überwachung ohne Tatverdacht nichtig sei. Dieses Urteil erforderte Konsequenzen, die Sie sehr spät, nämlich im November, gezogen haben. Auch die jetzt beschlossene gesetzliche Regelung dürfte bei einer gerichtlichen Entscheidung keinen Bestand haben; denn erneut gewährleistet sie nicht den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Das hat Ihnen und uns der Gesetzgebungsund Beratungsdienst mit auf den Weg gegeben. Das hat Sie aber offensichtlich nicht interessiert.
Geradezu skurril war das Ablenkungsmanöver des Kollegen Biallas, der anlässlich der Verabschiedung des Gesetzes in einer Pressemitteilung
„Die Polizeibeamten bekommen ein Gesetz an die Hand, das wesentlich praxistauglicher ist und mit dem sie noch besser für die Sicherheit der Menschen in Niedersachsen arbeiten können.“
Ich habe Zweifel, ob die Ausbildung an einer Polizeiakademie ausreicht, um dieses Gesetz in der Praxis anwenden zu können.
Im Rahmen des Polizeigesetzes schaffen Sie auch die Möglichkeit, in Zukunft Videoaufzeichnungen zur Verhinderung terroristischer Anschläge zu
praktizieren. Für zusätzliche Installationen haben Sie im Haushalt 1,6 Millionen Euro bereitgestellt. Das soll für maximal zehn Kameras reichen. Ich frage mich, wieso Sie bereits am Neumarkt in Osnabrück eine Kamera haben installieren lassen, die dazu beitragen wird, terroristische Anschläge zu verhindern. Es bleibt Ihr Geheimnis, dass sich gerade am Osnabrücker Neumarkt potenzielle
Ich will damit sagen: Es ist nach wie vor unklar, nach welcher Lageeinschätzung solche Videoaufzeichnungen erfolgen. Man gewinnt den Eindruck: Das subjektive Sicherheitsempfinden soll durch diese Einrichtungen verbessert werden.
Mein letzter Punkt: die Beziehungen zwischen Land und Kommunen. Auch dazu passt die Überschrift wieder: „Schünemann verfassungswidrig“. Vor wenigen Tagen hat der Staatsgerichtshof das Lüchow-Dannenberg-Gesetz in einem seiner wesentlichen Regelungsinhalte kassiert, nämlich der Vorschrift, nach der die Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises nicht mehr auf der Ebene der Gemeinden, sondern auf der Ebene des Landkreises konzentriert werden sollten. Diese Entscheidung dokumentiert Ihr insgesamt unglückliches Agieren in Bezug auf den Landkreis Lüchow-Dannenberg im Besonderen und die Probleme der Kommunen in Niedersachsen im Allgemeinen.
Ausnahmsweise muss ich Sie loben. Sich der Probleme des verschuldeten Landkreises LüchowDannenberg angenommen zu haben und nach Lösungen zu suchen, war verdienstvoll. Aber schon der ursprüngliche Ansatz, eine kreisfreie Samtgemeinde zu schaffen, musste auf den letzten Drücker zurückgezogen werden. Dann kam die jetzige Regelung. Auch die hat keinen Bestand. Es bleibt nur noch übrig, eine Fusion des Landkreises mit einem benachbarten Landkreis oder mehreren
benachbarten Landkreisen anzustreben. Das ist ein Thema, das Sie bekanntlich extrem scheuen, weil es der Einstieg in eine notwendige Kreis- und Gebietsreform in Niedersachsen wäre. Um sich vor diesem zweifellos herausfordernden Projekt zu drücken, predigen Sie interkommunale Kooperation. Dagegen haben wir nichts einzuwenden, aber es reicht einfach nicht aus.
Meine Damen und Herren, eine letzte Bemerkung. Im Haushaltsbegleitgesetz verstecken Sie eine Änderung des Niedersächsischen Kommunalprüfungsgesetzes, mit der den Kommunen zum 1. Januar zur Finanzierung der Kommunalprüfungsanstalt 4,5 Millionen Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich entzogen werden sollen. Die Bedenken der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände ignorieren Sie. Diese Kürzung ist weder in der Sache noch in der Höhe gerechtfertigt. Aber dies dokumentiert Ihr Verständnis von vertrauensvoller Partnerschaft mit den Kommunen.
Zusammengefasst: Herr Schünemann, Sie agieren nach unserer Wahrnehmung nicht wie ein Verfassungsminister, sondern wie ein Spieler, der nach dem Prinzip verfährt: Ich werde schon Glück haben. - Wir stellen fest: Diese Art des Agierens hat Ihnen kein Glück gebracht. - Schönen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach fünf Jahren Regierungspolitik von CDU und FDP kann man für den Bereich der Innenpolitik sagen: Wir haben das Erbe von 13 Jahren fehlerhafter Politik der SPD abgearbeitet. Der Reparaturbetrieb ist abgeschlossen. In den kommenden fünf Jahren geht es dann frei, mit Volldampf voraus.
