- hören Sie gut zu! -, der aber, wenn es um die konkrete Umsetzung dieses angeblich wichtigen Anliegens der Landesregierung geht, den Hochschulen den Vortritt lässt?
schön, dann können sie ja Stipendien vergeben natürlich finanziert aus Studiengebühren der Studenten. Vom Land gibt es dazu keinen einzigen Cent. Man will ja nicht die Hochschulautonomie gefährden.
Meine Damen und Herren, wir erinnern uns, was die CDU vor der Wahl versprochen hat: Mit uns wird es keine Studiengebühren geben. - Nach der Wahl hat die CDU Studiengebühren beschlossen und zugesagt, dass jeder und jede, der bzw. die nicht zahlen kann, ein Darlehen vom Land bekommt. Auch dieses Versprechen hat sie nicht gehalten.
Es geht hier aber nicht nur um gebrochene Wahlversprechen der CDU - damit ließen sich die Straßen pflastern -;
es geht auch um die Reputation Niedersachsens und um mehr Menschlichkeit. Während sich die Großen dieser Welt ab heute den Kopf darüber zerbrechen, wie man den ärmsten der armen Länder vielleicht besser helfen kann, übt sich diese Landesregierung darin, kleinkrämerisch ein paar Cent auf Kosten ebendieser armen Länder für ihre kleine Provinz einzusparen.
(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN - Axel Plaue [SPD]: Das sind die wahren Globalisierungskriti- ker!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der SPD, Studierenden aus Entwicklungs- und Schwellenländern die Studiengebühren zu erlassen, wurde bei der Beratung des NHG von CDU und FDP abgelehnt. Ebenso wurde unsere Forderung nach einem Hilfsfonds des Landes für diese Studierenden abgelehnt. Heute stellen wir einen Gesetzentwurf zur Abstimmung, der fordert, allen Studierenden, die aufgrund ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind, die Gebühren aufzubringen, ein Darlehen zu gewähren, und zwar unabhängig von ihrer nationalen Herkunft und unabhängig von ihrem rechtlichen Aufenthaltsstatus.
Damit soll diejenige Gruppe von ausländischen Studierenden, die die größten finanziellen Schwierigkeiten hat, nicht länger von der Möglichkeit, Kredite in Anspruch zu nehmen, ausgeschlossen werden.
Meine Damen und Herren von CDU und FDP, wenn Sie sich noch einen Rest eines sozialen Gewissens bewahrt haben, dürfen Sie heute nicht mit Nein stimmen. Ein Nein wäre für alle, für das ganze Land, beschämend.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Frage der Gewährung von Darlehen an ausländische Studierende macht einmal mehr deutlich: Die Effekte des stratmannschen Studiengebührenmodells bedeuten faktisch nichts anderes als die Einschränkung des Zugangs zu unseren Hochschulen. Der Umgang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zeigt erneut, dass es beim Thema Studiengebühren nie um wirklich intelligente Hochschulsteuerung ging, sondern nur darum, zulasten der Studierenden neue Geldquellen für die Hochschulen aufzutun, um die Lücken zu stopfen, die die schwarz-gelbe Kürzungspolitik zuvor gerissen hatte.
Bereits während der Anhörung zur Novelle des Niedersächsischen Hochschulgesetzes haben die Hochschulen davor gewarnt, ausländische Studierende, die nicht aus der EU stammen, vom Darlehensangebot zur Kreditfinanzierung der Studiengebühren auszuschließen. Besonders hart trifft dies Studierende aus Entwicklungs- und Schwellenländern, die ohne Förderprogramme nach Deutschland kommen. Sie schaffen es häufig nur mit Mühe und Not, den Lebensunterhalt mit eigenen Mitteln zu bestreiten. Aufgrund einer stark eingeschränkten Arbeitserlaubnis haben sie kaum Zuverdienstmöglichkeiten. So erhalten insgesamt nur 13 % aller ausländischen Studierenden ausreichend Geld von ihren Eltern, und nur 23 % erhal
An unseren Hochschulen gibt es folglich viele ausländische Studierende, die die Gebühren nicht aufbringen können. Dass das bis jetzt noch nicht zu einem dramatischen Anstieg der Exmatrikulationen geführt hat, ist alleine der Fantasie der Hochschulleitungen, der ASten und der Studentenwerke zu verdanken, die versuchen, mit Jobs, mit Stipendien oder mit selbst aufgelegten Darlehensprogrammen zu helfen.
