Protokoll der Sitzung vom 07.06.2007

(Werner Buß [SPD]: Das ist ja das Schlimme!)

- Herr Kollege Buß, ich weiß, dass Sie selbst einmal Beamter einer Einpersonenstation in Hildesheim gewesen sind.

(Heiterkeit bei der CDU)

Das ist ja das Problem: Da Sie nie krank waren, konnten Sie Ihren Dienst immer verrichten.

(Klaus-Peter Dehde [SPD]: Sie waren wahrscheinlich Pastor einer Einsee- lengemeinde! Vielleicht aber noch nicht einmal das!)

Was wäre aber gewesen, wenn das doch passiert wäre?

Meine Damen und Herren, das Problem ist, dass wir sehr viele kleine Wasserschutzpolizeistationen haben. Es geht darum, den Dienst der Wasserschutzpolizei zu optimieren. Das funktioniert eben nicht in kleinräumigen Strukturen, zumal die Wasserschutzpolizei ihre Boote in der Regel situationsgerecht einsetzen muss.

Ich habe mir den Bericht des Innenministeriums zu der Petition noch einmal vorlegen lassen. Ich muss der Ordnung halber allerdings darauf hinweisen, dass es schon etwas merkwürdig ist, dass eine Resolution des Rates der Stadt Wolfsburg nicht etwa vom Oberbürgermeister dem Landtag zugeleitet wird, sondern von der SPD-Fraktion; das ist mir dabei aufgefallen. Das ist recht ungewöhnlich. Wir haben auch nicht nachgeprüft, ob es sich dabei wirklich um einen einmütigen Ratsbeschluss handelt; wir wollen das aber einmal voraussetzen.

Ich will auf Folgendes hinweisen: Herr Kollege Buß, schon im Jahre 1993, als wir beide noch gar nicht dem Landtag angehörten, hat die damalige rot-grüne Landesregierung eine Überprüfung der Wasserschutzpolizeistrukturen vorgenommen und schon damals, im Jahre 1993, ist der Kommandeur der Wasserschutzpolizei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wasserschutzpolizeistation Wolfsburg aus fachlicher Sicht nicht notwendig sei und hinsichtlich der Präsenz der Wasserschutzpolizei keine Verluste auftreten würden, wenn die Betreuung des Zuständigkeitsbereichs auf die Dienststelle in Braunschweig übertragen würde. Genau dieses wird jetzt im Rahmen der Neuordnung vollzogen.

Hier wird weiter ausgeführt - auch das ist ein Argument, dem wir uns ja nicht verschließen können -, dass die Organisation der Wasserschutzpolizei dadurch gekennzeichnet ist, dass die Einsatzmittel Boot und Streifenboot besser zusammengeführt werden können.

(Werner Buß [SPD]: Das ist ja Quatsch, wenn ich nur die Hälfte der Boote habe!)

Deshalb werden wir Ihrem Antrag nicht zustimmen.

Danke schön. - Zu dieser Eingabe liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor.

Dann rufe ich jetzt Herrn Kollegen Helberg von der SPD-Fraktion auf. Er spricht zu den Eingaben 3594, 3618 und 3645, in denen es um Studienbeiträge geht, auf. Herr Kollege Helberg!

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche zu drei Petitionen, zu Hering, Schrader, Lorenz. Alle drei Petenten wenden sich mit ihren Eingaben gegen die Einführung von Studienbeiträgen in Niedersachsen. Die Petenten Lorenz und Schrader beklagen, dass sie die Mittel zur Finanzierung der Studienbeiträge nicht aufbringen können. Die Petentin Frau Hering trägt vor, dass weder ihre beiden studierenden Söhne über die Geldmittel dafür verfügten, noch dass ihr Einkommen ausreiche, ihre Söhne entsprechend zu unterstützen. Der monatliche BAföG-Betrag der beiden Söhne beträgt jeweils 305 Euro.

Das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur verweist in allen drei Fällen auf die Möglichkeit, die Studienbeiträge über Studiendarlehen zu finanzieren. Aber in allen drei Fällen führen die Studienbeiträge zu einer sozial unausgewogenen Bildungsfinanzierung. Die Belastungen daraus erreichen jetzt die einkommensschwachen Familien. Die Studienbeiträge haben zwei Wirkungen, die gerade die Ärmsten treffen: Erstens. Die Zugangshürden für Menschen mit geringem Einkommen werden deutlich erhöht. Zweitens. Gerade die Kinder aus Familien mit geringem Einkommen nehmen nach dem Studium einen Rucksack mit Schulden mit in den Berufsanfang.

