Susanne Grote

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Danke, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen feststellen, dass die Landesregierung nicht nur mit großer Engstirnigkeit den sozial Schwachen den Gerichtszugang erschweren will, nein, auch in der Auswahl eines möglichen Standortes für ein hannoversches Justizzentrum machen Sie keine gute Figur. In einer in keiner Weise nachzuvollziehenden Art und Weise beharren Sie auf Ihrer Festlegung, die hannoverschen Fachgerichte in das Bredero-Hochhaus
umziehen zu lassen, und torpedieren eine ehrliche und vor allem ergebnisoffene Prüfung von Alternativstandorten. Gern erinnere ich Sie an dieser Stelle an den Gebäudekomplex der Pädagogischen Hochschule. Es spricht für sich, dass der Staatssekretär, Herr Dr. Oehlerking, ausführte, dass die PH schon wegen ihrer Lage ausscheide.
Wunderbar. - Man beachte, der Gebäudekomplex der Pädagogischen Hochschule liegt in der Südstadt Hannover. Mit der S-Bahn sind es gerade drei Minuten bis zum Hauptbahnhof.
Studenten und Mitarbeiter der PH haben diesen Weg täglich zurückgelegt, der bei einer Umnutzung zum Justizzentrum plötzlich bürgerunfreundlich
sein soll. Ihre Argumentation ist überhaupt nicht nachzuvollziehen.
Des Weiteren ist es bezeichnend, dass Sie bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit Schätzzahlen für ausreichend halten. In der Plenarsitzung am 14. September 2007 haben Sie, Frau Ministerin, sehr deutlich ausgeführt, dass Sie aufgrund der geschätzten Zahlen der PH als Alternative nicht weiter folgen wollen. Sie haben sich so in den Standort Bredero-Hochhaus verbissen, dass Sie alle Alternativen nicht ernsthaft prüfen wollen. Das ist Ihr eigentliches Problem.
Ablenken hilft nicht. - Sie gehen auch das Risiko ein, Steuergelder zu versenken, indem Sie das Land langfristig - im Gespräch sind 20 Jahre - an das Bredero-Hochhaus binden wollen. Ich kann nur feststellen, dass diese Landesregierung den Autopiloten bereits abgestellt hat und im Blindflug dem Ende entgegensteuert.
Niedersachsen hat etwas Besseres verdient.
Zum Schluss kann ich Ihnen nur noch eines raten: Warten Sie mit der Entscheidung über einen Standort ab, und schaffen Sie in dieser Legislaturperiode keine Fakten! Frau Heister-Neumann,
lassen Sie Ihre Nachfolgerin oder Ihren Nachfolger unvoreingenommen über den künftigen Standort eines Fachgerichtszentrums entscheiden!
Die SPD-Fraktion lehnt keineswegs das Fachgerichtszentrum als solches ab,
auch wenn die zu erwartenden Synergieeffekte, die Sie immer behaupten, vermutlich überschätzt werden. Wir lehnen jedoch einen Zwangsumzug großer Teile der hannoverschen Justiz in ein ungeeignetes Gebäude, auf das die Landesregierung unter dubiosen Umständen aufmerksam geworden ist, ganz entschieden ab. Ich bedaure, dass die derzeitige Landesregierung und die Regierungsfraktionen einen anderen Umgang mit der Justiz an den Tag legen, als es eigentlich gewünscht ist. Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte den Fokus auf die Beschäftigten richten. Nachdem im Juli 2005 die Landesregierung die Übertragung der Landeskrankenhäuser, also die Privatisierung, beschlossen hat, wurde der schon angesprochene Tarifvertrag zur Personalüberlei
tung nach zähem Ringen ausgehandelt. Darin wurde detailliert festgelegt, wie mit den Beschäftigten zu verfahren ist.
Ich frage die Landesregierung: Ist es richtig, dass Beschäftigten, die der Überleitung ihrer Arbeitsverhältnisse in die Privatisierung widersprochen haben, entgegen dem bestehendem Tarifvertrag angedroht wurde, eine Änderungskündigung auszusprechen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zunächst muss ich feststellen, dass Frau Ministerin leider nicht auf die konkrete Frage eingegangen ist, ob Beschäftigten, die dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses in die Privatisierung widersprochen haben, mit einer Änderungskündigung gedroht wurde.
Ich habe aber noch eine andere Frage, die ebenfalls den Personenkreis der Beschäftigten betrifft. Stimmt es, dass diese Beschäftigten jetzt teilweise Wegstrecken zur Arbeitsstelle von bis zu 80 oder 90 km vor sich haben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Heute beraten wir den von den Regierungsfraktionen vorgelegten Entwurf zur Einführung eines Mediations- und Gütestellengesetzes sowie die damit verbundenen Änderungen anderer Gesetze. Dieser Gesetzentwurf orientiert sich an Folgendem - hier möchte ich mit Ihrer Erlaubnis, Frau Präsidentin, aus der Begründung in der vorliegenden Drucksache zitieren -:
„Auf Konsens und Konfliktüberwindung ausgerichtete Verfahren sind in vielen Fällen besser zur dauerhaften und interessengerechten Beendigung eines Streits geeignet.“
Der Verfasser hat mit diesem Satz vollkommen recht. Hier wird eine alte Weisheit umschrieben, die bereits unsere Großeltern kannten. Diese Weisheit kann politisch weder der einen noch der anderen Seite widerstreben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, als ich diesen Gesetzentwurf das erste Mal gesehen habe, habe ich mich gefragt, weshalb die Regierungsfraktionen und nicht die Landesregierung selbst diesen Entwurf vorgelegt hat. Will die Landesregierung somit die nötige Verbandsanhörung umgehen?
Die mögliche zeitliche Beschleunigung kann jedenfalls nicht der Grund sein. Zum Handeln hat die Landesregierung doch schließlich vier Jahre lang Zeit gehabt. Es waren vier lange Jahre, in denen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, sehr viel Geduld mit Ihrer Regierung gehabt haben.
Schließlich sind Sie doch selbst aktiv geworden.
Das Thema Mediation und die nachhaltige Befriedung der Gesellschaft liegen uns Sozialdemokraten sehr am Herzen. Deshalb werden wir dieses Thema intensiv mit den Experten beraten.
Sehr geehrte Damen und Herren, heute möchte ich inhaltlich auf zwei Punkte eingehen. Zum einen wird mit diesem Entwurf ein Berufsbild völlig neu definiert. Innerhalb der EU kann jede Bürgerin und jeder Bürger den Ort der Berufsausübung frei wählen. Wie gehen wir dann mit Menschen um, die eine andere Mediationsausbildung haben, die sich nicht nach den niedersächsischen Vorgaben richtet? Wir können dieses Detail auch auf Deutschland begrenzen: Wie kann sichergestellt werden, dass ein in Bayern ausgebildeter Mediator die gleichen Kriterien erfüllt wie ein in Niedersachsen ausgebildeter Mediator?
