Aber ich darf Ihnen sagen, dass dies nicht auf der Tagesordnung gestanden hat. Wohl das darf ich in diesem Zusammenhang noch darstellen. Der Versuch, hier irgendwo etwas hineinzuinterpretieren, ist nicht richtig.
Zweitens habe ich Ihnen in der Beantwortung klar den Fahrplan dargestellt. Ich darf das wiederholen: Anfang Februar wird die Landesregierung im Kabinett einen Gesetzentwurf auf der Tagesordnung haben und ihn dann zur Anhörung freigeben. Dabei geht es um die Auswirkungen von Hartz IV. Das wird in dem Zusammenhang der einzige Punkt sein. Dann werden wir die Zahlen aus dem Jahre 2005 auswerten. Diese Zahlen liegen aber erst im März vor.
Auf dieser Grundlage kann dann das Parlament - also auch die SPD, die FDP, die Grünen und die CDU - darüber diskutieren, ob beim kommunalen
Finanzausgleich über das hinaus, was im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehen ist, etwas geändert werden muss. Es gibt also eine klare Vorgabe, und wir haben uns klar dazu positioniert, wie wir das Vorgehen vorgesehen haben. Insofern kann ich Ihnen sagen, wann wir im Kabinett darüber diskutieren werden. Das wird Anfang Februar geschehen. Wenn der 6. ein Dienstag ist, dann werden wir darüber höchstwahrscheinlich an diesem Tag diskutieren.
(David McAllister [CDU]: Es ist doch jetzt alles gesagt! - Ministerpräsident Christian Wulff: Dafür, dass die Mel- dung dementiert ist, vergeuden wir viel Zeit! - Bernd Althusmann [CDU]: Irgendwo geht bei euch die rote La- terne aus!)
Herr Minister, da die Arbeiten am Gesetzentwurf offenbar schon weit vorangeschritten sind, können Sie uns sicherlich auch sagen, welche Rolle der Sozialhilfeansatz bei der Ermittlung der Zuwendungen für die Kreisaufgaben spielen wird.
Ich werde Ihnen die genauen Berechnungen und auch Vorstellungen zur Verfügung stellen, nachdem das Kabinett beschlossen hat. Das wird Anfang Februar der Fall sein. Ich habe Ihnen sogar schon einen Zeitpunkt genannt. Jetzt darüber zu spekulieren, wäre falsch. Es muss erst beschlossen werden, und dann kann ich Ihnen die Daten vorlegen. Warten Sie also noch eine gute Woche. Dann können wir Ihnen das genau vorlegen.
Danke schön. - Jetzt sehe ich keine weiteren Wortmeldungen für Fragen mehr. Damit sind wir am Ende der Dringlichen Anfragen angekommen.
Tagesordnungspunkt 16: Zweite Beratung: a) Erstellung eines Konzeptes für die Integration von Schülern und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in die allgemeinen Schulen - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/3259 - b) Mehr Integration für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/3272 Beschlussempfehlung des Kultusausschusses - Drs. 15/3423
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Im Januar hat die Bundesrepublik Deutschland die Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union übernommen, und die EU-Kommission hat 2007 zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit erklärt. Diskriminierung soll bekämpft und Vielfalt als positiver Wert soll ermittelt werden. Wie gut, meine Damen und Herren, würde es da Niedersachsen zu Gesicht stehen, wenn sich die Landesregierung endlich darum bemühte, dass Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf gerechtere Chancen durch mehr gemeinsame Schule mit anderen Kindern bekommen? - Genau das ist die Zielsetzung unseres Entschließungsantrages. Wir wollen ein Stufenkonzept, wie die Klassen 1 bis 4 der Förderschulen, und zwar aller Förderschulen, nach und nach in die allgemeinbildenden Schulen, also Grundschulen, überführt werden können, wobei die Fachkräfte aus den Förderschulen zur
Unterstützung mitgehen sollen. Wir wollen ferner, dass die integrative Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf endlich auch beim Wechsel in die allgemeinbildenden Schulen deutlich ausgebaut wird.
