Dies vorausgeschickt, meine Damen und Herren, beantworte ich die Frage der Abgeordneten Frau Stokar von Neuforn und Frau Harms namens der Landesregierung wie folgt:
Zu 1: Maßnahmen der Polizei und der Versammlungsbehörden können sich für Betroffene selbstverständlich dahin gehend auswirken, dass sich Einschränkungen der nach Straßenrecht grundsätzlich jedermann gestatteten Straßennutzung ergeben. Dies ist bei einem Versammlungsverbot und der zur Durchsetzung dieses Versammlungsverbotes vorgenommenen Kontrollen sowie der erlassenen Platzverweise auf der Grundlage des § 17 des
Niedersächsischen Gefahrenabwehrgesetzes immanent. Der Gemeingebrauch nach Straßenrecht ist nicht schrankenlos. Er wird bereits durch das Straßenrecht selbst, z. B. durch das Straßenverkehrsgesetz oder die Straßenverkehrsordnung, eingeschränkt.
Zu der in der Kleinen Anfrage beispielhaft genannten Schilderung über die Erfahrungen – ich zitiere – „einer Anwohnerin am 13. November 2001 um 15.00 Uhr“ kann hier ohne weitere Konkretisierung keine Stellung genommen werden. Nach dem Einsatzbefehl für den letzten CASTOREinsatz ist die Polizei angehalten worden, Platzverweise grundsätzlich auch zu Zwecken der Dokumentation in Schriftform auszusprechen. Damit hatten die Betroffenen Gelegenheit, die Maßnahmen der Polizei überprüfen zu lassen. Die Datei, in der sämtliche erlassenen Platzverweise festgehalten worden sind, ist entsprechend der Errichtungsanordnung physikalisch gelöscht worden.
Zu 2: Wie bereits in der Vorbemerkung dargestellt, war es gerade nicht das Ziel der Polizei, Personen daran zu hindern, nach Hause zu gehen. Ob Personen sich tatsächlich auf dem Heimweg befanden, war aber für die Polizei vielfach nicht ohne weiteres erkennbar. Das Einsatzgeschehen war dadurch gekennzeichnet, dass ein Zulauf zu verbotenen Blockaden auf den Haupttransportrouten in der Regel, und zwar in beachtlicher Zahl, über Nebenstraßen und Gemeindewirtschaftswege erfolgte. Die Taktik der Demonstrationsteilnehmerinnen und Demonstrationsteilnehmer war es, insbesondere in der Nähe des Versammlungsverbotskorridors durch den gezielten Einsatz von Kleingruppen polizeiliche Maßnahmen zu vermeiden und polizeiliche Absperrmaßnahmen zu umgehen. Dies galt es zu verhindern.
Herr Minister, wollten Sie mit Ihrem einleitenden Hinweis auf Straftaten, die in Lüchow-Dannenberg stattgefunden haben, rechtfertigen, dass in Zukunft jeder Bewohner Lüchow-Dannenbergs während der Zeit von Castortransporten mit jeglicher Beschränkung seines alltäglichen Lebens rechnen muss? Habe ich Sie da richtig verstanden?
Nein, Frau Harms. Sie haben mich falsch verstanden. Die getroffenen Anordnungen resultierten aus einer Lagebeurteilung. In diese Lagebeurteilung ist eben auch das eingeflossen, was ich Ihnen über die Vorgänge in den vorherigen Jahren und über das, was zu erwarten war, geschildert habe. Danach haben sich die entsprechenden Maßnahmen der Polizei gerichtet.
Herr Minister, wie bewerten Sie meinen Eindruck, dass das permanente Wiederholen des Hinweises auf einige Straftaten, die in Lüchow-Dannenberg begangen worden sind, im Zusammenhang mit dem, was Bürgerinnen und Bürger da im Alltag zu tun haben, oder im Zusammenhang mit dem, was eine gewaltfrei arbeitende Bürgerinitiative anlässlich von CASTOR-Transporten immer wieder macht, dazu dient, sowohl die Bürgerinnen und Bürger Lüchow-Dannenbergs als auch die Bürgerinitiative und andere Aktive in den Ruch von Schwerstkriminalität zu bringen?
Frau Harms, eine solche Absicht besteht natürlich nicht. Das Problem liegt nur darin, dass wir Schwierigkeiten haben, eine genaue Differenzierung zwischen denjenigen, die die Gewalttaten verüben- wir haben sie zum großen Teil noch nicht ermittelt -, und den - durchaus friedlichen - Demonstranten vorzunehmen. In der Vermischung dieser Gruppen liegt das grundsätzliche Problem, das eine Differenzierung so schwer macht. Die Absicht, jemanden zu kriminalisieren, besteht nicht.
gestunde beendet. Ich stelle die Beschlussfähigkeit des Hauses fest. Die Antworten der Landesregierung zu den Fragen, die nicht mehr aufgerufen werden konnten, werden nach § 47 Abs. 6 der Geschäftsordnung zu Protokoll gegeben.
Tagesordnungspunkt 3: 40. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben Drs. 14/3095 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 14/3133
Über die Ausschussempfehlungen zu den Eingaben in der Drucksache 3095, zu denen keine Änderungsanträge vorliegen, haben wir bereits in der 97. Sitzung am 13. Februar 2002, also vorgestern, entschieden. Wir beraten jetzt nur noch diejenigen Eingaben in der Drucksache 3095, zu denen der genannte Änderungsantrag vorliegt.
Folgende Redezeiten sind vorgesehen: SPD bis zu zehn Minuten, CDU bis zu zehn Minuten, Grüne bis zu fünf Minuten und Landesregierung bis zu fünf Minuten.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich spreche zu den Eingaben zur Erweiterung des Flughafens in Braunschweig und zum Lärmschutz in dieser Region. Der im Moment leider nicht anwesende Minister Senff hat kürzlich festgestellt, dass die neue Einflugschneise des kleinen Flughafens der Stadt Kassel, der ausgebaut werden soll, genau über sein Haus hinweggeht. Der schnelle Protest des Ministers zu diesen Planungen war ebenso erfreulich wie verständlich. Vor dem Hintergrund der wenig ausgereiften Überlegungen der Stadt Kassel zum Ausbau des Flughafens war er auch notwendig. Auch hierbei ist zu verzeichnen, dass die Bürgerbeteiligung mehr als mangelhaft ist. Man hat sich offensichtlich gedacht, an der Landesgrenze höre irgendwie auch der Lärm auf, und man hat die niedersächsischen Kommunen nicht so beteiligt, wie es notwendig gewesen wäre.
Eine ähnliche Sensibilität wünschen wir uns auch in Braunschweig, auch wenn dort kein Haus eines Ministers überflogen wird. Wir haben bei früheren Diskussionen deutlich gemacht: Wir sagen Ja zum Forschungsflughafen; aber wir sagen Nein zu einem neuen Verkehrsflughafen. Der Forschungsstandort Braunschweig hat sich trotz einer relativ kurzen Landebahn entwickelt. Er gehört heute, wie die Landesregierung sagt, zu einem von zwei wichtigen Forschungsstandorten in Europa. Insofern zweifele ich die angeblich zwingend erforderliche Ausbaunotwendigkeit an. Ich habe ein bisschen das Gefühl, dass man dieses Argument benutzt.
Die Landesregierung hat sich bisher nur wenig Sensibilität im Umgang mit Fluglärm geleistet. Der Flughafen Langenhagen verzeichnet mittlerweile doppelt so viele Nachtflüge wie London-Heathrow. Das ist bemerkenswert; denn man kann wirklich nicht behaupten, dass London-Heathrow, was die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen angeht, am Krückstock geht, Herr Busemann.
- Natürlich im Jahr. - Die Nachtflugregelung in Langenhagen ist eine Farce. Ursächlich für diese Entwicklung sind insbesondere verfehlte Wirtschaftlichkeitsprognosen, die dazu geführt haben, dass Langenhagen jetzt alles das macht, was andere Flughäfen mit Rücksicht auf ihre Anwohner tunlichst unterlassen. Wir möchten nicht, dass eine solche Entwicklung auch in Braunschweig um sich greift.
Ich hoffe, dass der Abgeordnete Senff diesbezüglich für eine neue Sensibilität bei der Landesregierung sorgt. Fluglärm ist keine Belästigung, sondern oft ein geradezu enteignungsgleicher Eingriff in Eigentumsrechte und eine schwere Schädigung von Gesundheit und Wohlbefinden der Anlieger eines Flughafens. Ich hoffe auf Ihre Unterstützung. - Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht hier nicht mehr um die Erweiterung des Flughafens; denn die haben wir schon in einer der letzten Landtagssitzungen beschlossen.
