Ich frage die Landesregierung, ob sie auch zukünftig darauf verzichten will, auf sachgerechte Einlassungen zu ihren Vorhaben zu reagieren und ob sie solche Prozessrisiken wie hier erneut eingehen will.
Sehr geehrter Herr Bartling, von einer „Klatsche“ kann angesichts dessen, was ich hier gerade dargestellt habe, überhaupt keine Rede sein. Sie haben wahrscheinlich nur die Überschrift der Pressemitteilung vom Staatsgerichtshof gelesen, nicht aber das Urteil und seine Begründung.
Dort steht nicht, dass die Übertragung auf den Landkreis grundsätzlich unmöglich ist, sondern dass man dies besonders abwägen und auch darstellen muss. Um es Ihnen einmal deutlich zu sagen, damit Sie es verstehen: Das Gericht verlangt, dass wir auch hier - wie bei der Verwaltungsmodernisierung - die Auswirkungen in allen Einzelheiten darstellen. Am besten ist es, wenn wir dies über ein Gutachten absichern.
Wir haben auf das Gutachten verzichtet, das ist wahr. Man kann vielleicht sagen, dass das ein Versäumnis gewesen ist. Das werden wir in Zukunft anders machen. Aber, wenn Sie sich anschauen, was der Landkreistag zu den Auswirkungen dargestellt hat, ist es nicht so, dass eine Übertragung, wie wir sie vorgenommen haben, grundsätzlich unmöglich ist. Das ist in dem Urteil ausdrücklich nachzulesen.
Frau Präsidentin! Herr Minister, nachdem der Kollege Bartling seine süffisant formulierte Frage vorgetragen hat, möchte ich mich versichern, ob ich Ihre Antwort richtig verstanden habe, dass die Vorgängerregierungen allesamt - und damit auch der damals verantwortliche Innenminister Bartling überhaupt nichts unternommen haben, um die schon damals erkennbare schwierige strukturelle Situation in Lüchow-Dannenberg zu beheben.
Können Sie einmal darstellen, was von den Vorgängerregierungen unternommen worden ist, um dort zu strukturellen Veränderungen zu kommen! Oder habe ich Sie richtig verstanden, dass dort absolute Untätigkeit an der Tagesordnung war?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das große Problem im Bereich Lüchow-Dannenberg ist gewesen, dass man zwar jährlich Bedarfszuweisungen in Millionenhöhe
überwiesen hat - ich habe noch einmal nachgeguckt: in einem Jahr waren es 9 Millionen Euro, in einem anderen Jahr 6 Millionen Euro, 7 Millionen Euro, 8 Millionen Euro -, dass man aber niemals strukturelle Veränderungen eingefordert hat.
Das ist übrigens ein ganz großes Problem der damals noch existenten Bezirksregierungen und der dort angesiedelten Kommunalaufsicht gewesen. Wenn Sie die Praxis der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Lüneburg und z. B die der Bezirksregierung Oldenburg vergleichen, dann
Herr Kollege Bartling, Sie haben das einfach so hingenommen. Sie haben gesagt: Das kommt von der Bezirksregierung, da kommt ein Stempel drauf, da muss ich anschließend nichts machen. - Sie haben Geld überwiesen, das will ich gerne anerkennen. Aber ansonsten haben Sie die Augen zugemacht und die Bezirksregierung werkeln lassen. Das Ergebnis war, dass der Raum LüchowDannenberg nahezu handlungsunfähig geworden ist, weil er völlig überschuldet gewesen ist.
Genau daraus mussten wir doch die Konsequenzen ziehen. Sie haben viele Gutachten in Auftrag gegeben und da auch sehr viel Geld investiert. In den Gutachten stand auch einiges, was man vielleicht machen könnte. Getan haben Sie aber nichts. Ich habe mir die Gutachten angeschaut. Ich habe mir auch Mitarbeiter zu den Gutachten eingeladen und darüber diskutiert, was tatsächlich zu machen ist. Man war sich einig - das steht übrigens bei allen Gutachtern -, dass es in der Region zu viele Entscheidungsgremien gibt und vor allen Dingen dass dort die Verwaltung zu kleinteilig aufgebaut ist.
