Stärker, als dies bei anderen Landesbeteiligungen der Fall ist, ist die Automobilindustrie in einem sehr heftigen Standortwettbewerb auch innerhalb der Konzerne. Ein Verkauf der Landesbeteiligung wäre ein falsches Signal, das nicht ohne negative Folgen für die niedersächsischen Arbeitsplätze bleiben würde.
Ich will aber auch klarstellen, dass wir einen Zukauf von Anteilen ablehnen, wie ihn die Linke, aber auch die SPD hier heute wieder gefordert haben.
Das ist finanziell für das Land nicht darstellbar und angesichts des erheblichen Streubesitzes so auch nicht nötig.
Gut und richtig ist allerdings, die vom Europäischen Gerichtshof nicht kritisierten Bestandteile des VW-Gesetzes zu erhalten und in ihrer Wirkung
für die Zukunft durch eine erneuerte gesetzliche Regelung zu sichern. Das sind wir den VW-Beschäftigten angesichts des aggressiven Vorgehens von Porsche bei der Einbringung seiner VW-Anteile in eine neue Europäische Aktiengesellschaft schuldig. Wohlklingende Zeitungsanzeigen beruhigen uns überhaupt nicht, Herr Dinkla. Ein Gesetz ist besser. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Halten wir zunächst einmal fest: Der Koalitionsvertrag von CDU und FDP ist die beste Koalitionsvereinbarung, die dieses Land je gesehen hat.
Die erfolgreiche und annähernd vollständige Umsetzung in den letzten vierdreiviertel Jahren dieser Legislaturperiode war immer zum Wohle unseres Landes. Für uns als Rechtsstaatspartei ist es eine Selbstverständlichkeit, dass wir bis zum Ende dieser Legislaturperiode zu diesem Vertragswerk
Die beiden Vertreter des Landes Niedersachsen im Aufsichtsrat von VW, Ministerpräsident Christian Wulff und der stellvertretende Ministerpräsident Walter Hirche, haben in diesem Aufsichtsrat Enormes für unser Land geleistet.
Wir alle wissen doch, dass eine Aufklärung der unsäglichen VW-Affäre mit anderen Aufsichtsräten definitiv nicht möglich gewesen wäre, meine Damen und Herren.
VW ist momentan sehr erfolgreich am Markt. Ich glaube, das würde niemand bestreiten. Aber bei allem Respekt vor den Leistungen, auch unserer beiden Aufsichtsratsmitglieder, wissen wir eines: Für den Erfolg ist vor allem die erfolgreiche Modellpolitik der letzten Jahre entscheidend gewesen, und diese ist nicht zwangsläufig von Staatsbeteiligungen abhängig. Das zeigen jedenfalls andere Automobilkonzerne, die sich in privater Hand befinden, täglich aufs Neue.
Aus unserer Sicht ist die beste Garantie für wirtschaftliches Wachstum, auch für Wohlstand eines einzelnen Unternehmens sowie für die Sicherung von Standorten und von Arbeitsplätzen ausschließlich eine erfolgreiche Unternehmensstrategie. Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Staat daran beteiligt ist, sondern ob sie gut oder eben nicht so gut ist.
Wir Liberale jedenfalls sind fest davon überzeugt, dass ein Bundesland nicht zwangläufig Autos bauen muss.
Die dort gebundenen Mittel wären vielmehr wesentlich besser in Forschung, Technologie und Bildung investiert.
Wir freuen uns auf die demnächst anstehenden Koalitionsverhandlungen. Dabei werden wir diesem Geist wieder Rechnung tragen. Wir freuen uns weiterhin über die Unterstützung von so renommierten Wirtschaftsfachleuten wie dem Wirtschaftsrat der CDU. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin für die große Einigkeit hier im Hause in den wesentlichen Fragen dankbar
Meine Damen und Herren, das ist wirklich ein ganz ernsthaftes Thema. Ich meine, dass man das dem Plenum durchaus anmerken sollte. - Bitte schön!
Manche, Herr Präsident, dürfen allerdings hinter ihren Ankündigungen nicht zurückbleiben. Insofern gibt es für manche vielleicht noch ein Problem.
