Protokoll der Sitzung vom 13.09.2007

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kaufverträge enthalten eine Vereinbarung dahin gehend, dass die betriebsnotwendigen

Gebäude und Grundstücke auf den Käufer übergehen. Was die nicht betriebsnotwendigen Gebäude und Grundstücke anbelangt, wird mit dem Liegenschaftsfonds derzeit über eine weitere Verwertung bzw. sinnvolle Nutzung verhandelt.

Vielen Dank. - Frau Kollegin Heiligenstadt, Sie stellen Ihre zweite Zusatzfrage.

Herr Präsident! Der zweite Teil meiner Frage - der Teil betreffend das PsychKG - ist von der Ministerin vorhin nicht beantwortet worden. Stattdessen hat sie sich nur auf Probewohnplätze bezogen. Deshalb frage ich noch einmal: 360 Planbetten in Moringen. 396 Belegungen, wie Sie gerade gesagt haben. Davon befänden sich angeblich 80 Patientinnen und Patienten im Probewohnen. Jetzt behaupte ich aber einmal, dass auch diejenigen Patientinnen und Patienten, die sich im Probewohnen befinden, einen entsprechenden Personalbedarf auslösen. Die schweben ja nicht frei im Raum herum. Aus diesem Grunde steht nach wie vor die Zahl von 396, also von fast 400 Patientinnen und Patienten im Raum. Hinzu kommt die Betreuung im Festen Haus in Göttingen, die zum Teil auch mit dem festen Personalbestand der Einrichtung in Moringen durchgeführt wird. Hinzu kommen schließlich die Patientinnen und Patienten, die die Kollegin Frau Bockmann vorhin angesprochen hat.

Vor diesem Hintergrund frage ich noch einmal ganz gezielt auch im Hinblick auf das PsychKG und den Personalschlüssel: Ist die Zahl der Beschäftigten in Moringen an diesen zusätzlichen Bedarf angepasst worden? Wie wollen Sie angesichts der von mir geschilderten Umstände noch die erforderliche Sicherheit gewährleisten?

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Frau Ministerin!

Liebe Kollegin Heiligenstadt, hier geht es nicht um das PsychKG, sondern um den Maßregelvollzug.

(Lachen bei der SPD)

- Sie lachen jetzt. Sie sprechen aber immer vom PsychKG.

(Zurufe von der SPD)

- Nein, hier geht es einzig und allein um den Maßregelvollzug und das Maßregelvollzugsgesetz. Das muss an dieser Stelle einmal ganz deutlich gesagt werden.

(Beifall bei der CDU)

Meine Antwort eben bezog sich auf die tatsächliche Belegungssituation. Sie können davon ausgehen, dass sie so ist, wie ich sie Ihnen eben dargestellt habe. Meine Mitarbeiter haben mir das gerade noch einmal bestätigt.

Was Ihre Frage angeht, so ist das natürlich richtig: Der Personalschlüssel ist etwas anderes als die Zahl der Planbetten. Der Personalschlüssel orientiert sich immer an den tatsächlichen Patientenzahlen. Das war schon vor der Übertragung so und ist auch nach der Übertragung so. Das wird auch so bleiben.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Eine weitere Zusatzfrage stellt der Kollege Harden.

Herr Präsident! Ich frage die Landesregierung: Wie hoch ist der Immobilienwert der Landeskrankenhäuser vor ihrem Verkauf bewertet worden?

Vielen Dank. - Frau Ministerin!

Ich bitte um Nachsicht, ich möchte mich dazu gern mit meinem Kollegen abstimmen. Ich werde Ihnen diese Zahl nachliefern.

Aber ich habe, glaube ich, sehr deutlich gemacht, wie komplex und schwierig es ist, den Marktwert einer Immobilie zu ermitteln; denn es geht nicht um ein Haus, das als ein Haus an sich verkauft wird, sondern es geht hier um

(Bernd Althusmann [CDU]: Betriebs- notwendiges Vermögen!)

ein Vermögen, das insofern - danke schön - betriebsnotwendig ist. Man muss hier auch die Dienstleistung und die Menschen sehen, die in den Krankenhäusern sind. Um den Wert dieser Immobilien genau bestimmen zu können, haben wir uns für dieses Vergabeverfahren entschieden und europaweit ausgeschrieben. Wir wollten herausfinden, wie die unterschiedlichen Bieter den Marktwert der jeweiligen Häuser beurteilen, nachdem sie diese Immobilien sehr genau angesehen hatten. Mit dem Verkaufserlös, den wir jetzt erzielen, können wir außerordentlich zufrieden sein.

Eben wurde gesagt, wir hätten keinen Mehrwert. Es gibt einen deutlichen Mehrwert allein dadurch, dass wir jetzt eine Trägervielfalt, gute Strukturen in den Häusern, Investitionsverpflichtungen und eine Bereitschaft, zu investieren und mehr Betten zu schaffen, haben. Der Kauferlös geht an uns, und das ist schon gut, wie ich denke.

(Beifall bei der CDU)

Frau Kollegin Grote, ein zweites Mal!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst muss ich feststellen, dass Frau Ministerin leider nicht auf die konkrete Frage eingegangen ist, ob Beschäftigten, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses in die Privatisierung widersprochen haben, mit einer Änderungskündigung gedroht wurde.

Ich habe aber noch eine andere Frage, die ebenfalls den Personenkreis der Beschäftigten betrifft. Stimmt es, dass diese Beschäftigten jetzt teilweise Wegstrecken zur Arbeitsstelle von bis zu 80 oder 90 km vor sich haben?