Wenn BAföG und Darlehen zusammentreffen, kassiert das Land besonders rigide ab. Daran ändert auch die Kappungsgrenze bei 15 000 Euro nichts. Ab einem Einkommen von mehr als 1 060 Euro im Monat sieht sich der Berufsanfänger dann sogleich zwei Rückzahlungsverpflichtungen gleichzeitig ausgesetzt.

Wir halten diese aufgezeigten Ergebnisse generell und in den drei Petitionen für ungerecht und sozial unausgewogen. Deshalb beantragen wir in allen drei Fällen die Eingaben der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön, Herr Kollege Helberg. - Zu denselben Eingaben spricht von der CDU-Fraktion Frau Kollegin Trost! Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Helberg, zunächst einmal möchte ich klarstellen, dass der Petent Lorenz bei seinem Begehren einen anderen Ansatzpunkt hat als den, den Sie hier dargestellt haben. Er sieht sich dadurch benachteiligt, dass er - weil er sein Studium nicht sofort nach dem Schulabschluss aufnehmen konnte, sondern erst Zivildienst abgeleistet hat - in den ersten zwei Semestern - anders als seine Schulkollegen, die direkt nach der Schule ihr Studium aufgenommen haben - nicht von den Studiengebühren in den ersten zwei Semestern befreit sind.

Die Frage, die sich in diesem Fall stellt, ist, ob für die Fälle, dass die Studierenden vor ihrem Studium Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben, eine Übergangsregelung getroffen werden sollte. Diese Frage ist vor Einführung der Studienbeiträge länderübergreifend ausführlich beraten worden. Es gibt viele Gründe, warum dem nicht entsprochen wird. Diese Gründe dürften Ihnen eigentlich bekannt sein. Zum Beispiel ist darauf hinzuweisen, dass Studierende, die ihr Studium aufgenommen haben, ohne Studiengebühren zu bezahlen, im Gegensatz zu den Studierenden, die jetzt die Studienbeiträge bezahlen, noch nicht in den Genuss der verbesserten Ausbildungsmöglichkeiten an den Hochschulen gekommen sind.

(Dr. Gabriele Andretta [SPD]: Das ist doch ein Scherz!)

In diesem Zusammenhang möchte ich noch zwei Bemerkungen machen. Die Langzeitstudiengebühren, die von der SPD-geführten Landesregierung im Dezember 2002 eingeführt worden sind, sind auch nicht mit besonderen Übergangsregelungen versehen worden, obwohl das damals ebenfalls thematisiert worden ist. Von den Gerichten ist das damals auch nicht beanstandet worden.

Ein zweiter Punkt. Eine exakt gleichgelagerte Petition wurde am 24. Mai im Wissenschaftsausschuss einstimmig nach Sach- und Rechtslage entschieden. Wir bleiben auch bei dieser Petition bei Sachund Rechtslage.

Zu den beiden anderen Petitionen, in denen es um die Einführung von Studiengebühren und die Schwierigkeiten geht, die entsprechenden Gelder aufzubringen, möchte ich zur Verdeutlichung noch einmal einige Punkte ansprechen, die von uns bei der Einführung der Studienbeiträge berücksichtigt worden sind.

Wir haben immer betont: Durch die Einführung von Studienbeiträgen darf die Aufnahme eines Studiums nicht verhindert werden, und die Studierenden dürfen auch keinen unzumutbaren finanziellen Risiken ausgesetzt werden. Dazu stehen wir nach wie vor. Aus diesem Grund wird den Studierenden nach unseren Regelungen zur Finanzierung der Studienbeiträge ja auch ein zinsgünstiges Studiendarlehen angeboten, unabhängig von den eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen und von denen der Eltern.

Weiterhin haben wir im NHG ganz klar geregelt - das darf man ebenfalls nicht vergessen -, dass die Hochschulen Stipendien vergeben können und dies auch sollen.

Studienbeiträge sorgen im Ergebnis für eine soziale Ausgewogenheit in der Bildungsfinanzierung. Derzeit finanziert die Gesamtheit der Steuerzahler den Hochschulabsolventen in der Regel persönliche Vorteile. Dazu gehört vor allem ein sehr geringes Risiko im Hinblick auf Arbeitslosigkeit. Nur zur Erinnerung: Die Arbeitslosenquote von Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen liegt seit Jahren weit unterhalb der allgemeinen Arbeitslosenquote, derzeit bei rund 4 %.

