Nachdem sie gute Erfahrungen mit dieser Gesamtschule gesammelt hatten, die ihr älterer Sohn schon besucht hatte, wollten sie auch ihren jüngeren Sohn an dieser Schule anmelden. Leider ist ihm diese Gelegenheit nicht eröffnet worden. Bei einem Losverfahren, das durchgeführt werden
musste, weil nicht genügend Plätze vorhanden waren, sind nur 180 Schülerinnen und Schüler angenommen worden; 150 mussten eine Ablehnung bekommen.
vorgetragen. Daraus ging hervor, dass bei einer Achtzügigkeit der Schule - bei aller pädagogischen Fragwürdigkeit dieses Modells - 60 Schüler mehr hätten aufgenommen werden können; denn die Gesamtschule ist sechszügig. Sie hätte rein rechnerisch natürlich auf acht Züge erweitert werden können.
- „Hätte“. Ich habe ja darauf hingewiesen, dass ich das aus pädagogischen Gesichtspunkten für äußerst fragwürdig halte. Das hat in Wolfsburg auch nicht stattgefunden. - Aber auch wenn diese 60 Schüler zusätzlich hätten aufgenommen werden können, hätte es noch einen Überhang von 90 Schülern gegeben, der nicht hätte aufgenommen werden können.
Für diese 90 Schüler hätte auch dann keine Möglichkeit bestanden, die Gesamtschule zu besuchen. Auch die Chance für den abgelehnten Schüler, um den es hier geht, doch noch einen Platz zu bekommen, wäre nur geringfügig gestiegen.
Die Eltern formulieren in ihrer Eingabe ganz deutlich mehrfach ihren und den Wunsch ihres Sohnes. Wenn auch Sie, meine Damen und Herren von der CDU, durch die Lande ziehen und den Elternwunsch immer vornan stellen, dann ist „Berücksichtigung“ die im Prinzip logische und einzig glaubwürdige Bescheidung dieser Eingabe.
Dem Herrn Kultusminister möchte ich, da er ja sehr viel durchs Land fährt, gerne den Rat geben: Halten Sie an, wenn Sie einmal in Wolfsburg vorbei
kommen! Steigen Sie dort aus! Hören Sie sich an, was sich die Wolfsburger für ihre Schullandschaft wünschen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Brockmann hat es ausgeführt: Die IGS in Wolfsburg, die Heinrich-Nordhoff-Gesamtschule, ist
sechszügig und hätte durchaus die Möglichkeit zur Erweiterung auf eine Achtzügigkeit gehabt. Das wäre gut gewesen. Ich denke, dass das der Schulträger hätte entscheiden können und entscheiden müssen. Das aber ist hier nicht geschehen. Es ist einzig und allein Aufgabe des Schulträgers, diese Entscheidung zu treffen. Das dürfen wir an dieser Stelle nicht vergessen.
- nein, im Moment nicht -, dass von 180 abgelehnten Schülern immerhin 60 die Möglichkeit gehabt hätten, durch diese Erweiterung einen Platz an dieser Schule zu bekommen, dann ist es nicht eine geringe Chance, die dieser Niklas gehabt hätte, sondern eine große Chance. Die hat der Schulträger nicht in Angriff genommen, wie an dieser Stelle deutlich wird. Das finde ich sehr schade.
Bei dieser Zahl von 180 gehen Sie immer davon aus, dass das eine tatsächliche Zahl sei. Das ist eine fiktive Zahl. Wir alle wissen, dass die Anmeldungen an verschiedenen Schulen erfolgen, sodass wir nicht von genauen Zahlen sprechen können.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn die Schulträger dem Begehren der Eltern entgegenkommen würden, wie es der Möglichkeit im Land Niedersachsen entspricht.
Im Übrigen haben wir in diesem Plenum häufiger über die weitere Verfahrensweise mit und an IGSen gesprochen. In der Hinsicht ist Niedersachsen auf einem hervorragenden Weg. Aus diesem Grunde gibt es hier nur die Möglichkeit, die Eingabe mit „Sach- und Rechtslage“ zu bescheiden. Danke schön.
Wir kommen zur Eingabe 3588. Dazu hat sich Herr Janßen von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gemeldet.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich spreche hier zu der Petition 3588 von Frau Professorin Perl aus Winkelsett. Die Petentin wendet sich in ihrer Eingabe gegen die geplante Hochspannungsfreileitung von Ganderkesee nach Sankt Hülfe. Im Ergebnis fordert die Petentin - wie viele andere Menschen in der Region auch -, die Verlegung einer Erdleitung anstelle einer Freileitung vorzusehen.
Deshalb fordern wir, im Gesetzgebungsverfahren zum Niedersächsischen Erdkabelgesetz zwei Dinge festzuschreiben.
