Protokoll der Sitzung vom 08.12.2006

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

Wie wird sichergestellt, dass die vereinbarte Zahl an Einsatzfahrzeugen in jedem Fall zu der vereinbarten Uhrzeit am Einsatzort ist?

(Beifall bei den GRÜNEN)

Herr Minister, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich weise die Unterstellung zurück, dass es im Vorfeld

Sparmaßnahmen gegeben hätte. Es ist beliebt, zu insinuieren, also einen Tatbestand einzuführen, der nicht belegt ist, aber so zu tun, als wenn er belegt wäre.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Ich glaube nicht, dass wir uns in der Politik einen Gefallen tun, wenn wir so verfahren.

Meine Damen und Herren, es ist neu, dass einen Tag früher über den Straßenzustandsbericht informiert wird. Ich habe vielleicht zu allgemein von dem Wetter gesprochen. Insofern ist Ihre Frage berechtigt. Es geht um den konkreten Straßenzustandsbericht, über den früher aufgeklärt wird, damit die Maßnahmen getroffen werden können.

Meine Damen und Herren, ich schließe aus der Tatsache, dass wir die Hälfte aller Strecken in Niedersachsen seit Jahrzehnten ohne jeden Vorfall durch private Streudienste haben abstreuen lassen, dass man nicht aus einem Vorfall schließen kann, dass dieses System nicht funktioniert. Meine Damen und Herren, wenn wir so verfahren würden, könnten wir uns überhaupt nicht mehr bewegen. Deswegen haben wir vereinbart - und wir meinen, dass das sichergestellt ist -, dass die Firma, die in den letzten Jahren vorzüglich und ohne jede Beanstandung auf den Schleifen vier, fünf, sechs und sieben in Herzberg den Winterdienst wahrgenommen hat, diese Aufgabe auch in Zukunft erledigen wird, und verdammen sie nicht wegen eines Fehlers. Wer einen Fehler gemacht hat, kann deswegen nicht für alle Zeiten verdammt werden. Das würde ich auch für Sie gelten lassen. Wir werden versuchen, andere Regelungen zu treffen und die gesammelten Erfahrungen einzubeziehen. Von daher meine ich, dass wir das Menschenmögliche getan haben, um die Konsequenzen aus diesem bedauernswerten Unfall zu ziehen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, es ist 12.29 Uhr. Weitere Fragen liegen mir nicht mehr vor. Damit ist die Fragestunde beendet.

Die Antworten auf die Fragen, die jetzt nicht mehr aufgerufen werden können, werden dem Stenografischen Bericht als Anlage beigefügt.

Ich komme jetzt zu einer Mitteilung für Sie alle: Die Fraktionen sind übereingekommen, dass die Ta

gesordnungspunkte 21, 22 und 23 von der Tagesordnung abgesetzt und im Januar-Plenum beraten werden sollen.

Meine Damen und Herren, wir kommen zurück zu

noch: Tagesordnungspunkt 3: 41. Übersicht über Beschlussempfehlungen der ständigen Ausschüsse zu Eingaben - Drs. 15/3375 - Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/3402 - Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3403

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

- Meine Damen und Herren, so können wir das nicht machen. Es ist ein sehr hoher Geräuschpegel. Das geht nicht.

Die Fraktionen sind übereingekommen, die unter Buchstabe B Nr. 1 strittig gestellte Eingabe 3128 zunächst erneut im Umweltausschuss zu beraten. Wir beraten daher jetzt nur noch über die beiden Eingaben aus der Drucksache 3375, zu denen die genannten Änderungsanträge vorliegen.

Zu Wort gemeldet hat sich in diesem Zusammenhang der Kollege Janßen. Er wird zu der Eingabe 3286 - Schutz von Biotopen - sprechen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich rede zur Petition Nr. 3286/09 des Naturschutzbundes im Oldenburger Land. Der Petent beklagt darin den Umgang des Landkreises Ammerland als Untere Naturschutzbehörde mit Verstößen gegen den gesetzlichen Biotopschutz nach § 28 a des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes und fordert rechtsaufsichtliche Maßnahmen des Umweltministeriums.

