Protokoll der Sitzung vom 04.03.2003

Meine Damen und Herren, der Namensaufruf ist jetzt beendet. Ich bitte nun die an dem Wahlvorgang beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer Frau Philipps, Frau Schuster-Barkau und Herrn Pörtner nacheinander abzustimmen. Anschließend wählt der Sitzungsvorstand.

Meine Damen und Herren, ich frage noch einmal: Gibt es eine Kollegin oder einen Kollegen im Saal, die bzw. der nicht abgestimmt hat? - Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Wahl.

Das Wahlergebnis wird in Kürze bekannt gegeben. Ich unterbreche jetzt die Sitzung, bitte aber alle Mitglieder des Landtages, auf den Plätzen zu bleiben. In dieser Zeit werden die an dem Wahlvorgang beteiligten Schriftführerinnen und Schriftführer Frau Philipps, Frau Schuster-Barkau und Herr Pörtner sowie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten - alle zusammen - die Stimmen auszählen. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 13.12 Uhr.

Wiederbeginn: 13.22 Uhr.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.

Das Wahlergebnis liegt vor. Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift hat die Wahl folgendes Ergebnis: 181 abgegebene Stimmzettel, keine ungültig, damit 181 abgegebene gültige Stimmen. Es sind 105 Stimmen für den Abgeordneten Christian Wulff abgegeben worden.

(Starker, nicht enden wollender Bei- fall bei der CDU und bei der FDP - Die Abgeordneten der CDU und der FDP erheben sich von den Plätzen - Christian Wulff [CDU] nimmt Glückwünsche entgegen)

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, wieder Platz zu nehmen.

Ich ahne, dass irgendwo da, wo der Blumenstrauß ist, auch Herr Wulff ist. Aber den brauche ich jetzt einmal; es hilft alles nichts.

(Christian Wulff [CDU] ist von Foto- grafen umringt - Unruhe)

- Meine Damen und Herren, bitte nehmen Sie Platz. - Ich sagte bereits, dass 105 Stimmen für den Abgeordneten Wulff abgegeben worden sind. 76 Kolleginnen und Kollegen stimmten mit Nein.

(Beifall bei der SPD)

Stimmenthaltungen gab es nicht.

Gemäß Artikel 29 Abs. 1 der Niedersächsischen Verfassung ist damit der Abgeordnete Wulff zum Ministerpräsidenten unseres Landes gewählt worden.

(Starker, lang anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP, in rhyth- misches Klatschen übergehend)

Herr Abgeordneter Wulff, es ist vielleicht eine komische Frage, aber ich muss sie stellen. Ich muss Sie fragen, ob Sie die Wahl annehmen.

Ja, ich nehme die Wahl an und bedanke mich für das Vertrauen im gesamten hohen Hause.

(Starker, lang anhaltender Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Damit sind Sie, Herr Kollege Wulff, zum Ministerpräsidenten des Landes Niedersachsen gewählt. Ich beglückwünsche Sie und wünsche Ihnen für Ihre Arbeit Glück und Erfolg.

Ich frage Sie, Herr Ministerpräsident, ob Sie in der Lage sind, dem Landtag jetzt Ihr Kabinett vorzustellen.

Bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Nachdem mich der Landtag zum Ministerpräsidenten gewählt hat, wofür ich mich beim gesamten Haus bedanken möchte, und ich allen Mitgliedern des Parlaments eine gute Zusammenarbeit anbieten möchte, berufe ich gemäß Artikel 29 Abs. 2 unserer Niedersächsischen Verfassung zu Mitgliedern der Landesregierung gemäß des derzeit gültigen Ressortzuschnitts und der Ressortbezeichnung, die jetzt gültig ist:

Herrn Uwe Schünemann als Innenminister,

Herrn Hartmut Möllring als Finanzminister,

Frau Dr. Ursula von der Leyen als Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales,

Herrn Lutz Stratmann als Minister für Wissenschaft und Kultur,

Herrn Bernd Busemann als Kultusminister,

Herrn Walter Hirche als Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr - ihn bestimme ich zugleich zu meinem Stellvertreter -,

Herrn Hans-Heinrich Ehlen als Minister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,

Frau Elisabeth Heister-Neumann als Justizministerin

Herrn Hans-Heinrich Sander als Umweltminister.

Ich bitte das hohe Haus, die Landesregierung gemäß Artikel 29 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung zu bestätigen.

Herr Ministerpräsident, ich danke Ihnen.

Meine Damen und Herren, ich mache nur darauf aufmerksam, dass jetzt noch die alten Bezeichnungen für die Ministerien gelten. Die neuen, so wie sie ins Auge gefasst sind, müssen erst von der neuen Landesregierung beschlossen werden.

Nach Artikel 29 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung bedarf die Landesregierung zur Amtsübernahme der Bestätigung durch den Landtag. Meine Damen und Herren, ich lasse jetzt über diese Bestätigung abstimmen. Wer der Landesregierung in der Besetzung, wie sie der Herr Ministerpräsident soeben mitgeteilt hat, die nach der Verfassung erforderliche Bestätigung erteilen will, den bitte ich, sich zu erheben. - Die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? - Meine Damen und Herren, die Bestätigung der Landesregierung ist damit erteilt. Ich beglückwünsche die Mitglieder der Landesregierung sehr herzlich.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP - Abgeordnete begeben sich zu den Ausgängen)

- Moment, meine Damen und Herren, bitte bleiben Sie auf Ihren Plätzen. Noch zehn Sekunden, dann haben wir es geschafft, und dann ist die Mittagspause erreicht. Auch die Glückwünsche können Sie gleich aussprechen. Bitte begeben Sie sich auf Ihre Plätze.

Meine Damen und Herren, es ist vorgesehen, die Mitglieder der Landesregierung zu Beginn der Nachmittagssitzung zu vereidigen. Zuvor müssen jedoch die Ministerinnen und Minister durch Aushändigung der Ernennungsurkunden ernannt werden. Das wird während der Pause geschehen, zu der ich die Sitzung jetzt unterbreche.

Das Landtagspräsidium bittet alle Anwesenden zu einem Empfang in die Wandelhalle.

Wir setzen die Sitzung - wie geplant - um 15 Uhr mit der Vereidigung der Mitglieder der Landesregierung und der Abgabe der Regierungserklärung durch den Herrn Ministerpräsidenten fort. Die Sitzung ist unterbrochen.

Unterbrechung: 13.31 Uhr.

Wiederbeginn: 15.10 Uhr.

Meine Damen und Herren, ich eröffne die Nachmittagssitzung. Wir kommen zur

Vereidigung der Landesregierung

Wie bereits angekündigt, bitte ich alle Journalisten und Kamerateams, den Plenarsaal zu verlassen. Das haben Sie schon in vorauseilendem Gehorsam getan. Dafür darf ich mich herzlich bedanken.

Nach Artikel 31 der Niedersächsischen Verfassung haben der Ministerpräsident und die Ministerinnen und Minister vor dem Landtag ein Bekenntnis abzulegen und einen Eid zu leisten. Ich bitte den Herrn Ministerpräsidenten und die Ministerinnen und Minister, nach vorn zum Stenografentisch zu kommen. Das haben Sie bereits getan. Herzlichen Dank.

Ich bitte jetzt alle Anwesenden, sich von den Plätzen zu erheben.

Meine Damen und Herren, das Bekenntnis und der Eid sind von jedem Einzelnen abzulegen. Ich bitte Sie nach Aufruf einzeln zu mir hochzukommen und Bekenntnis und Eid vorzusprechen.