Wir haben uns in den letzten Monaten, eigentlich schon im gesamten letzten Jahr, auch parlamentarisch mit diesem Thema befasst. Es hat eine Petition gegeben, und es hat zwei Kleine Anfragen dazu gegeben. Zu den Antworten bzw. den Antwortversuchen der Landesregierung
muss man sagen: Es wurde in einer Weise geantwortet, dass man den Eindruck bekommen musste, dass die Landesregierung entweder dieses Thema nicht ernst nimmt
(Karl-Heinz Klare [CDU]: Das sagst du bei jedem Thema! - Gegenruf von Wolfgang Jüttner [SPD]: Das ist auch bei jedem Thema richtig!)
Die Landesregierung hat im Rahmen dieser Auskünfte dazu Stellung genommen. Diese Stellungnahme will ich Ihnen nicht vorenthalten. Dabei wird im Kerncurriculum davon ausgegangen, dass der Schwimmunterricht in der Regel im dritten und vierten Schuljahr erteilt wird. Es heißt darin: Schülerinnen und Schüler dieser Schuljahrgänge können in der Regel schon recht sicher schwimmen, sodass keine zweite Aufsichtsperson erforderlich ist usw. Ich frage mich: Wenn man das weiß, woher weiß man das dann? - Ich möchte das Geburtstagskind von heute bitten, auch dazu noch unbedingt Ausführungen zu machen. Wenn man weiß, dass alle schon schwimmen können, wo wird das festgestellt?
Denn gleichzeitig sagt das Kultusministerium: Den Aufwand, der getrieben werden muss, um festzustellen, ob die Bedingungen für das Schwimmen auch erfüllt werden können, wollen sie nicht leisten. - Das, was hier ausgeführt wird, passt nach meiner Erfahrung nicht ganz zusammen.
Was machen andere Bundesländer? Man könnte ja annehmen, nur in Niedersachsen ist es schwer, festzustellen, in welchen Klassen die Schwimmfähigkeit gegeben ist. Von den anderen Bundesländern nenne ich Nordrhein-Westfalen, RheinlandPfalz, Brandenburg oder Hamburg. Viele CDUAbgeordnete dort fragen: Ist die Schwimmfähigkeit gegeben oder nicht? - Die meisten Landesregierungen antworten. Hamburg antwortet vollständig.
(Brunhilde Rühl [CDU]: Alle anderen nicht! - Ursula Körtner [CDU]: Nur Hamburg antwortet, alle anderen nicht!)
Hamburg kann für jede Grundschule im Detail beantworten, welche Klasse z. B. das Seepferdchen bekommen hat oder welcher einzelne Schüler z. B. das Jugendschwimmabzeichen in Bronze erhalten hat. Was heißt das? - Entweder hat die Landesregierung, hat das Kultusministerium Angst davor, festzustellen, dass es offensichtlich schlechte Ergebnisse gibt, oder aber es liegen Gründe vor, die im Augenblick nicht klar sind.
verständlichen Schutz, der auch der Rettung des eigenen Lebens dienen kann, ernster nehmen, als das hier am heutigen Tag gemeinhin getan worden ist. Wenn ich noch an die großen braunen Augen von Herrn Rösler heute Morgen denke, als er über Kinder geredet hat, und Sie jetzt bei diesem Thema nur nebensächlich aufmerksam sind, dann kommen da schon manche Dinge arg durcheinander.
(Beifall bei der SPD und Zustimmung bei den GRÜNEN - Ursula Körtner [CDU]: Du hast noch nie anderen Männern in die Augen geguckt!)
Fazit: Dieser Entschließungsantrag hat, wie Sie sich vielleicht vorstellen können, ein Ziel. Dieses Ziel besteht erstens schlicht und ergreifend darin, dass diese Landesregierung in Zukunft die Schulen fragen soll, ob die Schwimmfähigkeit am Ende der Klasse 4 gegeben ist. Dafür ist übrigens auch keine bürokratische Organisation erforderlich; vielmehr ist das eine Selbstverständlichkeit. Über Selbstverständlichkeiten bräuchte man im Prinzip nicht zu reden.
Zweitens sollte in jedem Zeugnis eines Viertklässlers in Zukunft stehen, welche Schwimmbefähigung oder Nichtbefähigung am Ende der Klasse 4 erreicht wurde. Wenn das passieren würde, dann hätte dieser Entschließungsantrag einen Sinn.
Da die Presse nicht da ist, können wir uns Ihnen an dieser Stelle noch viel deutlicher widmen. Ich weiß nicht, ob Sie schwimmen können.
Wir haben ja vorhin gehört: 20 % aller Erwachsenen können nicht schwimmen. Vielleicht gehört der Kultusminister dazu.
können. Aber, wie gesagt, ich weiß es nicht. Was schenkt man einem Geburtstagskind, das zugleich Kultusminister ist, wenn von Schwimmfähigkeit die Rede ist?