Doch das Problem ist damit beileibe nicht gelöst. Denn alle Hochschulen haben unisono klar gemacht, dass die jetzt ergriffenen Maßnahmen einmalig sind und nur die Studierenden betreffen, die bereits bei Einführung des Studiengebührenmodells in Niedersachsen studiert haben. Da Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, offensichtlich nicht bereit sind, das Hochschulgesetz zu ändern, werden niedersächsische Hochschulen in Zukunft gerade aus Drittweltländern, Ostasien oder den GUS-Staaten nicht mehr die besten, sondern die finanzstärksten Studierenden aufnehmen. Das ist absurd. Denn das Anwerben ausländischer Studierender im Rahmen der Internationalisierung unserer Hochschulen ist nur dann erfolgreich, wenn wir die klugen Köpfe und nicht die Kinder reicher Eltern nach Niedersachsen holen.
Wenn Sie in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit der Hochschulen verweisen, Stipendien zu vergeben, dann macht das einmal mehr deutlich, dass Sie die angebliche soziale Abfederung Ihres Gebührenmodells auf die Hochschulen bzw. auf die Studierenden abgewälzt haben. Dabei hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bereits darauf hingewiesen, dass er die Gewährung von Stipendien aus Mitteln der Studiengebühren für problematisch hält, weil nämlich zum einen die soziale Förderung der Studierenden auch ausweislich unseres Hochschulgesetzes nicht in erster Linie von den Hochschulen zu erbringen ist und zum zweiten das Gesetz als Verwendungszweck die Verbesserung der lehrbezogenen Leistungsangebote vorschreibt. Das heißt, die Verwendung für Stipendien steht faktisch eigentlich im Widerspruch zum Rest des Gesetzes.
Auch den Hinweis, dass es rechtlich problematisch sei, anerkannte Asylberechtigte von der Gewährung eines Studienbeitragsdarlehens auszunehmen, ignorieren Sie. Dabei konnten die Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP im Ausschuss nicht einmal nachvollziehbar begründen, warum sie die genannten Ausnahmetatbestände überhaupt geschaffen haben. Angeblich geht es um das Risiko, dass Studierende aus Nicht-EUStaaten in ihr Heimatland verschwinden, ohne das Darlehen zurückgezahlt zu haben, wodurch sie natürlich den Ausfallfonds belasten würden. Aber warum werden dann ausgerechnet Asylberechtigte vom Darlehensprogramm ausgenommen, die sich nun gerade dadurch auszeichnen, dass sie nicht in ihre Heimatländer zurück wollen? Warum der Besuch eines Studienkollegs das Ausfallrisiko mindern soll, bleibt ebenfalls Ihr Geheimnis. Vorschläge, die Ihrer selbst ernannten Zielsetzung folgend die Ausfallfonds entlasten würden - ich denke hier etwa an die in Hamburg praktizierte Möglichkeit, den Hochschulen das Recht zu geben, ausländischen Studierenden die Gebühren zu stunden -, wollten Sie im Ausschuss erst gar nicht ausführlich beraten.
Meine Damen und Herren, ob es der Ausschluss ausländischer Studierender aus dem Darlehensprogramm oder die Bestrebung des Innenministers ist, ausländische Studierende unter Generalverdacht zu stellen und Hochschulen zu Außenstellen der Sicherheitsbehörden zu machen - alle diese Maßnahmen senden ein Signal aus, das eines weltoffenen und toleranten Niedersachsens nicht würdig ist. Statt in Imagebroschüren zu investieren, sollten Sie lieber Geld in Stipendien- und Darlehensprogramme für ausländische Studierende stecken. Damit wäre jedenfalls der internationalen Attraktivität unseres Standorts mehr gedient.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ende 2006 haben wir das gültige NHG gegen die Stimmen der Opposition beschlossen, die unseren Weg in vielen Bereichen nicht mitgegangen ist, obwohl selbst Sozialdemokraten gesagt haben, dieses Gesetz sei eigentlich nur die
konsequente Fortschreibung des Vorgängergesetzes. Sie waren gegen die Einführung von Studienbeiträgen und akzeptierten auch nicht unseren Denkansatz - dies tun Sie heute noch nicht -, dass wir lieber das dritte Kindergartenjahr beitragsfrei stellen, als den später Besserverdienenden ihre Ausbildung beitragsfrei zu finanzieren.
Sie nehmen aber auch nicht objektiv wahr, dass es in Deutschland seit vielen Jahrzehnten Ausbildungsberufe gibt, die nur oder überwiegend in Privatschulen erlernt oder studiert werden können. Mancher Hochschulstudiengang, der seinerzeit unter Ihrer Regierung eingeführt wurde, setzt sogar einen kostenpflichtigen Ausbildungsgang voraus.
