Bei einer Reihe föderaler Zuständigkeiten brauchen wir eigentlich vernünftigerweise bundesweit einheitliche Regelungen. Wir sind aber der Meinung, dass wir davon gelegentlich unter dem Stichwort „Wettbewerbsföderalismus“ abweichen können. Dann geht es um eine Strategie, die beste Lösung zu finden. Meine Frage lautet: Welchen Wettbewerb wollen Sie mit der niedersächsischen Sonderregelung gewinnen, den um den besten Schutz der Gesundheit der Menschen in Niedersachsen oder den um das raucherfreundlichste Land in der Bundesrepublik?
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es wird hier immer viel über den Sonderweg Niedersachsens geredet. Wir sind auf Bund-Länder-Ebene immer noch in einem Abstimmungsprozess. Ich hatte eben gesagt, dass neben Niedersachsen auch Nordrhein-Westfalen über eine Annäherung nachdenkt. Ich möchte noch ergänzen - das sind jetzt keine endgültigen Angaben -, dass beispielsweise auch in Thüringen, Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und dem Saarland über etwas Abweichendes nachgedacht wird.
Letzten Endes wird im Einzelfall nicht die Gesundheitsministerin, sondern dieser Landtag entscheiden. Sie alle werden über einen effektiven Nichtraucherschutz entscheiden.
Darüber müssen wir uns im Klaren sein: Wir reden nur noch über Gaststätten. Wir verlieren das Ganze völlig aus dem Blick. Wir haben uns darauf geeinigt, in ganz vielen Bereichen zu einem umfassenden Nichtraucherschutz zu kommen. Das wird dazu führen, dass der Tabakkonsum insgesamt zurückgefahren wird. Es wird auch dazu führen, dass das Bewusstsein in der Bevölkerung, wie schädlich Passivrauchen ist, weiter sensibilisiert wird. Wir können gemeinsam erreichen, dass dem Nichtraucherschutz wesentlich mehr Priorität eingeräumt wird. Dafür stehe ich.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gansäuer, es ist schon etwas merkwürdig, wie Sie hier agieren. Offenbar ärgert Sie insbesondere, dass Ihnen Ihre eigene Fraktion nicht gefolgt ist. Aber dazu will ich nicht weiter Stellung nehmen; dazu wird sich meine Kollegin Helmhold äußern.
Ich will noch einmal auf die Ministerin zu sprechen kommen. Frau Ministerin, Sie haben gestern gegenüber der Presse und heute noch einmal hier am Redepult zu Recht die Vorbildfunktion der Abgeordneten in dieser Frage eingeklagt. Ich hoffe, dass wir hier zu klaren Regelungen kommen. Aber trotz Ihrer Beiträge, die Sie hier jetzt schon vorgetragen haben, habe ich nicht verstanden, warum die Vorbildfunktion, die Sie hier geltend machen, nicht in gleicher Weise auch für das Verhalten der Landesregierung in diesem Prozess und gerade auch für Sie als Vorsitzende der Arbeitsgruppe der Länder gilt.
- Das hieße, dass man einen solchen Beschluss mitträgt und nicht versucht, sich durch Protokollnotizen einen Hinterausgang zu schaffen und wieder etwas anderes zu organisieren.
Es ist mir unerklärlich, wie Sie einerseits hier eine Vorbildfunktion einklagen und sich andererseits durch diese Protokollnotiz ein Hintertürchen öffnen können.
Der erste Erfolg, den wir erzielt haben, ist, dass wir alle Länder in ganz vielen Bereichen - zu über 90 % - auf eine einheitliche Linie eingeschworen haben. Wir haben erreicht, ganz viele Bereiche rauchfrei zu stellen: Kirchen - nein, nicht Kirchen -, Kindergärten, Schulen, Verwaltungsgebäude. Das wird auch Grundlage des Gesetzentwurfes sein.
(Wolfgang Jüttner [SPD]: Darf in der Kirche geraucht werden oder nicht? In getrennten Räumen vielleicht? Darf in der Sakristei geraucht werden?)
Meine Damen und Herren, alle Landtage bundesweit werden über diese Frage zu entscheiden haben. Es gibt etliche Länder, die sich dieser Protokollnotiz anschließen werden. Diese Signale sind da. Da warten wir einmal die Entscheidung ab.
Mir geht es aber darum, dass wir die Grundsätze herausstellen, dass wir sagen: Die Gaststätten sind nicht rauchergeschützt; die Gaststätten sind künftig rauchfrei. In ganz besonderen Fällen, wenn es abgetrennte Räumlichkeiten gibt, wird es Ausnahmen geben. Diese Einigung ist erzielt worden. Das ist auch der richtige Weg.