Was wir in diesen fünf Jahren geschafft haben, zahlt sich jetzt in diesem Haushalt aus. Wir hatten als erstes und bisher einziges Flächenland den Mut, die Bezirksregierungen abzuschaffen und
zweistufige Landesverwaltung einzurichten. Allen Unkenrufen des Herrn Bartling zum Trotz haben wir es geschafft, dass diese Reform funktioniert und dass die Verwaltung besser arbeitet als vorher. Diese Verwaltungsreform war wahrscheinlich der größte Erfolg der Landesregierung.
Herr Bartling, Sie wollen es ja nicht wahrhaben. Deshalb: Zahlen und Fakten können nun einmal nicht lügen. Die Beseitigung der Doppelstrukturen, die Sie immer noch gehabt haben, hat auch finanzielle Auswirkungen. Die Personaleinsparungen in einem Zeitraum von fünf Jahren, nämlich bis 2009, liegen bei ungefähr 226 Millionen Euro. Allein bis zum 31. Dezember 2006 haben wir bereits 116 Millionen Euro gespart. Von den 6 700 Stellen wurden schon jetzt rund 50 %, nämlich 3 000 Stellen, abgebaut. All das ist vom Rechnungshof bestätigt
worden. Herr Bartling, die Verwaltungsreform ist gut für das Land, und sie entlastet den Landeshaushalt. Das ist ein großer Erfolg!
Wir haben auch die Strukturen geändert, insbesondere in Bezug auf die Wirtschaft, damit wir auch weiterhin Investitionen ankurbeln, sodass es schneller geht.
Die Gewerbeaufsicht wurde gestärkt, die Aufbauorganisation dort wurde verbessert. Für die Unternehmen, die investieren wollen, gibt es einen Ansprechpartner. Das Verfahren ist sehr viel schneller geworden, und der Dialog ist hervorragend. Alle Wirtschaftsverbände loben uns für diese Organisationsform. Wir sind leistungsfähiger als alle anderen Länder.
Meine Damen und Herren, wir haben die Verwaltungsreform sehr vernünftig durchgeführt. Wir haben nämlich eine Aufgabenkritik vorangestellt.
Wir haben immer nach dem Credo gearbeitet: Erstens. Brauchen wir die Aufgabe noch? Können wir sie abschaffen? Zweitens. Gibt es vielleicht einen Privaten, der sie besser und effektiver ausführen kann? Drittens. Wie können wir sie noch besser organisieren, wenn das andere nicht geht? - So sind wir verfahren. Andere Länder kommen auf uns zu. Diese Verwaltungsreform ist ein Exportschlager. Hier müssen wir weitermachen.
die Kommunen ein neues Haushaltsrecht geschaffen. Wir haben die kaufmännische Buchführung eingeführt. Ich sage auch das hier: Bei den Kommunen geht es jetzt voran, und wir als Land müssen in den nächsten Jahren den Mut haben, die kaufmännische Buchführung im Landeshaushalt umzusetzen. Nur so können wir besser steuern, den Ressourcenverbrauch sehen und vernünftig in die Zukunft investieren.
Wir haben für die Kommunen auch etwas geschaffen, was Sie sich niemals getraut haben; das ist für Regierungsparteien gar nicht so einfach. Wir haben nämlich das Konnexitätsprinzip verfassungsrechtlich verankert. Wir können keine Aufgabe mehr an die Kommunen abgeben, ohne das Geld für diese Aufgaben zur Verfügung zu stellen. Das war eine ganz herausragende Leistung. Wir merken es jetzt bei jedem Gesetzgebungsprozess: Wir lassen bei den Kommunen nur noch das machen, was wir ihnen bezahlen, was wir ihnen mitgeben. Ein Fortschritt, der sich auszahlt.
Zu den Kommunen, Herr Dr. Lennartz, muss ich Ihnen auch sagen: Wir müssen die interkommunale Zusammenarbeit weiter fördern und stärken. Wir müssen die Leistungsressourcen, die dort liegen, noch heben, damit auch in Zeiten knapper Kassen die Aufgaben bei den Kommunen vernünftig wahrgenommen werden können. Wir können das aber nicht durch eine Kreis- und Gebietsreform tun. Das ist unserer Meinung nach nicht richtig. Wir müssen nämlich die Menschen mitnehmen, damit sie sich weiterhin im Ehrenamt engagieren, damit sie sich vor Ort aufgehoben fühlen, und die Verwaltungsstrukturen entsprechend anpassen. Das ist auch möglich. Wir haben die ersten Ansätze in dieser Legislaturperiode erreicht. Wir müssen da noch mehr aufs Tempo drücken. Selbstverständlich
müssen wir auch das Urteil des Staatsgerichtshofes zum Lüchow-Dannenberg-Gesetz ernst nehmen. Wir können nicht alles von oben verordnen. Wir müssen zusehen, dass die Entwicklung von unten losgeht. Das ist unser Ansatz, den wir voranbringen wollen.
Um die Kommunen zu stärken, haben wir auch den kommunalen Finanzausgleich geändert. Wir haben ihn um 75 Millionen Euro erhöht und den Flächenfaktor wiedereingeführt, der sich insbeson