Ich habe mich hier gemeldet, weil wir schon ahnten, lieber Georg Schirmbeck, dass dieses Thema von der wirtschaftlichen Seite aus diskutiert werden soll. Ich glaube, dass wir uns Versäumnisse, wenn es sie denn wirklich gibt, im Wirtschaftsausschuss anzukreiden haben und uns nicht darauf zurückziehen können, dass ein Problem nur deshalb nicht gelöst werden könne, weil es einen bestimmten Ausschuss nicht gebe. Oder anders ausgesprochen: Jeder Fraktion hier im Hause steht es frei, mit Anträgen, Vorschlägen und Entschließungen jederzeit und - wie wir heute Morgen bei der Beratung eines anderen Themas gesehen haben auch wiederholt an Stellen zu bohren, an denen es nach ihrer Meinung nach nötig ist.
Wir können vielleicht sogar darüber nachdenken, welche Koordinierungsmöglichkeiten zwischen den Ausschüssen, den Ausschussvorsitzenden oder Sprechern der einzelnen Fraktionen zu den Sachverhalten bestehen. Nach der geltenden Geschäftsordnung ist es ja durchaus möglich, dass z. B. der Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen, der Ausschuss für Häfen und Schifffahrt oder der Landwirtschaftsausschuss, dass die Ausschüsse, die in irgendeiner Weise für die Beschäftigung
zuständig sind, gemeinsam beraten. Meines Erachtens ist so etwas nicht untersagt. Man muss eben nur initiativ werden, wenn man glaubt, dadurch die Lösung eines Problems zu erreichen. Ich erinnere daran, dass wir mit den verschiedenen Ausschüssen gemeinsame Anhörungen durchgeführt haben, so im Medienbereich unter ökonomischen Gesichtspunkten oder mit dem Ausschuss für Sozial- und Gesundheitswesen.
Wir haben das Ziel, das schwierigste innenpolitische Thema unseres Landes so zu lösen, dass alle damit zufrieden sein können, nicht erreicht. Das hat aber nichts mit der Zahl der Ausschüsse zu tun.
Lassen Sie mich noch in Erinnerung rufen: Wir haben heute 18 Ständige Ausschüsse und Unterausschüsse, fünf Ausschüsse besonderer Art, eine Kommission für Spezialaufgaben, wir haben einen Ältestenrat und ein Präsidium. Damit haben wir meines Erachtens aufgrund der Verfassung und der Geschäftsordnung alle Möglichkeiten, Probleme anzugehen. Deshalb möchten wir die Zahl der Gremien auch nicht noch weiter aufstocken. Meines Erachtens sollten wir deshalb mit dazu beitragen, dass wir die Probleme im zuständigen Ausschuss - und das ist der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr - ansprechen und der Regierung Lösungen vorschlagen. Bisher ist es noch immer so gewesen, dass gute Initiativen ihren Weg gemacht haben - zwar manchmal nicht im ersten Anlauf, aber dann eben nach einer vernünftigen Beratung.
Liebe Kolleginnen und Kollegen auch der CDUFraktion, über die sachorientierte Arbeit des Wirtschaftsausschusses - das möchte ich bei dieser Gelegenheit gern noch einmal betonen -, kann sich eigentlich niemand beschweren.
Wir pflegen eine Form der Zusammenarbeit, die nicht dadurch geprägt ist, dass Ideen gleich nach dem Mehrheitsproporz beglückwünscht oder heruntergestimmt werden, sondern sich dadurch auszeichnet, dass Anträge um sachliche Hinweise ergänzt oder umformuliert werden. Dies hat es oftmals ermöglicht, dass wir zur zweiten Beratung eine Reihe übereinstimmender Vorschlägen zur Abstimmung hier im Plenum vorgelegt haben.
Meine Damen und Herren, lange Rede, kurzer Sinn: Wir sind der Meinung, dass wir keine weiteren Ausschüsse benötigen und dass die von Ihnen angesprochene Problematik mit der vorhandenen Struktur weiter behandelt werden kann. Es liegt mit an Ihnen, die richtigen Anträge zu stellen, damit wir die inhaltliche Diskussion hier so führen können, wie Sie es für richtig halten. Insofern lehnen wir Ihren Antrag ab.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Schirmbeck von der CDU-Fraktion, dass Oppositionsfraktionen die Wirtschaftsund Beschäftigungspolitik der Landesregierung auf den Prüfstand stellen, ist natürlich politisch notwendig. Kritik an der Politik der Landesregierung und das Formulieren eigener Initiativen sind ebenfalls unerlässlich.
Man muss ja auch feststellen, dass in der Mittelstandspolitik und der Wirtschaftsförderpolitik dieser Landesregierung nicht alles Gold ist, was glänzt. Das wissen wir alle. Frau Knorre tourt zwar durch die Lande und bewirbt vergebene Landesfördermittel jeweils einzeln mit großem Reiseaufwand, damit solche Schlagzeilen produziert werden wie „Neue Arbeitsplätze durch Landeshilfen für Unternehmen“; dann werden Tausenderzahlen und Millionenbeträge genannt. Wenn man dann allerdings genauer hinschaut, erkennt man, dass es sich dabei um kombinierte Bundes-, Landes- und EU-Mittel handelt. Man muss aber feststellen, dass die Förderpolitik, die die Landesregierung mithilfe der Mittel des Wirtschaftsförderfonds betreibt, noch immer überarbeitungsbedürftig ist, dass Defizite bestehen, dass die Förderpolitik z. B. wenig Struktur hat, außer dass wieder das verbindende Etikett „Mittelstand“ auftaucht. Es gibt also genug Handlungsbedarf.