Der zweite Punkt, den ich heute anspreche, wird Sie nicht verwundern. Bereits im Juli letzten Jahres habe ich über die erfolgreiche gerichtsnahe Mediation gesprochen. Dieser Part fehlt völlig in Ihrem Gesetzentwurf.
Dabei ist es die gerichtsnahe Mediation in Niedersachsen, die bundesweit führend und anerkannt ist. Der Erfolgsschlager gerichtsnahe Mediation wurde in der letzten Legislaturperiode von der SPD-Landesregierung eingeführt. Wollen Sie diesen wichtigen Teil aus ideologischen Gründen nicht im Gesetzestext haben?
Oder ist es mehr die gekränkte Eitelkeit Ihrer Justizministerin angesichts des Erfolgs der Arbeit ihres Vorgängers? - Sie sehen, meine Damen und Herren, es gibt noch viele Fragen zu klären. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit großer Freude haben wir den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis genommen und intensiv gelesen. Auch wir von der SPD-Fraktion sind der Meinung, dass es dringend erforderlich ist, die Entscheidung zur Abschaffung der Widerspruchsverfahren zu korrigieren. Das wird Sie nicht verwundern. Bereits im Jahre 2004 haben wir im Hinblick auf die Entscheidung, den Rechtsanspruch und Rechtschutz der Bürgerinnen und Bürger eklatant zu beschneiden, vor den Auswirkungen gewarnt. Leider - ich sage bewusst: leider; denn die Bürgerinnen und Bürger sind wieder einmal die Leidtragenden Ihrer Politik - sind unsere Befürchtungen eingetroffen. Und was tun Sie? Nichts, absolut nichts. Seelenruhig schauen Sie zu, wie Bürgerinnen und Bürger um ihren Rechtsschutz fürchten müssen. Die Betroffenen fühlen sich hilflos.
Nicht ohne Grund wurde das Widerspruchsverfahren bereits vor Jahrzehnten gesetzlich verankert. Das sogenannte Vorverfahren ist ein unbürokratischer und kostengünstiger Rechtsbehelf, der einerseits gerade der „kleinen Frau“, dem „kleinen Mann“ die Schwellenangst vor der Beschreitung eines stark formalisierten Klageverfahrens erspart und zum anderen aufgrund seiner Befriedungsfunktion in der weit überwiegenden Zahl der Fälle langwierige und vergleichsweise kostenträchtige Gerichtsverfahren zu vermeiden hilft. Dieses äußerst effektive und schnelle Vorverfahren haben Sie zum 1. Januar 2005 mit einem Federstrich in großen Teilen unterbunden.
Meine Fraktion hat sich u. a. in einer Großen Anfrage vor einem Jahr nach den Auswirkungen der weitgehenden Abschaffung des bürgerfreundlichen Widerspruchsverfahrens erkundigt. Bereits kurze
Zeit nach der stellenweisen Abschaffung war von einer erheblichen Steigerung der Verfahrenszahlen auszugehen.
Die Beantwortung unserer letzten Kleinen Anfrage zur Abschaffung des Widerspruchsverfahrens vom Juni dieses Jahres hat unsere Befürchtungen, was die dramatischen Auswirkungen angeht, noch verstärkt. Über alle Sachgebiete, bei denen zum 1. Januar 2005 das Widerspruchsverfahren weggefallen ist, hat es, betrachtet man die Jahre 2004 und 2005, bei den Klagen eine Steigerung um insgesamt 264,2 % gegeben. Ich will jetzt nicht auf die einzelnen Sachgebiete eingehen. Das ist ausführlich in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage dargestellt.
Aber auch der Aufwand, der im Vorfeld der Klageerhebung entsteht, hat sich bei den Verwaltungsgerichten seit Abschaffung des Widerspruchsverfahrens erheblich erhöht. Herr Dr. Biester hat es teilweise schon angeführt. Es sind nicht nur Richterinnen und Richter betroffen, sondern auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Servicebereichs. Grund ist, dass sich die Bürgerinnen und Bürger nach der Erteilung des Bescheids direkt an die Rechtsantragstellen der Gerichte wenden, um sich Fragen nach den Verfahrensabläufen und den Gerichtskosten sowie natürlich nach den Erfolgsaussichten erläutern zu lassen.
Frau Heister-Neumann, in der Antwort auf unsere Kleine Anfrage bestätigen Sie zwar den gestiegenen Aufwand. Aber genau beziffern Sie ihn nicht. Ich halte das für ein Manko. Man darf die Augen vor der Realität nicht verschließen.
Alles in allem führt die Entscheidung der Regierungsfraktionen, das Widerspruchsverfahren stellenweise abzuschaffen, zu einer zunehmenden Arbeitsverdichtung und aufgrund der ohnehin schon dünnen Personaldecke zu längeren Gerichtsverfahren. Diese längeren Gerichtsverfahren konterkarieren den Rechtsschutz der Bürgerinnen und Bürger.
Um diese schwerwiegenden Folgen zu beseitigen, müssen nach unserer Einschätzung mindestens 15 volle Stellen im Servicebereich und mindestens zwölf volle Stellen im Richterbereich zusätzlich eingerichtet werden. Im vorliegenden Stellenplan für 2007 sind diese Stellen aber nicht zu finden.
Frau Heister-Neumann, Sie haben bei der Einbringung des Haushalts erläutert, dass eine Stellenmehrung nicht erforderlich ist, da die Landesregie
rung beabsichtigt, genau in den vier Punkten, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgezeigt hat, das Widerspruchsverfahren wieder einzuführen. Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann korrigieren Sie mich. Aber Sie haben zumindest dargelegt, dass die Landesregierung dabei ist, Änderungen vorzunehmen. Eigentlich könnte man sagen, wenn es schnell ginge, dass sie das Problem erkannt und zumindest teilweise gehandelt hat. Aber haben Sie das Problem nicht schon im Kabinett vorgetragen?
Wie hat das Kabinett reagiert?
Das ist eine sehr interessante Frage; denn allein der NDR hat schon über 3 000 „Widersprüche“ auf Halde liegen, die noch bearbeitet werden müssen.