Dass es darüber hinaus weitere Möglichkeiten geben wird, ist klar. Da muss ich einmal appellieren: Jeder Mensch hat es natürlich selber in der Hand, welche Gaststätte er betritt
Ich gehe davon aus, dass wir in der nächsten Zeit eine Entwicklung dahin bekommen, dass sich immer mehr Gaststätten, ausgehend von den Ergebnissen und den Studien in anderen Ländern, für rauchfrei erklären.
Frau Präsidentin! Frau Ministerin, Ihre Diagnosen teile ich weitgehend. Wir reden deshalb hier im Wesentlichen über Gaststätten, weil Sie Vorsitzende der Bund-Länder-Kommission waren und eine nicht leichte Aufgabe hatten, Ihnen aber ausgerechnet der eigene Ministerpräsident und der Wirtschaftsminister bei der Erfüllung dieser Aufgabe von hinten in die Kniekehlen getreten haben und eine Sonderregelung für Niedersachsen eingefordert haben. Das ist unser Problem. Sie sagen: Es
ist niemand gezwungen, in eine Gaststätte zu gehen. - Das stimmt. Aber es sind etliche Menschen gezwungen, in diesen Gaststätten zu arbeiten.
Wenn sich Niedersachsen konsequent auf der Ebene der anderen Länder bewegt hätte, dann wären diese Menschen geschützt, ohne dass wir ein Gesetz auf der Bundesebene brauchen. Ich finde das ausgesprochen rücksichtslos gegenüber diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, meine Damen und Herren. Deshalb frage ich Sie: Der Ministerpräsident und Herr Hirche argumentieren immer mit der freiwilligen Selbstverpflichtung. Können Sie mir ein Beispiel in Deutschland nennen, bei dem die Vorgaben der Politik in einer freiwilligen Selbstverpflichtung umgesetzt wurden und dies funktioniert hat?
Sehr geehrter Herr Schwarz, Sie sprechen wahrscheinlich die Selbstverpflichtung der DEHOGA an. Dies ist aber eine Selbstverpflichtung, die der DEHOGA gegenüber dem Bund eingegangen ist, und nicht gegenüber einer Landesregierung.
Mir hat das gezeigt, dass der DEHOGA durchaus willens ist, rauchfreie Gaststätten zu haben. Aber mir hat das auch gezeigt, dass die Selbstverpflichtung in diesem Fall nicht ausreichend ist. Das hat mir das Beispiel der Diskothek in Laatzen sehr deutlich vor Augen geführt. Deswegen spreche ich mich hier auch sehr energisch für eine gesetzliche Regelung aus, in der der Nichtraucherschutz umfassend geregelt wird.
Meine Damen und Herren, ich finde es eigentlich sehr bedauerlich, dass bei dem jetzigen Thema so viele Kollegen Ihrer Partei in der Raucherecke des Landtages stehen und rauchen, aber nicht dieser Debatte beiwohnen.
Meine Damen und Herren, mir geht es nicht darum, dafür oder dagegen zu sein, sondern mir geht es nur darum, dass wir versuchen, hier eine ehrliche Debatte zu führen.
- Ja, aber für eine Minute ist das eine Debatte. Ich kenne mich mit der Geschäftsordnung ganz gut aus. Das dürfen Sie mir glauben, Herr Jüttner.
Erstens. Ich zitiere aus einem Brief des Kollegen Althusmann: Nach Rücksprache mit allen Parlamentarischen Geschäftsführern der im Landtag vertretenen Fraktionen sind wir inzwischen zu der Auffassung gelangt, dass zumindest eine Raucherecke in der Nähe der Cafeteria eingerichtet werden muss. - Also auch nach Rücksprache mit Ihnen und Ihrer Fraktion.
Ich muss Sie bezichtigen, die Unwahrheit gesagt zu haben. Sie haben hier vorhin erklärt, dass Sie schon immer dafür gewesen seien, dass der Landtag rauchfrei bleibt. Ich zitiere wörtlich aus Ihrem Brief: Ich erlaube mir daher heute den Vorschlag, im Plenarbereich des Landtages das Rauchen grundsätzlich zu untersagen, jedoch begrenzte Raucherbereiche auszuweisen. - Das meine ich mit „Heuchelei“, damit Sie genau Bescheid wissen.
Herr Gansäuer, ich konnte dieser Bemerkung keine Frage entnehmen. Das ist nicht in Ordnung. Frau Helmhold hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet.