Wir sind gespannt auf die Informationen im federführenden Ausschuss. Eine Fortentwicklung des Schutzes der niedersächsischen Moore ist zu begrüßen. Das muss aber mit den Grundeigentümern und darf nicht zulasten der wirtschaftenden Betriebe gehen. - Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kollegen von der SPD-Fraktion, ich begrüße es, dass Ihre Fraktion heute, nach langer Bedenkzeit, einen Antrag zum Moorschutz, einbringt,
und zwar deshalb, weil wir uns über den Stand des Moorschutzes in Niedersachsen endlich einmal begründet auseinander setzen können. Es ist auch höchste Zeit.
Sie weisen auf das Moorschutzprogramm von 1981 und 1986 sowie die Aktualisierung von 1994 hin. Wir haben aus gutem Grund 1998 einen Antrag zur Errichtung eines Großschutzgebietssystems „Niedersächsische Moorlandschaft“ vorgelegt. Nun kommt doch schon, fast am Ende der Legislaturperiode, auch Ihr Antrag.
Dazu kann ich nur eines sagen: Sie haben 20 Jahre niedersächsisches Moorschutzprogramm verschlafen. Sie haben unseren Antrag für dreieinhalb Jahre in die Umlaufbahn geschickt. Sie sagen, Sie hätten uns immer eine gemeinsame Erarbeitung angeboten. Ich habe ja immer darauf gewartet, dass Sie mich endlich einmal zum Kaffee einladen, damit wir darüber reden. Da ist aber nichts gekommen.
Aber jetzt zu den Inhalten des Antrags. Ich muss feststellen, dass der Antrag anscheinend nach dem Motto verfasst worden ist: Papier ist geduldig. Sie treffen im ersten Absatz die Feststellung, das Moorschutzprogramm samt Aktualisierung von 1994 sei erfolgreich gewesen. Das stimmt leider nicht mit den Tatsachen überein. Diese Aktualisierung war damals im Wesentlichen eine programmatische Erklärung, die nur schöne Ziele formuliert hat. So wollte man Hochmoorschutz und der Sicherung des Hochmoorgrünlands einen gebührenden Stellenwert einräumen. Aber bereits die Studie des Umweltministeriums von 1997 zum Umweltmonitoring in dem Bereich hat belegt, dass ein hoher Verlust an Hochmoorflächen - 44 000 ha - stattgefunden hat. Auch das hat keineswegs dazu geführt, dass man bei der Umsetzung des Hochmoorschutzes einen Zahn zugelegt hat und einen wesentlichen Schritt weiter gegangen ist. Beispielsweise sind im Bereich zwischen Oldenburg und Papenburg die geplanten Naturschutzgebiete - ich nenne an dieser Stelle nur drei: Esterweger Dose, Aschermoor und Vehnermoor bis heute nicht ausgewiesen. Sie sind immer noch in Vorbereitung. Kann das möglicherweise mit dem heftigen Widerstand der Torfindustrie in der Region zu tun haben? - Nein, sagt Frau Somfleth. Die Torfindustrie sei befriedet und habe keine Bedenken mehr. Man arbeite mit ihr gut zusammen. Gestatten Sie, dass ich lächle.
Es gibt noch laufenden Torfabbau. Die Abbauunternehmen setzen, wie man leicht in Erfahrung bringen kann, alles in Bewegung, um die Ausweisung dieser Naturschutzgebiete zu verhindern. Ich stelle in diesem Zusammenhang fest, dass die Landesregierung ihre Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Ansiedlung der Mercedes-BenzTeststrecke unter Rot-Grün nicht ernst genommen hat. Schon damals sind das Moorschutzgebietssystem mit der Ausweisung von Naturschutzgebieten als Ausgleich dafür angekündigt worden. Ich kann nur Folgendes bemerken: Mit der Ausweisung von Vorrangflächen im Landes-Raumordnungsprogramm ist die Arbeit der Landesregierung nicht erledigt, sondern damit fängt sie doch erst an.
Die SPD-Fraktion fordert die Landesregierung in ihrem Antrag auf, die Ziele des Moorschutzprogramms weiter zu verfolgen und die Entwicklung eines Moorschutzgebietssystems weiter voranzutreiben. Da haben Sie aber lange nach möglichst unverbindlichen Vokabeln gesucht!
Das Moorschutzgebietssystem ist auf dem Papier natürlich entwickelt. Es muss jetzt unfassend umgesetzt werden. Die Naturschutzgebiete müssen ausgewiesen werden. Es muss untersagt werden, Hochmoorgrünland umzubrechen. Wir bräuchten endlich auch einmal politische Unterstützung für die Einrichtung einer Naturschutzstation. Ich glaube, darüber wird auch schon acht Jahre geredet.
Bei Konflikten mit der Torfindustrie sollte auch nicht gleich eingeknickt werden, wenn sie sich nicht an die Auflagen in den Abbaugenehmigungen hält. Das tut sie jedenfalls in größerem Maße nicht, und die Landkreise kommen mit der Bearbeitung der Verstöße nicht nach.
Damit komme ich zum Niedermoorkonzept. Es ist durchaus richtig, ein Konzept für Niedermoore auf den Weg zu bringen und mit dem Hochmoorschutz
zu verbinden. Ein Niedermoorkonzept ist - so meine ich - seit Jahrzehnten überfällig. Allerdings gibt es kaum noch naturnahe Niedermoore. Der weitaus überwiegende Teil wird landwirtschaftlich zum Teil hoch intensiv genutzt. Große Flächenanteile sind umgebrochen worden. Wer Niedermoorschutz will, muss an die Art und Weise ihrer landwirtschaftlichen Nutzung herangehen. Das hat diese Landesregierung schon beim Thema Hochmoore nicht hinbekommen. Immerhin macht das neue Bundesnaturschutzgesetz zur Auflage, eine standortangepasste Nutzung auch für Moore, z. B. Grünland ohne Tiefumbruch, vorzusehen. Die Landesregierung kann jetzt also loslegen und auch das Niedersächsische Naturschutzgesetz anpassen. Wir erwarten, dass jetzt etwas passiert.
Noch kurz ein letzter Punkt, weil unsere Zeit beschränkt ist. Wir sollten uns im Ausschuss auch damit auseinander setzen, dass diese Region ein Konzept zur nachhaltigen regionalen Entwicklung braucht.
In der Entwicklung von Naturtourismus in der Region - vorausgesetzt, man setzt das Moorschutzgebietssystem überhaupt tatkräftig um - liegt eine Chance, ebenso in gut vermarkteter Umweltbildung. Aber dann muss man der Torfindustrie auch Schranken setzen. Bis auf den Grund abgetorfte Flächen ohne Renaturierung haben kaum Attraktivität für Naturtouristen.
Ich komme zu meinem letzten Satz. - Wir werden uns im Ausschuss erst einmal darüber unterhalten, ob die Fantasie mit Ihnen durchgegangen ist oder ob dem Tatsachen zugrunde liegen. Ich sage jedenfalls, dass wir keine Absichtserklärungen, wie sie im SPD-Antrag zuhauf enthalten sind, mehr brauchen, sondern wir brauchen jetzt Taten. Die Landesregierung muss den Moorschutz jetzt endlich in angemessener Weise umsetzen. - Vielen Dank.
Der Antrag soll zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Umweltfragen und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für innere Verwaltung und für Wirtschaft und Verkehr überwiesen werden. Wenn Sie so beschließen wollen, dann bitte ich um Ihr Handzeichen. - Vielen Dank, Sie haben so beschlossen.
Tagesordnungspunkt 35: Durch Begrenzung der Zuwanderungsgruppe Spätaussiedler Möglichkeiten der Integration verstärken - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 14/3106
Dieser Antrag soll direkt an die Ausschüsse überwiesen werden. Er soll zur federführenden Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für innere Verwaltung und zur Mitberatung an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie an den Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen überwiesen werden. Wenn Sie so beschließen möchten, bitte ich um Ihr Handzeichen. Danke, Sie haben so beschlossen.
Wir sind am Ende unserer heutigen Tagesordnung angelangt. Ich wünsche Ihnen einen angenehmen Abend und eine ruhige, erholsame Nacht.