Stimmt es, dass das Kabinett die Resultate eines Gutachtens abwarten will? Reicht es nicht aus, die von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern detailliert erarbeiteten und ausgewerteten Daten und Werte zu verwenden? Wenn das zutrifft, dann stellt sich für mich die Frage: Trauen Sie Ihren eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu diesem Zeitpunkt nicht?
- Genau, Herr Kollege Biallas, das wäre ein Skandal. Ich würde mich freuen, heute von unserer Ministerin dazu etwas zu hören.
Zu den einzelnen Themengebieten, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen angesprochen hat, werden wir erst in der Ausschussberatung Stellung nehmen. Ich freue mich auf eine hoffentlich zügige, aber trotzdem intensive Beratung. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, eines macht mich stutzig. Sie haben gerade erklärt - das war Ihr letzter Satz -: Es gibt keine kostengünstigeren Alternativen. - Es gibt einen Investor, der bereit wäre, ein solches Gebäude zu errichten und an die Landesregierung zu vermieten. Ich meine das Angebot von Delta Bau; das kennen Sie sicherlich. Es sieht monatliche Mietzinsen inklusive Nebenkosten von 137 000 Euro vor. Das sind rund 20 000 Euro weniger als das, was zurzeit gezahlt wird. Wie erklären Sie das?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Am 13. Juli - das ist im Plenarprotokoll nachzulesen ist eine Kleine Anfrage der Grünen beantwortet worden. Im Rahmen der Beantwortung hat die Justizministerin geäußert, die Wirtschaftlichkeit und die Realisierbarkeit von Alternativen würden vor der abschließenden Bewertung ausgiebig geprüft. Aber schon eine Woche später, am 20. Juli, ist von Ihnen, Frau Justizministerin, der Letter of Intent unterzeichnet worden. Mich würde interessieren, welche Kontakte die Landesregierung zu dieser Zeit zu anderen Anbietern hatte und welche Kontakte zu dieser Zeit zu dem Investor Herrn Hippler bestanden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was passiert, wenn zwei sich streiten? Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, denken bestimmt: Dann freut sich der Dritte. Aber dieses Sprichwort meine ich nicht. Also, was passiert, wenn zwei sich streiten? Nun ja, Sie werden jetzt vielleicht denken: Zunächst einmal sollten beide Parteien versuchen, sich zu verständigen, und vielleicht die Hilfe von Schiedsleuten in Anspruch nehmen, um eine Lösung des Problems zu finden. - Das wäre die einfachste Variante. Es klappt aber leider nicht immer.
Viele streitende Parteien treffen sich dann vor Gericht wieder. In der Regel beschränkt sich das Gericht nur auf die Lösung des vorgetragenen juristischen Sachverhaltes. Der juristische Sachverhalt ist aber oft nur die Hälfte des Streites, der die Beteiligten vor Gericht gebracht hat. Die eigentlichen so genannten Beziehungsprobleme, die sich hinter diesem Streit verbergen, können vor Gericht kaum beachtet werden. Die beteiligten Parteien erhalten nach einiger Zeit der Verhandlung eine richterliche Entscheidung. Der Beschluss bzw. das Urteil kann aber in den seltensten Fällen die Vorstellungen aller Beteiligten erfüllen. Diese Tatsache erschwert die Ausführung der richterlichen Entscheidungen zunehmend, sodass häufig zur Durchsetzung dieser Entscheidungen staatlicher Zwang angewendet werden muss.
Um hier eine bessere und mehr befriedende Lösung für alle Beteiligten zu finden, wurde in der letzten Legislaturperiode von der SPD-Landesregierung das Modell der gerichtsnahen Mediation in Niedersachsen an einigen Gerichten eingeführt. Zur Mediation ausgebildete Richterinnen und Richter versuchen, nach Klageerhebung den Streit so zu schlichten, dass eine interessengerechte und zukunftsorientierte Lösung für alle Beteiligten gefunden wird. Durch die Neutralität der Richtermediatorinnen und Richtermediatoren ist es mög
lich, die völlig zerstrittenen Beteiligten außerhalb der eigentlichen Gerichtsverhandlung an einen Tisch zu holen und auch die Beziehungsprobleme zu durchleuchten. Die Beteiligten erkennen innerhalb des Verfahrens sehr schnell, dass eine von ihnen selbst erarbeitete Lösung viel tragfähiger und nachhaltiger ist als eine mögliche richterliche Entscheidung. Oft betrachten die Beteiligten das Mediationsverfahren als persönlichen und sachlichen Gewinn. Kurzum: Eine gerichtsnahe Mediation kann mit wenigen finanziellen Mitteln innerhalb kurzer Zeit eine konstruktive, individuelle, zukunftsorientierte, kooperative und tragfähige Lösung bringen, gerade dann, wenn die beiden beteiligten Parteien eine eigene Lösung zuvor bereits aufgegeben hatten.
In reinen Zahlen ausgedrückt, bedeutet dies: Im Modellzeitraum September 2002 bis Februar 2005 haben die streitenden Parteien von rund 2 000 Gerichtsverfahren einer Mediation zugestimmt. Insgesamt wurden 1 500 Mediationsverfahren abgeschlossen. Eine individuelle Lösung wurde innerhalb des genannten Zeitraumes in 75 % aller Fälle erreicht. 90 % der Beteiligten würden das Verfahren der Mediation wieder wählen.
Wir von der SPD-Landtagsfraktion finden, dass diese Zahlen für sich sprechen. In keinem anderen Verfahren wird innerhalb kürzester Zeit eine so hohe Zufriedenheit aller Beteiligten erreicht. Andere Bundesländer wie Bayern, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt haben dies bereits erkannt und übernehmen das niedersächsische Modellprojekt zur gerichtsnahen Mediation. Selbst auf EU-Ebene wird die gerichtsnahe Mediation gelobt.
Bei so viel positivem Zuspruch ist es an der Zeit, die gerichtsnahe Mediation an allen niedersächsischen Gerichtsstandorten dauerhaft einzuführen. In diesem Zusammenhang aber haben wir uns gewundert, dass die Landesregierung den positiven Zuspruch offensichtlich nicht teilt. So hat der Staatssekretär Dr. Oehlerking in der Pressemitteilung vom 30. März 2006 zum Thema „gerichtsnahe Mediation“ Folgendes geäußert. Frau Präsidentin, Ihre Zustimmung voraussetzend, möchte ich daraus kurz zitieren: „Mediation durch Richter kann nur eine Übergangslösung sein; denn wir wollen, dass sich die Justiz auf ihre Kernaufgaben, die Rechtsprechung, konzentriert.“ Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der Staatssekretär auch hier keine glückliche Figur macht. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Antrag strebt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Verabschiedung eines Niedersächsischen Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes, auch kurz Informationsfreiheitsgesetz genannt, an. Ein Informationsfreiheitsgesetz kann grundsätzlich Transparenz, Akzeptanz und Effizienz staatlichen Handelns erhöhen. Auch kann dadurch Korruption aufgedeckt werden. Vor über zwei Jahren wurde der Antrag eingebracht. Es ist nunmehr an der Zeit, dass wir
die Verwaltung in Niedersachsen zu einem transparenten, service- und kundenorientierten Partner der Bürgerinnen und Bürger machen. Wir fordern die Landesregierung auf, ein Niedersächsisches Informationsfreiheitsgesetz zu formulieren.
