Zum Schluss will ich noch einen allerletzten Satz aus der gemeinsamen Sitzung des Innenausschusses und des Umweltausschusses vom 3. Mai 2006 vom damaligen Landrat Fietz zitieren:
„Dann wäre meine zweite Bitte neben dem Ausbau der alten Deiche: Geht doch einmal an diese Verbuschung heran!“
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hochwasserschutz bleibt eine Schwerpunktaufgabe dieser Landesregierung.
ten. In dem vorliegenden Entschließungsantrag werden auch nach Ansicht der Landesregierung wichtige Leitlinien angesprochen. Die extremen Hochwasserereignisse in den Jahren 2002 und 2006 an der Elbe haben uns deutlich werden lassen, dass wir in diesen Anstrengungen nicht nachlassen dürfen. Insbesondere müssen wir bei eingetretenen Schäden schnell und unbürokratisch handeln, um für aufkommende Hochwasser besser gerüstet zu sein.
Meine Damen und Herren, es ist für uns selbstverständlich - darüber dürfte es eigentlich keinen Dissens geben -, dass wir insbesondere mit den Bundesländern an der Elbe, aber auch mit den Oberliegern, den Tschechen, also auch mit der Bundesebene insbesondere bei den Planungen eng zusammenarbeiten müssen, die den Oberlauf der Elbe betreffen.
Auf der Elbministerkonferenz hat der Niedersächsische Umweltminister eine Meinung. Meine Mitarbeiter haben in den vergangenen vier Jahren immer wieder darauf gedrängt, dass die Abkommen - der Staatsvertrag, Herr Kollege Haase - umgesetzt werden. Aber ich weiß ja, Ihr Kollege versteht von Verträgen wahrscheinlich eine ganze Menge, da er sie immer mit sich selbst abschließt. Um jedoch einen Vertrag zu schließen, brauchen Sie Partner, die bereit sind, das Vereinbarte auch mitzutragen. Für uns als Niedersachsen ist hier die Finanzierung von entscheidender Bedeutung, etwa die Frage, wer z. B. bei der Wehrgruppe in Quitzöbel für die Schäden bei einer Flutung aufkommt. Dies wird immer wieder eine Aufgabe sein. Wir hoffen, dass wir jetzt sehr schnell zu einem Ergebnis kommen.
Herr Minister, ich danke Ihnen, dass ich fragen darf. Sie haben wirklich mit Geschick versucht, die ganz konkrete Frage zu umschiffen, die Herr Dehde in seiner Rede gestellt hat und die ich jetzt per Zwischenruf gestellt habe: Wie ist der Stand beim Staatsvertrag? Sie machen hier langwierige Ausführungen darüber, wie man Verträge im Allgemeinen schließt. Wie ist aber der Sachstand der Staatsverträge, die Sie mehrfach im Ausschuss und in der Öffentlichkeit angekündigt haben?
Herr Kollege Haase, ich bin Ihnen für diese Frage dankbar. Ich habe gerade versucht, zu verdeutlichen, dass die Erarbeitung dieses Vertrags in der Endphase ist. Als Beispiel habe ich Ihnen die finanziellen Fragen genannt, die bei der Flutung des Polders oder der Wehrgruppe bei Quitzöbel geklärt werden müssen. Wenn diese entscheidende Frage auf Fachebene gelöst sein wird und wenn Sie Ihren Beitrag dazu leisten werden, indem Sie auf den zuständigen Minister in MecklenburgVorpommern einwirken, der jetzt neu in dieses Geschäft hineingekommen ist und eventuell noch nicht so weit ist, wie wir es am 10. November in Magdeburg bereits waren, dann hoffe ich, dass wir so schnell wie möglich zum Abschluss kommen werden.
Meine Damen und Herren, wir werden dafür sorgen, dass der Wasserstand der Elbe in der Zukunft spürbar zurückgehalten wird. Wir alle wissen, dass mehr Retentionsflächen geschaffen werden müssen. Diese müssen wir insbesondere am Oberlauf schaffen. Unser Ministerpräsident hat in den Gesprächen mit seinen Kollegen in Sachsen und Sachsen-Anhalt immer wieder darauf hingewiesen, dass Niedersachsen diese Gesamtverantwortung auch für andere Bundesländer mit übernimmt. Denn nur die Schaffung von Retentionsflächen am Oberlauf der Elbe hat Erfolg.
