Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, ich hatte in meiner Antwort klargemacht: Es gibt unterschiedliche Meldeverfahren und Fristen, die einzuhalten sind. Für Niedersachsen kann ich bestätigen, dass Meldevorgänge innerhalb dieser Fristen erfolgt sind. Die Frage, warum das in Schleswig-Holstein nicht so ist, müssten Sie der Sozialministerin in SchleswigHolstein stellen. Insofern glaube ich, dass sie der richtige Adressat ist.
Unsere atomrechtliche Aufsichtsbehörde in Niedersachsen hat sicherzustellen, dass solche Fälle bei uns nicht auftreten. Das heißt: Wenn ein Vorfall auftritt, der sofort gemeldet werden muss, dann muss diese Meldung sofort herausgehen.
In Schleswig- Holstein hat Vattenfall die Frist von fünf Tagen, die eingehalten werden muss - es handelte sich dort ja um einen Vorfall der Kategorie N -, beachtet. Dies halte ich aber nicht für richtig; denn wenn man Erkenntnisse hat, muss man sie sofort weitergeben. Dies gilt sowohl für das Unternehmen als auch für die Landesregierung in Schleswig-Holstein.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Gefährlichkeit der Atomkraft ist ja nicht nur rein technisch bedingt. Die Erfahrung lehrt uns ja, dass das Risiko vielmehr auch in der unverantwortlichen Geheimniskrämerei mancher Betreiber und manchmal auch in dem zu blinden Vertrauen einiger Politiker liegt, Herr Minister Sander.
Ich wüsste nicht, dass der Staatssekretär im Niedersächsischen Umweltministerium nicht über ein Telefon verfügt. Dies wäre mir neu.
Da Strahlung nicht an Landesgrenzen haltmacht, wundert es mich sehr, dass Minister Sander, der für dieses Thema zuständig ist, trotz seiner - wie er erklärte - nicht ausreichenden Informationslage einen Persilschein für niedersächsische Kraftwerke und niedersächsische Betreiber schon zu einem
Zeitpunkt ausstellen konnte, zu dem er noch nicht über alle Informationen über die Hergänge in Schleswig-Holstein verfügt hatte. Fast täglich werden ja neue Dinge transparent.
Ich frage Minister Sander, ob in den niedersächsischen Kernkraftwerken nicht ebenso alte Transformatoren vorhanden sind wie in den schleswigholsteinischen Kraftwerken und ob angesichts der offensichtlichen Häufung von Schäden, die von Transformatorenhäusern in Kernkraftwerken ausgehen, nicht eine dringende Überprüfung im eigenen Lande notwendig wäre.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Hagenah, von ganz wesentlicher Bedeutung ist, dass man auch mit Kernenergieunternehmen vertrauensvoll zusammenarbeitet. Meines Erachtens ist die schlechte Informationspolitik Schleswig-Holsteins nicht akzeptabel. So etwas gibt es in Niedersachsen nicht! Eines ist aber klar: Sie leben in Bezug auf SchleswigHolstein aus der Erinnerung und versuchen, das Feindbild, das Sie im Hinblick auf SchleswigHolstein aufgebaut haben, jetzt wieder aufzubauen versuchen.
Ich kann Ihnen den Unterschied zwischen Schleswig-Holstein und Niedersachsen gern erklären - dies ist sehr technisch - und Ihnen sagen, warum die Situation bei den in Niedersachsen vorhandenen Transformatoren aufgrund der Anlagentechnik, die auf das Kühlsystem ganz anders ausgerichtet ist, und im Hinblick auf die Gefahr bei einem Brand - ich reiche Ihnen dies nachher nach - anders zu beurteilen ist als in Schleswig-Holstein.
- Meine Leute können doch nur für unsere Kernkraftwerke die Verantwortung übernehmen. Ich kann doch nicht auch noch für Schleswig-Holstein die Verantwortung übernehmen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Sander, Sie haben ausgeführt, dass die Kernkraftwerke sowohl in Brunsbüttel als auch in Krümmel aufgrund von Ereignissen, die außerhalb der Kernkraftwerke stattgefunden haben, abgeschaltet werden mussten und sicher abgeschaltet wurden. Das Einzige, was mich bei dieser Geschichte ein kleines bisschen beunruhigt hat, ist, dass durch den Brand außerhalb des Kraftwerksgebäudes in einem Transformatorenhaus, welches mit dem eigentlichen Reaktorgebäude und dem Schaltanlagengebäude räumlich nichts zu tun hat, Rauchgase entstanden sind, die über die Lüftungsanlage in den Kontrollraum angesaugt worden sind. Sie wurden zwar durch das Filtersystem von Rußpartikeln gereinigt, aber letztlich sind sie doch eingedrungen und haben zu einer Reizung der Atemwege der Mitarbeiter geführt.