Auch wir von der SPD-Landtagsfraktion haben, als der Antrag gestellt wurde, nicht sofort „Hurra!“ geschrien, da wir eine Überlastung der zur Auskunft verpflichteten Stellen und einen weiteren Kostendruck insbesondere auf die Kommunen nicht mittragen. Aber wir haben uns intensiv mit den Erfahrungsberichten der Länder NordrheinWestfalen und Schleswig-Holstein auseinander gesetzt. In beiden Ländern hat sich gezeigt, dass das eingeführte Informationsfreiheitsgesetz weder zu der befürchteten Überlastung - entgegen Ihrem Szenario, sehr geehrter Herr Kollege Biester; ich kann auch nicht erkennen, warum Niedersachsen hier eine Ausnahme bilden sollte - noch zu einem verstärkten Kostendruck geführt hat.
- Es gibt Erfahrungsberichte. Herr Kollege, setzen Sie sich damit auseinander! Lesen Sie sie nach!
So haben beispielsweise in Schleswig-Holstein in den ersten zwei Jahren nach In-Kraft-Treten des Informationsfreiheitsgesetzes knapp 2 000 Bürgerinnen und Bürger einen Antrag auf Informationszugang gestellt. Durchschnittlich sind das kaum mehr als fünf Anträge pro Behörde. Die Akteneinsicht erfolgte in vielen Fällen komplikationslos. Über die gestellten Anträge wird meist zügig und positiv entschieden. Die praktischen Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen haben verdeutlicht, dass der Entscheidung über die Gebührenfestsetzung ein besonderes Augenmerk geschenkt werden sollte. Keinesfalls darf der gesamte Verwaltungsaufwand höher liegen als die zu vereinnahmende Gebühr.
Mit „Verwaltungsaufwand“ meine ich in erster Linie nicht die eigentliche Informationsfreiheit durch Akteneinsicht, sondern vielmehr den mit der Gebührenfestsetzung verbundenen Sollstellungs-, Überwachungs- und Kassenaufwand. Insbesondere bei niedrigen Gebühren besteht die Gefahr, dass die haushaltstechnische Abwicklung und Kontrolle der gezahlten Gebühren für die Behörde
insgesamt höher ist als die Gebühr für die Information selbst.
Die Lösung dieses Problems liegt aber nicht in der Forderung nach höheren Gebühren. Dies würde die Bürgerinnen und Bürger vielmehr abschrecken und die Informationsfreiheit ad absurdum führen. Vielmehr haben einige Kommunen in NordrheinWestfalen selbst entschieden, in diesen Fällen auf eine Erhebung von Gebühren zu verzichten, um den Aufwand zu minimieren. Dies ist meines Erachtens der geeignete Weg, um die Informationsfreiheit zu fördern.
Ähnliche positive Resultate liegen auch aus Brandenburg und Berlin vor. Ich bin mir sicher, dass auch in Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern sowie auf Bundesebene überwiegend positive Erfahrungen gemacht werden. Hier liegen die Informationsfreiheitsgesetze erst seit kürzester Zeit vor.
Die Bürgerinnen und Bürger werden als Partner und nicht als Bittsteller angesehen. Langfristig wird die gelebte Informationsfreiheit die Korruptionsbekämpfung unterstützen, da die Akteneinsicht nicht nur dem Bürger in konkreten, ihn vor Ort betreffenden Fällen Transparenz bietet, sondern auch Journalisten neue Wege eröffnet. Die Chance zur Aufhebung und Aufdeckung von Korruption wird durch den Einblick in Originalakten erheblich gesteigert.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle ein Wort zum Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene. Dieses Gesetz wurde unter Rot-Grün entwickelt und mithilfe der FDP beschlossen. Die Bundestagsfraktion der FDP hat grundsätzlich den freien Zugang zu Informationen begrüßt. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ging den Liberalen auf Bundesebene aber anscheinend nicht weit genug, wie aus dem Entschließungsantrag der FDP - Bundestagsdrucksache 15/5625 - deutlich wird. Deshalb haben sich die Abgeordneten der FDP im Bundestag der Stimme enthalten. Ich hätte nun ganz gern Herrn Hirche direkt angesprochen, aber offensichtlich ist er nicht anwesend.
- Wunderbar! Das stimmt mich froh.
Herr Hirche hat nach meinen Informationen die Abstimmung der von der FDP mitregierenden Länder koordiniert - und zwar im Bundesrat - und dafür gesorgt, dass diese Länder der Linie der Bundestags-FDP folgen. Warum haben Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, den vorliegenden Antrag dann in den Ausschüssen abgelehnt?
- Warum haben Sie keinen Änderungsantrag eingebracht, wenn er schlecht geschrieben ist?
Ich finde es schade - auch für Sie, Herr Kollege Rösler -, dass sich bei Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der Fraktionen der CDU und der FDP, offensichtlich noch nicht die Erkenntnis durchgesetzt hat, dass Transparenz der öffentlichen Verwaltung nicht nur die demokratischen Beteiligungsrechte der Bürgerinnen und Bürger stärkt und damit der Staatsverdrossenheit entgegenwirkt, sondern dass diese Transparenz Manipulation und Korruption erschwert. Vielleicht denken Sie einmal darüber nach! - Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie etwas ruhiger wären, dann könnten Sie auch zuhören. Danke.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der vorigen Diskussion wurde schon angesprochen, dass im Zusammenhang mit der Verlegung des “festen Hauses” in Göttingen und den zusätzlich zu errichtenden Maßregelvollzugsplätzen - wenn ich Sie richtig verstanden habe - rund 23 Millionen Euro notwendig sind. In den anderen Häusern, die in Landeshand verbleiben, sind zusätzliche Umbau- und Sanierungskosten notwendig, um sie für die Zukunft fit zu machen und um die notwendigen Plätze bereitzuhalten. Ich verweise z. B. auf Bad Rehburg. Das Haus ist sehr idyllisch gelegen, stammt aber aus den 30er-Jahren. Dort werden zusätzliche Kosten anfallen. Mit welchen Gesamtkosten rechnet die Landesregierung?
