Besonders schwierig ist die Situation für die freien Kita-Träger und die Elternselbsthilfeinitiativen; denn in jedem Einzelfall müssen sie jetzt mit den Kommunen darüber verhandeln, wer welche Elternbeiträge ersetzt. Diese Verhandlungen sind schon in der Vergangenheit schwierig gewesen. Bestes Beispiel, erste Rückmeldung, Herr McAl
lister und Herr Althusmann: Waldkindergarten Lüneburg - nicht in der Bedarfsplanung, keine Weitergabe des Geldes. Da können Sie gleich anfangen zu arbeiten!
Meine Damen und Herren, es ist nicht auszuschließen, dass Ihr Finanzhilfemodell für die Beitragsfreiheit in einzelnen Fällen freien Kita-Trägern die Existenz kosten wird.
Künftig werden die Kitas in Niedersachsen vom Land über zwei verschiedene Finanzhilfen gleichzeitig gefördert. Erstens gibt es die 20-prozentige Personalkostenförderung, die direkt an die KitaTräger geht - ohne Probleme. Zweitens gibt es jetzt Ihre Pauschale für die Beitragsfreiheit, die an die Kommunen gezahlt wird, die sie dann weitergeben sollen. Es hätte doch einen ganz einfachen Weg gegeben - wir haben ihn Ihnen aufgezeigt -: Sie hätten nur die Einnahmeausfälle durch die Beitragsfreiheit abdecken müssen. So hätten wir die prozentuale Personalkostenförderung angehoben und einen sauberen Weg auch für die Zukunft gehabt. Dann wäre das Geld wirklich in den Kitas angekommen.
Meine Damen und Herren, wenigstens wird die Beitragsfreiheit für einen Großteil der Kinder und der Eltern endlich Realität. Aber eines sage ich Ihnen: Dieses Gesetz hat viele Baustellen offengelassen. Wir werden noch viel Nacharbeit leisten müssen. Es wird nicht lange Bestand haben. Ich glaube, Sie werden auf unseren Weg zurückkehren und über die Erhöhung des Personalkostenzuschusses nachdenken. Nur das ist real und sauber und kommt in den Kindertagesstätten an. - Danke.
- Meine Damen und Herren, hören Sie dem Redner zu! Ich habe nichts gegen einen Zwischenruf. Aber bei einem derart hohen Geräuschpegel kann man den Redner nicht mehr verstehen. Das kann ich nicht zulassen.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Eine Vorbemerkung an das Präsidium: Da ich mich mit der Geschäftsordnung nicht so gut auskenne, möchte ich geklärt wissen, ob es richtig ist, dass einer Fraktion zusätzliche Redezeit gewährt werden kann, bevor überhaupt die anderen Fraktionen geredet haben.
Ich weiß nicht, ob Sie das jetzt klären können. Wenn nicht, dann hätte ich zumindest später eine Auskunft darüber.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin wirklich ein bisschen erschüttert. Man versteht die Welt nicht mehr. Aus meiner Sicht fing diese Debatte sehr vernünftig an. Der Kollege McAllister hat klargemacht, dass das heute ein guter Tag für uns ist und dass wir ein Gesetz mit ganz großer Mehrheit verabschieden. Dann kommt Herr Robbert, kritisiert das ganze Vorhaben in zwei Dritteln seines Redebeitrags und stimmt dann zum Schluss doch zu. Anschließend wird das ganze Thema zerredet, wer wofür zuständig ist. Aber in der Sache - wir alle sind ja davon ausgegangen, dass wir etwas Gutes auf den Weg bringen - kommt unter dem Strich nichts Vernünftiges heraus. Das finde ich nicht in Ordnung.
Ich unterstreiche das, was David McAllister gesagt hat: Das ist ein guter Tag. Es geht um unsere Kinder und die Persönlichkeitsentwicklung in den ersten Jahren. Dafür setzen wir mit diesem Gesetz Zeichen. Wir leisten einen wichtigen Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie für die frühkindliche Bildung und Erziehung. Dies ist in der Tat deswegen möglich, weil wir eine ganz konsequente Haushaltskonsolidierung durchgeführt haben. Jetzt sind wir dazu in der Lage, auch in diesem Bereich Investitionen für die Zukunft unserer Kinder zu tätigen.
Mit der Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres setzen wir unsere Bemühungen insgesamt auch dahin gehend fort, dass wir das letzte Kindergartenjahr als Brückenjahr zur Grundschule betrachten; denn je mehr Kinder für den Besuch einer Kindertagesstätteneinrichtung begeistert werden können, desto erfolgreicher gelingt der Übergang in die Schule.