Erstens. Die Voraussetzungen, wann die unterirdische Verlegung von Höchstspannungsleitungen zwingend erforderlich ist, müssen eindeutig und rechtssicher formuliert werden. Eine unterirdische Verlegung ist u. a. dann erforderlich, wenn Mindestabstände zu Baugebieten, Einzelgebäuden
und Bereichen mit rechtskräftigen Bebauungsplänen unterschritten werden oder wenn Schutzgebiete nach Naturschutzrecht durchquert oder tangiert werden. Diese Voraussetzungen, bei denen nur eine Erdverkabelung möglich ist, müssen in das Gesetz eingearbeitet werden. Die Verankerung im
Zudem müssen bei der wirtschaftlichen Betrachtung die volkswirtschaftlichen Kosten einbezogen, genau definiert und in das Gesetz eingearbeitet werden.
Zweitens muss eine eindeutige Klausel in das Gesetz eingefügt werden, nach der es grundsätzlich möglich ist, seitens des Vorhabenträgers ein Planfestellungsverfahren zu beantragen. Nur das eröffnet die eindeutige Möglichkeit, auch längere Abschnitte unterirdisch zu verlegen.
Parallel zum Gesetzgebungsverfahren in Niedersachsen sollte ergänzend weiterhin eine bundeseinheitliche Regelung zum Planfeststellungsverfahren für Erdverkabelung nach § 43 des Energiewirtschaftsgesetzes betrieben werden, und zwar über den Bundesrat. Ansonsten verbleibt angesichts der Argumentation des Bundeswirtschaftsministers, die wir am Dienstag im Ausschuss verfolgen konnten, eine Rechtsunsicherheit, die wir nicht hinnehmen können.
Meine Damen und Herren, die Bedenken der Menschen in den von den zukünftigen Hochspannungstrassen betroffenen Räumen nehmen wir ernst. Wir wollen hier eine Lösung erreichen, die den Betroffenen wirklich Rechnung trägt. Nur dann werden die erforderlichen Hochspannungsleitungen in der knappen Zeit, die uns zur Verfügung steht, realisierbar sein. Deshalb plädieren wir bei dieser Petition auf „Berücksichtigung“. Wenn Sie, meine Damen und Herren, Ihre eigenen Ziele ernst nehmen und davon ausgehen, dass die vorgesehenen gesetzlichen Regelungen auch für die bereits landesplanerisch festgestellte Strecke von Ganderkesee nach Sankt Hülfe gelten, müssten Sie unserem Vorschlag, die Petition zur Berücksichtigung zu überweisen, zustimmen.
Ansonsten setzen Sie sich dem Vorwurf aus, hier nur halbherzige Lösungen anzustreben, die im Ernstfall möglicherweise nicht greifen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hier im Raume herrscht sicherlich Einvernehmen darüber, dass die Sicherheit der Energieversorgung vorrangig für die Betriebe und die Menschen in Niedersachsen zu gelten hat. In der Petition zum Netzlückenschluss Ganderkesee - Sankt Hülfe, zu dem sich die Petentin an den Landtag gewendet hat, geht es darum, dass die Trasse von der Petentin aufgrund der schrumpfenden Bevölkerungszahl infrage gestellt wird. Sie geht davon aus, dass sich dadurch auch der Energiebedarf verringert.
Meine Damen und Herren, in der Vergangenheit hat sich leider ergeben, dass dies nicht der Fall ist. Das wird sich auch zukünftig nicht ändern. Trotzdem richtet sie an die Landesregierung die Aufforderung, den Energieversorgungsunternehmen die Auflage zu machen, die Erdverkabelung nicht weiter von sich zu weisen. Vonseiten der Petentin wird die Erdverkabelung als die einzig sinnvolle Maßnahme bezeichnet. Zudem wendet sie sich gegen die Festlegung in der Karte des Landes-Raumordnungsprogramms und stellt für sich fest, das sei mehr oder weniger ein Affront gegen die Bevölkerung vor Ort. Man muss dazu sagen, dass die Trassierung im Landes-Raumordnungsprogramm keine Festlegung dazu enthält, ob es sich um eine Freileitung oder ein Erdkabel handelt. Infrastrukturprojekte müssen im Landes-Raumordnungsprogramm ein Stück weit festgehalten werden, damit Verlässlichkeit hergestellt wird. Es geht dort aber nicht darum, in welcher Form diese Infrastrukturmaßnahmen umgesetzt werden.
Meine Damen und Herren, das Gutachten im Auftrag des BMU vonseiten der Dresdener Universität hat uns als Land die Möglichkeit eröffnet, ein Gesetz zur Erdverkabelung auf den Weg zu bringen. Alle Fraktionen im Landtag arbeiten daran, einen Rahmen für die Eröffnung von Planfeststellungsverfahren für Erdkabel herzustellen. Wir seitens der CDU-Fraktion wollen einen rechtlich tragfähigen Rahmen dafür herstellen. Wir wollen damit aber nicht demnächst vor dem Bundesverfas