Ich möchte meine zweite Frage anschließen, die im Zusammenhang mit dem Psychiatriekonzept steht. Sie haben erläutert, dass die Landesregierung zurzeit an diesem Konzept arbeitet. Die Auswahl der potenziellen Käufer wird sich ja nach den Konzepten richten. Wie wollen Sie sicherstellen, dass ein einheitliches Psychiatriekonzept umgesetzt werden kann, wenn es bisher noch keine Vorlage gibt?
Danke, Frau Präsidentin! - Ich nehme dieses Stöhnen jetzt einmal als Zustimmung, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf, über den wir heute abstimmen, stellt im Gegensatz zur bisherigen Praxis eine gewaltige Kursänderung dar. Erstmals werden in Niedersachsen unter anderem Notare an den Kosten der Revision beteiligt. Hier kann man zweifelsohne von einem Paradigmenwechsel sprechen, der - das ist ungewöhnlich bei der Materie in allen Landtagsfraktionen grundsätzlich befürwortet wird.
Aufgrund der sehr kurzen Redezeit möchte ich lediglich zwei Punkte erläutern, die für uns von der SPD-Fraktion in dem Gesetz über Kosten im Bereich der Justizverwaltung und anderer Gesetze von hervorgehobener Bedeutung sind. Beide Punkte beschäftigen sich mit der Notarrevision. Eine sachgerecht durchgeführte Revision dient nicht nur den Rechtsuchenden und dem Staat, sondern auch dem gesamten Notarstand sowie den einzelnen Notaren selbst. Die ordnungsgemäß und korrekt durchgeführte Revision dient somit der fachlichen Kompetenz des Berufsstandes. Darüber hinaus deckt die Revision Fehler auf und kann dadurch die einzelnen Notare vor Regressansprüchen schützen. Kurzum, die sachgerechte Revision nützt allen Beteiligten gleichermaßen, sowohl den Ratsuchenden und dem Staat als auch dem einzelnen Notar.
Genau aus diesem Grund hätten wir von der SPDFraktion uns gewünscht, dass ein Kostendeckungsgrad von 50 %, also eine Gleichverteilung auf beide Schultern, angestrebt wird. CDU und FDP haben mit ihrer Mehrheit aber einen niedrigeren Kostendeckungsgrad durchgesetzt. Wir können aus diesem Grund dem Artikel 1 nicht zustimmen.
Der zweite Punkt stellt sich global betrachtet für meine Fraktion als wesentlich gewichtiger dar. Hier
handelt es sich um die Einführung des Stufenmodells. Die Landesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf nicht zwischen kleineren und größeren Notariaten und dem dazugehörigen unterschiedlichen Revisionsaufwand unterschieden. Das halten wir für einen Fehler. Gerade im Hinblick auf die kleineren Notariate im ländlichen Raum war es uns von der SPD-Fraktion wichtig, diese Notariate finanziell nicht zu überlasten. Wir freuen uns, dass die Mehrheitsfraktionen wenigstens in diesem Punkt unserem Vorschlag zur Einführung eines Stufenmodells gefolgt sind.
Die SPD-Fraktion wird dem geänderten Gesetzesvorschlag mit Ausnahme des Artikels 1 zustimmen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, ob sie Kenntnis darüber hat, wie viele - in Menge ausgedrückt - dieser Produkte in der Zeit von April, seit Sie das erste Mal in Kenntnis gesetzt wurden, bis Ende September verkauft wurden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie haben gerade deutlich gemacht, dass Sie die Zahl der Planstellen erhöht haben. Wie haben sich im Verhältnis zur Zahl der Planstellen in dem Zeitraum die Fallzahlen verändert?
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bündnis 90/Die Grünen haben mit dem vorliegenden Antrag ein weltweit sehr ernstes Thema der Kriminalitätsbekämpfung angesprochen. Es geht heute nicht um Einzelfälle oder konkrete Details in Niedersachsen und im restlichen Bundesgebiet, sondern darum, welche präventiven Maßnahmen wir in Niedersachsen treffen können, um Korruption wirksam entgegenzutreten.
Weit gefasst kann man Korruption als den Missbrauch einer Vertrauensstellung in einer Funktion in Verwaltung, Wirtschaft oder auch Politik definieren, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf den kein rechtlicher Anspruch besteht. Korruption bezeichnet alle Arten von Bestechung und Bestechlichkeit, Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung. Die Straftatbestände sind in
Deutschland in den §§ 331 ff. des Strafgesetzbuches geregelt.
Deutlich muss gesagt werden, dass die Regelung im Strafgesetzbuch auch Vorteile umfasst, die Dritten gewährt werden. Somit kann u. a. die Spendengewährung an öffentliche Körperschaften oder Parteien ein Einfallstor für Korruption sein.
Zunächst einmal müssen wir uns aber ins Bewusstsein rufen, dass Korruption nicht nur ein Kriminalitätsphänomen ist, das in erster Linie volkswirtschaftlichen Schaden anrichtet. Ähnlich wie bei der Steuerhinterziehung, Herr Dr. Noack, kommt nicht nur ein Einzelner zu Schaden, sondern es betrifft die komplette Gesellschaft. Wir alle sind somit betroffen. Weiterhin müssen wir uns verdeutlichen, dass jede Meldung über Korruption das allgemeine Vertrauen in den Staat und in die öffentliche Verwaltung erheblich reduziert - nicht nur, wenn ein so genanntes schwarzes Schaf aus diesem Bereich an der Korruption beteiligt ist, sondern allein schon dadurch, dass wir der Korruption nicht in Gänze Herr werden.
Seit über zehn Jahren veröffentlicht die nichtstaatliche Organisation Transparency International weltweit Informationen rund um das Thema Korruption und Korruptionsbekämpfung, u. a. in welchem Ausmaß Korruption in verschiedenen Staaten durch Geschäftspersonen und Länderanalysten wahrgenommen wird. Der Index liegt zwischen 10 - frei von Korruption, was wir uns alle wünschen - und 0 - von Korruption extrem befallen -.