Wir fordern damit keine schulpolitische Revolution, wie Sie gleich wieder behaupten werden. Wir fordern nichts anderes als das, was unser Grundgesetz vorsieht, was § 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes seit 1993 postuliert und was der neue Erlass zur sonderpädagogischen Förderung noch einmal untermauert; denn leider werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf überwiegend auf Extraschulen aussortiert.
Lassen Sie mich festhalten: Seit mehr als zehn Jahren stagniert die Integration dieser Schülerinnen und Schüler. 30 Jahre nach Einrichtung der ersten Integrationsklasse besuchen noch immer ganze 4 % der Schülerinnen und Schüler mit geistiger Behinderung in Niedersachsen eine gemeinsame Klasse. Integrationsklassen sind - anders als in anderen europäischen Staaten - noch immer die Ausnahme und nicht die Regel.
Meine Damen und Herren, dass wir uns angesichts dieser blamablen Situation nicht auf Appelle zurückziehen dürfen, liegt auf der Hand. Deshalb sollten wir im Primarbereich mit der flächendeckenden Integration anfangen. Die hier bereits deutlich zurückgehenden Schülerzahlen schaffen dafür hervorragende Voraussetzungen.
Ein Beispiel: Von den 184 Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernhilfe haben 45 Schulen bereits in den Klassen 1 bis 4 zusammen weniger als 20 Schülerinnen und Schüler. An dieser Stelle zu beginnen, die Kinder vor Ort in den regulären Grundschulen in kleineren Klassen zu unterrichten, das wäre ein erster Schritt eines Stufenkonzepts, und zwar die Förderschülerinnen und -schüler aller Klassen, nicht nur der Schulen mit dem Schwerpunkt Lernhilfe, sondern auch der mit dem Schwerpunkt körperliche und geistige Entwicklung und sprachliche Entwicklung; damit gehen wir über den SPD-Antrag hinaus.
Ab Klasse 5 sind Integrationsklassen kaum noch zu finden. Was in Kindergärten und manchmal auch in den Grundschulen erfolgreich begonnen wurde, muss beim Wechsel in die allgemeinbildenden Schulen weitergeführt werden.
schuss beantragt. CDU und FDP haben dieses Ansinnen ohne Fachdiskussion abgebügelt. Sie haben deutlich gemacht, sie wollen keine Anhörung zu diesem Thema und schon gar nicht unter dem Motto der Integration.
Bei der Einbringung unseres Antrags im letzten Jahr war ich noch optimistisch, dass bessere Lernerfolge für alle und die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags, verbunden mit weniger Kosten für die Kommunen, doch eigentlich Anliegen aller Fraktionen sein müsste. Leider wurde ich schon bei der ersten Beratung eines Schlechteren belehrt. Sie haben keine Scheu, Frau Körtner, Ihre Politik der Aussortierung immer weiter zu treiben und dann auch noch zu behaupten, Sie hätten nur das Wohl der Kinder im Blick. Sie machen eiskalt Schulpolitik auf dem Rücken der schwächeren Kinder, der Kinder mit Lernbeeinträchtigungen, der Kinder aus Migrantenfamilien und der Kinder aus bildungsfernen Schichten.
Eine Landesregierung hat aber die Pflicht - Sie hat wirklich die Pflicht -, sich um alle Kinder, um alle Schülerinnen und Schüler zu kümmern. Herr Busemann, Sie verwenden so gern meinen Leitsatz, den ich von den Finnen übernommen habe: Niemand darf verloren gehen.
Verstanden haben Sie ihn offenbar immer noch nicht; denn Sie kümmern sich lieber um die Leistungsstärksten und die aus begüterten Elternhäusern.
Meine Damen und Herren, wenn sich die christlich nennende CDU-Fraktion dazu entschließt, dass über Integration von schwächeren Schülerinnen und Schülern im Ausschuss im Rahmen einer Anhörung nicht einmal mehr nachgedacht werden soll, und das im Europäischen Jahr der Chancengleichheit, dann finde ich das nicht nur peinlich; für mich ist das skandalös.
