Es geht also einmal um die Forcierung der CO2neutralen Wärmeproduktion aus erneuerbarer Energie und zum Zweiten um eine Optimierung der CO2-armen Wärmeproduktion aus konventionellen Energien. Denn eines ist doch zu berücksichtigen: Der Anteil der fossilen und konventionellen Energieträger an der Wärmeerzeugung wird im Jahre 2020 auch bei größter Ausnutzung immer noch ca. 86 % gegenüber heute 94 % betragen. Selbst für das Jahr 2050 wird der Anteil noch bei 65 % liegen.
Darüber hinaus sollten das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und das Marktanreizprogramm besser aufeinander abgestimmt werden. So könnten Investitionen von erneuerbaren Energien in Gebäude, bei denen eine energetische Sanierung durchgeführt wurde, durch einen zusätzlichen Bonus besonders gefördert werden. Hierdurch könnten die positiven Effekte zur Energieeffizienz und zum Klimaschutz verstärkt werden; denn es hilft dem Klimaschutz nicht besonders weiter, wenn die umweltfreundliche Wärmeerzeugung durch undichte Fenster und fehlende Wärmedämmung am Gebäude verloren geht. Die Kombination von beidem bringt dagegen erhebliche positive Effekte.
Erneuerbare Energien können in hohem Maße zu Klimaschutz, Versorgungssicherheit und Ressourcenschonung beitragen. Der Wärmemarkt hat hier noch ungenutzte Potentiale. Nutzen wir sie zur CO2-Einsparung! - Vielen Dank.
Zu einer Kurzintervention hat sich der Abgeordnete Janßen gemeldet. Herr Janßen, Sie kennen sich mit den Spielregeln aus. Ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident, vielen Dank. - Ich möchte nur ein paar kurze Anmerkungen zu den Ausführungen meines Vorredners machen, weil ich seine Aussagen so nicht stehen lassen möchte.
Erstens. Zuständig - hier haben Sie Recht - ist grundsätzlich der Bund. Aber hier gibt es eine konkurrierende Gesetzgebung. Das Land BadenWürttemberg hat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Von daher können Sie nicht sagen, Sie seien hier nicht zuständig.
- Ja, Sie müssen schon wollen; das ist richtig. Sonst bekommt man noch nicht einmal mehr einen Gesetzentwurf hin. Mir geht es darum, dass hier ein Zeichen gesetzt wird, dass Niedersachsen im Bereich des Klimaschutzes vorangehen will. Da hätten Sie einmal eine Möglichkeit.
- Dann machen Sie es eben nicht. Aber Sie haben die Möglichkeit. Wenn Sie wollten, kämen Sie auch voran.
Drittens. Die Übergangsfristen waren der eigentliche Grund, weshalb ich mich zu Wort gemeldet habe. In dem Antrag steht beileibe nicht, dass zum 1. April 2009 jedes Gebäude auch im Altbestand 15 % der Wärmeerzeugung regenerativ leisten müsse. Am Ende des Satzes heißt es nämlich:
Herr Kollege Janßen, Niedersachsen ist Windenergieland Nummer eins in Deutschland, Niedersachsen ist auch Biomasse- und Biogasenergieland Nummer eins in Deutschland. Wir sind vorne, und auch ohne Ihre Vorschläge werden wir in der nächsten Legislaturperiode vorne bleiben. Wir werden uns sogar noch mehr anstrengen; dessen bin ich mir völlig sicher. Machen Sie sich also keine Sorgen. Wir haben viel geschafft, und wir werden noch viel mehr erreichen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Hanso Janßen, gut gebrüllt, Löwe, würde ich sagen, wenn auch leider nicht ganz richtig. Irgendwie klingt dabei auch schon ein bisschen Wahlkampf durch, wenn ich es richtig betrachte.