Konkret geht es um zwei Fälle in der Gemeinde Bad Zwischenahn, wo besonders geschützte Biotope erheblich beeinträchtigt wurden. Im ersten Fall handelt es sich um einen Traubenkirschen/Ebereschenwald, der stark durchforstet wurde. Dabei wurde die Strauchschicht weitestgehend entfernt, und durch Rodungsarbeiten sind erhebliche Fahrspuren entstanden. Viel gravierender ist jedoch: Durch das Abholzen großer Bäume und durch die weitgehende Entfernung der Strauch

schicht gelangt erheblich mehr Licht auf den Boden. Dadurch ist bei den nährstoffreichen Bodenverhältnissen mit einer erheblichen Ausbreitung der Brennnessel zu rechnen. Die zum Teil sehr seltenen Arten der Krautschicht werden dadurch verdrängt, und das 28 a-Biotop wird erheblich beeinträchtigt. Um zu erkennen, wie erheblich der Eingriff ist, muss man allerdings einige Zeit warten; man muss eine Vegetationsperiode abwarten.

Im zweiten Fall, den der NABU beklagt, wurde eine feuchte Grünlandfläche mit breitblättrigem Knabenkraut - das ist eine Orchideenart - frühzeitig gemäht. Dieses kann sich nur halten, wenn die Samen auch reif werden. Das erfordert zwingend eine spätere Mahd. Auch hier muss die weitere Entwicklung abgewartet werden.

In beiden Fällen hat der Landkreis als Untere Naturschutzbehörde völlig voreilig die Auffassung vertreten, dass ein Eingriff nicht vorliegt. Die Argumentation des Umweltministeriums geht in eine ähnliche Richtung. In beiden Fällen ist die Argumentationsweise schon sehr abenteuerlich. Würde man dieser Auffassung folgen, könnte man eine erhebliche Beeinträchtigung zukünftig eigentlich nur noch dann geltend machen, wenn eine Fläche komplett gepflügt oder aber zubetoniert wird.

Fakt ist jedoch - darüber waren wir uns im Ausschuss einig -, dass die Schwere der Eingriffe nicht abschließend zu beurteilen ist. Zumindest hätte die weitere Entwicklung bis zum Sommer des nächsten Jahres abgewartet werden müssen. Deshalb hätten wir auch von den Kollegen der Regierungsfraktionen etwas mehr Fingerspitzengefühl erwartet.

Wir haben im Ausschuss vorgeschlagen, die Entscheidung über die Petition auf den kommenden Sommer zu verschieben. Aber, meine Damen und Herren von CDU und FDP, nicht einmal dazu waren Sie bereit. Sie sollten sich einmal ernsthaft überlegen, wie Sie mit engagierten Bürgerinnen und Bürgern umgehen, die sich mit einer durchaus berechtigten Petition an dieses Haus wenden. Würden Sie bürgerschaftliches Engagement ernst nehmen und läge Ihnen das Ansehen dieses Hauses und der Demokratie wirklich am Herzen, dann würden Sie eine solche Petition nicht einfach so abschmettern. Solches Verhalten führt zu Politikverdrossenheit und schadet dem Vertrauen in unsere Demokratie.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, wenn diese Petition bereits heute beschieden wird, muss auf Berücksichtigung plädiert werden. Den Eingriffsverursachern müssen Ersatzmaßnahmen, zum Beispiel Anpflanzungen, auferlegt werden, die den zukünftigen Erhalt der betroffenen Biotope sichern. Das dient zum einen dem Erhalt und der Verbesserung der Biotope, aber es dient auch der Gleichbehandlung. Ohne Konsequenzen werden indirekt diejenigen bestraft, die sich rechtskonform verhalten.

Ich bitte Sie daher, die Petition des Naturschutzbundes der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Vielen Dank. - Zur gleichen Eingabe hat Frau Kollegin Zachow das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen! Meine Herren! In dem zweiten Fall, in dem es um das breitblättrige Knabenkraut geht, verlangt der NABU, dass eine Ordnungswidrigkeit verfolgt wird. Wenn wir Berücksichtigung vorschlagen, würden wir diesem Verlangen stattgeben. Das ist gar nicht machbar; denn es handelt sich hier um einen nicht erheblichen Eingriff. Die Orchideen vermehren sich nicht nur über Samen, sondern auch über Knollenbildung. Insofern kann man davon ausgehen, dass diese Orchideen nicht abgestorben sind. Es wurden auch nicht alle Orchideen, sondern nur ein kleiner Teil gemäht.

