Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! Am 21. November 2002 wurde hier in zweiter Beratung ein Antrag der Grünen beraten - insofern möchte ich meinem Kollegen ein wenig widersprechen -, der lautete: „Öffentlichkeitsbeteiligung im Stilllegungsverfahren für das Atommüllendlager Asse“. In dieser Debatte hat unsere frü
here Kollegin Rebecca Harms - ihr traue ich in Kernenergiefragen mehr zu als Herrn Wenzel - gesagt: „... das radioaktive Inventar, das in der Asse eingelagert worden ist und das auch wir für nicht mehr rückholbar halten...“ - So viel zur Frage der Rückholbarkeit an dieser Stelle.
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, dann allerdings scheinen die Grünen nicht sehr viel weiter gearbeitet zu haben. Mit der Ablehnung des Antrages durch CDU und SPD war ihre Aktivität, auch auf Bundesebene, beendet. Sonst hätte sich Herr Trittin da bestimmt sehr viel intensiver eingesetzt.
„Wir neigen der Rechtsauffassung zu, dass ein Planfeststellungsverfahren nach § 9 Abs. 1 Atomgesetz erforderlich ist, und zwar wegen der atomgesetzlich relevanten Sicherheitsaspekte.“
Meine sehr verehrten Damen, meine Herren, wir müssen festhalten: 1976 unter der Regierung Schmidt ist Asse II nicht zu einem Endlager erklärt worden. Das war sicherlich sachlich nicht in Ordnung; denn wir haben dort de facto ein Endlager. Deshalb ist es nach Bergrecht behandelt worden.
Nun haben wir im Ausschuss lang und breit diskutiert - wir sind wirklich hervorragend informiert worden -, worin der Unterschied zwischen einer Behandlung nach Bergrecht und einer Behandlung nach Atomrecht besteht. Der entscheidende Unterschied ist die Öffentlichkeitsbeteiligung. Die aber stattfindet! Es ist ja nicht so, dass die Öffentlich nicht beteiligt würde; sie wird permanent informiert. Ich gebe zu, am Anfang war es etwas problematisch - es ist langsam angelaufen -, aber mittlerweile hat es etliche Veranstaltungen gegeben. Vor Ort herrscht eine große Offenheit, und man wird bestens informiert.
Es gibt auch keinen Unterschied hinsichtlich der Sicherheitsaspekte. Da gibt es kein Vertun. Die Sicherheit ist das Entscheidende. Aber, meine Damen, meine Herren, lieber Herr Wenzel - Sie sprechen von der Flutung -: Weshalb nimmt man denn eine gesättigte Magnesiumchloridlösung? Ich will jetzt jedoch keine Chemiestunde abhalten; wir können uns einmal bei einer Tasse Kaffee darüber unterhalten, warum das, was da getan wird, chemisch vernünftig ist.
Der Unterschied zwischen einer Behandlung nach Atomrecht oder nach Bergrecht besteht darin, wer im Ernstfall wann klagen kann. Im Atomrecht knüpft die Klagebefugnis daran, dass Sie vorher eine Einwendung erhoben haben. Nach Bergrecht müssen Sie vorher keine Einwendung erhoben haben, sondern können Sie hinterher die behördliche Entscheidung beklagen. Insofern ist der Unterschied gar nicht so groß.
Der wichtigste Punkt ist - Sie haben ihn auch angeschnitten, Herr Wenzel -: Das Grubengebäude muss gesichert, muss standfest gemacht werden. Wenn man jetzt in ein neues Verfahren einsteigt, wird Zeit verloren. Ich kann Ihnen nicht sagen, wie viel Zeit wir haben, aber Sie werden das genauso wenig können. Deshalb halte ich das, was zurzeit in der Asse gemacht wird, für sehr vernünftig. Darin befindet ich mich ausnahmsweise auch einmal mit meinem Kollegen Dehde in Übereinstimmung. Der Kollege Dehde hat in der Debatte 2002 gesagt, dass man, wenn man nach Atomrecht vorginge, den Menschen etwas vorgaukeln würde, was man gar nicht mehr einhalten könnte. Er hat es also verteidigt, beim Bergrecht zu bleiben. Das ist auch klar; denn schließlich hatte der damalige Umweltminister Jüttner zu diesem Verfahren Ja gesagt. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wenzel, wenn man die Überschrift Ihres Antrages zur Aktuellen Stunde liest, hat man den Eindruck, dass die Asse schon abgesoffen wäre. Dass das ein sehr ernstes Thema ist, zeigt sich schon daran, dass es bereits neun öffentliche Informationen gegeben hat, davon sieben während meiner Amtszeit als Umweltminister.
Meine Damen und Herren, wenn wir dieses Thema ordentlich abarbeiten wollen, dann müssen die Informationen fließen. Aber wenn ich Sie so höre, kann ich nur sagen: Sie haben sich mit der Materie nicht richtig befasst. Das zeigt sich schon daran, dass Sie den Begriff „Verklappung“ verwenden. Ich kenne nur die Verklappung auf See. Dass in einem
Bergwerk etwas verklappt wird, habe ich noch nicht gehört. - Aber das ist Ihre Art, mit Begriffen einen bestimmten Eindruck zu erzeugen.
Seit 1988 - ich finde es gut, Herr Kollege Wenzel, dass Sie das gesagt haben - treten täglich rund 12 m3 Salzlösung heraus. Ich zeige Ihnen jetzt einmal zwei Schriftstücke. Sie werfen ja die Frage auf, ob nach Bergrecht oder nach Atomrecht verfahren werden sollte. Die Unterschriften auf diesen Schreiben kennen Sie vielleicht noch: Am 7. Oktober 1997 mit der Bitte um Kenntnisnahme und Zustimmung zur beabsichtigten Vorgehensweise hinsichtlich der Zulassung des Rahmenbetriebsplans „Zukünftige Arbeiten auf der Schachtanlage Asse“ durch das Bergamt Goslar. Abgezeichnet von Frau Griefahn.
Meine Damen und Herren, ich verstehe die Welt nicht mehr. Wenn Sie wirklich politisch die Verantwortung hätten übernommen wollen, dann hätten Sie es da tun müssen.
Aber es kommt noch schöner. Am 29. April gab es eine zweite Weisung des Umweltministeriums. Zu der Zeit hatten wir eine rot-grüne Bundesregierung mit einer SPD-Forschungsministerin und einem grünen Umweltminister. Da ist nochmals bestätigt worden, dass man nach Bergrecht verfahren will.
Es geht noch weiter. Ich habe der Bundesforschungsministerin in dieser Zeit des Öfteren geschrieben,
z. B. am 16. Dezember 2004, und habe ihr die Frage gestellt: In der Öffentlichkeit wurden und werden immer wieder Forderungen nach einem atomrechtlichen Planfeststellungsverfahren mit förmlicher Öffentlichkeitsbeteiligung laut. Für das Schließungsverfahren Asse gibt es jedoch nach übereinstimmender Auffassung beider Häuser - ich habe da nämlich einen Antwortbrief von Frau Bulmahn - keine rechtliche Grundlage.
Sie müssen schon zu einer gewissen Verantwortung für die Vorgänge in der Vergangenheit stehen. Sie hatten die Möglichkeit. Ich habe diese Möglichkeit im Prinzip nicht mehr; darüber sind wir uns auch wieder einig. Wenn wir die Asse so
schnell wie möglich ordnungsgemäß von der Biosphäre abschließen wollen, dann haben wir, auch zeitlich gesehen, keine andere Möglichkeit, als das nach dem Bergrecht durchzuführen.
Meine Damen und Herren, der Bund allein ist in der Lage, weil er die GSF beauftragt. Die GSF wird Anfang 2007 einen neuen Antrag stellen. Ich weiß nicht, ob Sie darauf hingewiesen haben. Aber man hat Sie darüber informiert.
Man wird einen neuen Antrag stellen. Nachdem wir diesen Antrag geprüft haben, werden wir entscheiden, welche Technik und welcher Stand der Wissenschaft vorhanden ist, damit dieses ordnungsgemäß erfolgt. Meine Damen und Herren, es wird immer der Eindruck erweckt, als wenn in Asse II Abfall aus der Zeit der jetzigen Landesregierung gelagert würde. Das ist aber Abfall aus der Regierungszeit - das ist lange, lange her - von Kubel und Diederichs.
So lange gibt es dieses Thema schon. Zwischendurch hatten Sie politische Verantwortung in Niedersachsen und in Bonn und Berlin. In dieser Zeit hätten Sie etwas machen können, anstatt jetzt hier solche Showanträge zu stellen. Wir machen unsere Arbeit, erledigen sie mit vollem Nachdruck, und Sie kritisieren nur.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, Ihren Worten entnehme ich schon eine gewisse Nachdenklichkeit. Sie sind heute verantwortlich, Herr Minister. Wenn Sie hier
und wenn wir bezüglich der Behandlung nach Atomrecht auf einen Nenner kommen, dann lassen Sie uns diesen Weg gehen, Herr Minister. Nur Vergangenheitsbewältigung zu betreiben, nützt uns nichts. Wir müssen nach vorne blicken.
Jetzt ist der Abschlussbetriebsplan beantragt. Jetzt steht zum einen die Entscheidung an, ob das Verfahren, das dort angewandt werden soll, richtig ist. Zum anderen geht es um die Frage, ob die Öffentlichkeit formal beteiligt wird - so, wie es ihr gutes Recht ist - und auch das entsprechende Klagerecht hat.
Einen Punkt will ich noch hinzufügen, Herr Minister. Die Frage ist doch: Was passiert da eigentlich im Moment? In der Unterrichtung, die wir im Umweltausschuss entgegengenommen haben, hieß es: Der Rahmenbetriebsplan enthält eine allgemeine Beschreibung der für die Schließung der Asse erforderlichen technischen Maßnahmen. Er rechtfertigt noch nicht die Durchführung konkreter Maßnahmen. - Das war am 4. Oktober. Am 16. Oktober sagte die Bundesregierung: Bislang wurden rund 10 300 m3 Schutzfluid eingebracht. - Das heißt, es findet schon eine Flutung mit der Magnesiumchloridlösung statt, obwohl es noch keinen Abschlussbetriebsplan gibt. Das heißt, im Moment wird eine Maßnahme durchgeführt, für die es überhaupt keine Genehmigung gibt.
Ich fordere Sie auf: Stoppen Sie dieses Verfahren! Leiten Sie ein Planfeststellungsverfahren ein, und machen Sie Druck beim Bund!
d) Arbeitsplatzsicherheit ist Standortvorteil - Aushöhlung des Kündigungsschutzes schafft keine neuen Jobs - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/ 3298
Ich darf alle Fraktionen darauf hinweisen, dass ihre Redezeit so gut wie aufgebraucht ist. Die CDUFraktion hat noch 4:14 Minuten, die SPD-Fraktion hat noch 3:33 Minuten, die FDP-Fraktion hat noch 7 Minuten, und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat noch 3:43 Minuten. Ich bitte Sie, sich danach zu richten.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Am 24. Juni dieses Jahres - sozusagen auf dem Höhepunkt der Jagd nach dem Bären Bruno aus Bayern - titelte die Bild mit der Frage: „Ist Minister Glos der Problem-Bär unserer Regierung?“