Der vorliegende Antrag von Bündnis 90/Die Grünen enthält die Forderung, die Landesregierung solle bis Dezember 2007 einen Gesetzentwurf zur Förderung der Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmebereich vorlegen. Das Überraschendste an dem Antrag ist, dass Bündnis 90/Die Grünen offenbar großes Vertrauen in die Gesetzgebungskompetenz der Landesregierung hat.
Dieses Vertrauen teilen wir nicht. Wir wissen doch aus Erfahrung, wie schwer sich die Landesregierung tut, selbst bei längerer Erarbeitungszeit einen brauchbaren Gesetzentwurf vorzulegen. Jetzt soll
Meine Damen und Herren, nur, weil wir mit der Landesregierung hier wohl nicht zu einem Ergebnis kommen werden, sollten wir uns aber trotzdem mit dem Thema erneuerbare Energien im Wärmebereich inhaltlich auseinandersetzen. Es ist ein wichtiges Thema. Der Klimawandel macht den Bürgern Sorge, und wir nehmen diese Sorgen ernst. Wir alle hier tragen Verantwortung, und wir alle müssen darum geeignete Maßnahmen ergreifen.
Es war im Jahr 2000 richtig, das EEG aufzulegen. Es hat Arbeitsplätze geschaffen und geholfen, CO2 einzusparen. Mehr als 40 Staaten sind dieser Erfolgsgeschichte mittlerweile gefolgt. Das EEG war der Schlüssel, um den erneuerbaren Energien zum Durchbruch zu verhelfen. Dies war ein ganz klares Verdienst von Rot-Grün, das auch nicht mehr wegzudiskutieren ist.
Aber Herr Sander hat das immer noch nicht verstanden. Im FDP-Ortsverband Lamstedt erklärte er lauthals, Windkraft schaffe keine neuen Arbeitsplätze, Betriebe würden abwandern und Windkrafträder seien technische Monster.
Nach den Erfahrungen und aktuellen Entwicklungen auf diesem Sektor ist es heute richtig, ein Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz aufzulegen, weil auch dies Arbeitsplätze besonders für das Handwerk sowie kleine und mittlere Unternehmen schaffen wird. Außerdem werden wir auch mit diesem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz CO2 einsparen können.
Meine Damen und Herren, wirklich originell ist der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen deswegen aber nicht. Im Wesentlichen finden wir die Formulierungen des vorliegenden Antrags in den 30 Eckpunkten der Bundesregierung, die in Meseberg verabredet worden sind. Die Aussagen von Meseberg
sind in diesem Antrag noch ein bisschen „nachgegrünt“ worden. Aber ob dies auch realistisch und umsetzbar ist, bleibt noch zu hinterfragen.
Was soll nach diesem Antrag denn nun eigentlich im Gesetz geregelt werden? Bündnis 90/Die Grünen wollen eine anteilige Nutzungspflicht für erneuerbare Energien im Wärmebereich festschreiben. Bei Neubauten sollen 25 % der Wärme durch erneuerbare Energien gewonnen werden. Der Bundesumweltminister hat in Abstimmung mit dem Kabinett beschlossen, dass das 15 % sein sollen. Bei Sanierungsmaßnahmen wollen Bündnis 90/Die Grünen 15 % erneuerbare Energien im Wärmebereich haben. Der Bundesumweltminister hat dort von 10 % gesprochen. Also ein paar Prozentpunkte drauf, und aus Meseberg wird ein Antrag der Grünen hier im Landtag. Das Ganze überzeugt nun nicht wirklich.
Ein Vorteil des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist aber, dass Sonnenenergie und Erdwärme - alles, was wir an erneuerbaren Energien haben - Energiekosten senken können. Vor dem Hintergrund, dass die EWE jetzt wieder die Stromkosten um rund 15 % erhöht und die Gaspreise nur bis Ende des Jahres stabil halten will, fragt man sich dann doch, was Anfang nächsten Jahres gerade im Wärmesektor an Kostensteigerungen zu erwarten ist. Insofern ist es sinnvoll, zu investieren, um anschließend Heizkosten sparen zu können.