Diese Schwimmflügel waren nicht billig. Ich weiß nicht, ob meine Fraktion nachträglich bereit ist, die Kosten dafür zu übernehmen.
- Dann hättet ihr das ja vorher gesehen! - Ich glaube, das ist die letzte Packung, die es noch gegeben hat. Das sind Schwimmflügel für Erwachsene.
Es sind aber besondere Schwimmflügel für Erwachsene. Sie sind geeignet für Erwachsene mit einem Armumfang von 25 bis 33 cm.
Sie besteht u. a. aus zwei Hauptkammern. Als ich vorhin - dann bin ich auch am Ende - mit einigen CDU-Kollegen zusammengestanden habe, ist mir nicht klar gewesen, ob ich jetzt auch garantieren kann, dass die sicher sind, dass die dicht sind, ob Sie damit nicht unter Umständen untergehen.
Ich will das jetzt nicht lauter sagen, aber einer von Ihren CDU-Kollegen hatte eine Nadel bei sich. Ich glaube, das war Karl-Heinz Klare.
(Heiterkeit - Bernd Althusmann [CDU]: Jetzt aber ruhig hier! - Jacques Voigtländer [SPD] übergibt Minister Bernhard Busemann die Schwimmflü- gel - Stefan Wenzel [GRÜNE]: Vorher aufblasen! Anziehen und aufblasen, Herr Minister! - Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Joachim Alb- recht [CDU]: Die blasen sich von al- lein auf durch die heiße Luft der SPD!)
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Voigtländer, für so schöne Geschenke bedankt man sich natürlich immer gerne. Die Farbe ist ja auch geklärt. Aber ich kann Gott sei Dank schwimmen, und zwar schon seit meinem sechsten oder siebten Lebensjahr. Ich weiß nicht, aus welcher Generation diese Accessoires stammen.
Herr Kollege Voigtländer, es fällt mir jetzt natürlich schwer, richtig in die Tasten zu greifen. Denn ich bin eigentlich der Meinung: Das Thema Schwimmfähigkeit - und, wenn man nicht schwimmen kann, die Gefahr des Ertrinkens - ist eigentlich kein Thema für Spielchen.
Sie haben ja bereits vor einigen Monaten eine Kleine Anfrage gestartet und, so denke ich, eine umfassende Antwort bekommen. Nun soll das Thema sozusagen noch einmal aufbereitet werden. Die pressemäßige Vermarktung hat heute ja schon stattgefunden. Gleichwohl müssen wir uns in dieses Thema vertiefen.
Es ist ja eine beliebte Methode, einzelne Aussagen aus Veröffentlichungen etwa der DLRG oder des Schwimmverbandes aus dem Zusammenhang zu reißen, um sie für die eigene Argumentationskette zu instrumentalisieren. Ich habe selber mit Interesse das Statement des Präsidenten der DLRG, Dr. Klaus Wilkens, anlässlich einer Pressekonferenz zum Thema „Ertrinken in Deutschland 2006“ gelesen und festgestellt, dass es - so seine Aussage - in der Altersklasse der 6- bis 20-Jährigen also von der Einschulung bis maximal zum Abitur keine Zunahme der tödlichen Wasserunfälle gegenüber dem Vorjahr gibt. Die DLRG-Leute werden es ja wohl wissen; also nehme ich das als wahr an.
Selbstverständlich ist - darüber sind wir uns wohl einig - jeder tödliche Wasserunfall einer zu viel. Allerdings lässt sich aus den Zahlen, die ich gerade zitiert habe, für Niedersachsen keine negative Entwicklung ableiten. - Die Opposition ist ja immer
in der Versuchung, dem Schulminister am Zeug zu flicken und ihm Mitschuld an irgendwelchen Entwicklungen zuzuweisen.
Ein Hinweis an die Sozialdemokratie: Der Umfang des Schwimmunterrichts in der Grundschule sowie im Sekundarbereich I hat sich in den letzten 20 Jahren nicht geändert, also auch nicht gegenüber den Vorgaben der SPD-Vorgängerregierung. Seit 1982 bis heute hat es unter mehreren Regierungen und Kultusministern keine Veränderung des Volumens gegeben.
Gemäß den 1982 erlassenen Rahmenrichtlinien Sport für die Grundschule war der Schwimmunterricht mit einer Wochenstunde in einem Schuljahr oder einer Doppelstunde in einem Schulhalbjahr einzuplanen. Diese Verpflichtung zu 40 Unterrichtsstunden Schwimmen in der Grundschule hat weiterhin Bestand.
Hier wurde eben mit statistischem Material zu Elfjährigen und Älteren gearbeitet. Ich hoffe doch, dass wir den Kindern das Schwimmen beigebracht haben, bevor sie elf Jahre alt geworden sind.