Protokoll der Sitzung vom 08.12.2006

Zu Ihrer ersten Bemerkung möchte ich Folgendes sagen. Ich glaube nicht, dass ich mich falsch ausgedrückt habe. Ich will das, was ich hier dargelegt habe, zur Klarstellung aber wiederholen. Es gibt in der Tat einen rechtlichen Rahmen, der dazu verpflichtet, die Fahrzeuge von September bis Ende April in Bereitschaft zu halten. Aus heutiger Sicht ist dann aufgrund eines unnötigen Schreibens der SM Herzberg gesagt worden: Ab 15. November habt ihr die Fahrzeuge in einer bestimmten Form bereitzuhalten. - Das hat zu Irritationen geführt. Ich habe in meiner Antwort eben aber auch gesagt, dass die Arge seit Ende November nicht mehr bestreitet, dass sie verpflichtet gewesen wäre, sieben Fahrzeuge bereitzuhalten.

(Petra Emmerich-Kopatsch [SPD]: Sind die an jenem Tag aus Nordhau- sen gekommen?)

Vielen Dank. - Frau Kollegin Heiligenstadt!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vor dem Hintergrund der Antwort, die Herr Minister Hirche eben gegeben hat, will ich doch noch einmal nachfragen. Es gibt also einen Rahmenvertrag, der regelt, dass der Streudienst vom 1. Oktober bis Ende April sicherzustellen ist. Das ist bei den Witterungsverhältnissen, die wir üblicherweise in Deutschland in diesem Zeitraum haben, normal. Ich frage die Landesregierung: Warum hat es dann ein Schreiben gegeben, wonach der Bereitschaftsdienst in diesem Jahr erst ab 15. November zur Verfügung stehen musste? Ist das eventuell auf Kostengründe zurückzuführen?

Vielen Dank. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Heiligenstadt, diese Frage beantworte ich mit einem klaren Nein. Das Schreiben hat etwas damit zu tun, die Abrechnung insgesamt zu vereinfachen. Es hat aber die Irritation, die auch in Ihrer Frage zum Ausdruck kam, ausgelöst, als wäre der Winterdienst erst ab jenem Zeitpunkt möglich. Eine rechtliche Wertung hat aber ergeben, dass die

Vertragsbeziehungen zwischen dem Geschäftsbereich Goslar und dem privaten Unternehmen geregelt waren, sodass bei genauer rechtlicher Wertung der Auftragnehmer davon hätte ausgehen können, dass die Straßenmeisterei Herzberg gar nicht befugt war, die Geschäftsgrundlage zu verändern. Es ging insgesamt um eine Abrechnungsvereinfachung. Die Tatsache, dass in dem Schreiben nicht der Satz stand, dass die anderen Verpflichtungen im Übrigen unberührt blieben, hat dazu geführt, dass Irritationen auftreten konnten. Aber auch Irritationen dürfen bei einem Auftragnehmer nicht dazu führen, dass er die Rechtsgrundlage außer Acht lässt.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Kollege Will, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, wir haben es hier mit einer Arbeitsgemeinschaft zu tun, die ein Subunternehmen damit beauftragt hat, die Dinge durchzuführen. Sind Sie der Auffassung, dass dieses Subunternehmen wirklich die Zuverlässigkeit besitzt, um den Auftrag von Nordhausen aus sachgerecht zu erfüllen?

Vielen Dank. - Ich glaube, der Sachverhalt ist schon einmal erörtert worden. - Bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Will, ich habe eben schon einmal gesagt, dass das Unternehmen seinen Auftrag nicht von Nordhausen aus erfüllt. Ich kann hier nur noch einmal wiederholen, dass der Sitz einer GmbH nichts damit zu tun hat, wo Geschäftstätigkeiten stattfinden.

(Zustimmung von Dr. Philipp Rösler [FDP])

Ferner möchte ich noch einmal sagen, dass wir es hier mit zwei Firmen zu tun haben, die tätig sind. Die eine Firma, die Firma Vollmer, hat schon in den letzten Jahren den privaten Streudienst auf den nicht von der Straßenmeisterei bedienten

Streuschleifen erledigt. Diese Firma galt deswegen - durch die Praxis klar nachgewiesen - bei allen Beteiligten als zuverlässig.