Ich möchte noch anmerken, dass uns die veränderten und überarbeiteten Richtlinien für den Wirtschaftsförderfonds gerade nach Vereinnahmung eines Teils des Ökofonds, die uns zunächst für das letzte Frühjahr und dann definitiv für September
angekündigt worden sind, bis heute nicht zugänglich sind. Wir vermuten, dass sie noch nicht fertig gestellt sind. Das z. B. ist ein Defizit, das wir im Wirtschaftsausschuss thematisiert haben und weiter thematisieren werden.
Es gibt weitere Punkte, die diskutiert werden und in der Landespolitik ihren Niederschlag finden müssen. Die Landesregierung spricht von Mittelstandsförderung. Es geht uns um Arbeitsplätze. Wir reden vom Beschäftigungspakt. Aber die Qualifizierungsoffensive steckt - auch in Niedersachsen - nach wie vor in den Kinderschuhen. Ich möchte Ihnen sagen, warum ich diesen Punkt für besonders wichtig halte: Wir hatten in der zweiten Jahreshälfte 2001 900 000 freie Stellen - fast eine Million - in mittelständischen Unternehmen zu verzeichnen, auf Deutschland bezogen.
- Woran liegt es? - Das liegt daran, dass das jeweils passende Qualifizierungsprofil nicht vorhanden ist und diese Stellen nicht besetzt werden können.
Ich habe hier nur ein paar Punkte angeführt, um zu begründen, dass es notwendig ist, diese Punkte im Wirtschaftsausschuss intensiv zu beraten. Ich glaube nicht, dass es uns weitergeholfen hätte, wenn wir im Jahre 2000 dazu eine Enquete-Kommission „Wirtschaft, Wissenschaft, Bildung“ usw. auf den Weg gebracht oder, nachdem ein entsprechender Antrag abgelehnt worden ist, im Jahre 2001 über die Einrichtung eines ad hoc-Ausschusses mit Impulsen für Innovation und Beschäftigung beschlossen hätten. Ich meine, dass das eine Frage der Eigeninitiative ist, die die Fraktionen einbringen müssen, über die die Fraktionen beraten und auch einmal entscheiden müssen. Schließlich jährt sich jetzt der Termin, an dem wir im Zusammenhang mit der Neubesetzung des Wirtschaftsministeriums und der Überprüfung der Mittelstandspolitik eine Debatte im Landtag geführt haben, in der alle drei Fraktionen Anträge zur Mittelstandsförderung und
Wirtschaftsförderpolitik eingebracht haben: die SPD-Fraktion zu Basel II, die CDU-Fraktion den großen Rundumschlag zum Mittelstand, und wir hatten uns konkret zur Wirtschaftsförderpolitik geäußert. Es hat auch einmal eine Anhörung stattgefunden. Beschlossen worden ist bis heute nichts. Ich finde, dass dieses Arbeitstempo nicht angemessen ist. Ich meine daher, dass wir die Arbeit des Wirtschaftsausschusses nicht so sehr loben, sondern konkret zu den Problemen arbeiten sollten. Vielen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Beratung. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses in der Drucksache 3087 zustimmen will und damit den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 2839 ablehnen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. Die Gegenstimmen! - Das Erste war die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 17: Zweite Beratung: Mobilfunk-Sendeantennen: Gesundheitsgefahren vorbeugen, Akzeptanz erhöhen, Forschung intensivieren, Zusammenarbeit verbessern - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 14/2151 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen Drs. 14/3089
Der Antrag der Fraktion der SPD wurde in der 68. Plenarsitzung am 25. Januar 2001 an den Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen zur federführenden Beratung und Berichterstattung überwiesen. Berichterstatter zu diesem Punkt ist der Kollege Decker, dem ich das Wort erteile.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen empfiehlt Ihnen, den Antrag der Fraktion der SPD in einer geänderten Fassung anzunehmen.
Diese neue Fassung des Ursprungsantrages ist das Ergebnis einer einjährigen Beratungsarbeit im federführenden Ausschuss sowie in den mitberatenden Ausschüssen für Umweltfragen, für Sozialund Gesundheitswesen, für Medienfragen und im Kultusausschuss.
Ein Jahr Beratungszeit in den Ausschüssen ist natürlich eine lange Zeit. Ein Jahr Beratungszeit zum Thema Mobilfunksendeantennen ist aber auch eine in der Sache angemessene Beratungszeit.
Den Rest des Berichts gebe ich zu Protokoll, weil ich Ihnen nicht alles vorlesen möchte, aber ein Hinweis sei mir noch gestattet.
