Protokoll der Sitzung vom 24.01.2007

Herr Minister, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Das passt Ihnen nicht. Das weiß ich. Die sachliche Diskussion ist für Sie nur schwer zu ertragen. Sie müssen sie in diesem Falle aber einfach ertragen.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Wir werden nach den Stürmen eine Bestandsaufnahme vornehmen. Sie können sich auf diese Landesregierung verlassen. Ich werde für das Kabinett eine Vorlage erarbeiten. Dann werden Sie sehen, dass diese Landesregierung die Menschen und die Gemeinden bei der Beseitigung der Schäden, die zusätzlich entstanden sind und die die Menschen dort nicht allein beseitigen können, nicht allein lassen wird.

Herr Minister, Ihre Redezeit ist weit überschritten.

Was die Elbvertiefung angeht, so hat der Kollege Johannßen mich gelobt und gesagt, er wäre froh, wenn auch frühere Landesregierungen so klar Stellung bezogen hätten. Ich werde vielleicht nachher noch einmal darauf eingehen.

(Zurufe von der SPD)

Sie können sicher sein, dass die Sicherheit der Menschen an der Elbe für diese Landesregierung absoluten Vorrang hat.

(Zuruf von der SPD: Allein der Glaube sichert keinen Deich!)

Wir werden uns beim Planfeststellungsverfahren jetzt alle Unterlagen vorlegen lassen und dann entscheiden, ob wir das Einvernehmen herstellen können oder nicht bzw. ob noch zusätzlich etwas erforderlich ist. - Herzlichen Dank.

(Lebhafter Beifall bei der FDP und bei der CDU)

Jetzt hat der Kollege McAllister das Wort.

(Zuruf von der SPD: Nimm doch die Rede von 2002!)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Vorredner haben bereits darauf hingewiesen: Niedersachsen ist ein Küstenland. Deswegen ist das Thema von Küstenschutz, Deichsicherheit und drohendem Anstieg des Meeresspiegels für uns geradezu von überlebenswichtiger Bedeutung.

Der Umweltminister hat eben darauf hingewiesen, dass der Küstenschutz und der Deichschutz oberste Priorität genießen. Wir haben in den letzten vier Jahren schon viel getan, aber es bleibt unbestritten noch viel zu tun. Die Nordsee-Zeitung schrieb gestern auf der ersten Seite des Lokalteils in einem ausführlichen Artikel unter dem Titel „Geht das Cuxland unter?“ über die drohenden Veränderungen durch den Klimawandel und das, was dies für den Meeresspiegel bedeutet. Dabei wurden die unterschiedlichen Gutachten und Prognosen dargestellt, die hier bereits erläutert worden sind. Im Artikel lässt man einen Fachmann

zu Wort kommen. Ich zitiere wörtlich aus dem Artikel:

„An der Küste warnt man vor Panikmache. Nach ernst zu nehmenden Prognosen wird der Meeresspiegel in den nächsten 100 Jahren um maximal 70 Zentimeter ansteigen, meint Dr. Gert König-Langlo, Meteorologe am Alfred-Wegener-Institut (AWI) für Polar- und Meeresforschung in Bremerhaven. Ein Szenario, das mit Investitionen in den Deichschutz ohne Probleme bewältigt werden kann. ‚Das ist teuer für Deutschland, aber machbar‘, sagt der Wissenschaftler.“

Ich halte diese Position für sehr zutreffend. Es wird einen Anstieg des Meeresspiegels geben. Wir warnen an der Küste aber vor übertriebenen Prognosen. Ich finde es nicht gut, dass die Grünen bei diesem Thema versuchen, mit den Ängsten der Menschen zu spielen. Das ist nicht in Ordnung.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Auf der anderen Seite gibt es aber einen erhöhten Handlungsbedarf.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Sie sehen ja aus Ihrer Zeitung, dass die Men- schen sich Sorgen machen!)

Die Landesregierung hat jetzt den Generalplan Küstenschutz vorgelegt. Danach sollen in den nächsten zehn Jahren über 500 Millionen Euro in den Deichschutz investiert werden. Es bleibt Aufgabe der Landespolitik, diesen Generalplan ständig anzupassen, die neuesten Prognosen auszuwerten und dann gegebenenfalls auch einen weiteren Handlungsbedarf zu erkunden.

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Der Minis- ter geht aber nicht von einer Erhö- hung des Meeresspiegels um 70 cm, sondern um 25 cm aus!)