Deutschland liegt mit einem Punktwert von 8,2 zugegeben im oberen Bereich. Aber so richtig zufrieden stellen kann uns dieser Wert nicht, oder, meine Damen und Herren? Von den aufgelisteten 159 souveränen Staaten liegen wir mit der Bundesrepublik Deutschland auf Platz 16. So haben die nordischen Staaten Dänemark, Schweden und Norwegen eine wesentlich geringere Korruptionsrate zu verzeichnen. Mir ist bewusst, dass wir bei aller Anstrengung der Korruption nicht völlig Herr werden können. Aber Finnland sollte auch hier unser Vorbild sein. Denn Finnland hat einen Punktewert von 9,6, also eine kaum wahrnehmbare Korruption.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, um aber Korruption wirksam bekämpfen zu können, müssen wir vor allen Dingen die einzelnen Bereiche kennen, in denen Korruption vorkommt. Hier kann u. a. das Bundeskriminalamt weiterhelfen. Die strafrechtli
chen Ermittlungsverfahren werden im Bundeslagebild Korruption des Bundeskriminalamtes aufgelistet. Demnach ist der Baubereich auf der so genannten Geberseite mit 43,1 % führend, gefolgt von den Dienstleistungsgewerben mit 15,4 % und dem Handwerk mit immerhin noch 12,4 %. Auf der so genannten Nehmerseite sind die Gesundheitsbereiche mit immerhin 18,8 % und die Baubehörden mit 18,7 % vertreten. Die privaten Betriebe sind mit 7,9 % ebenfalls auf der Nehmerseite zu finden.
Erschreckend ist - das macht das Bundeskriminalamt deutlich -, dass die Mehrzahl der aufgedeckten Fälle bereits eine mehrjährige korruptive Beziehung zwischen den Tatbeteiligten aufweist. Die Langjährigkeit und der vermeintliche Vorteil auf Geber- sowie auf Nehmerseite erschweren die Aufklärung der Korruptionsfälle umso mehr. Umso wichtiger ist eine effektive Präventionspolitik.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat in ihrem Entschließungsantrag eine Vielzahl von Punkten aufgezählt, die auf den ersten Blick geeignet erscheinen, Korruption nachhaltig einzudämmen. Aber der erste Blick reicht nicht immer aus. Wir sollten in der nachfolgenden Beratung die einzelnen Punkte sehr genau betrachten. Dabei darf eine gezielte Kosten/Nutzen-Analyse nicht fehlen. Ich sage dies nicht ohne Grund; denn in Nr. 4 wird gefordert, das Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg zu bringen. Insbesondere hierdurch befürchtet die SPD-Fraktion vorab eine uneinschätzbare Kostenlawine auf die Kommunen zurollen. Einen weiteren Kostendruck auf die Kommunen werden wir aber nicht mittragen.
Zum Schluss habe ich noch eine Bitte. Es wurde schon angesprochen: Hier in Niedersachsen verfügen wir über ein Internetangebot, in dem Hinweisgeber, die Korruption anzeigen, anonym bleiben können. Mir sind bisher noch keine Ergebnisse bekannt. Ich gehe davon aus, dass wir im Rahmen der Beratungen über diese Ergebnisse verfügen können.
Insgesamt, liebe Kolleginnen und Kollegen, wünsche ich uns für alle Menschen, die hier in Niedersachsen leben, eine erfolgreiche Beratung. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal möchte ich ein kleines Lob aussprechen, Frau Ministerin Heister-Neumann: Im Gegensatz zu Ihren Kollegen sind Sie wenigstens anwesend, wenn die Themen aus Ihrem Ressort besprochen werden. Das finde ich gut. Vielen Dank.
- Das war gestern Nachmittag bei Herrn Schünemann nicht der Fall. Das wissen Sie auch. Aber jetzt habe ich wenigstens eines erreicht: Sie sind aufmerksam. Vielen Dank! Jetzt können wir zur Sache kommen.
Gefangene sind im Namen des Volkes Verurteilte. Das sollten Sie wissen.
- Lautstärke bringt es jetzt auch nicht, Herr Kollege.
Gefangene sind im Namen des Volkes Verurteilte, im Namen von uns allen.
- Doch. - Sie sind verurteilt zum Entzug der Freiheit - nicht mehr und nicht weniger, auch wenn einige von Ihnen das nicht so sehen.
Der dritte Punkt - da beginnt Ihre Kurzsichtigkeit -: Nach der Entlassung sind die Gefangenen unsere Nachbarn. Also gilt es, die Zeit innerhalb der Gefängnismauern zu nutzen, um zu resozialisieren.
Da beginnt Ihre Kurzsichtigkeit. Sie reden nur von Sicherheit in den Mauern. Aber die Sicherheit geht weiter. Wenn Sie dem nicht nachkommen, wird das für uns alle verdammt teuer.
Damit wir uns richtig verstehen: Die SPD will keinen Kuschelknast haben, wir wollen keinen Kuschelvollzug. Aber wir wollen, dass jeder einzelne Gefangene die Möglichkeit hat, wieder soziale Verantwortung zu erlangen und zu lernen, dass man im Leben auch auskommen kann,
- nein, es tut mir Leid; ich habe nicht genug Zeit -, ein Leben ohne Straftaten zu führen. Ihr Verhalten, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, läuft dem zuwider.
Herr Kollege Nacke, viele Punkte würde ich am liebsten jetzt mit Ihnen besprechen. Aber ich beschränke mich auf zwei.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits vor 60 Jahren wurde die Charta der Vereinten Nationen und vor 57 Jahren wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Deutschen Bundestag verabschiedet. Doch nicht immer war die Ablehnung der Folter so harmonisch - in Niedersachsen zuletzt nicht aufgrund der Tatsache, dass der damalige Ministerpräsident Ernst Albrecht vor rund einem Vierteljahrhundert mit seinem Buch „Der Staat - Idee und Wirklichkeit“ eine heftige Debatte über die Einführung der Folter provoziert hatte.
Zur Erinnerung: Ernst Albrecht hatte ausgeführt, dass die Grundrechte auf Leben und Freiheit von grausamer, unmenschlicher Behandlung sowie insbesondere von Folter keine absoluten Rechte seien und daher für den Staat keine unüberschreitbare Grenze darstellen.
Es ging noch ein Stück weiter - leider, meine lieben Kolleginnen und Kollegen. Der ehemalige Ministerpräsident konstruierte in seinem Buch Situationen, in denen er es sogar für sittlich geboten hielt, Informationen durch Folter zu erzwingen. Umso mehr freut es mich, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU-Fraktion, sich nunmehr von der Auffassung Ihres ehemaligen Ministerpräsidenten gelöst und den Konsens mit uns gesucht haben.
