Wir haben von Anfang an gesagt, dass wir dieses Gesetz einbringen und verabschieden wollen. Das tun wir jetzt nicht wegen der Landtagswahl, sondern wir hatten es immer versprochen. Es ist auch Teil der Koalitionsvereinbarung.
Wir haben immer gesagt, dass wir das Versprechen halten werden, dass es nur etwas dauern wird. Wir haben die Konnexität in die Landesverfassung geschrieben und wollten deshalb genau berechnen, welche Auswirkungen ein solches Gesetz, mit dem wir bestimmte Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen erreichen wollen, für die Kommunen haben wird und ob wir den Bedürfnissen auch wirklich gerecht werden.
Sie fordern z. B., man müsse das Verbandsklagerecht verbessern. Was Sie wollen, ist auch nach dem vorliegenden Gesetzentwurf möglich. Dafür brauchen wir Ihre Formulierung nicht. Die bisherige Formulierung im Gesetzentwurf reicht völlig aus.
gehalten, sondern wir schaffen damit auch wirklich das, was Niedersachsen braucht: ein eigenständiges niedersächsisches Gesetz neben dem Bundesgleichstellungsgesetz.
Das Gesetz beinhaltet ein Diskriminierungsverbot, und gleichzeitig sichern oder verbessern wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Lebensbereichen. Das erreichen wir durch verschiedene Punkte, von denen ich sieben benenne:
Sechstens. Ferner nenne ich einen barrierefreien Internetauftritt für Landes- und Kommunalbehörden. Auch das ist für eine gleichberechtigte Teilhabe sehr wichtig.
Zusätzlich haben wir noch unser Versprechen gehalten und gemeinsam mit den Spitzenverbänden die Finanzen geprüft. Wir haben 1,5 Millionen Euro in den Haushalt eingestellt. Das sind valide Zahlen. Wir haben nämlich gerechnet, was es kosten könnte, und nicht nur einfach irgendetwas gefordert.
Natürlich ist das erst einmal eine Pauschale. In der Praxis wird sich zeigen, ob eventuell zusätzliche Mittel gebraucht werden.
Außerdem haben wir eine Evaluierung bereits nach zwei Jahren vorgesehen und nicht erst nach fünf Jahren, wie Sie es fordern. Das ist doch viel besser.
Der Gesetzentwurf, den das Ministerium erarbeitet hat, war schon gut. Das kann man ganz eindeutig feststellen. Wir haben ihn aber noch verbessert. Das hat die Ministerin bereits angesprochen. Für Verbesserungen durch Verschlankung oder durch Erweiterung benenne jeweils vier Punkte:
Wir haben an einer Stelle einen Halbsatz gestrichen, in dem es um die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen ging, aber nur deswegen, weil der andere Halbsatz sie schon sichert und weil sie durch das Grundgesetz und die Niedersächsische Verfassung schon geregelt ist. Das ist eine klare Aussage.
An einer anderen Stelle haben wir Formulierungen über besondere Maßnahmen zum Abbau von Benachteiligungen herausgenommen, weil der GBD uns darauf hingewiesen hat, dass solche Maßnahmen verfassungsrechtlich problematisch sein könnten, da es eine allgemeine Ermächtigung wäre. Wir wollten auf jeden Fall verhindern, dass dieses Gesetz in irgendeiner Weise verfassungsrechtlich angreifbar wird, und haben es deshalb an dieser Stelle verschlankt.
Beim Recht auf Gebärdensprache haben wir durch Wegnahme einer Klammer klargestellt, dass die taubblinden Menschen auf jeden Fall von den Regelungen in diesem Gesetz erfasst werden. Das war vorher nicht so klar.
Im Hinblick auf das Jugendförderungsgesetz haben wir bisher ohne das NGG schon bestehende Regelungen aus dem Gesetzentwurf gestrichen.
Ganz entscheidend ist, dass wir an verschiedenen Stellen die Rechte für Menschen mit Behinderungen sogar erweitert haben. Wir haben das Recht auf Gebärdensprache erweitert. Den entsprechenden Änderungsantrag will auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mittragen; das finden wir gut. Betroffene haben ein Recht auf Gebärdensprache nicht nur in Verwaltungsverfahren, sondern dieses Recht sollen z. B. auch Eltern haben, die sich selbst sonst nicht mit Erzieherinnen oder Lehrern verständigen können. Auch sie sollen die Gebärdensprache in Kindertagesstätten und Schulen benutzen können.