Aber bevor man spart, muss man investieren. Bei Weitem nicht jeder Bürger und nicht jeder Hausbesitzer verfügt über die entsprechenden finanziellen Mittel, um durch die erneuerbaren Energien Wärmegewinnung vorzunehmen. Hier muss man ganz genau schauen, wie sich die mit der Umsetzung des Gesetzes verbundenen Belastungen gerecht verteilen lassen, um so die Nutzung der erneuerbaren Energien auch wirklich vielen Bürgern zu ermöglichen.
Bündnis 90/Die Grünen denken durchaus darüber nach, wer diese Belastungen tragen kann, und formulieren einen ganzen Katalog von Kriterien, wo die Anwendung des Wärmegesetzes nicht erfolgen soll. Zum Schluss bleibt aber leider nicht mehr sehr viel übrig.
Meine Damen und Herren, im Zusammenhang mit einem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz stellen sich viele Fragen: Wer soll, wer kann belastet werden? Wie werden Mieter von Wohnungen einbezogen, damit auch sie Heizkosten sparen können? Wie soll vermieden werden, dass Sanierungen erst einmal aufgeschoben werden, um die finanziellen Belastungen zu vermeiden? Letzteres hätte vielleicht zur Folge, dass eine Heizungssanierung gar nicht vorgenommen wird, wodurch das Gesetz ökologisch und wirtschaftlich ausgesprochen kontraproduktiv wäre.
Es gibt schon einen Wärmemarkt mit erneuerbaren Energien. Bis jetzt war er eigentlich nicht sehr durchschlagend, wie die Zahlen beweisen. Im Jahr 2006 gab es bei der Wärmebereitstellung ungefähr 6 % erneuerbare Energien; im Jahr davor waren es 5,4 %. Den Grund dafür findet man in der fehlenden Wirtschaftlichkeit. Das war bis jetzt leider so. Der Kapitaleinsatz in anderen Bereichen bringt nun einmal höhere Rendite. Von daher muss es, wenn man ein Wärmegesetz umsetzen will, ein entsprechendes Anreizprogramm geben, und es müssen Fördermittel bereitgestellt werden. Vor allem muss das Programm langfristig angelegt sein. Es muss für die potenziellen Investoren und auch für die ausführenden Branchen planbar sein.
Es bleibt als Fazit: Das Gesetz will gut überlegt sein. Die Vorschläge aus Meseberg gehen schon in die richtige Richtung.
Meine Damen und Herren, im Bundeshaushalt stehen für 2008 2,6 Milliarden Euro für Klimaschutz zur Verfügung. Dies verdeutlicht den Stellenwert des Klimaschutzes. Noch vor der Klimakonferenz in Bali im Dezember soll das 30-PunktePaket und damit das Wärmegesetz, das in diesem Paket enthalten ist, als Gesetzespaket in den Bundestag eingebracht werden. Es stimmt also nicht, dass da nichts im Raume sei. Der Bundesumweltminister hat ganz deutlich auf diesen Termin hingewiesen und auch dafür gesorgt, dass im Haushalt entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden. Er sagt auch deutlich, dass das Gesetz in den folgenden Monaten, also Anfang 2008 bis 2009, umgesetzt werden soll.
Zum Schluss noch ein kleiner Strauß Buntes: Wir haben hier heute die spannende Situation, dass die schwarz-rote Koalition in Berlin spätestens 2008 ein ehrgeiziges Wärmeprojekt auf den Weg bringen und umsetzen wird und Mittel für die erfolgreiche Umsetzung bereitstellen wird. Darüber freuen wir uns. Hier in Niedersachsen sind Bündnis 90/Die Grünen auf einem ähnlichen Weg. Bei einem so bunten Gleichklang gibt es eigentlich keinen Hinderungsgrund mehr, dass im nächsten Jahr ein rotes Umweltressort ein gut durchdachtes und erfolgreiches Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz auf den Weg bringen wird.