- Herr Biallas wörtlich. - Sie sollten sich einmal mit dem Fachpersonal der Kommunen unterhalten. Das könnte Ihnen sehr genau darlegen, welches Verfahren preiswerter ist. Auch diese Möglichkeit, Geld in den Kommunen zu sparen, sollte neben dem Effekt der Verwaltungsvereinfachung, der Abschaffung von Bürokratie genutzt werden. Dem wollen und können Sie sich von der CDU und von der FDP doch sonst auch nicht verschließen.
Herr McAllister - er ist zwar gerade nicht da, aber ich gehe davon aus, dass er an der Übertragungsanlage sitzt -, Sie sagten doch vor ein paar Tagen in Borsum: Wenn ein Christdemokrat einen Kirchturm sieht, freut er sich.
Und dann die FDP, die am liebsten Chipkarten ausgeben möchte, aber den Niedersachsen die Freiheit bringen will, jedoch eben nur den Niedersachsen, alle anderen werden davon wohl ausgenommen! „Geld ist geprägte Freiheit“, hat einmal der Verfassungsrichter Paul Kirchhoff gesagt. Demnach sind Wertgutscheine gedruckte Unfreiheit. Auf der einen Seite schafft Herr Hirche das Sitzverbot in Bäckereien ab, was ich begrüße, aber auf der anderen Seite sollen Lesegeräte für Chipkarten angeschafft werden - allerdings nur für be
Und dann die allgemeine Missbrauchsdiskussion! Dass nicht nur mit Bargeld, sondern auch mit Wertgutscheinen Missbrauch betrieben werden kann, ist zweifelsfrei. Missbrauch gibt es leider fast überall, aber im vorliegenden Fall bei den beiden Methoden eben nur sehr geringfügig. Kommunen sparen Geld bei der Ausgabe von Bargeld, und Flüchtlinge brauchen Bargeld - für die Hilfe im Asylverfahren, für Buskarten, Telefon und Briefmarken und für das Eis ihrer Kinder bzw. jetzt bald für Zuckerwatte. Wertgutscheine bedeuten Warteschlangen und Pöbeleien an der Kasse, sichtbare Demütigung als unerwünschte Person, Bevormundung durch die Beschränkung auf bestimmte Geschäfte und bestimmte Waren.
Damit es keine Gutscheinumtauschinitiativen mehr geben muss - dieses ehrenamtliche Engagement kann anderweitig von größerem Nutzen sein -, stimmen Sie, meine Herren, meine Damen der Regierungsfraktionen, dem Antrag doch bitte zu.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich darf daran erinnern, dass das Asylbewerberleistungsgesetz auf dem Asylkompromiss beruht, der im Jahr 1992 von den Bundestagsfraktionen von SPD, CDU/CSU und FDP einvernehmlich festgelegt worden ist. Die damals beschlossene Vereinbarung sah ausdrücklich vor, den Mindestunterhalt während des Asylverfahrens eigenständig gesetzlich mit dem Ziel zu regeln, dass auch bei Aufenthalt außerhalb von zentralen Anlaufstellen ein Vorrang für Sachleistungen bis zum positiven Abschluss des Asylverfahrens gilt.
Die Umsetzung des Asylkompromisses hat bekanntlich zu einem drastischen Absinken der Zahl der Asylbewerber geführt. Zehn Jahre nach InKraft-Treten des Asylbewerberleistungsgesetzes haben wir die geringsten Zugangszahlen seit 16 Jahren. Das hat auch - hier stimme ich mit der Begründung des Entschließungsantrages ganz und gar nicht überein - etwas damit zu tun, dass infolge einer konsequenten Durchsetzung des Sachleis
tungsprinzips eine Zuwanderung von Wirtschaftsflüchtlingen nach Deutschland an Attraktivität verloren hat.
Die Ausgabe von Wertgutscheinen beruht also auf Vorgaben des Bundesgesetzgebers - das sollte man zur Kenntnis nehmen - ,
die das Ermessen der ausführenden Stellen bei der Form der Leistungsgewährung binden. Das Asylbewerberleistungsgesetz legt fest, dass im Regelfall Sachleistungen zu gewähren sind. Hiervon kann abgewichen werden, wenn besondere Umstände das erfordern. Dann können die Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen im gleichen Wert gewährt werden. Welche dieser drei Leistungsformen gewährt wird, ist keineswegs in das Belieben der Behörden gestellt. Vielmehr haben sie bei der Entscheidung, in welcher Form die Leistung nach den Asylbewerberleistungsgesetz zu erbringen sind, stets das grundsätzliche Prinzip des Vorrangs der Sachleistungen zu berücksichtigen.