Dies ist wichtiger denn je, denn - meine Vorredner haben es schon ausgeführt - in über 130 Ländern auf der Erde wurde nach Angaben von amnesty
international in den vergangenen Monaten gefoltert und misshandelt. Dies macht deutlich, dass die Ratifizierung des Zusatzprotokolls der UN-AntiFolter-Konvention notwendiger ist denn je. Elementarer Bestandteil eines jeden Rechtsstaates ist das absolute Verbot von Folter. Trotzdem wird die Zulässigkeit von Folter national und international immer wieder sehr emotional diskutiert. Auch darauf sind meine Vorredner schon eingegangen. Es werden auch heute immer wieder Stimmen laut, die eine Relativierung des Folterverbotes fordern. Aber die Absolutheit des Verbotes ist der Ausfluss aus dem Grundsatz der Garantie der Würde des Menschen, seinem freien Willen und dem Recht auf Freiheit vor der Willkür anderer. Nicht ohne Grund befindet sich in Artikel 1 unseres Grundgesetzes kein Gesetzesvorbehalt.
Eine Güterabwägung in Bezug auf die Menschenwürde ist nicht mit dem Wertesystem unserer rechtsstaatlichen Gesellschaft vereinbar. Besonders deutlich wird dies in Artikel 2 Abs. 2 der UNKonvention gegen Folter. Hier ist geregelt, dass auch außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art - seien es nun Kriegsgefahr oder Krieg, innenpolitische Instabilität oder auch sonstiger öffentlicher Notstand- keine Argumente für die Zustimmung oder Durchführung von Folter sein dürfen.
Meine Damen und Herren, wenn es nach dem Willen des Bundes gegangen wäre, wäre die Ratifizierung des Zusatzprotokolls bereits seit langem vollzogen. Aber u. a. Niedersachsen hat sich vor einer endgültigen Zusage bisher immer gescheut. Durch die aktuelle Einigung aller Fraktionen im Niedersächsischen Landtag scheint die Chance auf Zustimmung zur Ratifizierung größer als vorher zu sein.
Wir alle sind uns einig, dass eine Kontrolle auf Einhaltung der Menschenrechte notwendig ist und dass es natürlich sinnvoll ist, bereits vorhandene niedersächsische Kontrollgremien mit einzubeziehen. So werden dann Synergieeffekte genutzt, und die Kosten ufern nicht aus.
Ein Beispiel für bereits vorhandene und intakte Kontrollgremien in Niedersachsen sind die Beiräte in den Justizvollzugsanstalten. Hier leisten ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger ausgezeichnete Arbeit, die den einzelnen Gefangenen ein Stück Sicherheit gewährleisten und gleichzeitig zum Frieden in jeder einzelnen Justizvollzugsanstalt beitragen. Im Gegenzug - das muss man sich vor Augen führen - erhalten die Ehrenamtlichen
eine Aufwandsentschädigung von weniger als 11 Euro pro Monat. Kostengünstiger kann auch ein anderes Kontrollsystem nicht arbeiten. Deshalb ist es für mich umso unverständlicher, weshalb die Anzahl der ehrenamtlichen Beiratsmitglieder von ehemals 94 auf mittlerweile 89 gekürzt wurde, obwohl die Justizvollzugsanstalt in Sehnde hinzugekommen ist.
Durch die gemeinsame Entscheidung, der Ratifizierung zuzustimmen, wage ich die Hoffnung, dass die Reduzierung der Beiratsmitglieder rückgängig gemacht wird, um eine effiziente und zugleich kostengünstigere Arbeit zu ermöglichen.
Denn wir müssen uns immer vor Augen halten: Politische Forderungen fangen bei und vor der eigenen Haustür an. Alles steht unter dem bekannten Satz: Der Mensch ist dem Mensch ein Wolf. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Ministerin, eben haben Sie angesprochen, dass man das Buch im Zusammenhang lesen muss. Kennen Sie die erste Auflage? - In der zweiten wurde es relativiert. Aber in der ersten
Auflage - darüber bin ich genauso schockiert wie Sie - stand leider genau der Inhalt, den ich hier vorgetragen habe. Umso mehr freut es mich, dass wir jetzt zu einer anderen Entschließung gekommen sind.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie haben im Rahmen des Outsourcing von Aufgaben von den Gerichtsvollziehern gesprochen. Die Justizministerkonferenz prüft ja zurzeit, wie Sie dargelegt haben, die Möglichkeit der Privatisierung. Wann rechnen Sie mit einer Entscheidung?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung, wie sie den Stellabbau in der Justiz verantworten kann - Herr Kollege Helberg hatte schon gefragt, ob Sie die konkreten Zahlen nennen können -, und zwar vor dem Hintergrund, dass die Verfahrensdauer bei Gericht schon jetzt sehr hoch ist und im Zuge der Abschaffung der Widerspruchsverfahren noch höher werden wird. Wie ist dafür personell Vorsorge getroffen worden?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Noack, eines vorweg gestellt: Eine Diskussion lebt von einem Dialog, und wenn man kaum Antworten bekommt, kann man auch keine interessante Diskussion führen.
Demokratie ist, um mit Winston Churchill zu sprechen, die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen.
- Gelegentlich. - Direkte Demokratie ist noch ein Stück mehr, meine Damen und Herren. Leider ist die Mehrheit der Ausschussmitglieder dem uns vorliegenden Antrag, die direkte Demokratie als Grundrecht einzuführen, nicht gefolgt. Woran liegt das? Haben Sie, meine Damen und Herren von CDU und FDP, Angst, sich einer anderen Ansicht beugen zu müssen?
Lassen Sie uns einmal gemeinsam überlegen, was eigentlich hinter dem Begriff Demokratie steht. Rousseau hat im 17. Jahrhundert den Begriff der Volkssouveränität propagiert. Locke und Montesquieu etablierten im 18. Jahrhundert den Begriff der Gewaltenteilung. Beide werden als elementare Bestandteile eines modernen demokratischen Rechtsstaates betrachtet.
Unser bewährtes System sieht jedoch nicht vor, dass die Bürgerinnen und Bürger über jedes Detail des politischen Tagesgeschäftes entscheiden können. Dem Volk obliegt es auf Bundesebene lediglich, mit seiner Stimme bei Wahlen die grobe Richtung vorzugeben - in der Hoffnung, dass diese Richtung auch Beachtung findet.
- Von Ihrer auch. - Es werden Vertreterinnen und Vertreter gewählt, die als Repräsentanten der Wählerinnen und Wähler agieren sollen. Diese elementaren Bestandteile charakterisieren unsere parlamentarisch-repräsentative Demokratie.
Doch welche Möglichkeiten haben die Wählerinnen und Wähler, wenn die Repräsentanten die grob vorgegebene Richtung nicht einhalten?
- Genau. Ich freue mich auf 2008.
