Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, die nächsten Tagesordnungspunkte sind so wichtig, dass es an der Zeit ist, dass der Herr Ministerpräsident auch einmal an der Debatte teilnimmt. Wir haben in den letzten beiden Tagen schon erlebt, dass er fast überhaupt nicht im Plenarsaal war. Ich meine, jetzt sollten wir ihn zitieren. Er sollte dabei sein, wenn wir über die Sorgen der Kommunen in unserem Land sprechen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Kollege Schünemann von der CDU-Fraktion hat eben darum gebeten, dass der Ministerpräsident an der Debatte teilnimmt.
Herr Kollege, ich kann Ihre Intention ja verstehen. Aber zur Geschäftsordnung ist es Ihnen nicht gestattet, „Die Glocke“ aufzusagen,
(Plaue [SPD]: Aber fünf Minuten lang kann er reden! - Jahn [CDU]: Der Kollege Möhrmann als Pausenfüller!)
Meine Damen und Herren, ich meine, das Problem hat sich gelöst. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Mit der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3122 empfiehlt Ihnen der Ausschuss für innere Verwaltung mit den Stimmen der Vertreter der Fraktion der SPD gegen die Stimmen der Vertreter der Fraktion der CDU bei Stimmenthaltung der Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag abzulehnen. Der mitberatende Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat sich diesem Votum angeschlossen; allerdings hat in diesem Ausschuss auch der Vertreter der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Beschlussempfehlung gestimmt.
Ein Vertreter der antragstellenden Fraktion der CDU führte zur Begründung des Antrages aus, dass Anlass für den Antrag ein Artikel in den „NLT-Informationen“ gewesen sei, in dem im Falle mehrerer Kommunen Probleme hinsichtlich der Kostenerstattung seitens des Landes geschildert worden seien. Diese Ausführungen in den „NLT-Informationen“ seien der CDU-Fraktion auf Nachfrage hin bestätigt worden, sodass es aus ihrer Sicht vor einer abschließenden Behandlung des Antrages erforderlich sei, Vertreter der kommunalen Spitzenverbände einzuladen, um diese zu dieser Frage anzuhören. Seines Erachtens sollte es gemeinsames Anliegen aller Mitglieder des Innenausschusses sein, sich für eine ausreichende und zeitgerechte Kostenerstattung bei der Erfüllung staatlicher Aufgaben auf kommunaler Ebene einzusetzen.
Eine Vertreterin der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen bemerkte, die CDU-Fraktion habe in ihrem Antrag einen Teilaspekt eines recht interes
santen Problems angesprochen, nämlich das Problem der Zahlungsmoral der öffentlichen Hand. Von Handwerksbetrieben werde immer wieder über mangelnde Zahlungsmoral geklagt. Dieses Problem beginne, wenn das Land den Kommunen die ihnen zustehenden Finanzmittel nur verzögert zur Verfügung stelle.
Eine Vertreterin der Fraktion der SPD legte dar, dass seitens der CDU-Fraktion behauptet werde, die Landesregierung habe den Kommunen Landesmittel nicht zeitgerecht zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang müsse zunächst einmal geklärt werden, was überhaupt „zeitgerecht“ bedeute. In der Tat sei festzustellen, dass Zahlungsverzögerungen eingetreten seien, allerdings nicht, wie in der Begründung zu dem Antrag formuliert, bei den Bezirksregierungen, sondern lediglich im Falle einer einzigen Bezirksregierung. Diese Verzögerungen seien offensichtlich darauf zurückzuführen gewesen, dass der im Jahre 2001 aufgetretene Mehrbedarf im Bereich der Pflegeversicherung bei den Kommunen nicht rechtzeitig erkannt worden sei. Am 4. Dezember letzten Jahres seien die entsprechenden Mittel jedoch zugewiesen worden. Vor diesem Hintergrund könne sie das Gerede davon, dass den Kommunen längere Zeit Landesmittel vorenthalten worden seien, nicht nachvollziehen.
Vertreter des Innen- und des Finanzministeriums erläuterten im Anschluss daran, wie die Zahlungen nach dem Aufnahmegesetz, die in der Mitte eines jeden Quartals fällig seien, und die Haushaltsmittelbewirtschaftung im Rahmen der Pflegeversicherung tatsächlich im Einzelnen abgewickelt würden.
Nach diesen Ausführungen vertraten Vertreter der Fraktion der SPD die Auffassung, dass der Sachverhalt damit aufgeklärt sei und eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände im Ausschuss nicht mehr erfolgen müsse. Es sei festzustellen, dass es sich um einen in der Vergangenheit liegenden Vorfall handele und für die Zukunft zu erwarten sei, dass die Zahlungen zeitgerecht erfolgen würden.
Vertreter der Fraktion der CDU bedauerten, dass es zu einer Anhörung der kommunalen Spitzenverbände nicht komme, während die Vertreterin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Fraktion der SPD die Auffassung vertrat, dass zu dieser Frage eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände keinen Sinn mache.
Die Vertreter der Fraktion der CDU sahen auch angesichts der Ausführungen seitens des Innenund des Finanzministeriums ihre Bedenken nicht ausgeräumt, da trotz der Informationen seitens der Landesregierung nach wie vor der Artikel in den „NLT-Informationen“ im Raume stehe.
Damit schließe ich meinen Bericht und bitte Sie namens des Ausschusses für innere Verwaltung, der Beschlussempfehlung in der Drucksache 3122 zu folgen und damit den Antrag der Fraktion der CDU abzulehnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die kommunalen Finanzen befinden sich zurzeit in einer dramatischen Situation und schränken die Leistungsfähigkeit vieler Kommunen vom Norden bis zum Süden in dieser Republik erheblich ein.
- Meine Damen und Herren, Sie wissen, ich mache auch gerne Zwischenrufe. Aber es gibt Themen, bei denen wir uns überlegen sollten, ob Zwischenrufe passend sind. Das gilt für alle Seiten.
Meine Damen und Herren, meine Fraktion - das habe ich bereits in der Aktuellen Stunde im letzten Plenarsitzungsabschnitt deutlich gemacht - teilt die Sorge der niedersächsischen Kommunen und ihrer Spitzenverbände. Wir meinen allerdings auch, dass der Themenbereich der kommunalen Finanzen viel zu bedeutsam ist, als dass er sich für einen politischen Schlagabtausch instrumentalisieren ließe.
Die Steuereinnahmen der öffentlichen Haushalte sind bundesweit stärker zurückgegangen als vermutet. Dieser Einbruch hat jedoch nichts mit der Steuerreform zu tun, auch wenn der Herr Kollege Althusmann beim vorherigen Tagesordnungspunkt versucht hat, diesen Eindruck zu erwecken. Das wird auch von allen Politikern, sowohl den Innenals auch den Haushaltspolitikern, anerkannt.
abzuarbeiten; denn auf dem Sektor der Gemeindefinanzreform hat die CDU/FDP-Bundesregierung nichts, aber auch gar nichts unternommen.
Meine Damen und Herren, ganz anders die jetzige Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Mit dem Steuersenkungsgesetz wurde die größte Steuerentlastung der Nachkriegszeit auf den Weg gebracht. Das Entlastungsvolumen im Rahmen der Steuerreform betrug alleine im Jahre 2001 45 Milliarden DM. Von dieser Entlastung haben im Wesentlichen die Arbeitnehmer, die Familien und die Wirtschaft profitiert, bei der Wirtschaft ganz besonders der Mittelstand.