Dies führte wiederum dazu, dass ein Mitarbeiter der Bedienungsmannschaft eine Atemschutzmaske angelegt hat.
Ich frage daher die Landesregierung: Müssten aus der Tatsache, dass diese Gase angesaugt worden sind, nicht Konsequenzen gezogen werden? Muss nicht überprüft werden, ob auch in niedersächsischen Kernkraftwerken eine solche Situation möglich ist, die meiner Meinung nach durch relativ einfache technische Vorkehrungen beseitigt werden könnte?
Meine Damen und Herren, die Frage, die Herr Dr. Runkel eben gestellt hat, ist beim Präsidium akustisch kaum angekommen, weil Sie alle so laut
waren und miteinander geredet haben. Jeder sollte vor dem anderen Achtung haben. Wenn jemand eine Frage stellt, dann sollte man zuhören. Wer nicht zuhören möchte, sollte hinausgehen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Runkel, ich hatte bereits in meiner Antwort auf das Problem der Rauchgase hingewiesen und ausgeführt, warum dies in Niedersachsen nicht passieren kann. Zum Wartenschutz gibt es eine Erkennung von Rauchgasen im Ansaugluftstrom der Lüftungsanlagen. Nach Erkennen eines Rauchgaseintrags in die Lüftungssysteme erfolgt ein Umschalten der Lüftungssysteme auf Umluftsystem. Darüber hinaus ist bei einer Verqualmung der Raumluft im Wartenbereich, wenn sie unterstellt wird, eine Entqualmung der Warte sofort in Angriff zu nehmen bzw. wird in Angriff genommen. Obwohl wir diese Informationen aus Schleswig-Holstein erst später erhalten haben, haben wir unsere Anlagen sofort dahin gehend überprüft, ob es eventuelle Mängel gerade im Bereich des Brandes und der Rauchgasentwicklung geben könnte. Nach jetzigem Stand ist das nicht der Fall.
Herr Minister Sander hat gerade zu Recht darauf hingewiesen, dass er nicht auch noch für die Sicherheit der AKWs in Schleswig-Holstein verantwortlich ist, sondern nur für die in Niedersachsen, und gleichzeitig hat er die hohe Sicherheitskultur in Niedersachsen und das hohe Informationsniveau, insbesondere bei Störfällen, hervorgehoben. In unserem Reaktor in Esenshamm, der 1979 in Betrieb genommen wurde und somit der älteste Reaktor in Niedersachsen ist, hat es bis 2001 derart viele Störfälle gegeben, dass sie der Summe der Störfälle von Krümmel und Brunsbüttel entsprechen. Wir haben uns die Zahlen für 2006 mühsam herausgesucht und haben festgestellt, dass es 2006 acht meldepflichtige Vorfälle der Kategorie N
gegeben hat, über die ich mich im letzten Jahr nicht informiert gefühlt habe. Ich möchte dringend wissen, wie viele meldepflichtige Vorfälle der Kategorie N es im ersten Quartal 2007, über das die Zahlen ja schon vorliegen, gegeben hat. Da auch das zweite Quartal schon vorbei ist, interessiert mich zu erfahren, wie viele es da waren.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Steiner, alle meldepflichtigen Vorgänge, auch die der Kategorie N, werden in den Medien veröffentlicht. Wir haben dem Landtag bereits am 9. Juli Informationen gegeben, in denen wir die einzelnen meldepflichtigen Vorgänge aufgeführt haben. Ich kann Ihnen die Liste der letzten zwei bis drei Jahre gerne zur Verfügung stellen, damit Sie Ihren Kenntnisstand auffrischen können.
Lassen Sie mich noch eines sagen, weil Sie in Ihren Vorbemerkungen ja immer wieder einen kleinen Schlenker machen und darauf hinweisen, wie unzuverlässig dies alles sei. Wir hatten am 18. Januar dieses Jahres einen relativ starken Sturm, insbesondere im Westen unseres Landes. Dort hat es, wie Ihnen, Frau Kollegin Steiner, vielleicht bekannt ist, eine Schnellabschaltung gegeben, die völlig problemlos erfolgt ist.
- Wenn ich diese Ereignisse als Beispiel dafür nehme, warum das bei uns besser läuft, weil wir nämlich andere Sicherheitsvorgänge haben, dann müssen Sie zumindest akzeptieren, dass das der Fall ist.
Kollegin Steiner, wie viele Störfälle es in Esenshamm in diesem Jahr tatsächlich gegeben hat, haben Sie nicht beantwortet.
Bevor ich zu meiner Frage komme, möchte ich Folgendes sagen: Ein Unfall mit radioaktivem Fallout, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren, ob in Krümmel oder in Brunsbüttel, kennt keine Landesgrenzen.