Herr Kollege Miesner hat eben vorgerechnet, was diese Retentionsflächen bei uns an Stauraum schaffen würden. Gleichzeitig hat er deutlich gemacht, welche Erfolge zu verzeichnen wären, wenn wir dieses gemeinsam mit den anderen Län
Meine Damen und Herren, mir ist in Erinnerung, dass in der Zeit Ihrer Verantwortung, Herr Kollege Haase, nach dem Hochwasser 2002 ein Gutachten in Auftrag gegeben wurde, um herauszufinden, wo die Ursachen liegen und wie man eventuell selber dazu beitragen kann, etwas zu verändern. Dieses Gutachten - und Sie haben doch eine gewisse Gutachtergläubigkeit - hat z. B. ergeben, dass das Elbhochwasser bis zu 48 cm höher aufläuft, wenn die Verbuschung nicht an entscheidenden Stellen zurückgenommen wird. Das Gutachten hat außerdem ergeben, dass an der Elbe in den letzten Jahren eine Sedimenterhöhung festzustellen war. Auch diese müssen wir mit berücksichtigen, um spätere Hochwasser möglichst zurückzudrängen.
Meine Damen und Herren, Sie können die Verbuschung so hinstellen, wie es Ihnen gerade passt. Ich stelle aber fest, dass der Landrat von Lüneburg mich in dieser Frage immer unterstützt hat.
Er war dabei, und als er hier noch Kollege war, wollte er sogar mit Hand anlegen, auch an dem bestimmten Tag.
Aber eines macht die Landesregierung nicht: Sie kündigt hier nicht mit großen Worten an, wie wichtig eine Verbuschung oder eine Entbuschung ist, um den Hochwasserschutz zu gewährleisten, um dann die Menschen vor Ort im Regen stehen zu lassen. Sie, Herr Kollege Dehde, sind der Meister des Sich-in-die-Büsche-Schlagens.
Es wäre viel besser, Sie würden mehr dazu beitragen, dass die Verbuschung zurückgenommen wird. Herr Kollege Dehde, ansonsten will ich auf Ihre Ausführungen nicht eingehen. Aber als Sie in polemischer Art geredet haben - wie wir das gewohnt sind -, habe ich mich gefragt: Wann findet denn die Wahl in Lüneburg statt? - Das war zumindest keine Bewerbungsrede, aufgrund derer Sie wieder in den Niedersächsischen Landtag einziehen.
Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich auf einen Punkt eingehen möchte. Abgesehen davon, dass sich Herr Sander einmal entscheiden muss, ob er von Ver- oder Entbuschung spricht und was er denn nun meint, muss man sagen, dass auch die Diskussion über die unterschiedlichen Gutachten zu nichts führt.
Herr Sander spricht immer von 48 cm Unterschied im Wasserstand. Das ist eine aus der Luft gegriffene Zahl. Mehrere Untersuchungen, die es tatsächlich gibt, stellen fest, dass der Unterschied ungefähr 1 bis 2 cm ausmacht, aber nicht 48 cm. Sie sollten anständig und auf Faktengrundlage diskutieren.
Uns ist es wichtig, darauf hinzuweisen, dass Sie Ihr eigenes, von Ihnen ausformuliertes Recht in der Umsetzung gebrochen haben. Sie hätten Ihre eigene Rechtsgrundlage zur Umweltverträglichkeitsprüfung anwenden müssen. Das Ergebnis hätte offen sein können, wahrscheinlich hätten Sie das nicht gedurft. Aber Sie denken, ein Minister kann sich über so etwas hinwegsetzen, wenn er solch kruden Theorien der Entbuschung huldigt. Das geht aber nicht. Das Naturschutzgesetz hat seinen guten Grund. Naturschutzrecht muss umgesetzt werden.
Ich möchte einen Satz zu den Unterliegertheorien sagen, Frau Präsidentin. Es ist doch wirklich hanebüchen: Wir arbeiten mit allen anderen Elbanrainern zusammen, aber Sie meinen, dass wir unseren Teil nicht leisten, keine Verantwortung übernehmen und keine Überflutungsflächen schaffen müssen. Sollen das doch die anderen machen. Bei uns soll das Wasser nur durchrauschen. Prima! Gerade so kann man Hochwasserschutzpolitik gemeinsam nicht durchführen. - Vielen Dank.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Das Erste war die Mehrheit.
Wer der Beschlussempfehlung des Ausschusses zustimmen will, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Das Erste war auch hier die Mehrheit.
Tagesordnungspunkt 17: Einzige (abschließende) Beratung: a) Kulturwirtschaft in Niedersachsen aus dem Dornröschenschlaf erwecken - Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 15/2856 - b) Kultur als Standortfaktor weiterentwickeln, Kreativpotenzial, Teilhabe und Kulturwirtschaft stärken - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/2859 - c) Kultur ist Standortfaktor - Kulturwirtschaft schafft Wohlstand und Identität - Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/3166 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft und Kultur - Drs. 15/3538