Die Eingriffsmöglichkeiten durch plebiszitäre Rechte sind sehr unterschiedlich. Auf kommunaler Ebene, auf Landesebene und auf europäischer Ebene besteht die Möglichkeit, im Rahmen von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden über Sachthemen mitzubestimmen. Und was
bleibt auf Bundesebene? Hier haben die Bürger nur die Möglichkeit, auf die nächste Wahl zu warten und möglicherweise andere Richtungen vorzugeben.
- Möglicherweise, man achte auf die Formulierung, Herr Kollege. - Warum stärken wir die plebiszitären Rechte auf Bundesebene nicht? Warum lehnen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP, die Stärkung der plebiszitären Rechte immer wieder ab? Ich bin fest davon überzeugt, dass die direkte Entscheidungsmöglichkeit über Sachthemen für jede Bürgerin und jeden Bürger gleichzeitig die Verpflichtung beinhaltet, Verantwortung zu übernehmen, und verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger können wir sehr gut gebrauchen. Zusätzlich würde sich die Chance ergeben, die Demokratie zu beleben und zu bereichern. Wir hätten die Chance, der Politikverdrossenheit entgegenzuwirken und die Sachthemen mehr in den Mittelpunkt zu rücken. Die parlamentarischen Entscheidungsprozesse würden auch unter dem Blickpunkt der verstärkten Bürgernähe beurteilt werden.
Um einem möglichen Missbrauch entgegenzuwirken, besteht die Möglichkeit einer Vorabkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht. Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit einer Volksinitiative können so rechtzeitig ausgeräumt werden. Für populistische Hauruck-Aktionen eignen sich weder Volksinitiativen noch Volksbegehren oder Volksentscheide.
Nun liegt es an Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP. Ein Umdenken ist möglich. Vielleicht sehen Sie es einfach wie Rita Süssmuth, die einmal sagte: „Demokratie bedeutet auch, sich selbst kritisch zu sehen.“ - Danke.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Vorab kann ich feststellen, dass die SPDFraktion dem vorliegenden Antrag aufgeschlossen gegenübersteht. Herr Dr. Noack, das ist keine spontane Reaktion.
Für alle an der Diskussion Beteiligten muss aber eines gelten: Unser Grundgesetz hat sich bewährt. Ohne Zweifel sind wir in mehr als 55 Jahren mit der parlamentarisch-repräsentativen Demokratie gut gefahren. Nichts ist aber so gut, als dass man nicht prüfen sollte, ob Ausbau und Verbesserung möglich sind.
Schauen wir gut 55 Jahre zurück: Der Verfassungsgesetzgeber übte bezogen auf die plebiszitären Rechte der Bevölkerung hohe Zurückhaltung
aus. Diese Zurückhaltung war durch die leidvollen Erfahrungen mit dem nationalsozialistischen Terrorregime begründet. Der Parlamentarische Rat hatte Bedenken, einem Volk, das den Nationalsozialismus ermöglicht hatte, sofort direkte Beteiligungsrechte zu geben. Zu dominierend war die Unmenschlichkeit des autoritären Herrschaftssystems in den Köpfen verankert, und zu groß war die Angst, dass aus purer Stimmung heraus so genannte Stammtischparolen zu fatalen Änderungen führen könnten.
Heute leben wir in der Bundesrepublik Deutschland in einer stabilen und gefestigten demokratischen Ordnung. Aber füllen wir diese Ordnung auch mit Leben aus? Reicht es aus, dass Bürgerinnen und Bürger alle vier Jahre bei der Bundestagswahl ihr Votum abgeben?
Herr Dr. Noack, so oft entscheiden wir Bürgerinnen und Bürger nicht über die Veränderung des Bundesgebietes. Das ist eine sehr seltene Entscheidung.
Sollten die Bürgerinnen und Bürger nicht im Rahmen von Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden die Möglichkeit erhalten, über Sachthemen entscheiden zu können?
Eines muss uns bewusst sein: Rechte beinhalten immer auch Pflichten. Im Fall einer direkten Entscheidungsmöglichkeit über Sachthemen ist dies die Verpflichtung jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers, Verantwortung zu übernehmen.
Ich bin davon überzeugt, dass allein schon die Möglichkeit, direkten Einfluss nehmen zu können, die parlamentarische Arbeit beleben wird und Entscheidungsprozesse, die u. a. hier im hohen Hause getroffen würden, von mehr Bürgernähe gekennzeichnet wären.
Aber ein wichtiger zweiter wesentlicher Punkt muss beachtet werden: Wir müssen bereit sein, die Aufgaben und Grenzen des staatlichen Handelns festzulegen. Leider sehen viele in unserem Staat immer noch ein Versorgungsunternehmen und beurteilen ihn aus rein ökonomischen Gründen.
Dies führt zu der irrigen Annahme, dass der Kunde „Bürger“ bei privaten Unternehmen für sein Geld mehr Leistung erhalten würde, und folglich zu der falschen Forderung, dass sich der Staat vom Markt zurückziehen solle, damit die freie Entfaltung für die freien Bürger nun endlich möglich sein solle. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, meine Damen und Herren. Ich fordere auch ein Höchstmaß an Effizienz jeglichen staatlichen Handelns. Aber muss ein Staat nicht mehr sein als ein Versorgungsunternehmen?
Unser heutiger moderner Staat legt die Rahmenbedingungen im Interesse des Allgemeinwohls fest, schützt die Werte und sorgt für einen Ausgleich zwischen Arm und Reich. Diese Diskussion über die Aufgaben und Grenzen des Staates erscheint mir gerade heute als äußerst notwendig.
Die Möglichkeit, die die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem vorliegenden Antrag schaffen will, ist vielerorts in Ländern, in Kommunen bereits fast umgesetzt. Es ist an der Zeit, diesen bürgerfreundlichen Standard auch auf Bundesebene einzuführen.
Zum Schluss möchte ich noch einmal betonen, dass bei aller Möglichkeit und eventuell auch Notwendigkeit, Teile unseres Grundgesetzes zu reformieren, niemand an den Grundsätzen unserer bundesrepublikanischen Verfassung rütteln darf. Das Grundgesetz ist das kostbarste Gut, das wir haben.
Ich freue mich auf interessante Diskussionen im Plenum und in den Ausschüssen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung: Da wir eben gerade erfahren haben, dass nur eine Kaserne zur eventuellen Umnutzung angeboten wurde, frage ich Sie: Welche anderen Möglichkeiten sehen Sie zur Lösung des Problems der Überbelegung im Frauenvollzug?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister Schünemann, habe ich Sie vor einigen Minuten richtig verstanden, dass Sie der Überzeugung sind, dass für Sie die rund zwölf neu einzurichtenden Stellen im Brand- und Katastrophenschutz zu vernachlässigen sind?