Der Forschungsflughafen Braunschweig hat sich in der Tat zu einem Highlight nicht nur in der Forschung, sondern auch in der Wirtschaft entwickelt; denn im Umfeld des Forschungsflughafens sind weit mehr als 1 000 hoch qualifizierte Arbeitsplätze entstanden, die wir in unserer Region Braunschweig dringend benötigen. Der Ausbau - darauf haben wir in der Landtagssitzung schon hingewiesen - war nötig, um z. B. die Voraussetzungen für die Schaffung von Blindflugeinrichtungen, für die eine längere Start- und Landebahn des Flughafens Braunschweig-Waggum nötig ist, zu erforschen.
Die Petitionen befassen sich zum einen mit einem Pflichtmeldepunkt, zum anderen mit der Lage der Einflugschneise und ferner mit dem Verkehrsflughafen selbst. Es ist klar, dass in der Gemeinde Lehre, über die diese Flugschneise führt, von Bürgerinitiativen berechtigter- oder unberechtigterweise Ängste geschürt werden. Allerdings grenzen die Gerüchte, die dort zum Teil verbreitet werden, an Abenteuerlichkeit. Es wird z. B. behauptet, dieser Flughafen sei nur deswegen erweitert worden, damit Schnellecke Ersatzteile aus aller Welt mit dem Flugzeug in das VW-Werk Wolfsburg fliegen kann. Das ist natürlich völlig hanebüchen.
Zu den einzelnen Eingaben. Zunächst zur Eingabe von Helmut Müller betreffend Pflichtmeldepunkte. - Die Erweiterung des Flughafens für größere Flugzeuge macht einen Pflichtmeldepunkt nötig. Ich muss gestehen, dass der Oberkreisdirektor von Helmstedt diesen Pflichtmeldepunkt in einer Nacht- und Nebelaktion auf eine Schule hat setzen lassen, was von mangelnder Sensibilität zeugt. Allerdings hat dieser Pflichtmeldepunkt eine Leistung von nur einem Watt. Wenn ich nun gegen diesen Pflichtmeldepunkt wäre, weil ich der Meinung bin, dass von ihm Gesundheitsgefährdungen ausgehen, dann dürfte ich keinem meiner Kinder
ein Handy in die Hand geben und es damit in die Schule schicken. Handys haben eine hundertfach höhere Strahlungskraft als ein solcher Pflichtmeldepunkt.
Ein weiterer Punkt betrifft die Einflugschneise. Auf die Lage der Einflugschneise hat das Land keinerlei Einflussmöglichkeiten, sondern die Einflugschneise bestimmt das Deutsche Institut für Flugsicherheit. Wir haben insofern keine Möglichkeit, hier etwas zu ändern oder etwas zu tun.
Zum Verkehrsflughafen Braunschweig habe ich bereits gesagt, dass wir die Vergrößerung dieses Flughafens beschlossen haben.
Die SPD-Fraktion plädiert dafür, die Einsender aller drei Eingaben über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zu den Eingaben zum Forschungsflughafen Braunschweig. Auch die CDUFraktion plädiert hier für eine Unterrichtung über die Sach- und Rechtslage. Vorwegschicken möchte ich aber, dass wir die Eingaben der Bürger sehr ernst genommen und über sie im Ausschuss auch sehr ausführlich diskutiert haben. Auf unseren Wunsch hin hat sich der Ausschuss dazu entschlossen, die Sach- und Rechtslage und im Zusammenhang damit auch die Einflussmöglichkeiten und die Zuständigkeiten der Landesregierung und des Landes Niedersachsen sehr ausführlich zu erläutern. Für viele Dinge - darauf hat der Kollege Wendhausen bereits hingewiesen - sind wir nicht zuständig. Auch wir als Landtag können nicht gegen geltendes Recht vorgehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Weiterentwicklung des Forschungsflughafens Braunschweig ist eines der wichtigsten Projekte in der Region Braunschweig und für Niedersachsen von großer Bedeutung. Mehr als 1 000 Menschen arbeiten hier.
Wir möchten, dass diese Entwicklung von der niedersächsischen Landespolitik auch weiterhin positiv beeinflusst und unterstützt wird. Das ist unser primäres Interesse.
Die Sorgen der Bürger vor Ort - ich erwähnte es bereits - sind ernst zu nehmen und deshalb auch auszuräumen.