Ich meine, dass es hier eine große Einigkeit in wesentlichen Fragen gibt. Dies ist deshalb wichtig, weil VW eine herausragende Bedeutung für unser Land hat.
Es gibt eine strukturelle Veränderung, auch infolge der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Niedersachsen hat zukünftig nicht mehr die Stellung als alleiniger Großaktionär. Es gibt zwei Großaktionäre - mit entsprechend unterschiedlichen Gewichten je nach Aktienanteil - mit über 20 %. Porsche wird von uns als Aktionär begrüßt - daran haben wir nie einen Zweifel gelassen -, weil damit ein Familienunternehmen als erfolgreicher Hersteller langfristige unternehmerische Vorstellungen
einbringt. Allerdings ist es umso wichtiger, dass das Land seine Rolle wahrnimmt. Deswegen haben wir den Anteil durch Zukäufe über 20 % gehalten.
Beide Unternehmen müssen von Synergien profitieren. Aber - da bin ich Ihnen sehr dankbar, Herr Jüttner - es sind nicht immer die Interessen von Porsche mit denen von Volkswagen identisch. Als ich das vor anderthalb Jahren hier gesagt habe, bin ich von Ihnen im Hamburger Abendblatt als „Rambo-Allüren-trächtig“ bezeichnet worden. Ich bin von Anfang an der Meinung gewesen, dass wir den Ausschuss für Geschäftsbeziehungen, auch im Streit, einrichten mussten, um dafür Sorge zu tragen, dass es fair und für VW-Interessen auch
Sie haben die Entstehungsgeschichte des Gesetzes zutreffend beschrieben. Dies sollte man jetzt gerade gegenüber der Bundesregierung in Erinnerung rufen. Es ist ein Sonderfall. Es war 1960/1961 ein großes Werk von Hinrich Wilhelm Kopf, dieses Gesetz mit der Bundestagsmehrheit, damals noch in Bonn, hinzubekommen.
Es gibt für uns keine Veranlassung, über das EuGH-Urteil hinauszugehen. Ihr Antrag, der am Donnerstag auf der Tagesordnung steht, geht in die richtige Richtung. Allerdings bin ich nicht der Meinung, dass § 4 Abs. 1 sowie § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 schlicht aufzuheben sind, wie Sie es in Ihrer Begründung beschreiben. Wir müssen das vielmehr sorgfältig prüfen.
Ich habe Frau Bundesjustizministerin Zypries angeschrieben, dass wir davon ausgehen, dass die Entscheidung des EuGH 1 : 1 umgesetzt und nicht darüber hinausgegangen wird. Ich hoffe, dass Frau Zypries als zuständige Ministerin - die Bundesrepublik Deutschland ist ja verklagt und verurteilt worden - tatsächlich nicht über die Entscheidung hinausgeht.
Nach allen Daten über die Hauptversammlungspräsenz reicht der Kapitalanteil des Landes für die Sperrminorität. Im Übrigen wissen wir noch gar nicht, ob die qualifizierte Sperrminoritätsregelung in der VW-Satzung nicht vielleicht doch als eigenständige Regelung zulässig bleiben kann. Darüber gibt es unterschiedliche juristische Einlassungen. Darüber werden wir sehr sachlich sprechen müssen. Es gibt derzeit deswegen auch keine Notwendigkeit eines Aktienzukaufs. Wir schützen die Interessen von VW und seiner Arbeitnehmer. Mit mir als Ministerpräsident wird es jedenfalls keine Veräußerung von VW-Anteilen in Niedersachsen geben.
Es mag in dieser Hinsicht allerdings Unterschiede zwischen Parteien geben. Es ist absolut fair, dass Parteien über Koalitionsverträge verhandeln, Besprechungen führen und dabei unterschiedliche Vorstellungen entwickeln. Bei den Grünen gibt es eine starke Fraktion, die für Verkäufe ist. Auch die FDP ist eher für Verkauf. In diese Richtung gingen jedenfalls Einlassungen in den Medien. Sie haben hier auch deutlich erklärt, dass in der Fraktion der