Herr Ministerpräsident Wulff, Sie äußern sich ja immer so gern zu Europafragen: Dass Sie das in der Sie tragenden Fraktion mitverantworten, finde ich unverantwortlich.
(Beifall bei den GRÜNEN - Minister- präsident Christian Wulff [CDU]: Wo leben Sie eigentlich? Darauf können Sie doch keine Antwort erwarten!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie uns in der zweiten Beratung unseres Antrages und des Antrages der Grünen zu einer sachlichen Diskussion zurückkehren. Zu viel Aufgeregtheit vor und in der ersten Beratung sowie ein fruchtloser Schlagabtausch im Ausschuss haben dazu geführt, dass die Auseinandersetzung über Strukturen in den Mittelpunkt geraten ist. Wir wollen aber das Wohl der Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellen.
Sehr geehrte Damen und Herren, die Überschrift des Antrags der SPD-Fraktion lautet: „Mehr Integration für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf“. Seit 1993 gibt es die gesetzliche Grundlage zur gemeinsamen Beschulung von Kindern mit und ohne Behinderung. 1998 wurde von der SPD-geführten Landesregierung unter der Überschrift „Lernen unter einem Dach“ ein Rahmenplan für die Umsetzung geschaffen. Viele Grundschulen haben sich dem Schulversuch „Regionales Integrationskonzept“ angeschlossen. Die CDU/FDP-Landesregierung hat dieses Konzept, zu dem die sonderpädagogische Grundversorgung, die mobilen Dienste, Integrations- und Kooperationsklassen sowie die Umwandlung der am Konzept beteiligten Förderschulen zu Förderzentren gehören, weitergeführt und 2005 auf eine erlassliche Grundlage gestellt.
Wenn sich heute eine Grundschule an dem regionalen Konzept zur sonderpädagogischen Förderung beteiligen will, wird der Antrag genehmigt. Die Schule erhält zwei Stunden pro Klasse als Grundversorgung, gleichgültig, ob in jeder Klasse ein sonderpädagogisch zu förderndes Kind sitzt oder nicht. Das gibt Schulen einerseits die Möglichkeit, Lehrerstunden da zu bündeln, wo es nötig ist, und andererseits die Möglichkeit, präventiv zu arbeiten.
Es ist festzustellen: Immer dort, wo das regionale Konzept konsequent umgesetzt wird, wird die Anzahl der Kinder in den Förderschulen geringer. Eine Reihe der Förderschulen Lernen hat keine
Wozu nun unser Antrag? - Wir fordern die Forcierung und Ausweitung eines bestehenden und erfolgreichen Konzeptes. Wir wollen, dass in ganz Niedersachsen z. B. Eltern eines Kindes mit Downsyndrom die Möglichkeit haben, zwischen Förderschule und wohnortnaher Grundschule zu wählen. Wir wollen, dass Kinder mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen überall in Niedersachsen mit den Nachbarskindern dieselbe Schule besuchen können.
Herr Minister, gehen Sie doch zielstrebig vor! Verzichten Sie bei der Integrationsförderung nicht auf Ihre Steuerungsmöglichkeiten, indem Sie z. B. wieder ein jährliches Kontingent festsetzen! Alle Voraussetzungen, alle Grundlagen sind da. Sie sind doch an gemeinsamer Beschulung interessiert. Jedenfalls ist der Fortschritt beim Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung evident. Warum geht es bei der sonderpädagogischen Grundversorgung nicht ebenso zielgerichtet voran?
Bei der Beantwortung der Dringlichen Anfrage der Fraktion der Grünen heute Morgen haben Sie, Herr Minister, gesagt, seit 2003 sei die Zahl der Stunden für die sonderpädagogische Förderung an den allgemeinbildenden Schulen um 600 gestiegen. Das hört sich nach viel an. Das ist aber nicht viel, wenn man es auf einzelne Schulen herunterbricht: 600 Stunden, verteilt auf vier Jahre und auf zweizügige Grundschulen, bedeuten, dass nur neun Grundschulen pro Jahr die sonderpädagogische Grundversorgung erhalten haben. Das sind 0,5 % der Grundschulen in Niedersachsen.