Ich sage in diesem Zusammenhang auch eines, was der Umweltminister zu Recht angesprochen hat. Wenn der Bund sich aus der Finanzierung zurückzieht, müssen wir als Niedersachsen dem Bund sagen, dass auch er eine Gesamtverantwortung für den Deich- und Küstenschutz hat. Dieser darf nicht den Ländern allein überlassen werden.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, ich möchte auf das Thema Elbvertiefung eingehen. Es ist nicht das erste und sicherlich auch nicht das letzte Mal, dass wir über dieses sehr ernste und wichtige Thema diskutieren. Herr Klein, das sage ich Ihnen persönlich, weil Sie aus dem Landkreis Cuxhaven kommen, weil wir früher gemeinsam im Kreistag gesessen haben und nur 8 km entfernt voneinander leben: Ich finde es bedauerlich und nicht in Ordnung, dass Sie den parteipolitischen Konsens, der im Landkreis Cuxhaven zu diesem Thema herrscht, hier ohne Not infrage stellen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Sie haben mir ein „Abtauchen“ vorgeworfen. Ich kümmere mich seit Jahren um dieses Thema. Herr Sander ist auf meine Einladung hin mehrfach im Landkreis Cuxhaven gewesen. Und wenn Sie einmal auf einer Veranstaltung in Otterndorf gewesen sind, auf der ich zufällig nicht gewesen bin, dann sollten Sie das nicht gleich mit „Abtauchen“ gleichsetzen. Es ist nicht fair, wie Sie hier mit mir persönlich umgehen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Aber ich weiß ja, dass Sie das in Wirklichkeit besser wissen. Ich komme aus dieser Region und lebe mit meiner Familie in dieser Region - genau wie Sie und der Kollege Johannßen. Ich bin seit Jahren aktives Mitglied in der „Aktionsgemeinschaft Unterelbe“. Die „Aktionsgemeinschaft Unterelbe“ ist übrigens der Dachverband all derjenigen, die ernsthafte Sorgen und Bedenken in Bezug auf eine weitere Elbvertiefung haben. Dort sind CDU, SPD und FDP Mitglied, die Deichverbände sowie alle betroffenen Kommunen sind ebenfalls Mitglied. Die Einzigen, die dort nicht mitmachen, sind die Grünen, weil sie ihr eigenes parteipolitisches Süppchen kochen wollen.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Nun zu den Fakten: Hamburg hat die Fahrrinnenanpassung beantragt.

Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Nein. - Der Bund ist Vorhabenträger. Das Planfeststellungsverfahren wird - das wissen auch Sie - in den nächsten Wochen eröffnet werden. Das ist ein ganz normales rechtsstaatliches Verfahren. Wenn das Planfeststellungsverfahren eröffnet wird und wir die entsprechenden Unterlagen haben, dann müssen wir uns eine Meinung bilden. Ich sage Ihnen ganz deutlich: Ich wünsche mir, dass alle Kommunen und Träger öffentlicher Belange an der Unter- und ebenso an der Oberelbe - denn das Thema spielt auch im Landkreis Harburg eine berechtigte Rolle - ihre Bedenken und Sorgen vortragen und Rechtsverletzungen geltend machen können. Wir erwarten vom Vorhabenträger, dass die berechtigten Sorgen der Kommunen im Verfahren vernünftig abgearbeitet werden und dass die Kommunen entsprechend Unterstützung finden.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Am Ende des Planfeststellungsverfahrens - offensichtlich sind die Verfahrensschritte einigen Abgeordneten nicht bekannt - steht die Frage der Einvernehmenserteilung des Landes. Rechtsgrundlage ist der § 4 des Bundeswasserstraßengesetzes. Dort steht, dass die Bedürfnisse der Landeskultur und Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit den beteiligten Ländern zu wahren sind.

Die Position des Landes Niedersachsen ist durch einen Kabinettsbeschluss vom 7. September 2004 und durch einen Landtagsbeschluss vom 23. Juni 2005 hinreichend dokumentiert worden.

(Dr. Philipp Rösler [FDP]: Ganz ge- nau!)

Es gibt bei diesem Thema keinen Unterschied zwischen der Haltung der jetzigen Landesregierung und der Haltung früherer Landesregierungen.

(Glocke des Präsidenten)

Hören wir auf, bei diesem Thema im Niedersächsischen Landtag Parteipolitik zu machen! Das ist nicht in Ordnung.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Letzte Anmerkung: Ich darf Ihnen versichern, dass wir in Niedersachsen - auch diese Landesregierung - für Hamburg und den Hamburger Hafen eine Verantwortung haben. Aber es bleibt bei unserer glasklaren Position: Nur wenn die Deichsicherheit zu 100 % gewährleistet ist und die übrigen ökologischen Belange berücksichtigt sind, kann und wird das Land Niedersachsen einer weiteren Elbvertiefung zustimmen. Das heißt umgekehrt: Solange es keinen Planfeststellungsbeschluss gibt, in dem alle berechtigten Sorgen und Interessen der Küste angemessen berücksichtigt sind, darf und wird Niedersachsen einer weiteren Elbvertiefung nicht zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Starker Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, zum Tagesordnungspunkt 2 a) liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Er ist damit erledigt.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 2 b) aufrufe, möchte ich darauf hinweisen, dass inzwischen unsere neue Kollegin, Frau Krause-Behrens, ihren Platz eingenommen hat.

(Beifall im ganzen Hause)

Frau Krause-Behrens, ich begrüße Sie in unserer Mitte und wünsche Ihnen ein erfolgreiches Wirken zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes. Ein bisschen Spaß machen darf es auch. Alles Gute!

Meine Damen und Herren, ich rufe jetzt auf