Entgegen manchen Behauptungen ist nicht das Lüchow-Dannenberg-Gesetz als solches gekippt, sondern lediglich § 4. Welches Einsparpotenzial hat § 4 gebracht? Ich frage dies, damit man auf die Bedeutung des Urteils für den praktischen Sanierungsprozess schließen kann.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Insgesamt sind von der Übertragung der staatlichen Aufgaben etwa 12,8 Stellen betroffen. Das sind 13 Mitarbeiter, die übergegangen sind. Da die Aufgaben trotzdem erledigt werden müssen, kann man nur ungefähr fünf Stellen einsparen. Bereits drei Mitarbeiter sind in den vorzeitigen Ruhestand versetzt worden, sodass die Einsparungen direkt wirken. Es geht nach unseren Berechnungen um etwa fünf Stellen, die eingespart werden können.
Das ist ein Potenzial, das gerade in der Region von besonderer Bedeutung ist. Wenn man sich die Gesamtverschuldung anschaut, ist das sicherlich nur ein kleiner Teil. Ich muss das aber unter Vorbehalt sagen, weil wir kein Gutachten in Auftrag gegeben haben. Es kann sich auch um 5,5 oder 4,5 Stellen handeln.
Frage 2: Wie gerecht ist ‚Niedersachsengerechter’ für Arbeitnehmerinnen und -nehmer und Arbeitsuchende in Niedersachsen
Sie wird von dem Kollege Bode von der FDPFraktion stellt. Bitte schön, Herr Bode, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Spitzenkandidat der SPD für die Landtagswahl 2008 und Oppositionsführer, Wolfgang Jüttner, präsentiert sich derzeit unter dem Motto „Niedersachsengerechter“. Seine politischen Forderungen werden inhaltlich durch das Wahlprogramm der SPD und personell durch die Nominierung eines Schattenkabinetts dargestellt.
Dem Wahlprogramm ist einerseits zu entnehmen, dass die SPD wirtschaftliche Rahmenbedingungen verbessern, Arbeit für alle schaffen will. Andererseits fordert sie einen gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro auch ohne Beschlüsse einer tariffähigen Vertretung. Darüber hinaus sollen das Entsendegesetz auf die Leiharbeit ausgedehnt und die Verleihzeit von Arbeitnehmern an einen Betrieb begrenzt werden.
Nach den Beschlüssen der Großen Koalition in Berlin zum Mindestlohn im Bereich der Briefzusteller werden in der Presse unmittelbar folgende Entlassungen von über 1 000 Beschäftigten und ein entsprechender Arbeitsplatzabbau durch die Arbeitgeber angekündigt.
Trotz dieser Ankündigung hat der SPD-Spitzenkandidat Wolfgang Jüttner die Ausweitung des Mindestlohns auf die Fleischbranche gefordert.
Aufgrund dieser Äußerung stellt sich die Frage, ob die unter dem Motto „Niedersachsengerechter“ vorgestellten konkreten Maßnahmen im SPD
Wahlprogramm zum Mindestlohn nicht im Widerspruch zu der Forderung nach „Arbeit für alle schaffen“ stehen, ob diese Forderungen bei einer
Umsetzung für das Land Niedersachsen wirklich gerechter sind oder in Wahrheit zu einem dramatischen Arbeitsplatzabbau führen werden und keinesfalls niedersachsengerechter sind.
Zweitens. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderungen des SPD-Wahlprogramms zum Bereich Recht und Ordnung auf dem Arbeitsmarkt „Mindestlohn statt Lohndumping“ in Bezug auf die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt?
Drittens. Wie hoch wird der Arbeitsplatzabbau bei einer Umsetzung der Forderungen der SPD vermutlich ausfallen?
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat sich in den letzten Monaten wiederholt mit dem Thema „Mindestlöhne“ befasst, zuletzt an diesem Mittwoch in der Aktuellen Stunde. Die unterschiedlichen Positionen der Fraktionen hierzu sind bekannt. Die Landesregierung hat sich dabei stets gegen den von der SPD geforderten flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro ausgesprochen, weil er schädlich für die Wirtschaft und insbesondere negativ für die Arbeitsplätze ist. Der Vorrang gebührt den Tarifparteien. Unser Grundgesetz legt das aus guten Gründen so fest.
führt keineswegs zu stabilen Arbeitsverhältnissen mit höheren Löhnen. Vielmehr birgt er die Gefahr größerer Arbeitslosigkeit in sich. Die von den Postdienstleistern angekündigten Massenentlas
Zu Frage 1: Es steht der Landesregierung nicht an, über die Glaubwürdigkeit von Wahlversprechen der Parteien zu urteilen. Die Entscheidung darüber obliegt den Wählerinnen und Wählern.
Zu Frage 3: Gesicherte empirische Erkenntnisse zu der Beschäftigungswirkung eines gesetzlichen Mindestlohns von 7,50 Euro liegen für Deutschland nicht vor; sie können auch nicht vorliegen. Wissenschaftler des Instituts für Wirtschaftsforschung
Halle und des ifo-Instituts München schätzen in einem aktuellen Beitrag, dass bei Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 7,50 Euro deutschlandweit Arbeitsplatzverluste in einer Größenordnung von etwa 600 000 Stellen zu befürchten wären. Sie können heute in der Zeitung lesen, dass das ifo-Institut diese Schätzungen erweitert hat. Diese Schätzung steht aber unter dem Vorbehalt der darin getroffenen Annahmen und der methodischen Schwierigkeiten, die eine solche Analyse naturgemäß kennzeichnen.
(Axel Plaue [SPD]: Wie kann man ei- ne Zusatzfrage stellen, wenn die Lan- desregierung erklärt, sie beurteilt kei- ne Wahlversprechen? - Gegenruf von Bernd Althusmann [CDU]: Herr Plaue, das brauchen Sie sich nicht zu über- legen!)
- Herr Plaue, Sie können sich gerne zu einer Zusatzfrage melden. Dann können Sie das von hier vorne aus sagen. Ansonsten bitte ich Sie, die Sitzung nicht weiter zu stören!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ja immer ganz interessant, zu vergleichen, wie die Versprechen und das Handeln in der Wirklichkeit aussehen. In Ihrem Sofortprogramm, Herr Jüttner,
macht die SPD tatsächlich? - Im Bundestag beispielsweise hat die SPD Hilfskräfte für 6,70 Euro beschäftigt. Auf Ihrem Bundesparteitag haben Sie einen Sicherheitsdienst beschäftigt, der für das Wachpersonal 5,98 Euro gezahlt hat.
Ihr neuer Frontmann, Kurt Beck, hat heute in der Bild-Zeitung lesen müssen, dass er sozusagen seinen Servicekräften in der Landesvertretung in Berlin 5,77 Euro gezahlt hat. Da stellt sich doch die Frage: Wie glaubhaft ist das, was Sie geschrieben haben, wenn Sie tatsächlich etwas anderes machen?
Man kann nicht immer von den Verbrauchern erwarten, dass sie die Mehrkosten zahlen, wenn Sie selbst nicht bereit sind, im eigenen Handeln die Kosten zu übernehmen.
Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die Aussage eines Wachmannes, der für 5,77 Euro auf dem SPD-Bundesparteitag gearbeitet und dem Stern danach gesagt hat: „Früher habe ich einmal SPD gewählt. Aber seitdem es immer weiter bergab geht, wähle ich anders.“? - Vielen Dank.