Sie können in den Landtagsprotokollen auch zahllose Aussagen führender Sozialdemokraten zu Studienbeiträgen nachlesen; Sigmar Gabriel ist hier des öfteren zitiert worden.
Meine Damen und Herren, Sie müssen ja nicht anerkennen, dass die Studiengebühren eingeführt sind und die Studierenden in ihrer Mehrheit diesen Beitrag auch akzeptiert haben. Aber es wäre besser, wenn Sie dies zur Kenntnis nähmen und den Kopf nicht länger in den Sand steckten.
Jetzt aber zu dem eigentlichen Anliegen Ihres Antrags: Sie haben die Problematik zum Teil dargestellt; ich brauche dies nicht zu wiederholen. Ich weise aber darauf hin, dass wir uns im Jahre 2006 damit ausführlich beschäftigt haben. Damals haben wir uns aus guten Gründen für die im Gesetz stehenden Ausführungsbestimmungen entschieden.
Für uns war es wichtig, dass die ausländischen Studierenden auch weiterhin an niedersächsischen Hochschulen studieren können.
So haben all diejenigen ausländischen Studierenden, die erfolgreich an einem Studienkolleg teilgenommen haben, Anspruch auf das niedersächsische Studienbeitragsdarlehen. Es haben also nicht
nur Deutsche und ihre Familienangehörigen Anspruch auf ein Studienbeitragsdarlehen, sondern auch EU-Inländer und heimatlose Ausländer sowie alle sogenannten Bildungsinländer, zu denen auch die Kollegiatinnen und Kollegiaten gehören. Nur Ausländerinnen und Ausländer aus Staaten, die nicht der EU angehören, haben keinen Darlehensanspruch.
Nach den bisherigen, zugegebenermaßen noch jungen Erfahrungen lässt sich nicht nachweisen, dass ein großer Anteil der betroffenen Studentengruppe diese Beiträge nicht bezahlen kann. Auch sind die Hochschulen bemüht, dieser Gruppe zu helfen, z. B. durch das Angebot von Hilfskraftbeschäftigung, die Gewährung von Stipendien oder die Anerkennung einer unbilligen Härte.
Nein, jetzt nicht. - Meine Damen und Herren, wir wissen aber im Gegensatz dazu auch, dass die leistungsfähigsten ausländischen Studierenden in Ländern mit hohen Studiengebühren studieren. Wir stehen auch international im Wettbewerb um diese leistungsfähigen ausländischen Studierenden, die sich hier im Übrigen auch um Stipendien bewerben können. Das NHG vom 21. November 2006 hat den Hochschulen die Möglichkeit eröffnet, Stipendien zu vergeben, die auch aus Studienbeiträgen finanziert werden können, wie Sie bereits erwähnt haben. Dies ist fortschrittlich, und das sollten Sie auch zur Kenntnis nehmen.
Meine Damen und Herren, die Darlehen, die für Studienbeiträge gewährt werden, werden erst zurückgefordert, wenn Studierende ein ausreichendes Einkommen erzielen. Die Einkommensgrenze für Studiendarlehen beträgt 1.060 Euro; dies wird erst zwei Jahre nach Ende des Studiums überprüft. Studierende, die nach dem Studium in Deutschland oder in anderen Staaten der EU wohnen, werden diese Darlehen in der Regel freiwillig zurückzahlen. Aber dort, wo diese Darlehen nicht zurückforderbar sind, werden sie immer häufiger von einem Ausfallfonds getragen werden müssen. Das heißt dann aber, dass die zahlungsbereiten
Inländer, die heimatlosen Ausländer und die Bildungsinländer diese Kosten mittragen müssen. Dies ist Ihnen aber offenbar auch recht; denn im allgemeinen Teil der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf schreiben Sie unter Abschnitt IV: „Aufgrund des Gesetzes entstehen weder Kosten noch haushaltsmäßige Mindereinnahmen.“
Wie bei Ihnen üblich, wollen Sie wieder einmal die Beitragszahler belasten. In den Ausschussberatungen haben Sie ja Ihre Probleme auch dargestellt, die Sie mit diesem Antrag haben. Vielleicht sollten Sie sich langsam den Tatsachen stellen und nicht mehr Ihren alten Regierungszeiten nachtrauern.
Wenn Sie aber umgekehrt die in diesem Antrag angesprochenen ausländischen Studierenden beitragsfrei stellen wollen, dann frage ich Sie: Wie wollen Sie es deutschen Studierenden und anderen Bildungsinländern vermitteln, dass ein Teil der ausländischen Studierenden im Gegensatz zu ihnen keine Studienbeiträge bezahlen müsste?