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung droht nicht. Aber es ist Aufgabe der Landesregierung, zu informieren, wie sich die Rechtslage zum einen für die Beschäftigten, die Tarifverträgen unterliegen, und zum anderen für unsere Beamtinnen und Beamten darstellt, wenn

es zu einem Betriebsübergang kommt. Das ist unsere Fürsorgepflicht als Arbeitgeber, und dieser Fürsorgepflicht sind wir nachgekommen, indem wir über die einzelnen Schritte aufgeklärt haben, die ich Ihnen eben schon dargestellt habe.

(Zustimmung bei der CDU)

Man kann widersprechen. Mit denen, die widersprochen haben - ich habe Ihnen dargelegt, wie außerordentlich gering die Zahl derjenigen ist, die widersprochen haben -, werden Gespräche darüber geführt, wie wir das jeweilige Arbeitsverhältnis möglichst fortführen können. Es geht darum, nach Möglichkeit eine Gestellung in dem jeweiligen Betrieb zu erreichen. Gegebenenfalls kann es aber auch dazu führen, dass weitere Wege in Kauf genommen werden müssen. Aber hier wird keine Drohkulisse aufgebaut - dagegen verwahre ich mich -, weil es mir immer sehr wichtig war, zu versuchen, in gemeinsamen Gesprächen gute Lösungen zu erwirken. Auf diesem Weg sind wir. Alles andere, was danach kommt, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt - teilweise laufen die Fristen noch, sodass Mitarbeiter noch widersprechen können reine Spekulation.

(Beifall bei der CDU - Norbert Böhlke [CDU]: Das sind doch Prinzipien des Arbeitsrechts!)

Vielen Dank. - Eine zweite Frage stellt der Kollege Schwarz.

Frau Ministerin, ungeachtet dessen, dass ich Ihre Belegungsgarantie für skandalös halte, weise ich darauf hin, dass Ihre Begründung nicht ganz richtig ist. Es sind bereits Verlegungen von Patientinnen und Patienten aus den eigenen Landeskrankenhäusern in privatisierte Häuser zur Absicherung der Belegungsgarantie im Gange. In den eigenen Häusern fahren Sie mit befristeten Arbeitsverträgen, damit Sie gegebenenfalls die Beschäftigtenzahl zurücknehmen können. - Aber das ist gar nicht meine Frage.

Hat die Landesregierung an allen Standorten, an denen es Landeskrankenhäuser gab, die Ergebnisse der Kommunalwahl 2006 analysiert, um festzustellen, ob der Verkauf unter Umständen negative Ergebnisse für die CDU hatte?

(Norbert Böhlke [CDU]: Ich habe ge- hört, das habt Ihr schon gemach! Kann das sein? Sonst wäre ja diese Frage nicht gekommen!)

Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist immer sehr vage, was Sie sagen, Herr Schwarz. Ich bitte Sie, das, was Sie vage in den Raum werfen, einmal zu konkretisieren.

Was nun den zweiten Teil Ihrer Ausführungen angeht, so möchte ich - ich weiß nicht, Herr Präsident, ob ich das darf - die Beantwortung dieser Frage ablehnen, weil ich sie für unglaublich halte.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, weitere Fragen liegen mir zu diesem Punkt nicht vor. Der Tagesordnungspunkt 9a ist damit abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9b auf:

b) Bahnprivatisierungsmodell der Bundesregierung stoppen: Position der Landesregierung zum Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung - Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Drs. 15/4053

Dazu hat Herr Kollege Hagenah das Wort. Bitte schön!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung behauptet, dass mit ihrem Modell der Teilprivatisierung der DB AG das ganze Netz herausgelöst und in eine eigene Gesellschaft überführt würde, die im unmittelbaren Eigentum des Bundes verbleibt. Der Bund wird zwar formal Eigentümer des Netzes, tritt aber im gleichen Moment alle relevanten Eigentumsrechte für mindestens 15 Jahre an die Deutsche Bahn AG ab und verliert damit die Kontrolle über das Schie

nennetz. Das wäre eine Privatisierung mit Subventionsgarantie, bei der der Staat sich selbst aller Möglichkeiten beraubt, in der Zukunft noch Bahnpolitik machen zu können.

Die Verkehrsminister der Länder forderten auf ihrer Sonderkonferenz zur Bahnprivatisierung am 2. August Nachbesserungen an dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetzentwurf zur Teilprivatisierung der DB AG. In einem einstimmigen Beschluss fordern die Länder ein echtes Mitsprache- und Kontrollrecht bei den Investitionen im Nahverkehr, die aus Bundesmitteln bezahlt werden. Die Verkehrsminister verlangen, dass es künftig jährliche Berichte über den Zustand des Schienennetzes in den einzelnen Regionen geben soll. Weiterhin sollen Steigerungen der Trassenund Stationspreise zulasten des Nahverkehrs über die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel hinaus ausgeschlossen werden.

Zudem soll ein Gutachten Aufschluss darüber geben, ob der Entwurf verfassungsgemäß ist. Die Kritiker des Entwurfs bezweifeln, dass der Bund nach der Teilprivatisierung der Bahn künftig seiner im Grundgesetz verankerten Verantwortung für die Infrastruktur gerecht werden könne. Auch Minister Hirche hatte auf der Sonderkonferenz erklärt, dass der Gesetzentwurf des Bundes zur Bahnprivatisierung in der vorliegenden Fassung aus seiner Sicht nicht zustimmungsfähig sei.

Nach einer Unterredung mit Herrn Wiesheu aus dem Vorstand der DB AG, bei der es um die Bahnreform und die Vorschläge von Minister Hirche zu einem ICE-Halt in der Heide ging, sprach der Minister gegenüber den Medien allerdings von einem „Gesamtpaket“, das zu bewerten sei.

Wir fragen die Landesregierung: