wird. Hier liegt nach meiner Einschätzung noch einiges im Argen. Das ändert aber nichts an dem Lohngefälle zwischen den verschiedenen Staaten. Die Löhne liegen im innerstaatlichen Recht in der Kompetenz des einzelnen Staates, unabhängig davon, ob die Löhne staatlich, gewerkschaftlich oder tarifpartnerschaftlich festgelegt werden. Das wird so bleiben, weil dies für die Beitrittsländer die einzige Möglichkeit ist - so haben diese Länder immer argumentiert -, wirtschaftlich aufzuholen. Deswegen würden sie sich gegen jeden derartigen Vorstoß wehren. Auf der europäischen Ebene sehe ich also überhaupt keine Entlastungsargumente. Einzig eine Verbesserung der Zusammenarbeit der Verfolgungsbehörden könnte uns weiterhelfen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, wir haben ja heute hier festgestellt, dass die Zahl der Verstöße gegen illegale Beschäftigung und das Lohndumping nicht zurückgegangen ist. Ein Indiz dafür ist unserer Auffassung nach die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in diesem Gewerbe. Wie hat sich die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in den letzten fünf Jahren entwickelt? Das wäre ja auch ein Anhaltspunkt, um das beurteilen zu können.
Ich will gleich meine zweite Frage anschließen: Warum war die Landesregierung - das hat sich ja heute deutlich gezeigt - bei der Bekämpfung dieser Verstöße in den letzten fünf Jahren so erfolglos?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Erstens. Frau Kollegin Heister-Neumann hat ausgeführt, dass die Zahlen zurückgegangen sind. Das hat sie zweimal gesagt. Deswegen wundert es mich, dass Sie jetzt das Gegenteil behaupten.
zurückgegangen ist. Das ist hier zweimal gesagt worden. Deswegen verstehe ich nicht, dass im Vorspann zu einer Frage noch einmal eine falsche Behauptung aufrechterhalten wird.
Wir können insgesamt nur so erfolgreich sein, wie das Rechtsinstrumentarium es zulässt. Auch wenn hier Missstände vorliegen, ist es nicht möglich, sich vom Rechtsstaat zu lösen. Wir können anlassbezogen vorgehen. Aber nur auf Vermutungen hin können wir nicht Leute aus dem Verkehr ziehen. Vielmehr müssen konkrete Ermittlungen stattfinden, es müssen Anzeigen vorliegen, oder die Kontrollen, die in den Betrieben stattfinden, müssen etwas ergeben. Das ist nur in dem Umfang, wie es Frau Kollegin Heister-Neumann vorgetragen hat, möglich. Wenn Sie konkrete Verdachtsmomente im Auge haben, dann bitte ich Sie, sie den Strafverfolgungsbehörden anzuzeigen, damit man mit diesem Wissen den betreffenden Fällen nachgehen kann.
Eine allgemeine Debatte darüber und irgendwelche Vermutungen bringen uns und vor allen Dingen die betroffenen Arbeitnehmer und die Betriebe, die ordentlich arbeiten, in keiner Weise weiter. Also nennen Sie Ross und Reiter, wenn Sie irgendetwas wissen, wo wir angeblich nicht richtig gehandelt haben, und dann beschäftigen wir uns damit.
Unabhängig davon sage ich: Das Thema wird mit dem Bundesarbeits- und dem Bundesfinanzministerium weiter besprochen. Denn ich möchte es aus der Welt schaffen, dass eine solche Fülle von Vermutungen geäußert wird. Sie haben ja nichts als Vermutungen oder irgendwelche Aussagen. Wir müssen aber, wenn wir rechtsstaatlich handeln wollen, im konkreten Einzelfall etwas tun. Wir können nicht einfach mal mit der Heckenschere quer durchs Beet gehen.
Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht mehr vor. Ich schließe damit die Beratung der Dringlichen Anfragen.
Tagesordnungspunkt 17: Zweite Beratung: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz der Nichtraucherinnen und Nichtraucher - Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/3725 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/3933
Tagesordnungspunkt 18: Einzige (abschließende) Beratung: Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens (Niedersächsisches Nichtrau- cherschutzgesetz - Nds. NiRSG -) - Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 15/3765 Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Drs. 15/3933 - Schriftlicher Kurzbericht Drs. 15/3957
Tagesordnungspunkt 19: Zweite Beratung: Nichtraucher schützen - Jugendschutz verbessern - Antrag der Fraktion der SPD Drs. 15/3139 - Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit - Drs. 15/3933
Tagesordnungspunkt 20: Erste Beratung: Nichtraucherschutz in Gaststätten - Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Drs. 15/3909
Entgegen der Darstellung in der Ihnen zunächst zugeleiteten Tagesordnung sind die Beschlussempfehlungen zu den Tagesordnungspunkten 17, 18 und 19, wie aus deren heutiger Fassung ersichtlich, zur besseren Übersicht nunmehr in einer
Die Beschlussempfehlung zu dem Tagesordnungspunkt 17 in der Drucksache 3933 Nr. 2 lautet, den Gesetzentwurf für erledigt zu erklären.
Zu dem Tagesordnungspunkt 18 liegt die Beschlussempfehlung in der Drucksache 3933 Nr. 1 vor. Sie lautet auf Annahme mit Änderungen.
