dass sich hinter 3 500 neuen Anträgen auf Sozialhilfe in den niedersächsischen Kommunen ein anderes Finanzvolumen als die von Ihnen genannten 7 Millionen Euro verbergen muss?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Wirkung der Änderung des Niedersächsischen Pflegegesetzes auf den niedersächsischen Landeshaushalt ist dem Haushaltsplan zu entnehmen und umfasst die Summe, die ich genannt habe. Die Auswirkungen für die Kommunen stehen auf einem anderen Blatt. Sie sind damit nicht synonym. Diese Auswirkungen betreffen die Höhe der zurzeit ca. 3 500 vorliegenden Anträge. Über deren Höhe kann ich naturgemäß - das wissen Sie - zum jetzigen Zeitpunkt keine Auskunft geben, weil entscheidend für die Höhe die Vermögens- und Einkommenslage der Antragsteller
und die Regelungen sind, die die Kommunen in ihrem eigenen Wirkungskreis im Rahmen des § 93 - Verhandlungen mit den Trägern von Altenpflegeeinrichtungen - vereinbaren.
Frau Ministerin, ich bitte um Nachsicht, dass ich mich als Nichtmitglied des Haushaltsausschusses noch einmal für die Zahlen interessiere. Ich möchte gerne wissen, wie sich die 70 Millionen DM, also die 35 Millionen Euro, die sich aus der Zahlendifferenz von 144 Millionen Euro Ist 2000 und 110 Millionen Euro Ansatz 2002/2003 ergeben, zusammensetzen.
Den Erläuterungen zum Haushaltstitel, den Sie soeben zitiert haben, ist zu entnehmen, dass ich mich entsprechend der Fragestellung der CDU auf das Thema Obergrenzen im Bereich der stationären Pflege bezogen habe. Die Zahlen, die Sie soeben genannt haben, beziehen sich auf mehrere Leistungsbereiche, auch auf den Bereich der ambulanten Leistungen. Darüber hinaus beinhalten sie das Thema Landeskinderregelung. Aufgrund der Landeskinderregelung, die, wie ich vorhin ausführte, vom Landesrechnungshof gewünscht und vom Gesetzgeber entsprechend umgesetzt worden ist, ergeben sich natürlich entsprechende Minderausgaben für den Landeshaushalt. Das ist im Kern der Unterschied.
(Beifall bei der SPD - Groth [SPD]: Das steht alles im Haushaltsplan! Der Möllring könnte das auch lesen! - Ge- genruf von Möllring [CDU]: Dann hat sie auf meine Frage vorhin gelogen! - Groth [SPD]: Nein, hat sie nicht! Sie hat zum § 13 ausgeführt! - Rolfes [CDU] meldet sich zu Wort)
Herr Rolfes, Sie haben schon zwei Fragen gestellt. - Herr Möllring, möchten Sie noch eine Frage stellen?
Selbstverständlich habe ich die Erläuterungen zu der Titelgruppe 86 bis 89 gelesen. Dort wird auf das Haushaltsbegleitgesetz verwiesen. Es werden
aber nicht im Einzelnen die Beträge genannt. Deshalb frage ich die Ministerin, ob sie mir sagen kann, wie sich diese 70 Millionen DM auf die verschiedenen Paragrafen verteilen.
Das hat offensichtlich nicht hinreichend zur Klärung beigetragen. Ich möchte Ihnen daher diese Information noch einmal sehr ausführlich mit entsprechenden Erläuterungen, die über das, was im Haushaltsplan steht, hinausgehen, schriftlich zukommen lassen. Dann werden Sie sehen, dass es keinerlei Differenz zwischen den Aussagen, wie sich das haushaltswirksam im Bereich der stationären Pflege, im Bereich der Landeskinderregelung auswirkt, und dem, was ich gesagt habe, gibt.
Herr Abgeordneter Möllring, gehen Sie bitte zurück! - Herr Kollege Rolfes beanstandet, dass er seine zweite Frage nicht beantwortet bekommen hat. Stellen Sie bitte Ihre zweite Frage noch einmal!
(Zuruf von der SPD: Die hat er schon dreimal gestellt! - Gegenruf von der CDU: Die hat er aber nicht beant- wortet bekommen!)
Für einige werde ich die Frage auch fünfmal stellen, wenn es sein muss. - Ich habe den § 12 angesprochen. Sie haben davon gesprochen, dass in den nächsten Jahren ein paar tausend zusätzliche Pflegeplätze eingerichtet werden müssten. Der Kollege Bookmeyer hat gefragt, ob es dafür eine Entwicklungsplanung gibt. Bitte sagen Sie mir ganz konkret, ob Sie in Zukunft nach § 12 des Landespflegegesetzes fördern wollen oder nicht und, wenn nicht, warum er noch im Gesetz steht.
(Groth [SPD]: Schauen Sie mal in das Haushaltsbegleitgesetz! Da steht das drin! - Gegenruf von Wulff (Osna- brück) [CDU]: Herr Groth, warum sind Sie eigentlich nicht vorne, wenn Sie es besser wissen als die Ministerin?)
Herr Abgeordneter, das ist deshalb nicht möglich, weil kein entsprechender Ansatz im Haushaltsplan vorhanden ist. Ob das in der Perspektive möglich ist, ist eine Frage der politischen Beratungen und Entscheidungen in den nächsten Jahren.
Frau Ministerin, bei allem Respekt frage ich Sie, warum Sie jetzt nicht in der Lage sind, uns hier diese 35 Millionen Euro ausdifferenziert deutlich zu machen.
Meine Damen und Herren, wir haben bisher in all den Jahrzehnten, in denen ich das Haus kenne, darauf verzichtet, bei Mündlichen Anfragen und auch bei Dringlichen Anfragen detaillierte, auf Statistiken und Zahlen bezogene Fragen, die sehr ausweitend sind, zu stellen.
Wir haben das bisher so gehalten. Wenn das anders sein soll, müssen wir uns darauf verständigen. Wenn die Frau Ministerin sagt, sie sei im Augenblick nicht dazu in der Lage, sondern wolle das im Ausschuss machen, dann haben wir das bisher immer gelten lassen.
Ich sage das nur. Wir können das auch ändern. Dann müssen wir die Dringliche Anfrage anders disponieren. - Frau Ministerin, wollen Sie darauf antworten?
(Möllring [CDU]: Sie hat sich doch hier hochnäsig hingestellt und hat ge- sagt, wir hätten - - - - Gegenrufe von der SPD: Hey, hey! - Wulff (Osna- brück [CDU]: Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es zurück! - Ge- genrufe von der SPD: Ja! - Unruhe - Glocke des Präsidenten)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie Sie alle sicherlich bemerkt haben, bin ich auf diese Dringliche Anfrage ausgezeichnet vorbereitet.
Das löst offensichtlich Unruhe und Irritationen aus. Deswegen machen Sie es jetzt an der Frage fest, ob ich meinen 4,4 Milliarden umfassenden Haushaltsplan mit allen Erläuterungen auswendig parat habe. Das habe ich nicht.
Aber es war auch nicht Gegenstand dieser Dringlichen Anfrage, den Haushaltsplan noch einmal vorzulesen. Die Absicht ist erkannt.