Ferner stellt der gesetzlich festgelegte Betrag von 500 Euro je Semester für die Studierenden nur einen relativ kleinen Teil der tatsächlichen Kosten für ein Studium dar. Wir haben hier in Diskussionen mehrfach dargelegt, wie teuer ein Studium ist. Noch einmal zu Ihrer Information, damit Sie es nicht vergessen: Ein Jurastudium kostet rund 27 000 Euro, ein Maschinenbaustudium 180 000 Euro, ein Medizinstudium 250 000 Euro. Zudem ist ein Studium eine Investition in die eigene Zukunft.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir bleiben bei „Sach- und Rechtslage“. Denn was Sie hier wollen, ist eine Entscheidung gegen geltendes Recht, und das ist mit uns nicht zu machen. - Danke.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Danke schön. - Zu diesen Eingaben liegen weiter keine Wortmeldungen vor.

Ich komme zu der 3128, Schließung der Schachtanlage Asse II in Remlingen. Herr Kollege Meihsies von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Petent, Herr Burkhard Drake, ist Landrat des Landkreises Wolfenbüttel. Er nimmt für sich in Anspruch, im Namen zahlreicher Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Wolfenbüttel zu sprechen.

Die Petition setzt sich mit den Gefahren des Atommülls auseinander, der im Salzbergwerk Asse II zwischen 1967 und 1977 eingelagert wurde. Bekanntlich dringen seit 1991 täglich bis zu 12 m3

Wasser in den Schacht ein. Bundesumweltminister Gabriel sprach von einem GAU auf der Asse.

Das, was viele Kritikerinnen und Kritiker befürchtet haben und vor dem zahlreiche Wissenschaftler gewarnt haben, nämlich dass in diesem Salzbergwerk Wassereinbrüche drohen, ist eingetreten. Alle Warnungen wurden in den Wind geschlagen. Die erste deutsche Atommüllendlagerung ist gescheitert und stellt eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar.

(Zustimmung bei den GRÜNEN)

Auf diese Gefahren nimmt die Petition Bezug. Der Petent fordert ein aktives Handeln von Politik und Administration. Er äußert Zweifel an dem Sicherheitskonzept und dem Einbringen von Magnesiumchloridlösungen als sogenanntes Schutzfluid, Herr Minister Sander. Er fordert einen Vergleich weiterer Alternativverfahren, um den Schutz der Umwelt zu gewährleisten; er fordert ein Genehmigungsverfahren für den Abschlussbetriebsplan, das materiell dem Atomrecht entspricht. Schließlich fordert er, dass das Atommüllendlager auf Dauer vom Staat betrieben werden soll.

Letztendlich geht es ihm auch darum, dass eine Öffentlichkeitsbeteiligung stattfindet, die diesen Namen auch verdient, und nicht nur eine Information der Öffentlichkeit. Das ist der qualitative Unterschied zu Ihnen, Herr Minister Sander, im Umweltministerium.

Der Umweltausschuss hat sich mit diesen Forderungen auseinandergesetzt. Die jahrelange Kritik der Grünen scheint jetzt auch bei der CDU angekommen zu sein. Denn Herr Dr. Runkel als Mitglied des Umweltausschusses hat dort eine besondere Erkenntnis zu Protokoll gegeben.

(Christian Dürr [FDP]: Sie waren doch gar nicht da, Herr Meihsies!)

Herr Dr. Runkel, Sie sind der Auffassung, dass es noch kein tragfähiges Sicherheitskonzept für die Asse gibt. Sie sehen die Notwendigkeit einer Nachbesserung. Während Umweltminister Sander die Asse schönredet und von Sicherheit dort spricht, sehen Sie etwas anderes. Ich freue mich, dass die CDU nach 40 Jahren Diskussion in der Wirklichkeit des Jahres 2007 angekommen ist.

(Zustimmung bei den GRÜNEN - Reinhold Coenen [CDU]: Hören Sie doch auf mit diesem Quatsch!)

Meine Damen und Herren, wir haben diese Zweifel benannt und seit vielen Jahren in die Öffentlichkeit getragen. Jetzt, 40 Jahre nach der ersten Einlagerungsgenehmigung, stehen wir vor einer Fehlentscheidung, die wir politisch korrigieren müssen. Für uns als Grüne geht in dieser Frage Sicherheit vor Schnelligkeit. Die Antwort, die die Grünen auf die Petition und auf das Anliegen des Petenten geben, setzt sich aus vier Punkten zusammen:

Erstens. Wir wollen, dass die Arbeiten auf der Asse sofort gestoppt werden und das Schutzfluid nicht eingebracht wird.

Zweitens. Wir wollen eine Überprüfung des Sicherheitskonzeptes durch in dieser Frage unabhängige, alternative Wissenschaftler.

Drittens. Herr Minister Sander, wir wollen, dass das Atomrecht Anwendung findet.

Viertens. Wir wollen eine Überprüfung der Rückholbarkeit der 125 000 Atommüllfässer, die dort eingebuddelt wurden.

Meine Damen und Herren, in diesem Sinne beantragen wir, die Petition von Landrat Drake der Landesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.