(Klaus-Peter Dehde [SPD]: Soll ich Ihnen meine Frage beantworten, Herr Minister? - Heiterkeit und Beifall bei der SPD)
- Sie haben ja damals Verantwortung getragen, sodass Sie wissen, wofür Sie seinerzeit Geld eingesetzt haben. Ich kann Ihnen nur sagen, dass Lüchow-Dannenberg in der Zeit meiner Verantwortung Strukturhilfemittel zur Verfügung gestellt worden sind. Insgesamt sind schon über 13 Millionen Euro ausgezahlt worden. Das kann ich Ihnen auch noch einmal darlegen: in einem ersten Schritt 6 Millionen Euro, in einem zweiten Schritt 4 Millionen Euro - nachdem Einsparungen ganz konkret dargelegt worden waren -; zu der Restsumme ist dann schon eine Zielvereinbarung vorgelegt worden.
Das ist genau der Unterschied zu dem, was Sie früher gemacht haben. Sie haben ja auch schon Strukturkonferenzen im Harz eingeleitet. Dort haben Sie in ähnlicher Größenordnung Geld zur Verfügung gestellt. Aber gucken Sie sich jetzt die Si
tuation im Harz an! Diese Strukturmittel sind völlig verpufft. Das, was Sie damals angedacht und vielleicht auch in Ihren Haushalt eingesetzt haben, war deshalb völlig fehl am Platz. Denn wir müssen dieses Geld an klare strukturelle Veränderungen koppeln. Nur so können wir diese Region wieder handlungsfähig machen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Minister, ich darf ganz konkret nachfragen: Wie viele und welche Verwaltungsgemeinschaften sind bis heute von Ihrem Haus genehmigt worden?
Wir haben bisher eine Verwaltungsgemeinschaft genehmigt. Es geht da um IuK-Technik. In diesem Zusammenhang haben wir auch Strukturhilfemittel in Aussicht gestellt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nach dem aus meiner Sicht etwas arroganten Hinweis des Herrn Innenministers, ich hätte wohl dieses Urteil nicht gelesen, gerne einmal daraus zitieren.
„welche konkreten Vorteile durch die Hochzonung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises entstehen. Dabei genügt es angesichts des hier nicht unerheblichen Eingriffs in den Bestand der gemeindlichen Aufgaben nicht, sich auf allgemeine Annahmen oder Erwartungen zu beschränken.“
„Eine einigermaßen belastbare Abschätzung des durch die Aufgabenübertragung erreichbaren Einsparvolumens hat danach nicht stattgefunden.“
Ich frage die Landesregierung, ob sie auch zukünftig so verfahren will, insbesondere auch im Hinblick auf die von Ihnen eben erwähnten Harzgemeinden, und ob sie uns da wieder mit ähnlichen Vorhaben wie in Lüchow-Dannenberg konfrontieren will.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich kann Ihnen bestätigen, dass Sie genau die richtige Passage gelesen haben. Sie haben insofern das wiederholt, was ich vorhin gesagt habe.
Dafür bedanke ich mich außerordentlich. Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir pauschal ermittelt haben, wie viele Stellen davon betroffen sind, nämlich 12,8 Stellen. Daher sind 13 Mitarbeiter von den Samtgemeinden auf den Landkreis übertragen
Falls die Anschlussfrage kommt, ob wir das Gutachten jetzt im Nachhinein in Auftrag geben und insofern das Ganze wieder rückgängig machen wollen, kann ich Ihnen sagen, dass wir das nicht vorhaben, weil es jetzt wirklich erkennbare Tendenzen gibt, dass wir zusammen mit den Verantwortlichen vor Ort eine gute Möglichkeit finden, Strukturen zu verändern. Ich habe erst vor wenigen Tagen mit denjenigen, die bisher die Samtgemeinden vertreten haben, ein sehr konstruktives Gespräch geführt. Wir werden uns jetzt mit einer Projektorganisation Stück für Stück alle Aufgaben anschauen und überprüfen, ob sie in der Zukunft weiterhin erhalten bleiben müssen oder wegfallen können, wo wir sie am besten ansiedeln können, sodass wir hoffentlich relativ schnell die Strukturhilfemittel auszahlen können, wenn klare Vereinbarungen umgesetzt werden.
Sie wissen, dass wir im Bereich der interkommunalen Zusammenarbeit sehr intensive Gespräche führen. Wir haben viele Veranstaltungen durchgeführt; ich selbst war im Harz und habe mit den Verantwortlichen dort gesprochen. Ich bin sehr froh, dass man nicht nur über alle Formen der interkommunalen Zusammenarbeit spricht, sondern mir ist von der Region selbst signalisiert worden, dass man sogar über Fusionen nachdenkt. Darüber diskutieren wir auch im Landkreis Holzminden. Das ist nicht von uns angeschoben worden, sondern vor Ort ist gesagt worden: Wir sehen darin durchaus gute Möglichkeiten. Ob es tatsächlich dazu kommt, müssen wir uns im Detail anschauen.
Sie sehen, dass wir auf einem guten Weg und Partner gerade für diejenigen Regionen sind, deren finanzielle Situationen sehr dramatisch sind. Deshalb werden wir auch im Harz genauso intensiv diskutieren und dafür sorgen, dass die Regionen in der Zukunft handlungsfähiger sein werden. Hier sind wir auf einem guten Weg.
Herr Minister, auf die Nachfrage meiner Kollegin Somfleth haben Sie geantwortet, es habe bisher eine Verwaltungsgemeinschaft gegeben, die Sie
genehmigt hätten, und zwar die für den IuKBereich. Das scheint eine ganz neue Botschaft zu sein, denn die Region hat Ihnen - wenn ich mich richtig erinnere - um die 14 Verwaltungsgemeinschaften als Vorschläge, als Identifizierung dieser Gebiete vorgestellt. Für die IuK-Verwaltungs
gemeinschaft ist eine konkrete Vereinbarung vorgelegt worden, in der es darum ging, dass die Bereiche der Informations- und Kommunikationstechnologie der Kommunen zusammengeführt werden sollten. Das ist Mitte des Jahres geschehen.
Die Kommunen haben dann aus Ihrem Hause eine Beanstandung bekommen. Darin stand, man könne diese Verwaltungsgemeinschaft so nicht genehmigen.
Sie ist wegen steuer- und ausschreibungsrechtlicher Probleme beanstandet worden, die Ihr Haus in der Kommunalprüfung sieht. Deshalb möchte ich wissen: Wann konkret haben Sie die IuK
Es gab keine Beanstandung, sondern sie sind angehört worden. Wir haben rechtliche Hinweise gegeben, was notwendig, aber aus unserer Sicht schwierig ist, da es um die Bildung einer Anstalt ging. Dies haben wir den entsprechenden Kommunen dargestellt. Das ist der Sachverhalt.
(Klaus-Peter Dehde [SPD]: Wann ist die Genehmigung gewesen? Sie ha- ben eben gesagt, es sei genehmigt! Wann?)
- Es muss gar nicht direkt genehmigt werden, sondern es gibt eine Anzeigepflicht. Dieser Anzeigepflicht sind die Kommunen nachgekommen. Insofern gilt es als genehmigt.