten in Höhe von 120 000 Euro. Das bedeutet, dass das in einem Verhältnis von 1 : 15 steht. Meinen Sie, dass diese Aufteilung der Kosten gerecht ist?
Herr Abgeordneter Ehlen, ich habe hier deutlich gemacht, dass wir sehr genau gerechnet haben - auch mit den kommunalen Spitzenverbänden und dass wir das Urteil des Staatsgerichtshofes Bückeburg zur Grundlage unserer Berechnungen herangezogen haben.
Wenn Sie jetzt auf Kreisebene zusätzliche Veterinäre einstellen mussten, dann hängt das damit zusammen, dass Sie vorher keine ausreichende Anzahl von Veterinären hatten.
Nein, hier muss man ein paar Punkte auseinanderhalten. Das hängt mit dieser Frage überhaupt nicht zusammen,
(Adam [SPD]: Das hängt damit über- haupt nicht zusammen! sondern da geht es um die Frage der Ausstattung der Landkreise mit einer ausreichenden Anzahl von Veterinären, um die Aufgaben, die die Land- kreise heute schon im übertragenen Wirkungsbe- reich wahrzunehmen haben, dann auch ordnungs- gemäß ausüben zu können. (Jahn [CDU]: Das war nicht überzeu- gend!)
Ich nutze die Gelegenheit, um die Beschlussfähigkeit des Hauses festzustellen, und gebe das Wort der Kollegin Jahns für eine Zusatzfrage.
Herr Minister, ist gewährleistet, dass die bisherigen Lebensmittelkontrolleure - also das bisherige Personal - auch überall übernommen werden?
Frau Abgeordnete, das müssen die einzelnen Kommunen in eigener Hoheit entscheiden. Darauf können wir nicht einwirken. Aber ich weiß, dass es eine große Anzahl an Verhandlungen zwischen der Kreisebene und der kommunalen Ebene gerade in dieser Frage gibt.
Herr Minister, ist Ihnen bekannt, dass mit dem vorhandenen Personal die Kontrolldichte gemäß Ihren Vorgaben von 2000 nicht gewährleistet ist, sondern nur zu vier Fünfteln? Wie hoch ist der Personalbedarf, und wie viele werden jährlich zusätzlich ausgebildet, um trotz ausscheidender Mitarbeiter die erforderliche Besetzung zu gewährleisten?
Frau Kollegin Hansen, die Kontrolldichte reicht sicherlich an der einen oder anderen Stelle nicht aus. Das wollen wir durch die Einrichtung der Taskforce, die wir vor einem Monat im Kabinett beschlossen haben und die beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eingerichtet wird, durch Geschäftsprüfung in den zuständigen Stellen überprüfen, damit ein hoher Standard in der Lebensmittelkontrolle und –überwachung sichergestellt ist.
Die Kommunen werden uns natürlich den Ausbildungsbedarf ihres Personals melden. Danach werden wir das Angebot ausrichten und entsprechend vorhalten.
Herr Minister, ich komme noch einmal auf die Finanzausstattung zurück. Glauben Sie wirklich, dass diese 0,06 Euro, die die Kommunen pro Einwohner für diese Aufgabe bekommen, ausreichen? Für einen Landkreis wie Lüchow-Dannenberg sind das 3 000 Euro. Dass man mit 3 000 Euro in einem Jahr diese Überwachungsaufgabe in solch einem großen Landkreis wirklich durchführen kann, halte ich für völlig ausgeschlossen!
Herr Abgeordneter Wojahn, es sind ja keine neuen Aufgaben dazugekommen. Bisher ging das auf der kommunalen Ebene. Es wird eine Verlagerung vorgenommen werden. Dafür haben wir den Geldaustausch mit den kommunalen Spitzenverbänden genau berechnet. Außerdem haben wir die Summe von 460 000 Euro draufgepackt, um die zusätzlichen Kosten abzudecken.
Herr Minister, wie tief geht die nötige Kontrolle, die von den Landkreisen gewährleistet werden muss? Sind die Beamten vor Ort in der Lage, z. B. das Ei aus einer Legebatterie von einem Ei aus Freilandhaltung zu unterscheiden?
Herr Abgeordneter Ehlen, haben Sie Vertrauen zu unseren Veterinären und deren Ausbildung! Sie haben diese Aufgaben in der Vergangenheit ja auch umfangreich wahrgenommen. Wir haben keine veränderte Situation hinsichtlich der Qualifikation der Veterinäre. Wenn sie den Unterschied ad hoc erkennen können, ohne dass sie dazu mikroskopische oder sonstige Geräte benötigen, dann werden sie ihn natürlich auch bei einer ersten Inaugenscheinnahme unterscheiden können, wenn ein solches Merkmal äußerlich erkennbar ist. Ansonsten muss man die vorhandenen technischen Hilfsmittel benutzen, um den Unterschied zwischen den beiden Eiererzeugungsorten feststellen zu können.
Weitere Wortmeldungen für Zusatzfragen gibt es nicht, sodass wir die Fragestunde um 10.15 Uhr beenden können.
Tagesordnungspunkt 2: 39. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/3025 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drs. 14/3058 – Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – Drs. 14/3059
rungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 94. Sitzung am 23. Januar 2002 entschieden. Wir beraten jetzt nur noch die Eingaben aus der Drucksache 3025, zu denen die genannten Änderungsanträge vorliegen.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zu zwei Eingaben etwas sagen, wobei die erste Eingabe 4148 der Samtgemeinden Schöppenstedt, Asse und Schladen sehr kurz abgehandelt werden kann, weil wir über das Thema finanzielle Ausstattung der Kommunen bereits im Laufe dieses Plenums sehr viel geredet haben. Deshalb kann ich mich auch auf diese Argumente beziehen.
Die drei Samtgemeinden haben auf ihre katastrophale Finanzsituation hingewiesen. Sie haben versucht deutlich zu machen, dass dafür auch die Politik der Landesregierung verantwortlich ist. Das ist im Ausschuss beraten worden. Wir haben beantragt, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Darüber werden wir gleich im Plenum abstimmen müssen.