Dieser gesetzlichen Vorgabe folgen wir in Niedersachsen, und negative Erfahrungen mit reinen Sachleistungen in Form von Paketverpflegung waren maßgeblich für die Entscheidung, das gesetzlich nachrangige Wertgutscheinverfahren zu empfehlen. Erst dann, wenn dieses nicht praktiziert werden kann und die Leistungen auch nicht in einer anderen unbaren Abrechnungsform erbracht werden können, kommt nach den im Asylbewerberleistungsgesetz getroffenen Regelungen in begründeten Ausnahmefällen die Bargeldzahlung in Betracht.
Meine Damen und Herren, die in dem Entschließungsantrag erhobene Forderung, es den Kommunen freizustellen, die Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz als Bargeld oder als Wertgutschein bzw. Sachleistung zu gewähren, steht eindeutig im Widerspruch zu den gesetzlichen Vorgaben.
Nachdem ich das ausgeführt habe, muss ich mich schon wundern, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diesen Antrag gestellt hat. Ich darf daran erinnern, dass dieses Wertgutscheinsystem exakt vor zehn Jahren, also am 1. November 1993, von dem Bundesratsminister Trittin eingeführt worden ist.
Er hat sich gegen dieses Verfahren überhaupt nicht gewehrt. Ich sage auch - das haben Sie ja gehört -, dass das eine bundesgesetzliche Vorgabe ist. Wer da im Moment regiert, ist Ihnen auch bekannt: Rot-Grün, auch unter Beteiligung von Herrn Trittin.
Meine Damen und Herren, dass die SPD jetzt folgt, wundert mich natürlich auch. Das ist für meinen Vorgänger, Herrn Bartling, besonders schwierig, weil Herr Bartling genau dieses Wertgutscheinsystem in den viereinhalb Jahren, in denen er Verantwortung getragen hat, von dieser Stelle aus immer vehement verteidigt hat. Man kann klüger werden - das ist wahr -, aber man sollte auf gar keinen Fall dümmer werden. Wir werden deshalb die Leistungsgewährung auf jeden Fall weiter so vornehmen, wie sie vorgesehen ist. Das ist die gesetzliche Lage auf Bundesebene. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Langhans, wir reden über das Wertgutscheinverfahren, und das ist mit der gesamten Asylproblematik kausal verwandt. Über dieses Wertgutscheinverfahren wurde in den vergangenen Legislaturperioden schon des Öfteren diskutiert und natürlich auch entschieden.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zielt darauf ab, dass der Erlass aus dem Jahr 1997 zum Asylverfahrensgesetz aufgehoben wird und es den Kommunen zukünftig freigestellt werden soll, ob sie Leistungen als Bargeld statt als Wertgutscheine gewähren. Begründet wird der Antrag damit, dass die Freistellung zur Entbürokratisierung und zu Einsparungen bei den kommunalen Verwaltungen beitragen würde.
Jetzt, in der 15. Wahlperiode, wird ausschließlich noch das Kostenargument angeführt. In den Legislaturperioden zuvor hatte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag ebenfalls gestellt und damals der regierenden SPD ein tief sitzendes Diskriminierungsbedürfnis vorgeworfen. So jedenfalls haben Sie, verehrte Landtagskollegin der SPD Jutta Rübke, es am 14. Mai im Plenum ausgedrückt.
Der damalige niedersächsische Innenminister, unser heutiger Landtagskollege Heiner Bartling, hat im Jahr 1997 darauf hingewiesen, dass Zweckmäßigkeitserwägungen, etwa im Hinblick auf die praktische Handhabung von Bargeld, bei der Entscheidung über die Leistungsform nur eine nachgeordnete Rolle spielen dürfen. Er führte weiterhin aus, dass ein höherer Verwaltungsaufwand und damit Mehrkosten im Vergleich zu Barleistungen in Kauf genommen werden müssten. Die Regierungsfraktion der SPD sprach sich damals für die Beibehaltung von Wertgutscheinen aus und lehnte folgerichtig den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
Meine Damen und Herren, die Diskussion ist auch deshalb nicht neu, weil sich, sozusagen parteiübergreifend - unser Innenminister hat es gerade erklärt -, im Jahr 1992 die Parteien CDU, CSU, SPD und FDP zu den Fragen des Asyls und der Zuwanderung, insbesondere aber zur Drittstaatenregelung, verständigten. Man muss hinzufügen: Die Zahl der Asyl Suchenden war von 57 000 im Jahr 1987 auf die dramatische Zahl von 438 000 drei Jahre später angewachsen. Nur der gemeinsame Parteikonsens hat bewirkt, dass, obwohl die politischen und vor allen Dingen wirtschaftlichen Umwälzungen weltweit eine Rolle spielten, die Anzahl der Asylbewerber zurückging. Übrigens liegt die Anerkennungsquote nach wie vor bei nur 4 %.
