Protokoll der Sitzung vom 13.09.2007

Wenn Sie den Kaufpreis gemeint haben: Die Kaufpreise sind angemessen; denn man muss auch die Substanz der Gebäude berücksichtigen. Weil es unheimlich schwierig ist, für Krankenhäuser den Marktwert zu errechnen, haben wir das EU-weite Vergabeverfahren gewählt, um damit objektive Kriterien zu haben und den Marktwert ermitteln zu lassen; denn es ist sehr schwierig, den Marktwert eines Krankenhauses ermitteln zu lassen. Das gilt auch für das entsprechende Grundstück, weil sich darauf ein Krankenhaus befindet und darauf auch nichts anders betrieben werden kann. Das ist immer sehr schwierig zu ermitteln. Außerdem hat der Landtag diesen Maßnahmen zugestimmt, und er kann diesen Maßnahmen auch nur dann zustimmen, wenn die Preise marktüblich sind. Ich gehe davon aus, dass der Landtag hierbei rechtens gehandelt hat.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Frau Kollegin Grote, bitte schön!

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte den Fokus auf die Beschäftigten richten. Nachdem im Juli 2005 die Landesregierung die Übertragung der Landeskrankenhäuser, also die Privatisierung, beschlossen hat, wurde der schon angesprochene Tarifvertrag zur Personalüberlei

tung nach zähem Ringen ausgehandelt. Darin wurde detailliert festgelegt, wie mit den Beschäftigten zu verfahren ist.

Ich frage die Landesregierung: Ist es richtig, dass Beschäftigten, die der Überleitung ihrer Arbeitsverhältnisse in die Privatisierung widersprochen haben, entgegen dem bestehendem Tarifvertrag angedroht wurde, eine Änderungskündigung auszusprechen?

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Betriebsübergang vollzieht sich für die Mitarbeiter nach § 613 a BGB. Demnach ist den Beschäftigten für einen Monat vor Betriebsübergang das sogenannte Widerspruchsrecht einzuräumen. Das gilt für Beschäftigte, die nicht den Beamtenstatus haben.

Der Personalüberleitungstarifvertrag ist von den Beschäftigten akzeptiert worden. Es gibt ein gemeinsames Schreiben des Landes und der jeweiligen Bieter an die Mitarbeiter, was von uns auch als vertrauensbildende Maßnahme gedacht war und auch von den Beschäftigten als vertrauensbildende Maßnahme aufgefasst worden ist.

Schauen wir uns die Zahlen einmal an. Im Falle des Landeskrankenhauses Wehnen haben von 780 Mitarbeitern, die ein Widerspruchsrecht gehabt haben, drei widersprochen. Von diesen drei Mitarbeitern war einer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit, einer hat sich für einen Aufhebungsvertrag entschieden, und mit dem Dritten sind wir auch gut auseinander gegangen.

Im Niedersächsischen Landeskrankenhaus Lüneburg haben 852 Beschäftigte ein Widerspruchsrecht. Dort waren es bislang 12, die widersprochen haben. Allerdings läuft dort die Frist noch.

In Niedersächsischen Landeskrankenhaus Königslutter hat ein Beschäftigter von 850 Widerspruch eingelegt. Da ist die Frist abgelaufen.

Im Niedersächsischen Landeskrankenhaus Hildesheim haben zurzeit neun Beschäftigte von 842 Widerspruch eingelegt, aber die Frist läuft noch.

Im Landeskrankenhaus Göttingen haben 620 Mitarbeiter dieses Recht - das sind CircaAngaben, es mag einer mehr oder weniger sein -, davon haben fünf widersprochen. Auch hier läuft die Frist noch.

Im Niedersächsischen Landeskrankenhaus Tiefenbrunn hat zurzeit ein Mitarbeiter von 237 widersprochen. Auch hier läuft die Frist noch.

In den Landeskrankenhäusern Osnabrück und Wunstorf steht die Information der Beschäftigten noch aus.

Wenn Sie diese Zahlen addieren, werden Sie zu dem Ergebnis kommen, dass von den 4 212 Tarifbeschäftigten - ohne Osnabrück und Wunstorf lediglich 31 widersprochen haben. Das ist weniger als 1 %. Das zeigt auch, dass der Überleitungstarifvertrag von den Beschäftigten angenommen und akzeptiert worden ist und dass die neuen Träger viele vertrauensbildende Maßnahmen unternommen haben.