Vielen Dank. - Herr Kollege Hagenah hat das Wort zu einer letzten Frage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich mein Bedauern darüber ausdrücken, dass der Minister meine anfangs gestellte Frage, nämlich ob der Streudienst vom Land dafür zur Rechenschaft gezogen wird, dass er mit nur drei Fahrzeugen anstatt mit sieben Fahrzeugen, wozu er rechtlich verpflichtet gewesen wäre, ausgerückt ist, nicht beantwortet hat. Es wäre ganz schön, wenn er diese Frage im Rahmen der Beantwortung meiner nächsten Frage noch beantworten könnte. Bei meiner nächsten Frage knüpfe ich an die Aussage des Ministers an, dass dann, wenn immer sieben Fahrzeuge vorgehalten werden müssten, der Streudienst zwangsläufig viel teurer werden würde, als er es bisher war. Gleichzeitig hat der Minister aber ausgeführt, dass der Auftragnehmer jetzt mit dem Land der Meinung ist, dass er mit sieben Fahrzeugen hätte ausrücken müssen. Wird der Streudienst jetzt deswegen teurer?

Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich, Herr Kollege Will und Frau Kollegin Kopatsch, ergänzend noch Folgendes sagen. Die Firma aus Nordhausen - das war mir

gar nicht bewusst - hat auf den drei Schleifen gestreut.

(Zuruf von der SPD: Von wo aus? Von Nordhausen aus?)

Die andere Firma, die schon in den Vorjahren den Auftrag ausgeführt hat, hat die Fahrzeuge nicht zur Verfügung gehabt. Das ist der Punkt.

Damit komme ich auf Ihre Frage zu sprechen. Wir prüfen im Augenblick, Herr Kollege Hagenah, ob

es für den Fall Regressmöglichkeiten gibt, dass irgendwelche Ansprüche an die Stadt Herzberg, die das Land ja von der Haftung freigestellt hat, gestellt würden. Das wird im Hinblick auf die Zuverlässigkeit dieser Firma geprüft. Es wird bei der Prüfung aber sicherlich mitberücksichtigt werden, dass diese Firma ihren Verpflichtungen in der Vergangenheit immer tadellos nachgekommen ist.

Meine Damen und Herren, wir gehen aus folgendem Grunde nicht davon aus, dass die Auflage, die Fahrzeuge zur Verfügung zu haben, zu einer Verteuerung führen wird: Die Arge hat selbst gesagt, dass sie dann, wenn sie am Vortag des 5. November den Hinweis gehabt hätte, dass mit einem großflächigen Einsatz zu rechnen sei, die Fahrzeuge, die auf Baustellen eingesetzt sind und umgerüstet werden können, hätte abziehen und vor Ort hätte einsetzen können. Sie hat weiter gesagt, dass das innerhalb von drei Stunden nicht möglich gewesen sei. Insofern ist aus dem Unfall die entsprechende Konsequenz für eine bessere Verfügbarkeit von Fahrzeugen auf allen Schleifen gezogen worden.

Der Kollege Wenzel hat sich zu Wort gemeldet.

Herr Minister, mich wundert, dass immer noch nicht richtig geklärt ist, wer der Verantwortliche dafür ist, dass trotz sieben vereinbarten Fahrzeugen nur drei Fahrzeuge einsatzfähig waren. Vor diesem Hintergrund sind natürlich auch die Fragen von Interesse: Welche Kontrollen durch die Straßenmeistereien hat es denn bezüglich der Einsatzfähigkeit der Fahrzeuge gegeben, und warum gab es denn keinen Notfallplan? - Es kann doch immer passieren, dass ein Fahrzeug ausfällt. Muss man dann nicht einen Plan über die gefährlichen Ecken, zu denen wahrscheinlich solche Brücken gehören, haben, damit man diese Stellen dann auch jenseits der drei Schleifen, die man bedient, zuvorderst abstreut? - Meine Frage lautet: Welche Kontrollen hat es seitens der Straßenmeistereien gegeben, um zu klären, ob die privaten Firmen jederzeit das vereinbarte Gerät vorhalten?

Vielen Dank. - Herr Minister!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Wenzel, es werden dazu Einsatz- und Bereitschaftspläne, aus denen hervorgeht, dass die Fahrzeuge vorhanden sind, vorgelegt und geprüft. - Ich dachte, ich hätte das in meiner Antwort gesagt. - Sie können in der Zeit, in der sie nicht benötigt werden, von den Firmen natürlich an anderer Stelle eingesetzt werden. So wird in ganz Niedersachsen verfahren. Ich sage bewusst: Das gilt für 50 % der Streuschleifen im Lande Niedersachsen. Wir haben jetzt zusätzlich verfügt, dass einen Tag früher Einsicht in Wetterprognosen genommen wird. Dadurch ist die Gewährleistung zusätzlich abgesichert. Das passiert jetzt zum ersten Mal so in Niedersachsen.