Um baldmöglichst Klarheit über die vielfältigen und schnellen Weiterentwicklungen im Bereich des Mobilfunksendebetriebs zu haben, will sich der Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen spätestens im Mai von der Landesregierung entsprechend unterrichten lassen.
Im Namen des Ausschusses für Städtebau und Wohnungswesen bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3089 zuzustimmen und damit den Antrag in veränderter Fassung anzunehmen sowie die in die Beratung einbezogenen Eingaben dadurch für erledigt zu erklären.
Aus dieser Beschreibung der Realität haben alle Ausschussvertreter der Fraktionen den Wunsch der Bürger abgeleitet, ihr Handy auch mit dem nötigen Schutz vor etwaigen Gefahren der Sendetechnik nutzen zu können. In der Ausschussberatung spielten deshalb die in der Öffentlichkeit seit langem kontrovers diskutierten Ansichten über mögliche Gefahren durch den Mobilfunk eine besondere Rolle. Die Ausschüsse bezogen daher eine Vielzahl von fachlichen Meinungen in ihre Erörterungen ein, z. B. aus Anhörungen in den Fraktionen, aber auch bei der Bundesärztekammer. Auch Fachgutachten über die Messung elektromagnetischer Felder in der Umgebung von MobilfunkSendeanlagen spielten eine Rolle.
Ebenso von Belang waren neben den allgemeinen rechtlichen Regelungen insbesondere auch Fragen zur baurechtlichen Beurteilung von Sendeanlagen sowie eine Bewertung der dazu vorliegenden und immer umfänglicher werdenden Rechtsprechung. Natürlich haben sich die beratenden Ausschüsse auch mit den Auffassungen der Mobilfunknetzbetreiber auseinander gesetzt sowie mit den Bewertungen anerkannter unabhängiger Fachgremien wie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und der internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierenden Strahlen sowie dem Bericht der deutschen Strahlenschutzkommission.
Bei seriöser, nüchterner Bewertung all dieser Informationen bleibt zumindest als Zwischenergebnis festzuhalten: Nach dem gegenwärtigen wissenschaftlichen Erkenntnisstand national und international anerkannter Institutionen sind bei der Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte negative Auswirkungen auf die Gesundheit nicht nachzuweisen, aber auch nicht mit letzter Sicherheit auszuschließen. - Diese Erkenntnis hatten die Ausschüsse bei ihren intensiven Beratungen zu berücksichtigen. Die Erörterungen waren im Übrigen geprägt von der uneingeschränkten Bereitschaft aller Fraktionen zur konstruktiven Zusammenarbeit.
Das Ergebnis dieser Arbeit liegt dem Plenum mit dem heutigen Entschließungstext vor. Diese gegenüber dem Ursprungsantrag veränderte Fassung ist gemeinsam im federführenden Ausschuss für Städtebau und Wohnungswesen erarbeitet worden. In ihr wird zunächst die Bereitschaft der am Mobilfunksendebetrieb Beteiligten anerkannt, die Besorgnis in der Bevölkerung hinsichtlich der gesundheitlichen Aspekte des Mobilfunks und die Belange der Bürger bei der Standortwahl ernst zu nehmen. Außerdem wird der gemeinsame Wille gewürdigt, durch offene Kommunikation und enge Kooperation eine bessere Akzeptanz für die Mobilfunknetzinfrastruktur in den Kommunen und bei deren Bürgerinnen und Bürgern zu erreichen.
Die vor kurzem zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und den Mobilfunknetzbetreibern auf Bundesebene getroffene Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung beim Ausbau der Mobilfunknetze wird dementsprechend als ein positiver Beitrag auf dem gemeinsamen Weg zum Ziel gesehen.
Landesregierung, noch verschiedene Aktivitäten zu entfalten. Diese erwünschten Aktivitäten haben Folgendes zum Ziel: einen gesundheitsverträglichen, wettbewerbsfähigen und flächendeckenden Ausbau des Mobilfunknetzes, unter besonderer Berücksichtigung des vorbeugenden Verbraucherschutzes, eine generelle Kennzeichnungspflicht der Sendeanlagen an den jeweiligen Standorten, die Unterstützung von Forschungsvorhaben zur notwendigen weiteren Abklärung des Gefährdungspotenzials elektromagnetischer Strahlung bei betriebstechnischer Unterstützung durch die Mobilfunknetzbetreiber, technische Grenzwerte, die einem hohen Standard vorbeugenden Verbraucherund Anwohnerschutzes entsprechen, eine einheitliche und ausreichende Kennzeichnungs- und Informationspflicht für Geräte, von denen eine elektromagnetische Strahlung ausgeht.
Besonders möchte ich noch auf Nr. 4 des Entschließungstextes eingehen: Es soll angestrebt werden, das bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post aktuell vorliegende Datenmaterial über Standorte und Sendeanlagen der Landesregierung zugänglich zu machen. Damit soll dann für die interessierten Kommunen auch die Möglichkeit verbunden sein, die für ihren örtlichen Bereich entsprechenden Daten bei der jeweiligen Bezirksregierung auf Nachfrage zu erhalten.