Beamte haben wir in den Landeskrankenhäusern vergleichsweise wenig. Die Beamten bekommen einen Dienstleistungsüberlassungsvertrag und können dagegen Bedenken erheben. Im Landeskrankenhaus Hildesheim haben beispielsweise zwei Betroffene nicht zugestimmt. In den anderen Landeskrankenhäusern - mit Ausnahme von Osnabrück und Wunstorf, wo die Anhörung noch nicht vorgenommen worden ist - gibt es keine Widersprüche. Von daher trifft man auch dort auf hohe Zustimmung.

Natürlich haben die 14 Damen und Herren, die in den einzelnen Einrichtungen dann im Landesdienst verbleiben, auch die Wahl, in den Betrieb zu wechseln.

Insgesamt möchte ich sagen: Ich bin sowohl den neuen Betreibern als auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar, dass sie die Tarifverträge akzeptiert und dass nur so wenige widersprochen haben. Wir sprechen im Moment mit den einzelnen Damen und Herren und überlegen, ob es andere Möglichkeiten gibt, ob sie auch einer sogenannten Gestellung in den Betrieb zustimmen.

Wenn alle Stricke reißen sollten - was wir uns nicht wünschen -, kann es im schlimmsten Fall zu einer Änderungskündigung kommen. Das ist aber nicht der Weg, den wir gehen wollen. Wir gehen zurzeit den Weg, mit den Beschäftigten zu sprechen und

zu überlegen, ob es sogenannte Gestellungsverträge geben soll, damit sie in den Betrieben weiter arbeiten können.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Frau Kollegin Rakow, bitte schön!

Herr Präsident, meine Frage bezieht sich auf den Stellenschlüssel. Ist es richtig, dass der Stellenschlüssel in der Forensik laut Beleihungsvertrag nur zu 90 % erfüllt sein muss? Wenn das so ist, wie sollen dann die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden, bzw. wie soll vor diesem Hintergrund die Akzeptanz in der Bevölkerung aufrechterhalten werden?

Vielen Dank. - Frau Ministerin!

Die angesprochene Quote von 90 % ist eine Mindestquote. Wir sagen also: mindestens 90 %. Das hat auch früher schon gegolten. Allerdings gelten diese mindestens 90 % pro Berufsgruppe, also nicht bezogen auf das gesamte Haus, sondern auf die jeweilige Berufsgruppe. Wenn man sich ansieht, wie wenig Ärzte teilweise in den kleineren Einrichtungen aufgrund des Personalschlüssels arbeiten, dann versteht man, dass man mit schon einem weniger unter diese Mindestquote gelangen kann. Von daher muss man auch - das ist in jedem Betrieb so - eine Mindestquote haben, weil es sonst - wenn wir auf 100 % gehen würden - unmöglich wäre, zu einer Wiederbesetzung zu kommen. Man müsste immer darüber liegen. Deswegen hat man vertraglich mindestens 90 % vereinbart. Damit ist auch die Sicherheit gewährleistet.

Vielen Dank. - Herr Kollege Schwarz!

Herr Präsident! Frau Ministerin! Mit der von Ihnen bestätigten Situation, dass das Land im Maßregelvollzug eine 98-prozentige Belegungsgarantie für die Privaten übernimmt, trägt das Land das kom

plette finanzielle Risiko mit der Konsequenz, dass sie, wenn sie diese Grenze nicht erreichen, Patienten aus ihren eigenen Häusern verlegen oder aus anderen Bundesländern hereinholen müssen. Das ist sozusagen ein Straftäterbeschaffungsprogramm. Können Sie mir bestätigen, dass diese völlig absurde Regelung noch dadurch getoppt wird, dass Sie eine weitere Vereinbarung geschlossen haben, dass das Land bereit ist - wenn das alles nicht funktioniert -, an die Privaten auch noch Strafgeld zu zahlen, damit die 98 % ausgeglichen werden?

Vielen Dank. - Frau Ministerin!

Sehr geehrter Herr Schwarz, ein bisschen rechnen müssen Sie schon. Ich habe eben dargestellt, dass wir in den Landeskrankenhäusern schon seit Jahren eine Überbelegung haben. In den einzelnen Einrichtungen befinden sich zeitweilig 200 Patienten mehr, als wir Planbetten haben. Sinn dieser 98-%-Regelung ist nicht das, was Sie unterstellen, sondern das Gegenteil: Wir wollen verhindern, dass die Patienten so lange in den Einrichtungen verbleiben. Wir wollen erreichen, dass mehr Patienten ins Probewohnen gehen. Wir wollen erreichen, dass mehr Patienten entlassen werden können, sodass die Institutsambulanz wirklich zu einem Erfolgsmodell wird. Das ist unser Ziel. Wir wollen es schaffen, 13 % aller Patienten ins Probewohnen zu geben, wo sie auf ihre Entlassung vorbereitet werden.

Seit der Strafrechtsreform von, ich glaube, 1998 hat sich insbesondere die Verweildauer erheblich verlängert. Wir müssen es jetzt gemeinsam über flankierende Maßnahmen schaffen, die Verweildauer zu verkürzen. Diesem Anliegen dient auch die besagte 98-%-Regelung.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Wenzel, bitte schön!

(Stefan Wenzel [GRÜNE]: Ich ziehe zurück!)

Frau Bockmann, Ihre zweite Zusatzfrage!

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir, noch einmal auf meine Eingangsfrage zurückzukommen. Ich möchte wissen, ob der Informationslevel von Landesregierung und Personalräten der gleiche ist. Nach unseren Informationen ist es nämlich so, dass die sogenannten 126-a-StPO-Patienten zentral in Moringen untergebracht werden sollen. In Moringen haben wir meiner Meinung nach aber schon mehr als genug Patienten und zu wenig Platz. Deshalb frage ich Sie noch einmal: Trifft es zu, dass die Patienten, die bisher im Lande verteilt worden sind, in Zukunft zentral in Moringen untergebracht werden sollen?

Vielen Dank. - Frau Ministerin!

Liebe Frau Bockmann, ich gehe davon aus, dass unser Draht zu den Personalräten gut ist; denn wir führen regelmäßig Gespräche. Ich weiß jetzt aber nicht, ob Sie die Patienten nach § 126 a StPO oder die Patienten nach § 81 StPO meinen. Zwischen diesen beiden Gruppen gibt es einen deutlichen Unterschied. Die Patienten nach § 81 StPO kommen zentral nach Moringen und nach Brauel. Das ist richtig. Die Informationen, die Sie zu den Patienten nach § 126 a StPO haben, können wir aber insofern nicht nachvollziehen, als hier die Gerichte entscheiden und noch offen ist, welchen Weg die Gerichte gehen. Ich gehe davon aus, dass die Gerichte weiterhin so entscheiden werden, wie bisher und wie dies auch in denjenigen Bundesländern geschieht, in denen entsprechende Einrichtungen privatisiert worden sind, ohne dass das Land selbst noch Träger ist. Bei uns ist es so, dass die Gerichte frei darüber entscheiden können, ob sie Patienten an die privaten oder in unsere Einrichtungen überweisen. Man wird die Entwicklung zunächst abwarten müssen.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Frau Dr. Andretta, ein zweites Mal!

(Norbert Böhlke [CDU]: Die Luft ist raus!)

Herr Präsident! Frau Ministerin, wir haben heute die gute Nachricht bekommen, dass im Jahr 2008 18 Millionen Euro in die längst überfällige Grundsanierung des Festen Hauses in Göttingen fließen sollen. Ich frage die Landesregierung: Wie viele zusätzliche Plätze über die 32 vorhandenen Plätze hinaus können im Maßregelvollzug mit diesem 18Millionen-Euro-Sanierungsprogramm geschaffen werden?

Vielen Dank. - Frau Ministerin!

In Moment sind im Festen Haus in Göttingen 32 Patientinnen und Patienten untergebracht. Ich habe eben gesagt, dass es in Zukunft 70 bis 80 sein werden. Wir gehen aber von 38 zusätzlichen Planbetten aus. Wir sind derzeit noch mit der Erstellung einer Bedarfsanalyse befasst.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank. - Eine zweite Zusatzfrage stellt Frau Kollegin Hemme.

Herr Präsident! Die verkauften Landeskrankenhäuser bestanden ja nicht nur aus einem Gebäude und aus einem Grundstück, sondern auch aus weiteren, unterschiedlichen Zwecken dienenden Gebäuden und Grundstücken, die jetzt zum Teil aber nicht mehr betriebsbedingt genutzt werden. Ich frage deshalb die Landesregierung: An welchen Standorten sind diese Gebäude bzw. Grundstücke aus welchen Gründen von den Käufern übernommen worden?

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Frau Ministerin!

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kaufverträge enthalten eine Vereinbarung dahin gehend, dass die betriebsnotwendigen