Lassen Sie mich noch eine Bemerkung zum Thema Brücke anfügen. Es ist natürlich zunächst auch unter Haftungsgesichtspunkten geprüft worden, wie es sich bei einer Brücke verhält. Die gesamte Rechtsprechung, vom Bundesverwaltungsgericht bis zum Oberlandesgericht Celle, sagt, dass insbesondere Brücken nicht zu der höchsten Priorität im Sinne von Streupflicht gehören, weil bei Brücken jedem Autofahrer klar ist, dass Brücken ein besonderes Risiko darstellen, und dass die Streupflicht des Staates zuerst dort einzusetzen hat, wo der Autofahrer die Gefahr von sich aus nicht erkennen kann. Meine Damen und Herren, das ist nicht meine Interpretation, sondern die deutsche Rechtsprechung.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Herr Kollege Bode, bitte sehr!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu den Fragen, die wir eben in der Reihenfolge von den Vertretern der Opposition gehört haben, eine Vorbemerkung vorausschicken. Ich habe diese Fragen so interpretiert, dass Sie eine qualitative Differenz zwischen einer privat gestreuten oder geräumten Straße und einer in staatlicher Verantwortung geräumten Straße unterstellen wollen,

(Heidrun Merk [SPD]: Das interpretie- ren Sie, Herr Kollege!)

was das Räumgerät, aber auch die Qualität der Ausführung angeht.

(Enno Hagenah [GRÜNE]: Drei Streufahrzeuge statt sieben! Das können Sie doch nicht leugnen!)

Ich habe bisher nicht den Eindruck gewinnen können, dass es in Niedersachsen einen derartigen Unterschied gibt, und frage deshalb, ob die Vermutung, dass es zwischen privat und staatlich geräumten Straßen einen qualitativen Unterschied gibt, auf der Ihre Fragen fußen, durch Zahlen, beispielsweise durch Vergleichszahlen zu Unfallzahlen o. Ä., belegt werden kann. Gibt es Zahlen, die diese Behauptung belegen können, und kann man diese Behauptung überhaupt erheben?

Vielen Dank. - Herr Minister Hirche!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Bode, Vermutungen kann die Landesregierung nicht beurteilen. Aber Anhaltspunkte für eine unterschiedliche Qualität gibt es nicht. Ich sage es noch einmal: Das betrifft die Erfahrungen in den letzten fünf Jahrzehnten.

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie mich politisch noch Folgendes anfügen: Ich kann nicht erkennen, dass es in der Beurteilung dieser Frage auch nur den leisesten Unterschied gemacht hätte, welcher Couleur ein Verkehrsminister in Niedersachsen angehört hätte. Meine Damen und Herren, es haben vielmehr einheitliche Kriterien zugrunde gelegen. Es muss auch so sein, dass solche Fragen unabhängig von Couleur und ausschließlich nach sachlichen Gesichtspunkten entschieden werden. Das ist hier erfolgt. Die Zuverlässigkeit ist erwiesen.

Wir wissen nur von zwei schweren Schulbusunfällen, die zufällig in diesem Jahr stattgefunden haben. Dabei handelt es sich um den Unfall in Coppenbrügge, wo gestreut war, und um den Unfall in Herzberg, wo nicht gestreut war. In dem einen Fall war die Straßenmeisterei direkt für das Streuen zuständig, in dem anderen Fall war es die Arge, die eingeräumt hat, dass sie dafür zuständig ist, und nicht gestreut hatte. Wir werden mit all den

Maßnahmen, die ich beschrieben habe, versuchen, das Streuen für die Zukunft sicherzustellen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. - Herr Kollege Wenzel stellt seine letzte Zusatzfrage.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bode, es gab hier ganz offensichtlich einen Unterschied zwischen den Privaten und den Öffentlichen: Die Privaten waren nämlich schlichtweg nicht da.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Drei von sieben vereinbarten und offenbar auch bezahlten Fahrzeugen waren einfach nicht in der Lage, diesen Einsatz durchzuführen. Offensichtlich hat es hier im Vorfeld schon Sparmaßnahmen gegeben. Das kann man nicht wegdiskutieren. Hierzu habe ich den Minister noch nicht ganz deutlich vernommen. Ich halte es für eine schlichte Selbstverständlichkeit, dass man einen Tag vorher in den Wetterbericht schaut, und für eine kleine Unverschämtheit, wenn Sie uns als große Neuerung verkaufen wollen, dass man sich den Wetterbericht künftig einen Tag vorher anschaut.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der SPD)

Ich frage Sie noch einmal: Wie wollen Sie sicherstellen, dass sich ein solcher Vorfall nicht noch einmal ereignet?

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)