Bei den Regelungen für Hochschulen haben wir das Wort „können“ durch „müssen“ ersetzt, sodass Menschen mit Hör- und Sprachbehinderung statt mündlicher Tests auch schriftliche Tests absolvieren können, was ja unbedingt erforderlich ist.
Wir haben die Beiräte für Menschen mit Behinderungen geschaffen und den Landesbeirat unmittelbar dem Landesbehindertenbeauftragten zugeordnet und unterstellt. Auch das ist eindeutig eine Stärkung im Vergleich zu dem, was vorher war; denn damit machen wir klar: Die Schlagkraft wird höher, und die Zusammenarbeit ist klar geregelt. Auch das ist eine Stärkung für die Menschen mit Behinderung.
Die Wahlschablone hat schon Frau Mundlos ausführlich angesprochen. Wir haben mit dem Landesblindenverband geredet und mit ihm eine Absprache dahin gehend getroffen, dass wir die Kosten für die Anfertigung der Wahlschablonen für die nächste Landtagswahl tragen werden.
Ich kann abschließend feststellen: Wir reden heute über ein wirklich gutes Gesetz, das auf breite Zustimmung stößt. Erfreulicherweise stimmen diesem Gesetz nicht nur zwei, sondern drei Fraktionen zu. Wenn die SPD-Fraktion diesem Gesetz nicht zustimmt, so hat sie selbst Schuld; denn dieses Ge
Von daher kann ich Ihnen nur empfehlen, sich dem Gesetzentwurf der Landesregierung anzuschließen. Wir jedenfalls werden diesem Gesetzentwurf mit den beschlossenen Änderungen zustimmen, die Anträge für erledigt erklären und den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion ablehnen.
Danke schön, Frau Kollegin Meißner. - Eine letzte Wortmeldung liegt mir vor. Sie ist von der CDUFraktion. Herr Kollege McAllister, Sie haben das Wort.
Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil die Aussagen von Herrn Schwarz so nicht stehen bleiben können.
Herr Schwarz, ich habe wirklich den Eindruck, dass Sie es nicht ertragen können, dass CDU und FDP etwas geschafft haben, was Sie jahrelang - obwohl Sie dazu die Möglichkeit hatten - nicht geschafft haben.
Wir haben ja heute Morgen über das Thema „Besser die Wahrheit, besser die Fakten“ gesprochen. Die Wahrheit ist, Herr Schwarz, dass Sie in den dreizehn Jahren Regierungszeit der SPD zehn Jahre lang gar nichts gemacht haben. Im Jahr 2000 hat schließlich der Behindertenbeauftragte des Landes, Herr Finke, einen eigenen Gesetzentwurf vorgelegt, den sich die Grünen zu eigen gemacht haben. Sie aber haben danach weiterhin nichts gemacht. Sie haben blockiert. Im April des Jahres 2000 haben Sie lediglich einen Entschließungsantrag der SPD vorgelegt, um die eigene Regierung aufzufordern, einen entsprechenden
zweieinhalb Jahre lang nichts passiert. Wenige Monate vor der Wahl - nämlich im Dezember 2002 - haben Sie schließlich einen Gesetzentwurf vorgelegt, wohl wissend, dass er nicht mehr zu Ende beraten werden kann.
Sie haben damals noch nicht einmal die Verbände zu einer Anhörung eingeladen. Sie wussten nämlich, dass dies keinen Sinn hat. Ich möchte an dieser Stelle einmal zitieren, was die geschätzte ehemalige Kollegin Pothmer von den Grünen in der Plenardebatte am 11. Dezember 2002 in Richtung SPD gesagt hat.
Wenn es nur ein Satz ist, können Sie gern zitieren. Ansonsten ist Ihre Redezeit aber gleich abgelaufen, Herr McAllister.
Nein, es ist mehr als ein Satz. Es wäre aber sehr passend gewesen. - Ich möchte abschließend nur noch eines deutlich sagen: Die Regierungskoalition von CDU und FDP hat Wort gehalten. Wir haben ein Behindertengleichstellungsgesetz angekündigt. Wir haben einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf wird mit den Stimmen von CDU und FDP und auch mit den Stimmen der Grünen beschlossen. Es ist ein gutes Gesetz. Ich finde es unglaublich, wie die SPD hier versucht hat, die Tatsachen zu verdrehen. - Herzlichen Dank.
Danke schön. - Für die Landesregierung hat sich noch einmal Frau Ministerin Ross-Luttmann zu Wort gemeldet. Bitte schön!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte gern einige wenige Anmerkungen zu der vorangegangenen Debatte machen, weil mir dies besonders wichtig ist.