Dann ist es nur folgerichtig, in einem Landkreis, von dem schon bei seiner Bildung klar war, dass es ein Wagnis ist, ein solches Gebilde aufzubauen, unter Wahrung der Interessen der Gesamtregion neue Wege zu beschreiten. Ich gebe zu, dass es manchmal ein größeres Risiko ist, Handlungsfähigkeit zu beweisen und auch Schritte vorzuschlagen, die man in Niedersachsen bisher nicht getan hat. Aber es geht doch darum, den Bürgerinnen und Bürgern eine Verwaltung zu geben, die stringent, effektiv und modern ist und die es vor allen Dingen ermöglicht, irgendwann einmal hinsichtlich der Verschuldung zu einer Situation zu kommen, die vergleichbar mit der anderer Landkreise ist, sodass man wieder Geld für sogenannte freiwillige Leistungen und andere Dinge, vor allem aber für Bildungseinrichtungen hat. Das habe ich auf den Weg gebracht.
Das Urteil des Staatsgerichtshofes enthält einen kleinen Punkt, in dem es heißt, wir hätten vielleicht ein Gutachten vergessen. Ich bin froh, dass ich zusammen mit denjenigen, die jetzt noch vor Ort Verantwortung tragen, den Prozess weiter begleiten kann.
Vielen Dank Frau Präsidentin! Herr Ministerpräsident, ich bin ein bisschen erstaunt darüber, dass Sie immerzu Ihren Spezialisten für Verfassungsbruch nach vorn schicken,
der hier Antworten gibt, die nach meinem Eindruck absolut unzutreffend sind. Ich stelle erstens fest: Die Unterfinanzierung der kommunalen Struktur in Lüchow-Dannenberg ist immer bekannt gewesen. Das hat schon das Geiger-Gutachten ausgesagt.
Wenn Sie, Herr Schünemann, so viel gelesen haben, werden Sie das sicherlich kennen. Zweitens. Was Sie uns hier als Handlungen verkaufen wol
Ich will aber eine konkrete Frage stellen, weil Sie, Herr Minister, hier ja so tatkräftig angetreten sind. Sie haben die Strukturkonferenzmittel, die berühmten 36 Millionen Euro, angesprochen, die erstmalig im Haushaltsbegleitgesetz 2002/2003 veranschlagt worden sind. Können Sie dem Hause an dieser Stelle die Frage beantworten, für welche Räume das gegolten hat?
(Klaus-Peter Dehde [SPD]: Für wel- che Kommunen, Herr Minister, wenn Sie auch das nicht verstanden ha- ben!)
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es wird hier immer so dargestellt, als begehe diese Landesregierung ständig Verfassungsbrüche. Es ist schon interessant, wie schnell man vergisst. Denn bis vor fünf Jahren gab es 13 Jahre lang eine andere Regierung. Man kann einmal darstellen, wie oft sie verklagt worden ist und vor allen Dingen wie oft sie verloren hat: Die frühere SPD-Landesregierung ist in ihrer Regierungszeit allein achtmal und mit einer weiteren ihr zuzurechnenden Maßnahme insgesamt sogar
neunmal vor Verfassungsgerichten gescheitert. Ich könnte Ihnen das alles noch einmal darstellen. Es bringt ja nichts, drei gegen neun aufzurechnen. Aber man kann nicht sagen, dass wir in irgendeiner Weise besonders betroffen seien. Wenn ich dann auch noch anschaue, wie oft die rot-grüne Bundesregierung verklagt worden ist und vor allen Dingen wie oft sie verloren hat,
(Klaus-Peter Dehde [SPD]: Nein! Ich habe Sie konkret nach dem Haus- haltsbegleitgesetz 2002/2003 gefragt, Herr Minister, und danach, für welche kommunalen Strukturen dort Struktur- konferenzmittel drin standen!)