Im Vergleich zum ersten Entwurf des Gesetzes haben wir noch einige Änderungen vorgenommen - diese sind hier angesprochen worden -, insbesondere was die Kannkinder und die ausreichende Betreuungszeit - vier Stunden, acht Stunden und darüber hinaus - betrifft. Ich hatte im Kultusausschuss in der Tat den Eindruck, dass wir uns weitestgehend einig sind. Wir haben einen Schwerpunkt diskutiert, bei dem es darum ging, wie die Kommunen mit den Mitteln umgehen, die nicht unmittelbar eingesetzt werden können. Auch da sind wir uns im Prinzip einig: Das Geld muss für die Weiterentwicklung unserer Kinder verwendet werden. Unser Appell an die Kommunen ist, dass sie mit diesem Geld - anders als es z. B. in der Stadt Hannover geschieht - sachgerecht umgehen und, wenn sie etwas Geld übrig haben, dies den Kindern und den Familien zur Verfügung stellen. Das ist unser Credo. Wir setzen da volles Vertrauen in das Verantwortungsbewusstsein, das die Kommunen gegenüber den Kindern haben. Wir gehen davon aus, dass die Städte und Gemeinden die zusätzliche Entlastung in vollem Umfang weiterleiten.
Wir setzen unsere Bemühungen auch dahin gehend fort, dass die Betreuungssituation im frühkindlichen Bereich verbessert wird. Wir sind da noch lange nicht am Ende. Der Orientierungsplan, das Programm „Familie mit Zukunft“, das Projekt „Brückenjahr“, das die Zusammenarbeit von Kindern und Schulen fördert, und nun die Beitragsfreiheit des letzten Kindergartenjahres - das sind zwar erste Maßnahmen. Wir müssen diese Maßnahmen aber ausbauen, und zwar finanziell und personell.
Das beitragsfreie Kita-Jahr alleine wird nicht die erhofften Veränderungen bringen. Dies gelingt nur mit hoch qualifiziertem Personal und einem ausgearbeiteten pädagogischen Konzept. Zur Verbesserung der Qualität der Betreuung und der Bildung gehört auch die Verbesserung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich würde mich sehr darüber freuen, wenn wir hier auf den Boden der Sachlichkeit zurückkommen und uns alle darüber freuen, dass wir einen richtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht haben. - Danke schön.
Bevor ich Herrn Minister Busemann das Wort gebe, möchte ich Ihre Frage, Herr Abgeordneter Schwarz, beantworten. In § 70 der Geschäftsordnung ist das eindeutig geregelt. Es ist korrekt verfahren worden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sie können wohl nachvollziehen, dass es mir eine besondere Freude ist, zu diesem Tagesordnungspunkt zu sprechen; denn es geht um einen bildungs- und familienpolitischen Schwerpunkt dieser Landesregierung, den wir heute erfolgreich abschließen.
Das ganze Thema ist in erster Linie unter der Rubrik „Bildungsauftrag“ zu diskutieren. Im Interesse der Kinder habe ich immer gesagt: Mir nützt eine Regelung, die für ein Jahr gemacht wird und im nächsten Jahr nicht bezahlt werden kann, überhaupt nichts. Wenn wir es machen und es eine gute Sache ist, dann muss es dauerhaft gemacht werden können. Diesen Punkt haben wir mittlerweile erreicht. Ich finde, es ist außerordentlich erfreulich, wenn 120 Millionen Euro - betrachten wir einmal den Ganzjahresetat - bewegt werden können.
Erlauben Sie mir eine persönliche Anmerkung - ich bin ja schon ein paar Jahre im Geschäft -: Es ist sicherlich nicht leicht für einen Minister, z. B. ein Spargesetz durch das Gesetzgebungsverfahren und dann in die Umsetzung zu bringen. Aber noch
schwieriger scheint es manchmal zu sein, ein Leistungsgesetz, aufgrund dessen 120 Millionen zu verteilen sind, durch die Gremien zu bringen und dann an der Basis entsprechend umzusetzen. Das ist eine hoch interessante Erkenntnis, die ich bei dieser Gelegenheit gewonnen habe. Umso mehr bin ich froh, dass wir es jetzt alle miteinander gepackt haben. Mein Dank gilt allen Beteiligten, die in gemeinsamer Kraftanstrengung dieses große Werk gemeistert haben.