Der Bundesgesetzgeber hat mit dem 1993 in Kraft getretenen Asylbewerberleistungsgesetz das Ziel verfolgt, Ausländerinnen und Ausländern, die sich hier typischerweise nur vorübergehend und ohne Verfestigung ihres Aufenthaltsstatus aufhalten, keinen Anreiz für die Einreise oder einen weiteren Aufenthalt aus wirtschaftlichen Gründen zu geben. Aus diesem Grunde ist vorgesehen, den notwendigen Lebensunterhalt vorrangig durch die Gewäh
rung von Sachleistungen zu sichern. Diese Zielsetzung, meine Damen und Herren - auch von der SPD -, gilt heute noch.
Der Rat der Europäischen Union hat am 27. Januar dieses Jahres eine Richtlinie zur Festlegung von Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten erlassen. In Artikel 13 Abs. 5 wird ausdrücklich erwähnt, dass die materiellen Aufnahmebedingungen u. a. in Form von Sachleistungen gewährt werden können. Also: Die 1997 im Erlass dokumentierten Regelungen tragen der Zielsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes Rechnung.
Festzustellen ist ferner, dass sich das parteiübergreifende Konzept aus dem Jahr 1992 insgesamt bewährt hat; denn die Zahl der Asyl Suchenden ist vom Höchststand 1992 mit 438 000 auf 71 000 im Jahr 2002 gesunken. In Niedersachsen ist die Zahl der Asyl Suchenden in dem gleichen Zeitraum von 42 659 auf 6 486 zurückgegangen.
Die Ausgabe von Wertgutscheinen stellt übrigens auch keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz des Artikels 3 des Grundgesetzes dar. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin eindeutig festgestellt. Unsere CDU-Fraktion vertritt nach wie vor die Auffassung, dass Bargeld einen besonderen Anreiz bietet, nach Deutschland zu kommen und nach negativem Abschluss des Asylverfahrens trotz bestehender Ausreiseverpflichtung so lange wie möglich in Deutschland zu bleiben.
Nach wie vor kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass Schlepperorganisationen, die von den Asyl Suchenden bereits in den Heimatländern viel Geld verlangt haben, bei der Gewährung von Bargeld im Nachhinein weiteres Geld verlangen oder abpressen. Das Bargeld, das die Asyl Suchenden so dringend für Nahrungsmittel, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege sowie für Haushaltsgegenstände benötigen, wäre dann nicht mehr vorhanden. Dieser Zustand bedeutete dann doch wohl eine Schlechterstellung.
Insofern dienen Wertgutscheine in diesem Zusammenhang auch dem Schutz der Asyl Suchenden; denn die eben erwähnten Sachleistungen tragen dazu bei, während des laufenden Asylverfahrens die Grundbedürfnisse zu erfüllen und gleich
Die Erfahrung hat gezeigt, meine Damen und Herren, dass Missbräuche im Zusammenhang mit Bargeldauszahlungen deutlich häufiger vorkommen als im Zusammenhang mit Wertgutscheinen. Um Missbrauch zu verhindern, sollte noch einmal über das Chipkartensystem nachgedacht werden, das die Kollegen der FDP-Fraktion in den Ausschüssen vorgeschlagen haben.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend möchte ich betonen: Die CDU-Fraktion ist für Bürokratieabbau und Kostenersparnis - aber nicht um jeden Preis. Wer glaubt, dass das Verteilen von Bargeld bei den Kommunen überhaupt keinen Aufwand verursacht, der irrt. Die Asyl Suchenden haben in der Regel kein eigenes Konto. Das Geld müsste mit einem ähnlich hohen Verwaltungsaufwand ausgezahlt werden, wie es bei der Verteilung von Wertgutscheinen der Fall wäre.
In unserem Abwägungsprozess stellen wir fest, dass sich das Wertgutscheinverfahren in Niedersachsen deshalb als Regelfall bewährt hat, weil es unter humanitären und verwaltungspraktischen Gesichtspunkten eine vernünftige Form der Leistungsgewährung darstellt.
Ausländerinnen und Ausländer, die sich unter Berufung auf politische Verfolgung nach Deutschland begeben, müssen bereit sein, bis zur Zuerkennung eines Daueraufenthaltsrechts ihr Leben auch mit unbaren Leistungen zu bestreiten. Frau Rübke, das lässt sich mit unseren christlichen Wertvorstellungen vereinbaren.