Beim ersten Anliegen geht es schwerpunktmäßig um Pappeln. Von den neun gefällten Pappeln waren zwei abgestorben, sodass sie aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht - sie standen an einem Weg - gefällt werden mussten. Es war geboten, auch die anderen Pappeln, die ebenfalls älter als 50 Jahre waren, zu fällen. Wir alle wissen, dass Pappeln im Alter von mehr als 50 Jahren langsam in ein kritisches Stadium kommen. Problematisch ist allerdings, dass beim Fällen der Pappeln Boden zerstört und aufgewühlt worden ist. Das ist eindeutig ein Problem. Von den Maßnahmen ist aber nicht der ganze unter Schutz stehende Wald betroffen, sondern nur ein Teil. Insofern handelt es sich auch hier nicht um einen erheblichen Eingriff. Wir bleiben bei Sach- und Rechtslage.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank. - Zur selben Eingabe hat Herr Kollege Dürr das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu der Nasswiese und zu den Orchideen hat Frau Kollegin Zachow schon etwas gesagt. Ich will an dieser Stelle noch einmal auf die Waldfläche eingehen. Zunächst einmal haben Sie hier die Tatsache verschwiegen, dass lediglich 10 % der Bodenfläche in Anspruch genommen wurden. Man muss auch ein wenig die Verhältnismäßigkeit der Dinge sehen.

(Zuruf von Dorothea Steiner [GRÜ- NE])

Dass das ein unerheblicher Eingriff war, hat Frau Zachow schon deutlich gemacht.

Aber vor dem Hintergrund der Debatte über den Unfall in Herzberg will ich an dieser Stelle eines einmal deutlich sagen: Von den neun Pappeln, die zu Recht gefällt worden sind, wurden zwei deshalb gefällt, weil sie abgestorben waren. Es war aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht notwendig, diese Bäume zu entfernen. Ich stelle mir vor, man hätte vor Ort auf diese Maßnahme verzichtet. Ich kann mir in diesem Zusammenhang schon jede dringliche und mündliche Anfrage der Grünen und der SPD hier im Plenum vorstellen.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU - Dr. Philipp Rösler [FDP]: Die sind ja so leicht zu durchschauen!)

Insofern war es richtig. Die Beteiligten haben hier sehr verantwortlich gehandelt. Sie haben in der Frostperiode mit den Arbeiten begonnen, um den Boden möglichst wenig in Anspruch zu nehmen. Dann wurde es leider wärmer, der Boden war nicht mehr gefroren. Das kann in der Natur passieren; da ist man ein Stück weit von Petrus abhängig. Die Betroffenen haben jedenfalls verantwortlich gehandelt, der Landkreis hat sehr richtig entschieden, und auch das Umweltministerium hat dazu richtig Stellung genommen. Deswegen plädieren auch wir für Sach- und Rechtslage.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Ich schließe damit die Beratung.

Wir stimmen jetzt über die Eingaben ab. Ich rufe sie einzeln bzw. bei gleichem Sachinhalt im Block auf und lasse zunächst über den Änderungsantrag und, falls er abgelehnt wird, dann über die Beschlussempfehlung abstimmen. Sie kennen das.

Ich rufe also die Eingabe 3286 - Schutz von Biotopen - auf. Zu dieser Eingabe liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor mit dem Ziel, sie der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Dieser Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen demzufolge zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, den Einsender über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? Das ist mit großer Mehrheit so beschlossen.

Ich rufe jetzt die Eingabe 3405 - Klassengrößen in der Grundschule - auf. Auch dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor, die Eingabe der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung des Ausschusses, den Einsender der Eingabe über die Sach- und Rechtslage zu unterrichten. Wer dies möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Ich bitte um die Gegenprobe. - Stimmenthaltungen? Der Beschlussempfehlung des Ausschusses ist gefolgt.

Wir sind damit am Ende der Beratung des Tagesordnungspunktes 3 angelangt.