Meine Damen und Herren, wir entlasten mit diesem Gesetz die Eltern finanziell. Wir versetzen die Kommunen in die Lage, die Beitragsfreiheit sicherzustellen und die nicht benötigten Mittel in den weiteren Ausbau der Betreuung zu stecken. Wir verbessern die Startbedingungen für erfolgreiche Bildungsverläufe für alle Kinder, und wir vernetzen die beiden Bildungseinrichtungen Schule und Kindertagesstätte noch stärker miteinander. Ich finde, das ist ein ganzes Paket von guten und richtigen Facetten. Deshalb bin ich sicher, dass dieses Gesetz - das ist schon gesagt worden; das freut mich - mit großer Mehrheit hier verabschiedet werden kann.
Wir haben in den letzten Jahren unterschiedliche Entwürfe diskutiert, in denen es um den ersten, zweiten oder dritten Jahrgang - wie auch immer ging. Ich glaube, den Schritt, den wir heute hier miteinander bewältigen, kann man unterschreiben. Das ist ein ganz wichtiger Schritt nach vorne.
Meine Damen und Herren, im Rahmen der Gesetzesberatung wurde auch Folgendes sichergestellt: Der Anspruch bezieht sowohl die sogenannten Kannkinder als auch diejenigen Kinder mit ein, die vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Der Anspruch auf einen beitragsfreien Platz umfasst eine Betreuungszeit von bis zu acht Stunden. Damit - das will auch einmal sagen - nimmt Niedersachsen einen Spitzenplatz unter den Bundesländern ein. Gucken wir uns einmal um: Hessen bietet fünf Stunden, das Saarland sechs Stunden und Rheinland-Pfalz sieben Stunden. Der Stadtstaat Berlin stellt vollständig frei; auch das gehört zur Betrachtung dazu. Elf weitere Bundesländer haben in dieser Frage gar nichts oder noch nichts zu bieten. Auch das darf man bei dieser Gelegenheit einmal sagen.
Meine Damen und Herren, die Kommunen sind für die Sicherstellung des Angebots an beitragsfreien Plätzen verantwortlich. Deshalb erhalten sie auch die beiden Beitragspauschalen, die nach dem
Betreuungsumfang gestaffelt sind. Man hätte, verehrte Frau Eckel, auch über eine dritte Gruppe - z. B. 140 Euro - und über anderes mehr nachdenken können. Mir war es jedoch wichtig - bei allen Schwierigkeiten -, das System erst einmal zu installieren, um dann miteinander zu gucken - deswegen die Revisionsklausel 2011 -, wo wir nachjustieren müssen oder wo wir erweitern können oder wie auch immer; denn da ist noch vieles in Bewegung.
Die Mittel in Höhe von jährlich 120 Millionen Euro sind hinreichend bemessen und auskömmlich. Das bestätigen uns auch die kommunalen Spitzenverbände. Diese heben hervor - das ist ganz wichtig -, dass mit dieser Regelung die erste große Bewährungsprobe der Regierung zum Konnexitätsprinzip bestanden sei. Bei allem, was wir auch in Sachen Krippen später vorhaben, ist es ganz wichtig, dass die Partnerschaft mit den Kommunen weiterhin erhalten bleibt.
In den Kommunen wurde bei den Jugendhilfeträgern natürlich gerechnet. Von der Landeshauptstadt, von Lüneburg, von Vechelde und von überall her habe ich entsprechende Berichte wahrgenommen, die unter dem Strich sagen: Die Mittel sind auskömmlich.
Da und dort gibt es die Sorge: Wie kommen wir denn ganz schnell ans Geld? - Meine Damen und Herren, wenn wir das Gesetz gleich miteinander beschlossen haben, werde ich ein Informationsblatt an Sie verteilen - das werde ich auch veröffentlichen -, in dem ganz einfach beschrieben ist - das können Sie meinethalben auch in den Wahlkreisen denen, die Fragen haben, sagen -, wo das zu beantragen ist und wie das technisch ganz einfach geht, damit das Geld möglichst schnell fließen kann und keine finanziellen Engpässe entstehen.
Die Befürchtungen insbesondere freier Träger, dass die Kommunen die zur Verfügung stehenden Mittel nicht entsprechend weiterreichen, halte ich für unbegründet. Ohne das Angebot der freien Träger können die Kommunen ihre gesetzlichen Verpflichtungen nicht erfüllen.
Hier besteht eine gegenseitige Abhängigkeit. Das Beispiel Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz hat belegt, dass das ohne große Konflikte vor Ort geregelt werden kann.
Deswegen bin ich zuversichtlich, dass auch das Thema Elternbeitragsfreiheit zwischen der zuständigen Kommune und dem einzelnen Standort einvernehmlich und vernünftig geregelt wird.
In diesem Zusammenhang sage ich einen sehr ernsten Satz: Das Gesetz ist kein Haushaltskonsolidierungsprogramm für die Kommunen.