Beim Tagesordnungspunkt 19 lautet die Beschlussempfehlung in der Drucksache 3933 Nr. 3, den Antrag für erledigt zu erklären.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lange wurde im Bundestag über einen Schutz vor Passivrauchen diskutiert, bis dann auf die Bundesländer als zuständige Instanzen verwiesen wurde. Hierzu gab es eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern, und Niedersachsen hat die Federführung zügig übernommen, um neue, konkrete, tragbare Vorschläge für gesetzliche Regelungen zum Nichtraucherschutz zu erarbeiten. Heute wollen wir alle gemeinsam das Niedersächsische Nichtraucherschutzgesetz verabschieden. Ich bedanke mich zunächst einmal ausdrücklich vor allem beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, aber auch bei allen anderen Beteiligten für die zügige Zuarbeit, insbesondere bei unserem Sozialministerium.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Rauchen ist gesundheitsschädlich, aber Passivrauchen eben auch. Zahlreiche Untersuchungen belegen das eindrucksvoll. Deshalb ist es konsequent, auch für Niedersachsen ein Regelwerk zum Nichtraucherschutz zu verabschieden, das übrigens in weiten Teilen genau so auch in anderen Bundesländern geplant ist. Darüber hinaus belegen die Erfahrungen in ganz Europa, dass nach einem anfänglichen Gewöhnungsprozess Ruhe und Akzeptanz einkehren.
Ab 1. August soll also in Niedersachsen Nichtraucherschutz bestehen: in öffentlichen Gebäuden, Krankenhäusern, Heimen und Bildungseinrichtungen. Es soll dann Nichtraucherschutz bestehen bei Gruppen in öffentlich zugänglichen Gebäuden,
insbesondere Gaststätten, Sport- und Kultureinrichtungen - zum Schutz aller Nichtraucher, ganz besonders auch - mit Vorbildcharakter - der Kinder und Jugendlichen und auch zum Schutz unserer Behinderten. Es besteht Rauchverbot auch für den Landtag. Genau wie in anderen öffentlichen Einrichtungen auch wird die Möglichkeit eingeräumt, Raucherräume einzurichten - gleiches Recht für alle, auch für Abgeordnete.
Die Rauchverbote sollen nötigenfalls durch Bußgelder durchgesetzt werden. Hierfür gilt eine Übergangsregelung. Damit kommen wir insbesondere der Gastronomie entgegen, die so eventuell erforderliche Umbaumaßnahmen durchführen kann.
Es gibt zwar einige wenige Ausnahmen, z. B. für Vernehmungsräume bei der Polizei. Aber in der Tat ist die Zahl der Ausnahmen sehr begrenzt und überschaubar. Sie sind klar und deutlich definiert, damit man mit der gesetzlichen Regelung sinnvoll umgehen kann. Eines muss jedoch klar sein - das will ich hier noch einmal betonen, um Missverständnissen vorzubeugen -: Das Gesetz gilt ab 1. August uneingeschränkt. Die gesetzliche Verpflichtung ist von diesem Zeitpunkt an zu beachten. Auf Nachfrage hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst bestätigt, dass bewusstes und wiederholtes Zuwiderhandeln ein rechtswidriges Verhalten darstellt. Dies aber nur zur Klarheit, aber auch gerade zur Klarheit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nicht nur meine Beobachtungen zeigen, dass es bei den Gastwirten eine größere Bereitschaft gibt, den Nichtraucherschutz zu realisieren, als manche glauben machen wollen. Ich habe nicht vergessen - dies gilt für alle anderen Kollegen gleichermaßen -, dass es zwischendurch eine klare Ansage vom DEHOGA gab, dass die Politik für eine klare, einheitliche Regelung sorgen möge. Genau dies haben wir mit der vorliegenden Regelung getan.
Was mich in der Tat hoffnungsvoll stimmt, ist, dass inzwischen bereits viele den Nichtraucherschutz für ihre Institutionen, Gaststätten und Einrichtungen realisiert haben. Der Nichtraucherschutz greift also schon im Vorgriff auf das zu erwartende Recht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Diskussion der letzten Monate hat gezeigt, dass die Menschen einen größtmöglichen Schutz vor Passivrauchen wünschen und dass die Menschen dazu bereit sind, dafür Einschränkungen hinzu
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das vorgelegte Gesetzeswerk muss sich ab 1. August bewähren. Ich bin davon überzeugt, dass das besser klappen wird, als mancher zurzeit herbeizureden versucht. Den Antrag der Fraktion der Grünen, der bereits einmal in Berlin Bestandteil der Diskussionen war, lehnen wir ab. Dies ist sicherlich nicht verwunderlich.
Ich bitte zu guter Letzt um Ihrer aller Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Sozialausschusses zum Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich fordere Sie auf: Seien wir alle Vorbild für unsere Kinder, und gewähren wir den Nichtrauchern in Niedersachsen einen größeren Schutz! - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der vergangenen Woche hat der Bundesrat dem Bundesgesetz zum Nichtraucherschutz zugestimmt. Heute werden wir hier mit breiter Mehrheit ein Landesgesetz beschließen. Dieses Verfahren macht deutlich: In Deutschland wird es keine einheitlichen Regelungen zum Schutz für Nichtraucher geben. Dies ist meines Erachtens falsch und auch schlecht.
Gut hingegen ist, dass in einer der letzten Hochburgen der internationalen und nationalen Tabaklobby die Gefahren des Tabakrauchens und des Nikotins nicht mehr weiter verharmlost und verniedlicht werden können. Immerhin ist der Zusammenhang zwischen Passivrauchen und schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen seit Ende der 60er-Jahre wissenschaftlich mehrfach belegt. So schreibt die Bundesregierung in ihrer Gesetzesbegründung:
„Obwohl die... tödlichen Folgen des Nikotinkonsums seit Jahrzehnten bekannt sind, sterben in Deutschland
mehr als 140 000 Menschen jährlich an den Folgen des Rauchens, 3 300 von ihnen an den Folgen des Passivrauchens.“